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Justus-Liebig-Universität Gießen

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Quick Overview

  • Access and Admission Requirements
    • § 6 Annahme als Doktorandin/Doktorand

      (1) Der Promotionsausschuss entscheidet über die Annahme als Doktorandin/Doktorand auf schriftlichen Antrag der Doktorandin/des Doktoranden, der beim Dekanat einzureichen ist. Dieser enthält:
      a) eine beglaubigte Kopie des für die Zulassung notwendigen Nachweises eines wissenschaftlichen Abschlusses (s. §6 (2)).
      b) eine beglaubigte Übersetzung von allen fremdsprachlichen Unterlagen, sofern diese in einer anderen Sprache als Englisch verfas...
      § 6 Annahme als Doktorandin/Doktorand

      (1) Der Promotionsausschuss entscheidet über die Annahme als Doktorandin/Doktorand auf schriftlichen Antrag der Doktorandin/des Doktoranden, der beim Dekanat einzureichen ist. Dieser enthält:
      a) eine beglaubigte Kopie des für die Zulassung notwendigen Nachweises eines wissenschaftlichen Abschlusses (s. §6 (2)).
      b) eine beglaubigte Übersetzung von allen fremdsprachlichen Unterlagen, sofern diese in einer anderen Sprache als Englisch verfasst sind.
      c) die von allen Parteien unterzeichnete Betreuungszusage
      d) eine Projektskizze des Promotionsvorhabens (inkl. vorläufigem Arbeitstitel und Zeitplan der durchzuführenden Arbeiten).
      e) eine Erklärung ob derzeit oder zuvor ein anderes Promotionsverfahren beantragt oder eröffnet wurde.
      f) eine Erklärung, dass die Satzung der Justus-Liebig-Universität Gießen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis zur Kenntnis genommen wurde und dass sich der Doktorand/die Doktorandin verpflichtet, deren Regelungen einzuhalten.
      g) eine Einverständniserklärung, dass eine analoge und digitale Promotionsakte geführt wird.
      h) eine Erklärung des Betreuers/der Betreuerin, dass die Dissertation naturwissenschaftlichen Inhalts ist.

      (2) Voraussetzung zur Annahme als Doktorandin/Doktorand ist der erfolgreiche Abschluss (mind. mit der Note "gut "(2,0)) eines Studiums (Master, Diplom, Staatsexamen) an einer Hochschule im In- oder Ausland mit entsprechender Einschlägigkeit im Bereich der Psychologie oder Sportwissenschaft oder einem verwandten Fach oder der erfolgreiche Abschluss des Pre Pro Psych Programms des Fachbereichs Psychologie & Sportwissenschaften. Der Nachweis der Gleichwertigkeit ausländischer Examina und Studienabschlüsse muss durch die Doktorandin/den Doktoranden bei der zuständigen Stelle beantragt werden und zur Eröffnung des Verfahrens vorliegen.

      (3) Über Ausnahmen entscheidet der Promotionsausschuss.

      (4) Liegen die Voraussetzungen des Absatz 2 nicht vor kann die Zulassung als Doktorandin oder Doktorand bedingt unter Auflagen erfolgen, die der Promotionsausschuss festlegt. Diese werden dem/der Beantragenden schriftlich mitgeteilt. Auflagen sind innerhalb von 2 Semestern zu erfüllen. Zulassung, bedingte Zulassung und Ablehnung werden dem/der Beantragenden schriftlich und mit Rechtsmittelbelehrung zugesandt; die Betreuer sind entsprechend zu unterrichten. Mit der Zulassung zur Promotion beginnt die Promotionsphase.

      (5) Der Promotionsausschuss informiert die Mitglieder des Fachbereiches über die Annahme der Doktorandin/des Doktoranden zur Promotion.

      (6) Der Promotionsausschuss legt bei jedem Antrag ungeachtet seines Ausgangs eine analoge und digitale Promotionsakte an, die entsprechend der datenschutzrechtlichen Vorgaben geführt werden. Diese enthalten alle Dokumente aus dem Beantragungsverfahren, Beschlüsse des Promotionsausschusses im konkreten Beantragungsfall sowie alle weiteren aus dem gesamten Promotionsverfahren (Gutachten, Prüfungsprotokoll etc.) stammenden Dokumente.

      (7) Entscheidet sich die Doktorandin oder der Doktorand aus persönlichen oder wissenschaftlichen Gründen, das begonnene Promotionsprojekt abzubrechen und ein neues Thema zu bearbeiten, so hat sie oder er dies dem Promotionsausschuss schriftlich mit entsprechender Begründung mitzuteilen. Auf Antrag an den Promotionsausschuss kann ein neues Promotionsthema bearbeitet werden, dessen Fortgang von derselben oder demselben oder von einer neuen Betreuerin oder einem neuen Betreuer begleitet wird. Ein Anspruch auf die Bearbeitung eines neuen Themas besteht nicht. Wird der Antrag abgelehnt, gilt das Promotionsvorhaben als gescheitert.
    • Admission with an FH degree possible Yes
  • Doctoral dissertation (thesis)
    • Extract from the dissertation regulations
      § 7 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss inhaltlich klar einem der im Fachbereich zugeordneten Fachgebiete zugeordnet werden können (§6(2)). Sie muss ferner eigenständig, empirisch und wissenserweiternd sein.

