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Ludwig-Maximilians-Universität München

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Quick Overview

  • University Ludwig-Maximilians-Universität München
  • Faculty / department Katholisch-Theologische Fakultät
  • Degree Catholic Theology
  • Subjects Theology, general
  • Academic degrees Dr. iur. can.; Dr. theol.
  • Access and Admission Requirements
    • § 15 Zulassungsvoraussetzungen

      (1) Um den Grad eines Doktors der Theologie kann sich bewerben, wer

      1. ein Studium von mindestens fünf Jahren in katholischer Theologie an einer Uni
      versität, an einer dieser gleichstehenden Hochschule oder an einer staatlichen Philosophisch-Theologischen Hochschule der Bundesrepublik Deutschland jeweils entsprechend den geltenden Diplomstudienordnungen beziehungsweise -studienplänen nachweist und davon wenigstens zwei Semester an der Unive...
      § 15 Zulassungsvoraussetzungen

      (1) Um den Grad eines Doktors der Theologie kann sich bewerben, wer

      1. ein Studium von mindestens fünf Jahren in katholischer Theologie an einer Uni
      versität, an einer dieser gleichstehenden Hochschule oder an einer staatlichen Philosophisch-Theologischen Hochschule der Bundesrepublik Deutschland jeweils entsprechend den geltenden Diplomstudienordnungen beziehungsweise -studienplänen nachweist und davon wenigstens zwei Semester an der Universität München verbracht hat;

      2. im Besitz der allgemeinen Hochschulreife oder der einschlägigen fachgebundenen Hochschulreife entsprechend der Qualifikationsverordnung (BayRS 2210-1-1-3-K) und nicht unwürdig zur Führung eines akademischen Grades im Sinne von Art. 89 Abs. 1 BayHSchG ist;

      3. als weitere Zulassungsvoraussetzung
      a) den Grad eines Lizentiaten der Theologie an der Katholisch-Theologischen
      Fakultät der Universität München oder einen als gleichwertig anerkannten Grad erworben hat oder
      b) die Abschlußprüfung in katholischer Theologie gemäß den in Absatz 1 Nr. 1 genannten Voraussetzungen mit sehr gutem oder gutem Erfolg bestanden hat oder
      c) die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien in einer Fächerverbindung mit dem Unterrichtsfach Katholische Religionslehre mindestens mit der Gesamtnote "gut" bestanden hat oder
      d) die Erste Staatsprüfung für ein Lehramt an anderen öffentlichen Schulen in einer Fächerverbindung mit dem Unterrichtsfach Katholische Religionslehre mindestens mit der Gesamtnote "gut" bestanden hat;

      4. an sprachlichen Voraussetzungen lateinische und griechische Sprachkenntnisse gemäß KMBek vom 07. März 1978 Nr. MD I - 2/188205 (KM BI I S. 96) nachweist; sind diese Nachweise bereits zu Beginn des Hochschulstudiums erbracht, ist im Regelfall auch der Nachweis des Hebraicum erforderlich; andernfalls sind Grundkenntnisse in der hebräischen Sprache nachzuweisen; wird eine wissenschaftliche Arbeit aus einem Fach der Fächergruppe Biblische Theologie vorgelegt, ist der Nachweis des Hebraicum unabdingbar;

      5. sieben aufgrund eines Referates mindestens mit "ausreichend" bewertete Leistungsnachweise über die Teilnahme an akademischen Seminarübungen (Hauptseminaren) in katholischer Theologie besitzt; drei Leistungsnachweise müssen nach der gemäß Nummer 3 geforderten Abschlußprüfung erworben sein; die Absätze 3 bis 5 sind zu beachten;

      6. die Doktorprüfung in katholischer Theologie oder eine gleichartige Prüfung nicht bereits endgültig nicht bestanden hat;

      7. als Bewerber nichtdeutscher Muttersprache über ausreichende Sprachkenntnisse verfügt, die ihn befähigen, den Anforderungen des Doktoratsexamens in deutscher Sprache gerecht zu werden.

