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Karlsruher Institut für Technologie

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Quick Overview

  • University Karlsruher Institut für Technologie
  • Faculty / department Fakultät für Architektur
  • Degree Architecture; Art History
  • Subjects Architecture, general
  • Academic degrees Dr.-Ing.; Dr. phil.
  • Access and Admission Requirements
    • § 4 Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion

      (1) Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion ist, soweit nicht in den nachfolgenden Absätzen abweichende Regelungen getroffen werden, dass der/die Kandidatin einen
      a) Masterstudiengang,
      b) Studiengang an einer Universität, Pädagogischen Hochschule oder Kunsthochschule mit einer mindestens vierjährigen Regelstudienzeit
      oder einen
      c) auf einen grundständigen Studiengang aufbauenden Studienganges an einer Universit...
      § 4 Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion

      (1) Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion ist, soweit nicht in den nachfolgenden Absätzen abweichende Regelungen getroffen werden, dass der/die Kandidatin einen
      a) Masterstudiengang,
      b) Studiengang an einer Universität, Pädagogischen Hochschule oder Kunsthochschule mit einer mindestens vierjährigen Regelstudienzeit
      oder einen
      c) auf einen grundständigen Studiengang aufbauenden Studienganges an einer Universität, Pädagogischen Hochschule oder einer anderen Hochschule mit Promotionsrecht in
      - Architektur,
      - Stadtplanung oder
      - Kunstgeschichte mit der Gesamtnote gut oder besser abgeschlossen oder die Überdurchschnittlichkeit des Abschlusses nachgewiesen hat.

      (2) Auf begründeten schriftlichen Antrag des Kandidaten/ der Kandidatin kann vom Promotionsausschuss ein erfolgreicher Studienabschluss in einem anderen Fach als in den in Absatz 1 genannten Fächern als Voraussetzung zur Zulassung zur Promotion anerkannt werden. Der Promotionsausschuss prüft die Äquivalenz der nachgewiesenen Studien- und Prüfungsleistungen mit den Anforderungen des Absatzes 1 und legt gegebenenfalls erforderliche Ergänzungsleistungen gemäß Absatz 4 fest. Der/die Kandidat/-in hat die für die Arbeit an der Dissertation nötigen Vorkenntnisse nachzuweisen. Der Antrag auf Anerkennung und Prüfung der Äquivalenz der nachgewiesenen Studien- und Prüfungsleistung ist entweder mit dem Antrag auf Annahme als Doktorandin oder Doktorand gemäß § 11 oder spätestens 12 Monate vor dem Promotionsgesuch gemäß § 13 zu stellen.

      (3) Ein Studienabschluss an einer ausländischen, einer Universität gleichgestellten staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule, der den in Absatz 1 oder Absatz 2 genannten Anforde-rungen entspricht, wird vom Promotionsausschuss unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Empfehlungen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen über die Gleichwertigkeit der Studienabschlüsse als gleichwertig anerkannt. In Zweifelsfällen ist eine Stellungnahme der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen einzuholen. Der Promotionsausschuss kann Ergänzungsleistungen gemäß Absatz 4 festsetzen.

      (4) Die Zulassung zur Promotion kann in den Fällen der Absätze 2 und 3 zum Nachweis der wis-senschaftlichen Qualifikation des Absolventen/der Absolventin an vom Promotionsausschuss zu bestimmende Bedingungen in Form von Ergänzungsleistungen geknüpft werden. Die Ergänzungsleistungen, die sich an den Erfordernissen des Faches orientieren, dürfen den Umfang von 30 Leistungspunkten nicht überschreiten. Die Bedingungen müssen vor der Zulassung zum Promotionsverfahren erfüllt sein.

      (5) Besonders qualifizierte Absolventen/Absolventinnen von Bachelorstudiengängen und Staatsexamensstudiengängen, die nicht unter Absatz 1 fallen, können zur Promotion zugelassen werden, wenn in einem Eignungsfeststellungsverfahren gemäß Absatz 6 der Nachweis erbracht worden ist, dass die Qualifikation zu wissenschaftlicher Arbeit im Promotionsfach vorhanden ist. Dasselbe gilt für besonders qualifizierte Absolventen/Absolventinnen eines Diplomstudienganges in den in Absatz 1 genannten Studiengängen von Fachhochschulen und Berufsakademien mit einer mit hervorragendem Ergebnis bestandenen Abschlussprüfung.

