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Frankfurt University of Applied Sciences

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Quick Overview

  • Access and Admission Requirements
    • § 5 Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand

      (1) Das Gesuch um Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand ist an die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden des Promotionsausschusses zu richten. Dem Annahmegesuch sind beizufügen:
      a) beglaubigte Abschrift des Zeugnisses / der Zeugnisse über das erfolgreich abgeschlossene Hochschulstudium gemäß Abs. 4 bzw. 5;
      b) entsprechende ausländische Zeugnisse sind in amtlich beglaubigter Übersetzung in deutscher Sprache vorzulegen,
      c) eine Übersi...
      § 5 Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand

      (1) Das Gesuch um Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand ist an die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden des Promotionsausschusses zu richten. Dem Annahmegesuch sind beizufügen:
      a) beglaubigte Abschrift des Zeugnisses / der Zeugnisse über das erfolgreich abgeschlossene Hochschulstudium gemäß Abs. 4 bzw. 5;
      b) entsprechende ausländische Zeugnisse sind in amtlich beglaubigter Übersetzung in deutscher Sprache vorzulegen,
      c) eine Übersicht des Lebens- und Bildungsgangs;
      d) eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses;
      e) ein ausführliches, schriftliches Exposé für das eigenständig zu bearbeitende Promotionsvorhaben. Das Exposé soll sich zusammensetzen aus dem Themenvorschlag, dem Stand der Forschung, den Zielen und dem Beitrag der Arbeit zusammen mit der Beschreibung der Vorgehensweise und der vorgesehenen Methoden sowie der durch die Betreuerinnen bzw. Betreuer zugestimmten Ressourcenplanung und mit der Erklärung, in welcher Sprache die Dissertation verfasst werden soll;
      f) die schriftliche Zusage der Betreuung in Form der Betreuungsvereinbarung gem. der Anlage 2, in der auch die Einhaltung guter wissenschaftlicher Praxis und die Einhaltung des „Eckpunktepapiers der DGSA Forschungsethik in der Sozialen Arbeit“ in der jeweils gültigen Fassung zugesichert wird;
      g) Erklärung, ob ein vergleichbares Eignungsfeststellungsverfahren (Abs. 5) oder Promotionsverfahren an einer anderen Hochschule endgültig nicht bestanden wurde;
      h) wenn die Dissertation in einer anderen Sprache als Deutsch verfasst werden soll, bedarf es eines entsprechenden begründeten Antrags der Doktorandin bzw. des Doktoranden beim Promotionsausschuss.
      Nach Prüfung und Feststellung der Vollständigkeit und Korrektheit wird das Gesuch an den Promotionsausschuss weitergegeben.

      (2) Bereits an anderen Hochschulen angenommene Doktorandinnen bzw. Doktoranden können ein Gesuch zur Annahme nach Abs. 1 stellen.

      (3) Der Promotionsausschuss entscheidet über die Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand. Die Annahme kann nur unter Angabe von Gründen verweigert werden. Ein Anspruch auf Durchführung eines Eignungsfeststellungsverfahrens und auf Annahme besteht nicht. Die Entscheidung des Promotionsausschusses wird der Bewerberin bzw. dem Bewerber in einem schriftlichen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung mitgeteilt.

      (4) Bedingung für die Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand ist:
      a) ein fachlich einschlägiger Masterabschluss nach einem Studium mit insgesamt 300 Leistungspunkten gemäß ECTS und einem Gesamtergebnis mit mindestens der Note 2,0;
      b) oder ein fachlich einschlägiger Hochschulabschluss nach § 2 Abs. 2, Satz 2 (s. auch Abs. 5);
      Die Lissabon-Konvention ist hierbei zu berücksichtigen.

      (5) Bewerberinnen bzw. Bewerber die:
      a) ein Hochschulstudium in einem der Sozialen Arbeit verwandten Fachgebiet;
      b) ein Hochschulstudium in der Sozialen Arbeit mit weniger als acht Fachsemestern abgeschlossen haben;
      c) einen Masterabschluss schlechter als 2,0 aber besser als 3,0 nachweisen;
      können zugelassen werden, wenn sie auf dem Gebiet der Sozialen Arbeit über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen und dies durch ein Eignungsfeststellungsverfahren nachgewiesen haben. Das Verfahren der Eignungsfeststellung besteht in der Überprüfung der fachlichen und methodischen Kompetenz. Dies erfolgt in der Regel durch die Prüfung der Abschlussarbeit sowie einer schriftlichen Ausarbeitung zu einer Fragestellung der Sozialen Arbeit durch zwei vom Promotionsausschuss zu bestellende professorale Mitglieder des Promotionszentrums. In Zweifelsfällen kann von diesen ein maximal einstündiges fachliches Gespräch gefordert und durchgeführt werden. Als der Sozialen Arbeit fachverwandt wird ein Studium anerkannt, wenn es bestimmte, vom Promotionsausschuss festzulegende Inhalte enthält. Der Promotionsausschuss kann einen Katalog der in Frage kommenden Studiengänge zur groben Orientierung erstellen.