      (2) 1Die Prüfung der Voraussetzungen zur Bewerbung erfolgt durch den Promotionsausschuß. 2Er entscheidet insbesondere über die Anrechnung von an anderen Fakultäten oder an Hochschulen außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes verbrachten Studienzeiten, der dabei erbrachten Studienleistungen, die Anerkennung der dort abgelegten Prüfungen sowie über die Bewertung unterschiedlicher Notenskalen. 3Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen in katholischer Theologie an ausländischen Hochschulen werden bei Gleichwertigkeit angerechnet. 4Die geltenden Äquivalenzvereinbarungen sind zu beachten. 5Bei Zweifeln an der Gleichwertigkeit kann die Zentralstelle für das Ausländische Bildungswesen gehört werden.

      (3) 1 Bewerber mit den in Absatz 1 Nr. 3 Buchst. a und b genannten Abschlüssen müssen als einen der in Absatz 1 Nr. 5 bezeichneten sieben Leistungsnachweise einen Hauptseminarschein vorweisen, der dem Gebiet des theologischen Hauptfachs (§ 21 Abs. 1 Satz 2) zuzuordnen ist. 2 Jeweils ein weiterer Leistungsnachweis muß auf den Gebieten der nach Maßgabe des § 21 Abs. 1 Sätze 2 und 3 gewählten theologischen Beifächer erworben worden sein. 3Der Promotionsausschuß kann bis zu zwei Leistungsnachweise für die erfolgreiche Teilnahme an Hauptseminaren in verwandten Fächern einer anderen Fakultät anrechnen.

      (4) 1Bewerber mit dem in Abs. 1 Nummer 3 Buchst. c genannten Abschluß müssen als einen der in Abs. 1 Nummer 5 bezeichneten sieben Leistungsnachweise einen Hauptseminarschein vorweisen, der dem Gebiet desjenigen theologischen Fachs zuzuordnen ist, dem das Thema der Dissertation entnommen ist. 2Fünf weitere Leistungsnachweise sind in folgenden Fächern zu erbringen:

      1. Kirchengeschichte des Altertums und Patrologie oder Kirchengeschichte des Mittelalters und der Neuzeit;
      2. Exegese des Alten Testaments oder Exegese des Neuen Testaments;
      3. Moraltheologie oder Christliche Sozialethik;
      4. Fundamentaltheologie oder Dogmatik;
      5. Pastoraltheologie oder Religionspädagogik/Homiletik.

      3Vor der in Abs. 1 Nummer 3 Buchst. c genannten Abschlußprüfung erworbene Leistungsnachweise müssen den Anforderungen von Leistungsnachweisen im Diplomstudiengang katholische Theologie entsprechen; hierüber entscheidet der Promotionsausschuß nach Anhörung der Fachprofessoren. 4Abs. 3 Satz 3 gilt entsprechend. 51n den Fächern Philosophie, Kirchenrecht und Liturgiewissenschaft müssen als weitere Zulassungsvoraussetzung mündliche Einzelprüfungen von jeweils etwa 30 Minuten Dauer abgelegt werden, bei denen jeweils mindestens die Note "mag na cum laude" erreicht werden muß; im übrigen gelten § 11 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3, Abs. 4 Sätze 1 und 4 entsprechend. 6Zur Verbesserung der Note ist eine einmalige Wiederholungsprüfung zulässig.

      (5) 1Für Bewerber mit dem in Abs. 1 Nummer 3 Buchst. d genannten Abschluß oder mit einem gemäß Abs. 2 Satz 2 anerkannten Abschluß eines Studiums an einer anderen Fakultät gilt Abs. 4 Satz 1 bis 4 entsprechend. 21m Fach Philosophie und in den theologischen Fächern, die im Studium nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt sind, müssen als weitere Zulassungsvoraussetzung mündliche Ergänzungsprüfungen abgelegt werden. 3Der Promotionsausschuß bestimmt nach den Umständen des Einzelfalls, um welche Fächer es sich hierbei handelt; im übrigen gilt Abs. 4 Satz 5 und 6 entsprechend.

      (6) 1Bewerber mit einem den in Abs. 1 Nummer 3 Buchst. A oder b genannten Abschlüssen gleichwertigen theologischen Abschluß in einer anderen christlichen Konfession können zur Promotion zugelassen werden. 2Hierüber entscheidet auf Antrag die Promotionsversammlung. 31m übrigen gelten Abs. 1 Nummer 2, 4 bis 7, Abs. 2 und 5 entsprechend.
  • Doctoral dissertation (thesis)
    • Extract from the dissertation regulations
      § 19 Anforderungen der Doktorarbeit