      (6) Zum Nachweis ihrer wissenschaftlichen Qualifikation haben Absolventen/Absolventinnen gemäß Absatz 5, sofern die Promotion beabsichtigt ist, erfolgreich Prüfungen im Umfang von 30 LP zu absolvieren, davon mindestens zwei als Seminare, sowie eine Studienarbeit anzufertigen. Die Inhalte der Prüfungen und der Studienarbeit werden vom Promotionsausschuss im Einvernehmen mit dem/der betreuenden Promotionsberechtigten gemäß § 3 festgelegt. Die Studienarbeit hat ihrem wissenschaftlichen Gehalt nach einer Masterarbeit in einem Studien-gang der KIT-Fakultät für Architektur gleichwertig zu sein. Eine Abschlussarbeit an einer Uni-versität, Hochschule für angewandte Wissenschaften bzw. Fachhochschule oder Berufsakademie kann im Einvernehmen mit dem/der betreuenden Promotionsberechtigten gemäß § 3 als Studienarbeit anerkannt werden, sofern sie die Anforderungen des Satzes 3 erfüllt. Für die Prüfungen sowie für die Anfertigung und Beurteilung der Studienarbeit gelten die einschlägi-gen Vorschriften der „Studien- und Prüfungsordnung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) für den Masterstudiengang Architektur“. Ein gesondertes Zeugnis über den erfolgreichen Nachweis der wissenschaftlichen Qualifikation wird nicht ausgestellt. Das Verfahren zum Nachweis der wissenschaftlichen Qualifikation soll innerhalb von vier Semestern abgeschlossen sein. Auf schriftlichen Antrag kann der Promotionsausschuss diese Frist verlängern. Wird das Verfahren nicht innerhalb dieses Zeitraums erfolgreich abgeschlossen, ist der Nachweis der Qualifikation zu wissenschaftlicher Arbeit im Promotionsfach gemäß Absatz 5 nicht erbracht.

      (7) Über Anerkennungen in Zusammenhang mit den Absätzen 1 bis 6 entscheidet der Promotionsausschuss auf schriftlichen Antrag des Kandidaten/ der Kandidatin. Der Promotionsausschuss kann in begründeten Ausnahmefällen auf schriftlichen Antrag des Kandidaten/ der Kandidatin Befreiung von den Voraussetzungen dieser Absätze erteilen.
    • Admission with an FH degree possible Yes
    • Admission with a Bachelor's degree possible Yes
  • Doctoral dissertation (thesis)
    • Extract from the dissertation regulations
      § 12 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss die Befähigung der Doktorandin/ des Doktoranden zur selbstständigen, vertieften wissenschaftlichen Arbeit und angemessenen Darstellung des Arbeitsergebnisses erkennen lassen.

      (2) Die Dissertation soll in deutscher oder, in Absprache mit dem/der Betreuer/-in, in englischer Sprache abgefasst sein. Bei einer Abfassung in englischer Sprache ist eine Zusammenfassung in deutscher Sprache voranzustellen. Über die Zulassung anderer Sprache...
      § 12 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss die Befähigung der Doktorandin/ des Doktoranden zur selbstständigen, vertieften wissenschaftlichen Arbeit und angemessenen Darstellung des Arbeitsergebnisses erkennen lassen.

      (2) Die Dissertation soll in deutscher oder, in Absprache mit dem/der Betreuer/-in, in englischer Sprache abgefasst sein. Bei einer Abfassung in englischer Sprache ist eine Zusammenfassung in deutscher Sprache voranzustellen. Über die Zulassung anderer Sprachen entscheidet der Promotionsausschuss auf schriftlichen Antrag des Doktoranden/der Doktorandin.

      (3) Die Dissertation kann auch auf Vorveröffentlichungen oder zur Veröffentlichung eingereichten Arbeiten basieren. Sie muss zu einem einer monographischen Dissertation entsprechenden Erkenntnisfortschritt beitragen und den übrigen Anforderungen nach Absatz 1 entsprechen. Die Vorveröffentlichungen oder die zur Vorveröffentlichung eingereichten Arbeiten müssen in einem thematisch kohärenten Zusammenhang stehen und dürfen in die Dissertation einbezogen werden, sofern der/die Doktorand/-in alleinige/r Autor/-in ist oder im Rahmen einer Mitautorenschaft einen signifikanten Teil selbstständig erbracht hat. Neben den Vorveröffentlichungen oder den zur Vorveröffentlichung eingereichten Arbeiten müssen diese in einen inhaltlichen Zusammenhang gestellt werden. Eine alleinige Aneinanderreihung von Vorveröffentlichungen oder zur Vorveröffentlichung eingereichten Arbeiten genügt nicht. Es muss deutlich erkennbar sein, welche Teile der Dissertation bereits veröffentlicht bzw. zur Veröffentlichung eingereicht wurden. Ist der Doktorand/ die Doktorandin Mitautor/-in gemäß Satz 3, ist die selbstständige Erbringung eines signifikanten Teils in Ziffer 6 der Anlage 5 dieser Promotionsordnung zu versichern.

