Results 712 of 998 total

Kunstakademie Münster, Hochschule für Bildende Künste

Add to Watchlist (Please login)

Quick Overview

  • University Kunstakademie Münster, Hochschule für Bildende Künste
  • Faculty / department Kunstbezogene Wissenschaften
  • Degree
    ... Aesthetics; Art Didactics; Art History
    Aesthetics; Art Didactics ...
  • Subjects Art
  • Academic degrees Dr. phil.
  • Access and Admission Requirements
    • § 4 Zulassungsvoraussetzungen zum Promotionsstudium

      (1) Zum Promotionsstudium hat Zugang, wer einen Abschluss nach einem einschlägigen Universitäts- oder Kunsthochschulstudium mit einer generellen Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern, für das ein anderer Grad als „Bachelor“ verliehen wird, mit mindestens der Gesamtnote „gut“ nachweist. Einschlägig ist ein Abschluss, der fachlich dem gewählten Promotionsfach entspricht. In Ausnahmefällen kann der Promotionsausschuss auch ein...
      § 4 Zulassungsvoraussetzungen zum Promotionsstudium

      (1) Zum Promotionsstudium hat Zugang, wer einen Abschluss nach einem einschlägigen Universitäts- oder Kunsthochschulstudium mit einer generellen Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern, für das ein anderer Grad als „Bachelor“ verliehen wird, mit mindestens der Gesamtnote „gut“ nachweist. Einschlägig ist ein Abschluss, der fachlich dem gewählten Promotionsfach entspricht. In Ausnahmefällen kann der Promotionsausschuss auch einen Abschluss in einem anderen Fach als einschlägig anerkennen, wenn die Bewerberin bzw. der Bewerber ihre bzw. seine fachliche und persönliche Eignung für das Promotionsfach nachweist und die Erstgutachterin bzw. der Erstgutachter dies bestätigt. Der Promotionsausschuss kann im Benehmen mit der Erstbetreuerin bzw. dem Erstbetreuer die Anerkennung mit der Auflage verbinden, während des Promotionsstudiums angemessene zusätzliche Studienleistungen im Promotionsfach zum Ausgleich fachlicher Defizite zu erbringen.

      (2) Zum Promotionsstudium hat auch Zugang, wer
      a) einen berufsqualifizierenden Abschluss oder eine andere den Studiengang abschließende Prüfung nach einem einschlägigen wissenschaftlichen Studium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens 6 Semestern mit mindestens der Gesamtnote „gut“ und daran anschließende angemessene, auf die Promotion vorbereitende wissenschaftliche Studien in den Promotionsfächern oder
      b) einen an Universitäten oder Fachhochschulen oder im Ausland erworbenen Master- oder Magistergrad mit mindestens der Gesamtnote „gut“ oder
      c) den Abschluss eines einschlägigen Fachhochschulstudiengangs im Sinne des Gesetzes über die Fachhochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen mit mindestens der Gesamtnote „gut“ und daran anschließende angemessene, auf die Promotion vorbereitende wissenschaftliche Studien in den Promotionsfächern oder
      d) einen im In- oder Ausland mit mindestens der Gesamtnote „gut“ erworbenen Bachelor-/Bakkalaureus Grad und daran anschließende angemessene, auf die Promotion vorbereitende wissenschaftliche Studien in den Promotionsfächern oder
      e) einen berufsqualifizierenden Abschluss in einem künstlerischen Studiengang im Sinne des KunstHG NRW und daran anschließende angemessene, auf die Promotion vorbereitende wissenschaftliche Studien in den Promotionsfächern nachweist.

      (3) In begründeten Ausnahmefällen kann der Promotionsausschuss von der Gesamtnote „gut“ nach Absatz 1 und 2 auf Antrag absehen. Dies ist zu begründen und zu dokumentieren.

      (4) Über die Gleichwertigkeit von Abschlüssen außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes entscheidet der Promotionsausschuss; in Zweifelsfällen soll er die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen der Kultusministerkonferenz hören.

      (5) Voraussetzung für die Zulassung zum Promotionsstudium sind ferner grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten wissenschaftlichen Arbeitens.

      (6) Voraussetzung für die Zulassung zum Promotionsstudium ist außerdem der Abschluss einer Betreuungsvereinbarung gemäß § 3 Absatz 1, über deren Inhalt im Promotionsausschuss Benehmen herzustellen ist. Die Verantwortlichkeit für den Inhalt verbleibt bei dem/der Erstgutachter/in.
    • Admission with an FH degree possible Yes
    • Admission with a Bachelor's degree possible Yes
  • Doctoral dissertation (thesis)
    • Extract from the dissertation regulations
      § 7 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss einen wissenschaftlich beachtlichen, eigenständigen Forschungsbeitrag zu einem an der Kunstakademie Münster vertretenen Fach darstellen.

      (2) Die Dissertation wird unter Beratung einer Professorin bzw. eines Professors eines an der Kunstakademie Münster vertretenen Fachs verfasst (Erstgutachterin bzw. Erstgutachters nach § 3). Das Thema darf nicht außerhalb des Promotionsrechts der Kunstakademie Münster nach § 43 Abs. 1 KunstHG liege...
      § 7 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss einen wissenschaftlich beachtlichen, eigenständigen Forschungsbeitrag zu einem an der Kunstakademie Münster vertretenen Fach darstellen.

      (2) Die Dissertation wird unter Beratung einer Professorin bzw. eines Professors eines an der Kunstakademie Münster vertretenen Fachs verfasst (Erstgutachterin bzw. Erstgutachters nach § 3). Das Thema darf nicht außerhalb des Promotionsrechts der Kunstakademie Münster nach § 43 Abs. 1 KunstHG liegen.

      (3) Die Dissertation ist in deutscher Sprache abzufassen; über Ausnahmen entscheidet der Promotionsausschuss. In Einzelfällen ist eine Abfassung in englischer Sprache oder in einer anderen Wissenschaftssprache möglich. Der Arbeit ist sodann eine Zusammenfassung nebst Gliederung in deutscher Sprache beizufügen.
    • May be written in English Yes
    • Collective dissertation No details available
    • May be written in other foreign language(s) Yes
    • Cumulative dissertation No details available
  • Institutional Information
    • Information portal to German research institutions.

      The GERiT information portal provides access to more than 25,000 German research institutions. Clicking on the logo will take you directly to information about the research institutes of the university currently displayed in the Hochschulkompass.

  • Doctoral study regulations
    • Date of current version 17.11.2015
    • Homepage Internet page
    • Source Amtliche Bekanntmachungen der Kunstakademie Münster 2019
    • Source Amtliche Bekanntmachungen der Kunstakademie Münster 2015
    • Last amended 07.05.2019

You may also be interested in

Studying

All degree programmes provided by state-funded and state-recognised German higher education institutions, and tips for making a good choice of programme.

Studying

About us

The Higher Education Compass offers information about higher education institutions in Germany, and is the only portal in Germany based on information from the higher education institutions themselves.

About us