§ 4 Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen zur Promotion
(1) Die Zulassung zur Promotion setzt in der Regel den erfolgreichen (mindestens Note "gut") Diplom- oder Masterabschluss einer deutschen Hochschule oder den gleichwertigen Abschluss einer ausländischen Hochschule voraus, der dem Profil der Fakultät entspricht.
(2) Liegt der Diplom- oder Masterabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss des Studiums an einer deut-schen oder ausländischen Hochschule in einem Studiengang v...
§ 4 Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen zur Promotion
(1) Die Zulassung zur Promotion setzt in der Regel den erfolgreichen (mindestens Note "gut") Diplom- oder Masterabschluss einer deutschen Hochschule oder den gleichwertigen Abschluss einer ausländischen Hochschule voraus, der dem Profil der Fakultät entspricht.
(2) Liegt der Diplom- oder Masterabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss des Studiums an einer deut-schen oder ausländischen Hochschule in einem Studiengang vor, der dem Profil der Fakultät nicht ent-spricht, dann legt die Graduierungskommission fest, welche Zusatzleistungen von der Bewerberin/dem Bewerber zu erbringen sind. In der Regel sind zwei Modulprüfungen aus den Mastermodulen der Fakultät abzulegen. Wird eine der Prüfungen nicht bestanden, gilt die Prüfungsordnung des jeweiligen Studienganges in dem das Modul angeboten wird.
(3) Liegt ein Bachelor-Abschluss mit der Note "sehr gut" an einer deutschen oder gleichgestellten auslän-dischen Hochschule in einem Studiengang vor, der dem Profil der Fakultät entspricht, so kann die Kandi-datin/der Kandidat über eine Promotionsaufnahmeprüfung zur Promotion zugelassen werden. Die ca. einstündige Prüfung wird durch mindestens zwei Professorinnen/Professoren der Graduierungs-kommission durchgeführt. Die Aufnahme der Promotion kann mit der Auflage des Erbringens von Zusatz-leistungen nach Absatz 2 verbunden werden.
(4) Zur Promotion kann in der Regel nicht zugelassen werden, wer im gleichen Fachgebiet an anderer Stelle bereits die Annahme zur Promotion beantragt hat, als Doktorand/Doktorandin angenommen oder in einem Promotionsverfahren endgültig gescheitert ist.