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Universität Greifswald

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Quick Overview

  • University Universität Greifswald
  • Faculty / department Universitätsmedizin
  • Degree
    ... Clinical Medicine; Community Medicine; Dentistry; Epidemiology; Ethics and History of Medicine; Experimental Pathology; Experimentelle Medizin; Health Management; Humangenetik; Klinische Infektiologie; Macromolecular Chemistry; Medical Bioinformatics; Medical Biometry; Medical Neurosciences; Medical Psychology; Medizinische Immunologie; Medizinische Soziologie; Molecular Medicine; Preventative Medicine; Social Medicine; Translationale Medizin; Versorgungsforschung
    Clinical Medicine; Community Medicine ...
  • Subjects Health sciences, medicine; Medicine
  • Academic degrees DMD/PhD; MD/PhD; Ph.D.
  • Access and Admission Requirements
    • § 4 Zulassung

      (1) Zum Promotionsverfahren zum PhD kann zugelassen werden, wer ein Universitätsstudium in einem natur oder lebenswissenschaftlichen Fach außer Humanmedizin oder Zahnmedizin (Ausnahmen sind nach Evaluierung durch die Promotionskommission möglich) absolviert und bei der Abschlussprüfung mindestens die Note „gut“ (besser als 2,5) erhalten hat. Ausnahmen vom Erfordernis dieser Note bedürfen der Zustimmung der fachlich zuständigen Fakultät der Universität Greifswald. Ausnah...
      § 4 Zulassung

      (1) Zum Promotionsverfahren zum PhD kann zugelassen werden, wer ein Universitätsstudium in einem natur oder lebenswissenschaftlichen Fach außer Humanmedizin oder Zahnmedizin (Ausnahmen sind nach Evaluierung durch die Promotionskommission möglich) absolviert und bei der Abschlussprüfung mindestens die Note „gut“ (besser als 2,5) erhalten hat. Ausnahmen vom Erfordernis dieser Note bedürfen der Zustimmung der fachlich zuständigen Fakultät der Universität Greifswald. Ausnahmen von der Notwendigkeit eines Studienabschlusses in einem natur- oder lebenswissenschaftlichen Fach setzen voraus, dass die Promotion hinreichende weiterführende Erkenntnisse im Bereich der Medizin verspricht. Bei Universitätsabschlüssen mit einem anderen als dem in Deutschland allgemein üblichen Notensystem muss mindestens eine mit der Note „gut“ vergleichbare Note vorliegen. Im Fall eines gestuften Studiengangs (Bachelor/Master) sind ein Masterabschluss oder äquivalent mindestens 300 Leistungspunkte (LP) erforderlich.

      (2) Zum Promotionsverfahren zum MD/PhD bzw. DMD/PhD kann zugelassen werden, wer die Ärztliche Prüfung (Staatsexamen) oder die Zahnärztliche Prüfung (Staatsexamen) mit mindestens der Gesamtnote „gut“ abgelegt.

      (3) Über die Anerkennung von Hochschulabschlüssen, die Bewerber*innen an einer ausländischen Hochschule abgelegt haben, entscheidet die Promotionskommission. Basis dieser Entscheidung ist unter anderem eine von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen beim Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder der Bundesrepublik Deutschland geführte Aufstellung. Die Anerkennung ist vor Beginn der Promotion im Rahmen der Zulassung zu klären.

      (4) Die Zulassung muss vor Beginn der Promotionsarbeit (Qualifikationsphase) bei der Promotionskommission beantragt werden. Dem Zulassungsantrag sind beizufügen:
      a) Angaben zum wissenschaftlichen Werdegang,
      b) sämtliche Zeugnisse über bestandene Hochschulabschlüsse und Staatsexamina,
      c) eine Erklärung des*der Bewerbers*Bewerberin darüber, ob und gegebenenfalls m it welchem Erfolg er*sie an einer anderen Hochschule oder einer anderen Fakultät als der Universitätsmedizin Greifswald ein Promotionsverfahren beantragt hat oder hatte,
      d) eine Vereinbarung zwischen dem*der Bewerber*in und dem*der *den Betreuenden, in der auch der angestrebte Titel festgelegt wird,
      e) ein Arbeitsplan, der von dem*der verantwortlichen Hochschullehrenden mitverantwortet und mitunterschrieben ist,
      f) eine mit dem*der verantwortlichen Hochschullehrenden abgestimmte Aufstellung der Lehrveranstaltungen, Fortbildungen und/oder wissenschaftlichen Tagungen, die im Laufe der Qualifikationsphase besucht werden sollen.