      (2) Die Dissertation ist als Monographie oder als kumulative Dissertation angelegt. Als kumulative Dissertation beruht sie auf (mind.) zwei Originalarbeiten, die in Fachjournalen mit peer-review publiziert worden sind oder bei Einreichung der Dissertation als "im Druc...
      § 7 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss inhaltlich klar einem der im Fachbereich zugeordneten Fachgebiete zugeordnet werden können (§6(2)). Sie muss ferner eigenständig, empirisch und wissenserweiternd sein.

      (2) Die Dissertation ist als Monographie oder als kumulative Dissertation angelegt. Als kumulative Dissertation beruht sie auf (mind.) zwei Originalarbeiten, die in Fachjournalen mit peer-review publiziert worden sind oder bei Einreichung der Dissertation als "im Druck" (engl.: "in press") oder "akzeptiert" (engl.: "accepted) gekennzeichnet werden können. Hierbei muss der Doktorand/die Doktorandin in beiden Fälle Erstautor/in sein.

      (3) Die Doktorandin/der Doktorand fügt zudem eine Liste aller seiner/ihrer Publikationen an. Eine kumulative Dissertation setzt eine ausführliche Einbettung der Originalarbeiten in den gegenwärtigen Forschungsstand des Feldes sowie eine Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse und ihrer Bedeutung für den wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn voraus (Kumulus von maximal 20 Seiten). Es muss deutlich werden, dass die Arbeiten dem bei Zulassung zur Promotion gewählten Titel inhaltlich entsprechen, bzw. aus diesem stringent hervorgegangen sind.

      (4) Eine Monographie oder der Kumulus und die diesem zugrundeliegenden Arbeiten werden beim Promotionsausschuss in elektronischer Form und in 6-facher Ausführung auf Papier eingereicht. Der Promovend/die Promovendin hat darüber hinaus folgende schriftliche Erklärung:
      "Hiermit erkläre ich, dass ich die vorliegende Arbeit selbständig und ohne unzulässige Hilfe oder Benutzung anderer als der angegebenen Hilfsmittel angefertigt habe. Alle Textstellen, die wörtlich oder sinngemäß aus veröffentlichten oder nichtveröffentlichten Schriften entnommen sind, und alle Angaben, die auf mündlichen Auskünften beruhen, sind als solche kenntlich gemacht. Bei den von mir durchgeführten und in der Dissertation erwähnten Untersuchungen habe ich die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis, wie sie in der "Satzung der Justus-Liebig-Universität Gießen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" niedergelegt sind, eingehalten sowie ethische, datenschutzrechtliche und tierschutzrechtliche Grundsätze befolgt. Ich versichere, dass Dritte von mir weder unmittelbar noch mittelbar geldwerte Leistungen für Arbeiten erhalten haben, die im Zusammenhang mit dem Inhalt der vorgelegten Dissertation stehen, und dass die vorgelegte Arbeit weder im Inland noch im Ausland in gleicher oder ähnlicher Form einer anderen Prüfungsbehörde zum Zweck einer Promotion oder eines anderen Prüfungsverfahrens vorgelegt wurde. Alles aus anderen Quellen und von anderen Personen übernommene Material, das in der Arbeit verwendet wurde oder auf das direkt Bezug genommen wird, wurde als solches kenntlich gemacht. Insbesondere wurden alle Personen genannt, die direkt und indirekt an der Entstehung der vorliegenden Arbeit beteiligt waren. Mit der Überprüfung meiner Arbeit durch eine Plagiatserkennungssoftware bzw. ein internetbasiertes Softwareprogramm erkläre ich mich einverstanden."
      oder in Englisch:
      "I hereby declare that I have prepared the thesis at hand independently and without undue aid or the use of any resources other than indicated within the thesis. All parts of my thesis taken either verbatim or analogously from the published or unpublished works of or based on oral communications with others are indicated as such. Regarding all aspects of my scientific enquiries as they appear in my thesis, I have upheld the tenets of good scientific practice as laid out in the "Satzung der Justus-Liebig-Universität Gießen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" and complied with the precept of ethics, data protection and animal welfare. I declare that I have neither directly nor indirectly given monetary or any other valuable considerations to others in connection with the thesis at hand. I declare that I have not presented the thesis at hand, either in an identical or similar form, to an examination office or agency in Germany or any other country as part of any examination or degree. All materials from other sources as well as all works performed by others used or directly referenced within the thesis at hand have been indicated as such. In particular, all persons involved directly or indirectly in the development of the thesis at hand have been named. I agree with the screening of my thesis for plagiarism via offline or online detection-software."
      abzugeben.

