Extract from the dissertation regulations
§ 1 Doktor*innengrad und Prüfungsleistungen
...
(2) ... Als Dissertation kann ausnahmsweise auch anerkannt werden:
a) ein gleichwertiger Teil einer Gemeinschaftsarbeit, soweit dieser als selbständige Leistung erkennbar ist, oder
b) eine bereits veröffentlichte gleichwertige Abhandlung, deren Veröffentlichung bei Zugang des Gesuchs um Zulassung zur Promotion höchstens ein Jahr zurückliegt.
(3) Mit Zustimmung durch die*den Betreuer*in kann in der Anglistik, Baltistik, E...
§ 1 Doktor*innengrad und Prüfungsleistungen
...
(2) ... Als Dissertation kann ausnahmsweise auch anerkannt werden:
a) ein gleichwertiger Teil einer Gemeinschaftsarbeit, soweit dieser als selbständige Leistung erkennbar ist, oder
b) eine bereits veröffentlichte gleichwertige Abhandlung, deren Veröffentlichung bei Zugang des Gesuchs um Zulassung zur Promotion höchstens ein Jahr zurückliegt.
(3) Mit Zustimmung durch die*den Betreuer*in kann in der Anglistik, Baltistik, Erziehungs-, Politik- und Kommunikationswissenschaft und Philosophie auch eine kumulative Dissertation eingereicht werden. Diese enth enthält in der Regel eine Sammlung von drei oder mehr Publikationsmanuskripten oder bereits veröffentlichten Arbeiten aus einem eigenen kohärenten Themengebiet, wovon mindestens zwei allein von dem*der Promovierenden verfasst sei n müssen. Sind Teile der kumulativen Dissertation gemeinsam mit (einer) anderen Person(en) entstanden, muss der Dissertation eine durch diese Person(en) bestätigte Erklärung von dem*der Promovierenden beigefügt werden, aus der hervorgeht, welchen eindeutig abgrenzbaren Teil er*sie geleistet hat. Ist eine Einzelarbeit gemeinsam mit einem*einer der Gutachter*innen verfasst, so muss ein*e dritte*r Gutachter*in bestellt werden, der*die an keiner der eingereichten Arbeiten als Koautor*in beteiligt ist. Der kumulativen Dissertation muss ein Gesamttitel sowie ein einleitendes etwa 20 seitiges Kapitel beigefügt werden, in dem die einzelnen Teilarbeiten übergreifend interpretiert und in das eigene kohärente Themengebiet eingeordnet werden.