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Alanus Hochschule für Kunst und Gesellschaft

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Quick Overview

  • University Alanus Hochschule für Kunst und Gesellschaft
  • Faculty / department Fachbereich Bildungswissenschaft
  • Degree Academic and Social Education Science
  • Subjects Pedagogics and education, general
  • Academic degrees Dr. paed.; Dr. phil.
  • Access and Admission Requirements
    • § 7 Charakterisierung der Qualifikationsphase

      (1) Die Qualifikationsphase umfasst in der Regel zwei Jahre in einem Betreuungsverhältnis und beginnt mit der Zulassung nach § 8.

      (2) Die Qualifikationsphase ist forschungsorientiert. Während der Qualifikationsphase wird die Dissertation angefertigt. Die Doktoranden sollen ein fundiertes Verständnis wissenschaftlicher Problemstellungen sowie Fähigkeiten zu interdisziplinärem Arbeiten erwerben und ihre Fachkenntnisse vertiefen. Da...
      § 7 Charakterisierung der Qualifikationsphase

      (1) Die Qualifikationsphase umfasst in der Regel zwei Jahre in einem Betreuungsverhältnis und beginnt mit der Zulassung nach § 8.

      (2) Die Qualifikationsphase ist forschungsorientiert. Während der Qualifikationsphase wird die Dissertation angefertigt. Die Doktoranden sollen ein fundiertes Verständnis wissenschaftlicher Problemstellungen sowie Fähigkeiten zu interdisziplinärem Arbeiten erwerben und ihre Fachkenntnisse vertiefen. Dazu sollen die Doktoranden
      a) eine Forschungstätigkeit in einem Beschäftigungsverhältnis an der Alanus Hochschule oder einer mit ihr kooperierenden Einrichtung wahrnehmen oder
      b) an einem Promotionsprogramm oder Graduiertenkolleg (strukturiertes Promotionsstudium) an der Alanus Hochschule oder einer mit ihr kooperierenden Einrichtung teilnehmen.
      Auf begründeten Antrag kann die Qualifikationsphase auch ohne Forschungstätigkeit (nach a) und ohne strukturiertes Promotionsstudium (nach b) durchgeführt werden. Über den Antrag entscheidet der Promotionsausschuss.

      (3) Für alle Doktoranden ist während der Qualifikationsphase der Besuch von mindestens zwei forschungsbezogenen Veranstaltungen (in der Regel im Umfang von vier Semesterwochenstunden) verpflichtend. Dabei kann es sich um Veranstaltungen aus dem Promotionsfach oder um interdisziplinäre Kolloquien handeln. Die aktive Teilnahme an den Pflichtveranstaltungen ist bei Einreichen der Dissertation durch eine Teilnahmebescheinigung nachzuweisen.

      (4) Auf Antrag können Doktoranden von der Verpflichtung zur Teilnahme an Veranstaltungen nach Abs. 3 entbunden werden, wenn sie berufsbegleitend promovieren und in einem Beschäftigungsverhältnis im Umfang von mindestens der Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit stehen.

      (5) Auf Antrag kann auch eine zeitweise Befreiung von der Teilnahme an den Veranstaltungen nach Abs. 3 aus wichtigem Grund gewährt werden. Ein Antrag im Sinne von Abs. 4 oder 5 ist an den Promotionsausschuss zu richten. Dem Antrag ist eine schriftliche Befürwortung durch den Betreuer beizufügen.