      (6) Über das Vorliegen wesentlicher Unterschiede entscheidet der Promotionsausschuss, gegebenenfalls mit Unterstützung der entsprechenden internen Stellen. Bei der Prüfung ist kein schematischer Vergleich, sondern eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen.

      (7) Der Promotionsausschuss kann die Annahme mit Auflagen und einer Frist zu ihrer Erfüllung verbinden. Die Auflagen müssen spätestens bei Einreichung der Dissertation erfüllt sein.

      (8) Stimmt der Promotionsausschuss dem Annahmeantrag zu, ist die Betreuung, Begutachtung und spätere Durchführung des Verfahrens gemäß dieser Promotionsordnung gewährleistet.

      (9) Angenommene Doktorandinnen bzw. Doktoranden haben die Möglichkeit, sich ab dem Zeitpunkt der Annahme bis zum Abschluss des Verfahrens als Doktorandinnen bzw. Doktoranden an einer der Partnerhochschulen zu immatrikulieren.
    • Admission with an FH degree possible Yes
  • Doctoral dissertation (thesis)
    • Extract from the dissertation regulations
      § 6 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss als selbstständige, wissenschaftlichen Ansprüchen genügende Leistung einen Beitrag zur Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Erkenntnis liefern. Sie ist in deutscher Sprache oder mit vorheriger Zustimmung des Promotionsausschusses in einer Fremdsprache einzureichen.

      (2) Die Dissertation ist von der Doktorandin bzw. dem Doktoranden mit einem Verzeichnis aller benutzten Quellen und einer Erklärung zu versehen, dass sie bzw. er die ...
      § 6 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss als selbstständige, wissenschaftlichen Ansprüchen genügende Leistung einen Beitrag zur Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Erkenntnis liefern. Sie ist in deutscher Sprache oder mit vorheriger Zustimmung des Promotionsausschusses in einer Fremdsprache einzureichen.

      (2) Die Dissertation ist von der Doktorandin bzw. dem Doktoranden mit einem Verzeichnis aller benutzten Quellen und einer Erklärung zu versehen, dass sie bzw. er die Arbeit - abgesehen von den in ihr ausdrücklich genannten Hilfen - selbstständig verfasst hat.

      (3) Arbeiten, die bereits Prüfungszwecken gedient haben, werden als Dissertation nicht zugelassen. Ergebnisse solcher Prüfungsarbeiten können jedoch für die Dissertation verwendet werden, wobei die betreffenden Arbeiten im Quellenverzeichnis anzugeben sind.

      (4) Einzelne Erkenntnisse der Dissertation dürfen vor Einreichung der Dissertation veröffentlicht werden. Darüber ist eine Erklärung abzugeben.

      (5) Kumulative Dissertationen sind ausgeschlossen.

      (6) In der Dissertation müssen die maßgeblichen Forschungsdaten experimenteller und statistischer Natur, die zum wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn geführt haben, enthalten sein. Sie sollen als Anhang beigefügt werden. Für diesen kann im Bedarfsfall ein Sperrvermerk beim Promotionsausschuss beantragt werden.
    • May be written in English Yes
    • Collective dissertation No details available
    • May be written in other foreign language(s) Yes
    • Cumulative dissertation No
  • Doctoral study regulations
    • Source Internetseite des Promotionszentrums
  • University Portrait
    „Wir bilden Menschen aus, die mit einem von uns geprägten Wertebewusstsein in die Welt hinausgehen. Wir forschen an Neuem, das Teil der nachhaltigen Zukunft sein wird. Wir können als Organisation Vorbild sein.”
    Prof. Dr. Kai-Oliver Schocke
    Präsident der Frankfurt UAS
    Weil wir! die Zukunft gestalten

    Praxisnahe Wissenschaft, Internationalität und gesellschaftliches Verantwortungsbewusstsein zeichnen die Frankfurt University of Applied Sciences aus. Mit über 15.200 Studierenden und 1.000 Lehrenden, Forschenden und Mitarbeitenden im Herzen von Frankfurt am Main sind wir eine der größten Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Deutschland.

