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Ruhr-Universität Bochum

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Quick Overview

  • University Ruhr-Universität Bochum
  • Faculty / department Fakultät für Maschinenbau
  • Degree Mechanical Engineering
  • Subjects Mechanical engineering, general
  • Academic degrees Dr.-Ing.; Ph.D.
  • Access and Admission Requirements
    • § 5 Voraussetzungen der Promotion

      (1) Zur Promotion hat Zugang, wer
      a) einen Abschluss nach einem einschlägigen Universitätsstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern, für das ein anderer Grad als „Bachelor“ verliehen wird, oder
      b) einen Abschluss nach einem einschlägigen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens sechs Semestern und daran anschließende angemessene, auf die Promotion vorbereitende Studien von in der Regel zwei Semestern, ...
      § 5 Voraussetzungen der Promotion

      (1) Zur Promotion hat Zugang, wer
      a) einen Abschluss nach einem einschlägigen Universitätsstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern, für das ein anderer Grad als „Bachelor“ verliehen wird, oder
      b) einen Abschluss nach einem einschlägigen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens sechs Semestern und daran anschließende angemessene, auf die Promotion vorbereitende Studien von in der Regel zwei Semestern, wobei ein nach Buchstabe a entsprechender Ausbildungsstand in den Promotionsfächern zu erreichen ist oder
      c) einen Abschluss eines Masterstudiengangs im Sinne des § 61 Abs. 2 Satz 2 HG
      nachweist.

      (2) Der Zugang zur Promotion ist vom Nachweis eines qualifizierten Abschlusses abhängig. Ein Abschluss wird als qualifiziert angesehen, wenn die Bewerberin oder Bewerber zu den 35 % Besten eines mindestens einjährigen Abschlusszeitraums gehört. Der Promotionsausschuss kann auf Antrag Ausnahmen zulassen. Weitere Studienleistungen sowie sonstige Leistungen, die die Eignung für eine Promotion erkennen lassen, sind auf Verlangen des Promotionsausschusses durch die Bewerberin bzw. den Bewerber nachzuweisen.

      (3) Zusätzliche auf die Promotion vorbereitende Studien gemäß Abs. 1 Buchstabe b werden mit Inhalt, Umfang, dabei zu erbringender Leistungsnachweise, dem zu erreichenden Qualitätsniveau und Zeitraum für die Erbringung im Benehmen mit der Bewerberin oder dem Bewerber und den Betreuerinnen oder Betreuern durch den Promotionsausschuss festgelegt.

      (4) Für Bewerberinnen und Bewerber, die ihren Studienabschluss in Ländern außerhalb der Europäischen Union erlangt haben, gelten die gleichen Voraussetzungen, soweit die Gleichwertigkeit des Abschlusses festgestellt worden ist. Über die Gleichwertigkeit der Abschlüsse entscheidet der Promotionsausschuss auf der Grundlage von zwischenstaatlichen Abkommen, der Einstufung der Hochschule, an der der Abschluss erworben wurde, und aufgrund von Abkommen mit Partnerhochschulen. Bei Zweifeln an der Gleichwertigkeit soll die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen gehört werden.

      (5) Der Zugang zur Promotion ist abhängig vom Nachweis ausreichender Kenntnisse in Deutsch oder Englisch.
    • Admission with an FH degree possible Yes
    • Admission with a Bachelor's degree possible Yes
  • Doctoral dissertation (thesis)
    • Extract from the dissertation regulations
      § 11 Dissertation

      (1) Mit der Dissertation muss die Doktorandin oder der Doktorand die Befähigung zu selbstständiger Forschungsarbeit in ihrem bzw. seinem Forschungsgebiet nachweisen. Die Dissertation muss eigene neue wissenschaftliche Ergebnisse enthalten, die in ihrer Darstellung wissenschaftliche Ansprüche erfüllen.

      (2) Die Dissertation darf in keinem anderen Promotionsverfahren oder vergleichbaren Verfahren an einer Hochschule im In- oder Ausland verwendet worden sein od...
      § 11 Dissertation

      (1) Mit der Dissertation muss die Doktorandin oder der Doktorand die Befähigung zu selbstständiger Forschungsarbeit in ihrem bzw. seinem Forschungsgebiet nachweisen. Die Dissertation muss eigene neue wissenschaftliche Ergebnisse enthalten, die in ihrer Darstellung wissenschaftliche Ansprüche erfüllen.

      (2) Die Dissertation darf in keinem anderen Promotionsverfahren oder vergleichbaren Verfahren an einer Hochschule im In- oder Ausland verwendet worden sein oder werden, soweit sich aus dieser Ordnung nichts anderes ergibt.

      (3) Die Dissertation muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.

      (4) Eine Vorabveröffentlichung von Dissertationsergebnissen ist möglich. Vorab veröffentlichte Ergebnisse sind in der Dissertation kenntlich zu machen.

      (5) Entstand die Dissertation aus gemeinschaftlicher Forschungsarbeit, so muss der individuelle Beitrag der Bewerberin oder des Bewerbers entsprechend dokumentiert oder herausgearbeitet werden.

      (6) Die Dissertation kann von der Doktorandin oder dem Doktoranden zurückgezogen werden, solange noch kein Gutachten vorliegt. In diesem Fall gilt die Dissertation als nicht vorgelegt und die Zulassung zum Promotionsverfahren erlischt. Zieht die Doktorandin oder der Doktorand die Dissertation zu einem späteren Zeitpunkt zurück, so ist das Promotionsverfahren erfolglos beendet.