      (5) Sind alle Voraussetzungen nach §7 erfüllt, eröffnet der Promotionsausschuss das Prüfungsverfahren.
    • May be written in English Yes
    • Collective dissertation No details available
    • May be written in other foreign language(s) No details available
    • Cumulative dissertation Yes
  • Institutional Information
    • Information portal to German research institutions.

      The GERiT information portal provides access to more than 25,000 German research institutions. Clicking on the logo will take you directly to information about the research institutes of the university currently displayed in the Hochschulkompass.

  • Doctoral study regulations
    • Date of current version 02.05.2018
    • Homepage Internet page
    • Source Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 2019
    • Source Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 2018
    • Last amended 09.11.2019
  • University Portrait
    „Die traditionsreiche Justus-Liebig-Universität Gießen bietet Studierenden ein breites Fächerspektrum und exzellente Lehre in einer jungen Universitätsstadt, die durch akademische Freiheit, Toleranz und Weltoffenheit geprägt ist.”
    Prof. Dr. Joybrato Mukherjee
    Präsident der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU)
    Foto: Studierende vor dem Hauptgebäude der Justus-Liebig-Universität Gießen
    Anwendungsnah und International

    Die Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) ist eine moderne Hochschule mit über 400-jähriger Geschichte. Neben einem breiten Lehrangebot – von den klassischen Naturwissenschaften über Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, Gesellschafts- und Erziehungswissenschaften bis hin zu Sprach- und Kulturwissenschaften – bietet sie ein einmaliges lebenswissenschaftliches Fächerspektrum: Human- und Veterinärmedizin, Agrar-, Umwelt- und Ernährungswissenschaften sowie Lebensmittelchemie.
    Das Erbe ihres Namensgebers Justus Liebig prägt die Universität: in anwendungsnaher Forschung und Lehre ebenso wie in ihrer internationalen Ausrichtung. Mit rund 100 Hochschulen weltweit ist die JLU durch Abkommen verbunden. Seit dem Jahr 2006 wird die Forschung an der Universität Gießen kontinuierlich in der Exzellenzinitiative bzw. der Exzellenzstrategie von Bund und Ländern gefördert.

    Icon: uebersicht
    anwendungsnahe Forschung und Lehre sowie internationale Ausrichtung
    Icon: uebersicht
    Studienangebote von Agrarökonomie bis Zahnmedizin sowie Lehrerbildung
    Über 90 Studiengänge

    Von Agrarökonomie über Kunstpädagogik bis Zahnmedizin: Die Studierenden können unter mehr als 90 zum Teil internationalen Studiengängen wählen, die mit Bachelor, Master oder Staatsexamen abschließen. Eine besondere Verantwortung übernimmt die JLU in der Lehrerbildung: Neun ihrer elf Fachbereiche sind beteiligt; über 20 Prozent der Studierenden sind Lehramtsstudierende.

    Icon: studium
    breites Fächerspektrum einer Volluniversität
    Icon: studium
    weltweit über 100 Partnerschafts-, Kooperations- und Austauschabkommen
    Forschung und Netzwerke

    Ob Insektenbiotechnologie, Klimafolgenforschung, Lungenforschung, Materialwissenschaften oder Wahrnehmungspsychologie: An der JLU gelingt es, international attraktive Forschungsschwerpunkte zu etablieren, in denen mit strategischen Partnern Lösungsvorschläge für drängende Zukunftsfragen erarbeitet werden. Die Forschungsstärke zeigt sich u.a. an zahlreichen Sonderforschungsbereichen, DFG-Schwerpunktprogrammen und -Graduiertenkollegs, LOEWE-Zentren und -Schwerpunkten, der Federführung beim Deutschen Zentrum für Lungenforschung sowie der Beteiligung an zwei Gesundheitsforschungszentren. Die JLU bietet eine strukturierte Graduiertenausbildung an.

    Icon: forschung
    Zwölf DFG-Sonderforschungsbereiche, fünf DFG-Schwerpunktprogramme, sieben (klinische) Forschungsgruppen, sechs DFG-Graduiertenkollegs
    Icon: forschung
    erfolgreich in der Exzellenzinitiative I und II, erfolgreichste hessische Universität in der Exzellenzstrategie 2018
    Foto: Außenansicht des Neubaus des Instituts- und Hörsaalgebäudes Chemie auf dem Campus Natur- und Lebenswissenschaften
    Foto: Studierende im Campusbereich Philosophikum
    Foto: Blick auf den Campus Rechts- und Wirtschaftswissenschaften