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Kunsthochschule für Medien Köln

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Quick Overview

  • University Kunsthochschule für Medien Köln
  • Faculty / department Kunst und Medienwissenschaft
  • Degree
    ... Aesthetics; Communication Science; Design Studies; Experimental Informatics; Film Studies; Media Sciences
    Aesthetics; Communication Science ...
  • Subjects Art; Media studies
  • Academic degrees Dr. phil.
  • Access and Admission Requirements
    • § 6 Promotionsvoraussetzungen

      (1) Die Zulassung zur Promotion setzt in der Regel den erfolgreichen Diplom-, Magister- oder Masterabschluss verfahren wird auch zugelassen, wer einen Abschluss nach einem einschlägigen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens sechs Semestern und daran anschließende angemessenene, auf die Promotion vorbereitende Studien in den Promotionsfächern nachweist.

      (2) Die Kandidatin oder der Kandidat muss außerdem folgende Papiere vorle...
      § 6 Promotionsvoraussetzungen

      (1) Die Zulassung zur Promotion setzt in der Regel den erfolgreichen Diplom-, Magister- oder Masterabschluss verfahren wird auch zugelassen, wer einen Abschluss nach einem einschlägigen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens sechs Semestern und daran anschließende angemessenene, auf die Promotion vorbereitende Studien in den Promotionsfächern nachweist.

      (2) Die Kandidatin oder der Kandidat muss außerdem folgende Papiere vorlegen:
      a) eine kurze Beschreibung des mit der ersten Gutachterin oder dem ersten Gutachter gemäß § 4 Abs. 1 abgesprochenen Arbeitsgebiets der Dissertation sowie einen Arbeitsplan. Sofern der Arbeitsplan auch eine über die Betreuung durch die Promotionskommission hinaus gehende personelle Unterstützung
      und die Nutzung von Einrichtungen der Kunsthochschule für Medien Köln vorsieht, sind die davon betroffenen Abteilungen vorher anzuhören. Über die Ergebnisse der Beratungen ist der akademische Senat der Kunsthochschule zu unterrichten.
      b) eine schriftliche Mitteilung der ersten Gutachterin oder des ersten Gutachters, dass sie oder er bereit ist, die Dissertation zu betreuen, und dass sie oder er der Beschreibung des Arbeitsgebietes und dem Arbeitsplan der Dissertation zustimmt.

      (3) Ausländische Examina werden anerkannt, sofern sie einem deutschen Abschlussexamen gemäß Absatz 1 entsprechen. Die Gleichwertigkeit ausländischer Examina wird durch die von der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzvereinbarungen festgestellt. Bei Zweifeln an der Gleichwertigkeit ist die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen zu hören.

      (4) Vor der Eröffnung des Promotionsverfahrens muss die Bewerberin oder der Bewerber mindestens zwei Semester an der Kunsthochschule für Medien Köln studiert haben. Der Promotionsausschuss kann Ausnahmen zulassen.
      Eine Ausnahme kann darin begründet liegen, dass die Kandidatin oder der Kandidat zusätzlich zu den wissenschaftlichen Zulassungsvoraussetzungen über den an einer Kunsthochschule oder vergleichbaren Einrichtung erbrachten Nachweis der künstlerischen Eignung verfügt.Da auch Promotionsstudierende unter die Einschreibungsordnung der KHM gemäß §1 Abs. 3 fallen, gilt für sie eine durchgängige Einschreibungspflicht vom Zeitpunkt der Aufnahme ins Promotionsprogramm bis einschließlich zu dem Semester, in dem die Disputation abgehalten wird .

      (5) Zum Promotionsverfahren wird nicht zugelassen, wer im Gebiet des Promotionsfaches zweimal ein Promotionsverfahren nicht bestanden hat.
    • Admission with an FH degree possible Yes
    • Admission with a Bachelor's degree possible Yes
  • Doctoral dissertation (thesis)
    • Extract from the dissertation regulations
      § 8 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss einen selbständig erarbeiteten und angemessen formulierten fachwissenschaftlichen Beitrag zur Forschung auf dem Gebiet des jeweiligen Promotionsfaches darstellen. Die Dissertation soll in deutscher Sprache abgefasst sein; über Ausnahmen entscheidet der Promotionsausschuss. Die Dissertation muss einem an der Kunsthochschule für Medien Köln vertretenen kunst- und medienwissenschaftlichen Fach zugeordnet werden können.
      § 8 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss einen selbständig erarbeiteten und angemessen formulierten fachwissenschaftlichen Beitrag zur Forschung auf dem Gebiet des jeweiligen Promotionsfaches darstellen. Die Dissertation soll in deutscher Sprache abgefasst sein; über Ausnahmen entscheidet der Promotionsausschuss. Die Dissertation muss einem an der Kunsthochschule für Medien Köln vertretenen kunst- und medienwissenschaftlichen Fach zugeordnet werden können.
    • May be written in English No details available
    • Collective dissertation No details available
    • May be written in other foreign language(s) No details available
    • Cumulative dissertation No details available
  • Institutional Information
    • Information portal to German research institutions.

      The GERiT information portal provides access to more than 25,000 German research institutions. Clicking on the logo will take you directly to information about the research institutes of the university currently displayed in the Hochschulkompass.

  • Doctoral study regulations
    • Date of current version 31.03.2004
    • Homepage Internet page
    • Source Sonderreihe der Kunsthochschule für Medien Köln 2019
    • Source Internetseite der Hochschule
    • Last amended 14.06.2019

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