      (4) Als Dissertation kann grundsätzlich nur eine Arbeit angenommen werden, die zuvor weder ganz noch in wesentlichen Teilen zum Erwerb einer studienabschließenden Qualifikation gedient hat. Über begründete Ausnahmen entscheidet der Promotionsausschuss auf schriftlichen Antrag des Doktoranden/der Doktorandin.
    • May be written in English Yes
    • Collective dissertation No details available
    • May be written in other foreign language(s) Yes
    • Cumulative dissertation No details available
  • Cooperation Programme
    • § 5 Promotion in gemeinsamer Betreuung mit einer Fakultät einer ausländischen
      Universität

      (1) Ein Promotionsverfahren kann in gemeinsamer Betreuung mit einer Fakultät einer ausländischen Universität durchgeführt werden, um dem Doktoranden/der Doktorandin interkulturelle Kompetenz zu vermitteln und eine Auseinandersetzung mit verschiedenen Wissenschaftssystemen und Hochschulkulturen zu ermöglichen.

      (2) Der/die Doktorand/-in wird von beiden Fakultäten zur Promotion angenom...
      § 5 Promotion in gemeinsamer Betreuung mit einer Fakultät einer ausländischen
      Universität

      (1) Ein Promotionsverfahren kann in gemeinsamer Betreuung mit einer Fakultät einer ausländischen Universität durchgeführt werden, um dem Doktoranden/der Doktorandin interkulturelle Kompetenz zu vermitteln und eine Auseinandersetzung mit verschiedenen Wissenschaftssystemen und Hochschulkulturen zu ermöglichen.

      (2) Der/die Doktorand/-in wird von beiden Fakultäten zur Promotion angenommen und von jeweils einem/einer Betreuer/-in betreut. Die gemeinsame Betreuung regeln die beteiligten Universitäten in einer Vereinbarung, die jeweils der/die Rektor/-in bzw. Präsident/-in und der/die Betreuer/-in des Doktoranden/ der Doktorandin der kooperierenden Universitäten unterzeichnen. Diese Vereinbarung bedarf der Zustimmung durch den KIT-Fakultätsrat. In der Vereinbarung kann abweichend von den übrigen Vorschriften dieser Promotionsordnung insbesondere gere-gelt werden:
      1. die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses,
      2. die Sprache, in welcher die Dissertation zu verfassen und die mündliche Prüfung abzulegen ist,
      3. die Notenskala der Bewertung der Promotionsleistungen,
      4. die Veröffentlichung der Dissertation.

      (3) Die Universitäten verleihen den Doktorgrad gemeinsam. Der Doktorgrad darf nur alternativ in der deutschen oder in der ausländischen Form geführt werden. Die beiden Universitäten stellen jeweils eine eigene Promotionsurkunde aus. Auf beiden Promotionsurkunden wird vermerkt, dass es sich um ein binationales Promotionsverfahren handelt und die Promotionsurkunde nur in Verbindung mit der jeweils anderen Urkunde gilt.
  • Institutional Information
    • Information portal to German research institutions.

      The GERiT information portal provides access to more than 25,000 German research institutions. Clicking on the logo will take you directly to information about the research institutes of the university currently displayed in the Hochschulkompass.

  • Doctoral study regulations
    • Source Amtliche Bekanntmachung 8/2017, S. 44 ff.
  • University Portrait
    „Unser Ziel ist es, Wissen für Gesellschaft und Umwelt zu schaffen und zu vermitteln. Deshalb gehören am KIT Forschung, Lehre, Innovation und der intensive Austausch mit der Gesellschaft untrennbar zusammen.”
    Prof. Dr. Oliver Kraft
    in Vertretung des Präsidenten des Karlsruher Instituts für Technologie
    KIT – Die Forschungsuniversität in der Helmholtz-Gemeinschaft

    Als Forschungsuniversität in der Helmholtz-Gemeinschaft schafft und vermittelt das KIT Wissen für Gesellschaft und Umwelt. Ziel ist, zu den globalen Herausforderungen der Menschheit maßgebliche Beiträge in den Feldern Energie, Mobilität und Information zu leisten. Dazu arbeiten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf einer breiten disziplinären Basis in Natur-, Ingenieur-, Wirtschafts- sowie Geistes- und Sozialwissenschaften zusammen – von der Grundlagenforschung bis zur Anwendung.

    Seine Studierenden bereitet das KIT durch ein forschungsorientiertes Studium auf verantwortungsvolle Aufgaben in Gesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft vor. Die Innovationstätigkeit am KIT schlägt die Brücke zwischen Erkenntnis und Anwendung zum gesellschaftlichen Nutzen, wirtschaftlichen Wohlstand und Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen. Das KIT ist eine der deutschen Exzellenzuniversitäten.