      § 8 Zulassung zur Qualifikationsphase

      (1) Zur Qualifikationsphase des Promotionsverfahrens wird zugelassen, wer
      a) einen qualifizierten Abschluss nach einem einschlägigen Hochschulstudium mit einer generellen Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern, für das ein anderer Grad als "Bachelor" verliehen wird, oder
      b) einen qualifizierten Abschluss nach einem einschlägigen Hochschulstudium mit einer generellen Regelstudienzeit von wenigstens sechs Semestern und daran anschließende angemessene, auf die Promotion vorbereitende Studien in den Promotionsfächern nachweist, oder
      c) einen qualifizierten Abschluss nach einem Hochschulstudium, für das ein Grad verliehen wird, der einem Mastergrad dem Niveau nach mindestens gleichwertig ist, insofern die jeweilige fachliche Eignung für die Promotion nachgewiesen werden kann. Der Promotionsausschuss kann den Nachweis weiterer Studienleistungen in den Promotionsfächern sowie sonstiger Leistungen, die zum einen die fachliche Eignung und zum anderen die Eignung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit im Rahmen einer Promotion erkennen lassen, verlangen. Über Art und Umfang der nachzuweisenden Leistungen entscheiden die Betreuer.

      (2) Das Studium nach Abs. 1 soll mindestens mit der zweitbesten Note abgeschlossen sein. Über Ausnahmen entscheidet der Promotionsausschuss.

      (3) Doktoranden, welche die Promotionsleistungen in einer anderen als ihrer Muttersprache erbringen, müssen adäquate Sprachkenntnisse nachweisen. Dieses geschieht in der Regel durch den entsprechenden Nachweis von Sprachzeugnissen; der Promotionsausschuss kann andere Nachweise auf Antrag zulassen. Die Qualifikationsphase kann zur Verbesserung der Sprachkenntnisse genutzt werden. Entsprechende Nachweise sind dann spätestens mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfungsphase der Promotion (vgl. § 12) einzureichen.

      (4) Die Kenntnis der vom Promotionsausschuss für die adäquate Bearbeitung eines Dissertationsthemas als notwendig erachteten Sprachen ist durch entsprechende Sprachzeugnisse nachzuweisen; der Promotionsausschuss kann andere Nachweise auf Antrag zulassen. Auf begründeten Antrag kann der Promotionsausschuss im Einzelfall entscheiden, dass entsprechende Nachweise erst mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfungsphase der Promotion (vgl. § 12) einzureichen sind.
    • Admission with an FH degree possible Yes
    • Admission with a Bachelor's degree possible Yes
  • Doctoral dissertation (thesis)
    • Extract from the dissertation regulations
      § 13 Dissertation

      (1) Die Dissertation wird zusammen mit dem schriftlichen Antrag auf Zulassung zur Prüfungsphase des Promotionsverfahrens gemäß § 12 in dreifacher Ausfertigung, gebunden oder geheftet, eingereicht. Bis zu drei weitere Kopien sind bei entsprechender Anfrage des Promotionsausschusses nachzuliefern.

      (2) Die Dissertation muss einen eigenständigen Beitrag zur Forschung auf dem Gebiet des Promotionsfaches leisten.

      (3) Sollte die Dissertation in einer ande...
      § 13 Dissertation

      (1) Die Dissertation wird zusammen mit dem schriftlichen Antrag auf Zulassung zur Prüfungsphase des Promotionsverfahrens gemäß § 12 in dreifacher Ausfertigung, gebunden oder geheftet, eingereicht. Bis zu drei weitere Kopien sind bei entsprechender Anfrage des Promotionsausschusses nachzuliefern.

      (2) Die Dissertation muss einen eigenständigen Beitrag zur Forschung auf dem Gebiet des Promotionsfaches leisten.

      (3) Sollte die Dissertation in einer anderen als der deutschen Sprache abgefasst sein, ist eine Zusammenfassung von 10-15 Seiten Umfang (ca. 25.000 Zeichen) in deutscher Sprache beizufügen, welche die Fragestellung, den methodischen Ansatz und die wesentlichen Ergebnisse der Dissertation darlegt.
    • May be written in English Yes
    • Collective dissertation No details available
    • May be written in other foreign language(s) Yes
    • Cumulative dissertation No details available
  • Cooperation Programme
    • § 1 Promotion
      ...
      (4) Ein gemeinsames Promotionsverfahren mit einer nichtdeutschen Universität (binationale Promotion) ist grundsätzlich möglich, bedarf aber einer entsprechenden Vereinbarung auf der Basis der jeweils geltenden Bestimmungen.
      § 1 Promotion
      ...
      (4) Ein gemeinsames Promotionsverfahren mit einer nichtdeutschen Universität (binationale Promotion) ist grundsätzlich möglich, bedarf aber einer entsprechenden Vereinbarung auf der Basis der jeweils geltenden Bestimmungen.
  • Institutional Information
    • Information portal to German research institutions.