      (5) Der Arbeitsplan muss sich auf ein Fachgebiet gemäß Anlage 1 beziehen.

      (6) Von den Zulassungsvoraussetzungen kann unbesc hadet der gesetzlichen Voraussetzungen nur aus wichtigen Gründen, die der*die Bewerber*in schriftlich darzulegen hat, aufgrund eines bei dem*der Dekan*in zu stellenden Antrags befreit werden. Die Befreiung kann von der Erfüllung von Auflagen abhängig gemacht werden. Über die Befreiung von Zulassungsvoraussetzungen entscheidet der*die Dekan*in auf Vorschlag der Promotionskommission.

      (7) Über die Zulassung zum Promotionsverfahren entscheidet der*die Dekan*in auf Vorschlag der Promotionskommission. Die Zulassu ng ist zu versagen, wenn die Voraussetzungen nach den Absätzen 1 bis 6 nicht erfüllt sind, oder wenn der erfolglose Abschluss eines Promotionsverfahrens weniger als ein Jahr zurückliegt.
    • Admission with an FH degree possible No
    • Admission with a Bachelor's degree possible No
  • Doctoral dissertation (thesis)
    • Extract from the dissertation regulations
      § 6 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss sich auf ein Fachgebiet gemäß Anlage 1 beziehen und soll einen substanziellen Beitrag zum wissenschaftlichen Erkenntnisfortschritt leisten. Darüber hinaus soll sie die Fähigkeit des*der Promovierenden zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit und zur angemessenen Darstellung der Ergebnisse belegen. Die Dissertation ist schriftlich in deutscher oder englischer Sprache vorzulegen.

      (2) Die Dissertationsschrift ist kumulativ (Publikati...
      § 6 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss sich auf ein Fachgebiet gemäß Anlage 1 beziehen und soll einen substanziellen Beitrag zum wissenschaftlichen Erkenntnisfortschritt leisten. Darüber hinaus soll sie die Fähigkeit des*der Promovierenden zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit und zur angemessenen Darstellung der Ergebnisse belegen. Die Dissertation ist schriftlich in deutscher oder englischer Sprache vorzulegen.

      (2) Die Dissertationsschrift ist kumulativ (Publikationspromotion). In der Regel sollen mindestens drei inhaltlich zusammenhängende, wissenschaftliche Originalpublikationen, die in renommierten Fachzeitschriften mit Peer review System zur Veröffentlichung angenommen worden sind, zusammengefasst werden. Publikationen in Zeitschriften ohne wissenschaftsadäquate Qualitätssicherung sind für die Dissertationsschrift ausgeschlossen. Einzelheiten zu den qualitativen und qua ntitativen Publikationsleistungen und deren Nachweis sind in den Ausführungsbestimmungen (Anlage 3) geregelt.

      (3) Zusätzlich zu den Originalpublikationen ist eine Zusammenfassung in deutscher oder englischer Sprache vorzulegen. Der Umfang und die Form der Zusammenfassung sind in den Ausführungsbestimmungen (Anlage 3) geregelt.

      (4) In allen der Dissertation zugrundeliegenden Publikationen muss der Bezug zur Universitätsmedizin Greifswald eindeutig erkennbar sein. Über Ausnahmen entscheidet die Promotionskomm ission auf Antrag.
    • May be written in English Yes
    • Collective dissertation No details available
    • May be written in other foreign language(s) No details available
    • Cumulative dissertation Yes
  • Cooperation Programme
    • § 16 Gemeinsame Promotion mit einer ausländischen Universität oder wissenschaftlichen Hochschule (binationale Promotion)

      (1) Die Universitätsmedizin kann zusammen mit einer Universität oder wissenschaftlichen Hochschule des Auslands in einem gemeinsam durchgeführten Promotionsverfahren den Doktorgrad (PhD, MD/PhD bzw. DMD/PhD PhD) verleihen.