    An unseren vier Fachbereichen, (1) Architektur, Bauingenieurwesen und Geomatik; (2) Informatik und Ingenieurwissenschaften; (3) Wirtschaft und Recht und (4) Soziale Arbeit und Gesundheit bieten wir über 70 anwendungsorientiere Studiengänge an. Die enge Verknüpfung von Wissenschaft und Praxis qualifiziert die Absolvent*innen unserer Bachelor-, Master- und Weiterbildungsprogramme, ihre Zukunft und ihren Berufsweg verantwortungsvoll zu gestalten. Nachwuchswissenschaftler*innen können zudem an einem von drei Promotionszentren zu den Themen Soziale Arbeit, Angewandte Informatik und Mobilität und Logistik den nächsten Karriereschritt gehen.

    Icon: uebersicht
    offene Institution und Integrationsmotor der Region
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    kooperiert mit Partnern aus Wirtschaft, Verbänden und Institutionen
    Weil Praxiserfahrung bei uns! das A und O ist

    Unsere Lehrenden kommen direkt aus der Praxis und geben neben den klassischen Lehrinhalten Einblicke in praktische Sachverhalte. In unseren Seminaren und Übungen setzen wir auf kleine Gruppen und ermöglichen so einen intensiven Austausch zwischen Studierenden und Lehrenden. Als Hochschule für Angewandte Wissenschaften bieten wir bereits im Studium die Möglichkeit, Erfahrungen in der Arbeitswelt zu sammeln. Fast alle unsere Studiengänge beinhalten Praktika oder ein praktisches Semester. Außerdem können Studierende ihre Abschlussarbeit für ein Unternehmen anfertigen und so wertvolle Kontakte für den späteren Berufseinstieg knüpfen.

    In insgesamt 15 dualen Studiengängen in all unseren Fachbereichen kann man zudem zeitgleich zum Studium eine Ausbildung absolvieren. Das bedeutet, dass Studierende an unserer Hochschule das theoretische Fachwissen erlernen und dieses bei einem Ausbildungsbetrieb direkt anwenden. Für den späteren Berufseinstieg ist das sehr vorteilhaft.

    Icon: studium
    ermöglicht intensiven Austausch zwischen Studierenden und Lehrenden
    Icon: studium
    theoretische Fachwissen erlernen, direkt anwenden
    Weil wir! gemeinsam mehr erreichen

    Die Frankfurt UAS steht für anwendungsorientierte, interdisziplinäre Forschung auf höchstem Niveau. Das House of Science and Transfer (HoST) bietet uns viele Möglichkeiten, um interdisziplinär zusammenzuarbeiten und uns mit externen Stakeholdern zu vernetzen. Die Forschungszentren, -institute und -labore im HoST bündeln fachliche und Transferexpertise in zukunftsrelevanten Bereichen, allen voran in unseren drei Forschungsschwerpunkten: Mobilität und Logistik; Care; Gesundheit und Diversität; Digitalisierung und Informations-/Kommunikationstechnologie. 

    Die Hessischen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften haben 2016 das eigenständige Promotionsrecht für ihre forschungsstarken Bereiche erhalten. Dies hat unserer Forschung maßgebliche Impulse gegeben und uns auf dem Weg zu einer modernen Hochschule für Angewandte Wissenschaften weiter vorangebracht. Wir sind an drei Promotionszentren beteiligt und haben für das Promotionszentrum Mobilität und Logistik die Federführung.

    Icon: forschung
    anwendungsorientierte, interdisziplinäre Forschung
    Icon: forschung
    eigenständige Promotionsrecht für forschungsstarken Bereiche
    Weil Vielfalt Teil unserer! DNA ist

    Zusammen mit unseren 200 Partnerhochschulen in 51 Ländern ermöglichen wir unseren Studierenden, internationale Erfahrungen durch Auslandssemester oder -praktika zu sammeln. Bei allen Fragen rund ums Ausland unterstützt unser International Office: www.frankfurt-university.de/de/studium/international-office. Zur Vorbereitung von Auslandsaufenthalten bietet unser Fachsprachenzentrum kostenfreie Sprachangebote an.

    Icon: international
    200 Partnerhochschulen in 51 Ländern
    Icon: international
    bieten kostenfreie Sprachangebote
    Foto: Gebäude der Frankfurt University of Applied Science.
    Foto: Studierende auf dem Campus der Frankfurt UAS.
    Foto: Studierende der Frankfurt UAS.
    Foto: Studierende der Frankfurt UAS in einer technischen Anlage.