      The GERiT information portal provides access to more than 25,000 German research institutions. Clicking on the logo will take you directly to information about the research institutes of the university currently displayed in the Hochschulkompass.

  • Doctoral study regulations
    • Date of current version 15.12.2013
    • Homepage Internet page
    • Source Amtliche Mitteilungen der Alanus Kunsthochschule
    • Source In der Fassung vom 15.12.2013; Amtliche Mitteilungen der Alanus Kunsthochschule
    • Last amended 29.10.2015
  • University Portrait
    Kunst und Wissenschaft im Dialog

    Die Alanus Hochschule für Kunst und Gesellschaft ist eine staatlich anerkannte Kunsthochschule in freier Trägerschaft in Alfter bei Bonn. Seit August 2014 hat sie außerdem ein Studienzentrum in Mannheim. Junge Menschen werden an der Alanus Hochschule dazu ermutigt, die Entwicklung ihrer Persönlichkeit und der Gesellschaft selbst in die Hand zu nehmen und sich mit Engagement persönlich einzubringen. Um das zu erreichen, legt die Alanus Hochschule Wert auf eine intensive Betreuung ihrer Studenten und fördert interdisziplinäre Herangehensweisen.



    Icon: uebersicht
    legt Wert auf intensive Betreuung und fördert interdisziplinäre Herangehensweisen
    Icon: uebersicht
    die Begegnung von Kunst und Wissenschaft ist wichtiger Teil des Konzeptes der Hochschule
    Begegnung von Kunst und Wissenschaft

    Die Hochschule ist unterteilt in eine Fakultät für Kunst und Architektur und eine Fakultät für Human- und Gesellschaftswissenschaften. Unter ihrem Dach vereinigt sie Studiengänge aus den Bereichen Architektur, Bildende Kunst, Schauspiel, Eurythmie, Kunsttherapie, Pädagogik, Philosophie und Betriebswirtschaftslehre. Wichtiger Teil des Konzepts der Alanus Hochschule ist die Begegnung von Kunst und Wissenschaft. Das Studienangebot bietet in seiner Kombination die Chance des Dialogs und der gegenseitigen Inspiration der unterschiedlichen Fachrichtungen in interdisziplinären Projekten.

    Icon: studium
    vereinigt Studiengänge aus den verschiedenen Bereichen
    Icon: studium
    bietet die Chance des Dialogs und der gegenseitigen Inspiration
    Forschung und künstlerische Entwicklungsvorhaben

    An der Alanus Hochschule werden in allen Studiengängen Forschungsprojekte beziehungsweise künstlerische Entwicklungsvorhaben betrieben. Die Hochschule betreibt unter anderem ein Forschungsinstitut für Künstlerischen Therapien, für Bildung und gesellschaftlichen Wandel und für die Waldorf-Arbeitspädagogik und -Berufsbildung. Auch in der Architektur, Eurythmie und Wirtschaft gibt es zahlreiche Forschungsprojekte. Die Alanus Hochschule bietet außerdem die Möglichkeit zur Promotion im Fachbereich Bildungswissenschaft. Es werden die akademischen Doktorgrade Dr. päd. und Dr. phil. verliehen.

    Icon: forschung
    in allen Studiengängen werden Forschungsprojekte betrieben
    Icon: forschung
    bietet die Möglichkeit zur Promotion im Fachbereich Bildungswissenschaft
    Foto: Ateliereinblick bei der Malerei
    Foto: Alanus Hochschule Campus 1
    Foto: Studierende der Alanus Hochschule