      (7) Ein Exemplar der Dissertation wird gemäß der „Richtlinien über Aufbewahrung, Aussonderung, Archivierung und Vernichtung von Akten“ der Ruhr-Universität Bochum verwahrt, auch wenn das Verfahren erfolglos beendet wird.

      (8) Bei der Gestaltung der Dissertation sind die aktuellsten Rahmenvorgaben der Fakultät für Maschinenbau zu beachten.
    • May be written in English Yes
    • Collective dissertation Yes
    • May be written in other foreign language(s) No details available
    • Cumulative dissertation No details available
  • Cooperation Programme
    • § 18 Hochschulübergreifende Promotionsverfahren

      Der Promotionsausschuss kann mit anderen, insbesondere ausländischen Hochschulen die Durchführung gemeinsamer Promotionsverfahren bzw. die gemeinsame Verleihung eines Doktorgrads vereinbaren. Entsprechende Verträge sind von der bzw. den beteiligten Fakultät(en) bzw. promotionsführenden Einrichtung(en) zu verabschieden; in ihnen kann von den Regelungen dieser Ordnung abgewichen werden.
      § 18 Hochschulübergreifende Promotionsverfahren

      Der Promotionsausschuss kann mit anderen, insbesondere ausländischen Hochschulen die Durchführung gemeinsamer Promotionsverfahren bzw. die gemeinsame Verleihung eines Doktorgrads vereinbaren. Entsprechende Verträge sind von der bzw. den beteiligten Fakultät(en) bzw. promotionsführenden Einrichtung(en) zu verabschieden; in ihnen kann von den Regelungen dieser Ordnung abgewichen werden.
  • Institutional Information
    • Information portal to German research institutions.

      The GERiT information portal provides access to more than 25,000 German research institutions. Clicking on the logo will take you directly to information about the research institutes of the university currently displayed in the Hochschulkompass.

  • Doctoral study regulations
    • Source Amtliche Bekanntmachungen 1178/2016
  • University Portrait
    „Als Reformuniversität gegründet ist die RUB heute eine forschungsstarke, inklusive und internationale Universität im dynamischen Schmelztiegel des Ruhrgebiets. Sie wird getragen vom Mut zur Veränderung und Innovation.”
    Prof. Dr. Dr. h.c. Martin Paul
    Rektor der Ruhr-Universität Bochum
    Foto: Luftbild von der Ruhr-Universität Bochum
    Creating Knowledge Networks

    Ihre Forschungsstärke, ihre ausgezeichnete internationale Vernetzung und ihr innovatives Lehrkonzept machen die Ruhr-Universität Bochum zu einem gefragten Kooperationspartner und zum attraktiven Studienort für junge Menschen aus der ganzen Welt.

    Icon: uebersicht
    RUB als Treiberin für Wandel und Chancengerechtigkeit
    Icon: uebersicht
    vereint Forschungsstärke, innovative Lehre und Internationalität
    Studium und Lehre

    Mit 21 Fakultäten und über 41.000 Studierenden in mehr als 190 Studiengängen ist die Ruhr-Universität eine der zehn größten Universitäten in Deutschland. Sie vereint die gesamte fachliche Breite in Geistes- und Gesellschaftswissenschaften, Naturwissenschaften, Ingenieurwissenschaften und Medizin.

    Studierende gestalten die Lehre aktiv mit und erwerben in ihrem Studium neben aktuellem Fachwissen Urteilskraft, Eigenständigkeit und eine Wertschätzung für andere Disziplinen. Lehrende und Studierende haben gemeinsam das Leitbild „Lernen, Leisten, Gemeinschaft Leben“ festgeschrieben und darin forschendes Lernen zum Handlungsprinzip erklärt.

    Icon: studium
    erklärt forschendes Lernen zum Handlungsprinzip
    Icon: studium
    bietet in 21 Fakultäten ein breites Fächerspektrum
    Forschung

    Spitzenforschung wird in flexiblen, interdisziplinären Research Departments organisiert. Sie sind untereinander und international stark vernetzt, um übergreifende Fragestellungen zu erforschen – mit Schwerpunkten auf Zukunftsfeldern wie IT-Sicherheit, Solvation Science, Neurowissenschaft, Materialforschung, Religionswissenschaft, Plasma- und Proteinforschung.

    Die Ruhr-Universität ist eine der umfassendsten Forschungsuniversitäten Deutschlands. Im nationalen Wettbewerb um die Ansiedlung überregional konkurrenzfähiger Forschungsinfrastruktur konnte sie bisher vier Forschungsbauten einwerben. Sie bieten der Spitzenforschung bestmögliche Bedingungen.

    Von der strukturierten Promotion bis zur Tenure-Track-Professur nach amerikanischem Modell profitieren auch junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler von bestmöglichen Bedingungen. Die Ruhr-Universität legt größten Wert auf Nachwuchsförderung auf allen Karrierestufen, sie unterstützt aktiv die frühe Entfaltung und eigenständige Arbeit von Talenten.

    Icon: forschung
    ist eine der umfassendsten Forschungsuniversitäten Deutschlands
    Icon: forschung
    legt größten Wert auf Nachwuchsförderung auf allen Karrierestufen
    Foto: Blick von außen auf das Audimax der Ruhr-Universität Bochum
    Foto: Studierende auf dem Sommerfest der Ruhr-Universität Bochum
    Foto: Luftbild vom Audimax der Ruhr-Universität Bochum