      (2) Der*die Bewerber*in für eine binationale Promotion mit einer im Ausland gelegenen Universität muss sowohl die Annahmevoraussetzunge...
      § 16 Gemeinsame Promotion mit einer ausländischen Universität oder wissenschaftlichen Hochschule (binationale Promotion)

      (1) Die Universitätsmedizin kann zusammen mit einer Universität oder wissenschaftlichen Hochschule des Auslands in einem gemeinsam durchgeführten Promotionsverfahren den Doktorgrad (PhD, MD/PhD bzw. DMD/PhD PhD) verleihen.

      (2) Der*die Bewerber*in für eine binationale Promotion mit einer im Ausland gelegenen Universität muss sowohl die Annahmevoraussetzungen an der Universität Greifswald als auch die Annahmevoraussetzungen der ausländischen Partnerinstitution erfüllen.

      (3) Ein gemeinsames Promotionsverfahren mit einer ausländischen Partnerinstitution setzt voraus, dass mit der ausländischen Partnerinstitution ein individueller Kooperationsvertrag zur Durchführung einer binationalen Promotion geschlossen wird. In diesem Vertrag wird zum Zweck eines gemeinsamen Verfahrens zwischen der Universität Greifswald und der ausländischen Partnerinstitution eine Vereinbarung getroffen. Dieser Vertrag bedarf der vorherigen Zustimmung der*des Dekanin*Dekans der Universitätsmedizin und des Fakultätsrates. Er regelt ein gemeinsam von den zuständigen Organen der ausländischen Partnerinstitution und der Universitätsmedizin geleitetes Promotionsverfahren, insbesondere eine gemeinsame Prüfung, Bewertung und Benotung der Prüfungsleistungen durch einen gemeinsamen Promotionsausschuss.

      (4) Der Vertrag kann mit Zustimmung des Senats Ausnahmen zu folgenden Vorschriften dieser Promotionsordnung vorsehen, soweit dies erforderlich ist, um Regelungen oder Traditionen der Partnerinstitution Rechnung tragen zu können:
      -Zusammensetzung und Zuständigkeit des Promotionsausschusses,
      -Erstellung der Gutachten,
      -Einsichtnahme in die Gutachten,
      -Art und Umfang der Prüfungsleistungen,
      -das Bewertungsverfahren einschließlich Bildung der Gesamtnote,
      -Sprache der Urkunde.
      In begründeten Fällen können weitere Ausnahmen vorgesehen werden.

      (5) Die Betreuung der Dissertation erfolgt durch eine Hochschullehrerin/einen Hochschullehrer der Universitätsmedizin gemäß § 2 Absatz 2 und durch eine Hochschullehrerin/einen Hochschullehrer der ausländischen Partnerinstitution.

      (6) Der Vertrag regelt, ob die Dissertation an der Universitätsmedizin oder bei der ausländischen Partnerinstitution eingereicht wird. Die Sprache der Dissertation, der schriftlichen Zusammenfassung und der Disputation wird ebenfalls im Kooperationsvertrag festgelegt.

      (7) Die Pflicht zur Veröffentlichung der Dissertation und die Rechte an ihr richten sich nach den Vorschriften beider Partnerinstitutionen. Die Partneruniversitäten regeln das Nähere im Kooperationsvertrag, soweit erforderlich, so insbesondere, wenn sich die Vorschriften der Partnerinstitutionen zur Veröffentlichung der Dissertation nicht miteinander vereinbaren lassen.