    Icon: uebersicht
    gehört als Forschungsuniversität der Helmholtz-Gemeinschaft an
    Icon: uebersicht
    bereitet seine Studierenden ein forschungsorientiertes Studium
    Studieren am Puls der Forschung

    Als einzige deutsche Exzellenzuniversität mit nationaler Großforschung bietet das KIT hervorragende Studienbedingungen: Denn an einer der größten Wissenschaftseinrichtungen Europas, die lange universitäre Tradition mit programmorientierter Spitzenforschung verbindet, gehört es zum Spirit, dass Studierende früh an spannenden Forschungsprojekten teilhaben. Das Fächerspektrum reicht dabei von den Ingenieur- und Naturwissenschaften über die Wirtschaftswissenschaften bis zu den Geistes- und Sozialwissenschaften.

    Die Vielfalt von Wissenschaft und Technik erleben die Studierende im Kontext gesellschaftlicher Fragen: Den globalen Herausforderungen mit neuen Erkenntnissen und Lösungen zu begegnen, ist das Ziel von Forschung, Lehre und Innovation am KIT. Daher fördert das KIT Gründer- und Unternehmergeist vom Studienbeginn an. Absolventinnen und Absolventen des KIT sind als Nachwuchskräfte sehr gefragt. 

    Icon: studium
    Exzellenzuniversität mit nationaler Großforschung
    Icon: studium
    fördert Gründer- und Unternehmergeist vom Studienbeginn an
    Nachhaltige Lösungen für drängende Zukunftsfragen

    Das KIT vereint universitäre Tradition mit programmorientierter Forschung. Dadurch bietet das KIT seinen Forschenden Rahmenbedingungen, die im deutschen Wissenschaftssystem einzigartig sind. Forschende nutzen die Infrastruktur des KIT als Großforschungseinrichtung und arbeiten gleichzeitig an einer Exzellenzuniversität über alle disziplinären Grenzen.
    Dabei adressiert die Forschung am KIT die globalen Herausforderungen der Menschheit mit wegweisenden Beiträgen, neuen Erkenntnissen, Anwendungen und Lösungen. Insbesondere geht es auch um Konzepte und Technologien für die Energiewende, die Mobilität der Zukunft und die Informationssysteme.

    Promovierende forschen am KIT früh selbstständig und nutzen dabei die vielfältigen Angebote z. B. des Karlsruhe House of Young Scientists als zentrale Einrichtung zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses.

    „Das KIT verbindet auf einzigartige Weise die Forschung einer Exzellenzuniversität mit der programmorientierten Forschung – über alle disziplinären Grenzen hinweg und von den Grundlagen bis zur Anwendung.”
    Prof. Dr. Oliver Kraft
    in Vertretung des Präsidenten des Karlsruher Instituts für Technologie
    Icon: forschung
    bietet als Großforschungseinrichtung Forschenden bestmögliche Rahmenbedingungen
    Icon: forschung
    Karlsruhe House of Young Scientists fördert den wissenschaftlichen Nachwuchs
    Kulturelle Vielfalt als Bereicherung

    Wissenschaft in ihren Ausprägungen Forschung, Lehre und Innovation endet nicht an den Länder- und Sprachgrenzen: Exzellente Wissenschaft ist ohne länderübergreifende Kooperationen heute nicht mehr denkbar. Das KIT nimmt seine gesellschaftliche Verantwortung über die nationalen Grenzen hinaus wahr – internationales Engagement gehört deshalb zum Selbstverständnis des KIT und prägt seine strategische Ausrichtung.

    Der Mobilität von Studierenden, von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aber auch von Mitarbeitenden („Incoming“ und „Outgoing“) kommt dabei eine hohe Bedeutung zu. Am KIT forschen, lehren, arbeiten und studieren Menschen aus mehr als 120 Ländern.

    „Kulturelle Vielfalt ist für das Leben und Arbeiten am KIT von großer Bedeutung – sie ist in der Mission des KIT verankert. Internationalisierung sehen wir als gemeinsame Aufgabe aller Angehörigen des KIT.”
    Prof. Dr. Oliver Kraft
    in Vertretung des Präsidenten des Karlsruher Instituts für Technologie
    Icon: international
    internationales Engagement prägt die strategische Ausrichtung
    Icon: international
    befördert Mobilität von Studierenden mit internationalen Kooperationen
    Foto: Studierende des KIT arbeiten in der Bibliothek.
    Foto: KIT-Rennwagen, der von Studierenden selbst gebaut wurde
    Foto: Blick auf das Hochschulgebäude Präsidium.
    Foto: Studierende arbeiten im Labor des Instituts für Funktionelle Grenzflächen mit Reagenzgläsern