§ 3 Zulassungsvoraussetzungen
Die Voraussetzungen für die Zulassung zum Promotionsverfahren sind:
1. das Lizentiat oder das Diplom in Katholischer Theologie oder das Staatsexamen für das Lehramt in Katholischer Religion, beziehungsweise eine dem Diplom in Katholischer Theologie entsprechende Abschlußprüfung, die wenigstens mit der Note "gut" bestanden sein müssen;
2. für die Diplomtheologen und die, die einen gleichwertigen Abschluß entsprechend Nr. 1 erworben habe...
§ 3 Zulassungsvoraussetzungen
Die Voraussetzungen für die Zulassung zum Promotionsverfahren sind:
1. das Lizentiat oder das Diplom in Katholischer Theologie oder das Staatsexamen für das Lehramt in Katholischer Religion, beziehungsweise eine dem Diplom in Katholischer Theologie entsprechende Abschlußprüfung, die wenigstens mit der Note "gut" bestanden sein müssen;
2. für die Diplomtheologen und die, die einen gleichwertigen Abschluß entsprechend Nr. 1 erworben haben, ein weiterführendes Studium von vier Semestern, das in der Regel an der Fakultät Fulda zu absolvieren ist; während dieser Zeit muß der Bewerber wenigstens acht studienbegleitende Leistungsnachweise erwerben, von denen vier qualifizierte Seminarscheine sein müssen;
oder bei Kandidaten mit dem Staatsexamen für das Lehramt in Katholischer Religion ein ergänzendes Studium der Katholischen Theologie, so daß die Anforderungen für das Diplom in Katholischer Theologie erfüllt werden;
3. das Latinum, das Graecum und das Hebraicum.
§ 4 Zulassung
(1) Das Gesuch um die Zulassung zum Promotionsverfahren ist schriftlich an die Theologische Fakultät Fulda zu richten. Der Antrag muß den vollständigen Titel der Dissertation (Doktorarbeit) enthalten. Dabei ist anzugeben, wer das Thema gestellt und seine Bearbeitung betreut hat.
(2) Dem Gesuch sind beizufügen:
1. drei Exemplare der Dissertation zusammen mit der schriftlichen Versicherung, daß der Bewerber die Dissertation selbständig verfaßt, die benutzte Literatur vollständig aufgeführt und ihre wörtliche oder sinngemäße Verwendung eindeutig kenntlich gemacht hat;
2. ein tabellarischer Lebenslauf, der insbesondere über den Studiengang, den Berufsweg und die bereits erworbenen akademischen Grade Auskunft gibt;
3. der Nachweis über die in § 3 verlangten Zulassungsvoraussetzungen;
4. eine Zusammenstellung der Fächer, in denen der Bewerber gemäß § 5 (3) 1. geprüft werden möchte;
5. eine schriftliche Erklärung darüber, ob sich der Promovend bereits andernorts zu einem Promotionsverfahren im Fach Katholische Theologie rechtsverbindlich gemeldet hat und warum es zu keinem Abschluß gekommen ist;
6. ein polizeiliches Führungszeugnis.
7. die Einverständniserklärung des für den Bewerber zuständigen kirchlichen Oberen.