      (1) 1Die Doktorarbeit soll die Befähigung des Bewerbers zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit im Bereich einer der theologischen Disziplinen erweisen. 2Sie muß mit wissenschaftlicher Methode erstellt sein und eine beachtliche Förderung des behandelten Themas erbringen. 3Sie darf weder veröffentlicht noch in einem anderen Prüfungsverfahren ganz oder in wesentlichen Teilen vorgelegt worden sein; sie kann in deutscher oder lateinischer Sprache ab...
      § 19 Anforderungen der Doktorarbeit

      (1) 1Die Doktorarbeit soll die Befähigung des Bewerbers zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit im Bereich einer der theologischen Disziplinen erweisen. 2Sie muß mit wissenschaftlicher Methode erstellt sein und eine beachtliche Förderung des behandelten Themas erbringen. 3Sie darf weder veröffentlicht noch in einem anderen Prüfungsverfahren ganz oder in wesentlichen Teilen vorgelegt worden sein; sie kann in deutscher oder lateinischer Sprache abgefaßt sein, in einer anderen Sprache nur dann, wenn zwei Gutachter bestellt werden können, die dieser Sprache mächtig sind; in diesem Falle ist der Abhandlung eine zur allgemeinen Beurteilung ausreichende Inhaltsangabe in deutscher Sprache beizufügen.

      (2) Es ist eine ehrenwörtliche Versicherung darüber abzugeben, daß die Doktorarbeit selbständig angefertigt und das dazu benützte Schrifttum vollständig angeführt wurde.
    • May be written in English Yes
    • Collective dissertation No details available
    • May be written in other foreign language(s) Yes
    • Cumulative dissertation No details available
  • Institutional Information
    • Information portal to German research institutions.

      The GERiT information portal provides access to more than 25,000 German research institutions. Clicking on the logo will take you directly to information about the research institutes of the university currently displayed in the Hochschulkompass.

  • Doctoral study regulations
    • Date of current version 26.05.1997
    • Homepage Internet page
    • Source Amtliche Bekanntmachungen der Ludwig-Maximilians-Universität München 2005
    • Source KWMBl II 9/1997, S. 901 ff.
    • Last amended 02.05.2005
  • University Portrait
    About LMU

    LMU Munich observes the highest academic standards in both education and research. As a true universitas its mission is to develop practicable solutions to the human, social, cultural, environmental and technological challenges posed by tomorrow’s world. To this end, the University strives to provide its students with a comprehensive knowledge base, while fostering a critical cast of mind, and inculcating an informed sense of values and an acute awareness of history.

    Icon: uebersicht
    the University strives to provide its students with a comprehensive knowledge base
    Icon: uebersicht
    offers its students a stimulating academic education with direct relevance to everyday practice
    A highly diversified curriculum

    LMU Munich offers its students a stimulating academic education with direct relevance to everyday practice. Its curriculum encompasses the whole spectrum of academic disciplines, extending from Assyriology to Zoology, and the range of subject combinations available is correspondingly varied.
    LMU endeavors to provide an inspiring learning environment for its students and the best possible infrastructure for young researchers, and collaborates closely with other universities, research institutions and foundations in the Munich area.

    Icon: studium
    LMU degree programs combine learning, creativity and access to the latest research.
    Icon: studium
    endeavors to provide an inspiring learning environment for its students and the best possible infrastructure for young researchers
    Nurturing junior researchers

    Research activities at LMU Munich cover the entire spectrum of academic disciplines from the Humanities and Cultural Sciences through Law, Economics and the Social Sciences to Medicine and the Natural Sciences.
    The future of every university rests on the creativity and insights of its young researchers. This is why LMU strives to create the best possible research and training opportunities for graduates and doctoral students. In addition to many international Master’s programs and traditional doctoral thesis projects supervised by a single mentor, the University now offers a growing number of doctoral programs in more broadly defined fields – from Buddhist studies to the educational sciences and the biosciences.
    Furthermore, LMU has set up dedicated mechanisms that provide clear and consistent career perspectives for early-career researchers. These mechanisms include targeted support measures for the postdoc stage and the extension of the tenure-track model, which LMU has successfully pursued for many years.

    Icon: forschung
    strives to create the best possible research and training opportunities for graduates and doctoral students
    Icon: forschung
    provides clear and consistent career perspectives for early-career researchers
    Image: Fountain in front of the main building.
     Image: View into the reading hall of the Ludwig-Maximilians-University Munich.

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