      (8) Hat der*die Bewerber*in die vom Recht beider Partnerinstitutionen geforderten formalen Voraussetzungen erfüllt, wird eine gemeinsame Promotionsurkunde ausgehändigt. Sie trägt die Unterschriften und Siegel, die nach den Vorschriften der beteiligten Partnerinstitutionen erforderlich sind. Aus ihr muss hervorgehen, dass die Promotion in gemeinsamer Betreuung erfolgte. Ist nach dem Recht der ausländischen Partnerinstitution die Aushändigung einer gemeinsamen Urkunde nicht zulässig, so wird von den beteiligten Partnerinstitutionen jeweils eine Promotionsurkundeausgehändigt. Aus beiden Urkunden muss ersichtlich sein, dass die gleichzeitige Führung der Doktorgrade nebeneinander ausgeschlossen ist und beide Urkunden nur in Verbindung mit der jeweils anderen gültig sind.
  • Institutional Information
    • Information portal to German research institutions.

      The GERiT information portal provides access to more than 25,000 German research institutions. Clicking on the logo will take you directly to information about the research institutes of the university currently displayed in the Hochschulkompass.

  • Doctoral study regulations
    • Source hochschulöffentlich bekannt gemacht am 24.08.2020
  • University Portrait
    Hoher Anspruch an gute Lehre

    Die 1456 gegründete Universität Greifswald gehört zu den ältesten Universitäten Deutschlands und des Ostseeraums. Historisch begründet, ist sie zugleich die älteste schwedische Universität. Heute ist die Universität Greifswald nach wie vor eng dem Ostseeraum verbunden, doch mit Austauschbeziehungen zu über 200 Universitäten weltweit vernetzt. Sie verfügt über ein breites Fächerspektrum, das sich auf fünf traditionelle Fakultäten erstreckt: Theologische, Rechts- und Staatswissenschaftliche, Medizinische, Philosophische und Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät.

    Icon: uebersicht
    weltweit vernetzt mit Austauschbeziehungen zu über 200 Universitäten
    Icon: uebersicht
    Kleine Gruppen und engagierte Lehrende gewährleisten intensive Betreuung der Studierenden
    Studium und Lehre

    Die Universität Greifswald bietet hervorragende Studienbedingungen in modernen Bauten und aufwändig sanierten historischen Gebäuden mit exzellenter Infrastruktur für forschungsgeleitete Lehre. Kleine Gruppen und engagierte Lehrende gewährleisten eine intensive Betreuung der Studierenden. Fünf Fakultäten stellen ein breites Fächerspektrum mit 91 Studiengängen bereit. Ein bewährtes System der Qualitätssicherung fördert durch regelmäßige Evaluationen der Studiengänge die hohe Qualität der Lehre. Die Universität ist seit 2015 systemakkreditiert.

    Icon: studium
    fünf Fakultäten stellen ein breites Fächerspektrum mit 91 Studiengängen bereit
    Icon: studium
    kleine Gruppen und engagierte Lehrende gewährleisten eine intensive Betreuung
    Forschung

    Die Universität Greifswald leistet in ihren fünf Forschungsschwerpunkten (Mikrobielle Proteomics und Proteintechnologien, Community Medicine und Individualisierte Medizin, Plasmaphysik, Kulturen des Ostseeraums und Environmental Change: Responses and Adaptation) innovative Beiträge in den Bereichen Gesundheit & Prävention, Umwelt & Klima, Energie & Rohstoffe und Chancen & Risiken der Globalisierung. Die Universität Greifswald bezieht ihre Forschungsstärke vor allem aus der intensiven interdisziplinären Zusammenarbeit ihrer fünf Fakultäten. In enger Kooperation mit regionalen, nationalen und internationalen Forschungspartnern und auf der Grundlage einer exzellenten Forschungsinfrastruktur entsteht in Einzelleistungen und großen Verbundprojekten Spitzenforschung.

    Icon: forschung
    bezieht ihre Forschungsstärke vor allem aus der intensiven interdisziplinären Zusammenarbeit ihrer Fakultäten
    Icon: forschung
    enge Kooperation mit regionalen, nationalen und internationalen Forschungspartnern
    Foto: Studierende in der Diskussion
    Foto: Studierende der Universität Greifswald
    Foto: Studierende während einer Vorlesung im Fachbereich Biochemie