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Universität Mannheim

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  • Access and Admission Requirements
    • § 4 Zulassungsvoraussetzungen

      (1) Zur Promotion kann als Doktorand in der Regel zugelassen werden, wer in dem von ihm gewählten oder einem verwandten Fach der Promotion
      1. einen Masterstudiengang,
      2. einen Studiengang an einer Universität, Pädagogischen Hochschule oder Kunsthochschule mit einer mindestens vierjährigen Regelstudienzeit oder
      3. einen auf einen grundständigen Studiengang aufbauenden Studiengang an einer Universität, Pädagogischen Hochschule oder einer andere...
      § 4 Zulassungsvoraussetzungen

      (1) Zur Promotion kann als Doktorand in der Regel zugelassen werden, wer in dem von ihm gewählten oder einem verwandten Fach der Promotion
      1. einen Masterstudiengang,
      2. einen Studiengang an einer Universität, Pädagogischen Hochschule oder Kunsthochschule mit einer mindestens vierjährigen Regelstudienzeit oder
      3. einen auf einen grundständigen Studiengang aufbauenden Studiengang an einer Universität, Pädagogischen Hochschule oder einer anderen Hochschule mit Promotionsrecht mit einer Prüfung erfolgreich abgeschlossen hat, die mindestens mit der Gesamtnote „gut“ bewertet wurde. Eine Zulassung von Bewerbern mit einer Gesamtnote schlechter als „gut“ ist in begründeten Fällen möglich; hierüber entscheidet der Promotionsausschuss. Ein begründeter Fall liegt insbesondere dann vor, wenn eine einschlägige Berufserfahrung nachgewiesen werden kann.

      (2) An ausländischen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen erworbene Studienabschlüsse im Dissertationsfach oder in einem dem Dissertationsfach verwandten Gebiet werden nach Maßgabe des Landeshochschulgesetzes anerkannt. Über die Anerkennung entscheidet der Promotionsausschuss mit Dreiviertelmehrheit.

      (3) Für besonders qualifizierte Absolventen von dreijährigen Bachelorstudiengängen oder Staatsexamensstudiengängen, eines Diplomstudiengangs einer Fachhochschule oder einer Berufsakademie und für Absolventen der Notarakademie Baden-Württemberg im Dissertationsfach oder in einem dem Dissertationsfach verwandten Gebiet wird als Zulassungsvoraussetzung festgelegt, dass der Bewerber überdurchschnittlich gute Leistungen in seinem bisherigen Studium nachweist, und zwar durch eine Abschlussnote von mindestens 1,3. Im Vorfeld des Aufnahmeverfahrens muss der Bewerber dem zukünftigen Betreuer ein wissenschaftliches Exposé mit einem Umfang von in der Regel 15 Seiten vorlegen, in dem auch das Promotionsvorhaben begründet wird. Mit dem Exposé soll der Bewerber seine besondere wissenschaftliche Qualifikation nachweisen, die eine hochwertige schriftliche Dissertation erwarten lässt. Innerhalb von drei Semestern nach der gegebenenfalls vorbehaltlichen Annahme als Doktorand muss der Kandidat zudem den erfolgreichen Abschluss von 2 Vorlesungen zu je 8 ECTS und 1 Seminar auf Masterniveau nachweisen.
    • Admission with an FH degree possible Yes
    • Admission with a Bachelor's degree possible Yes
  • Doctoral dissertation (thesis)
    • Extract from the dissertation regulations
      § 7 Zulassung zum Promotionsverfahren
      ...
      (2) Dem Gesuch sind beizufügen:
      a) Die in der Regel in deutscher oder englischer Sprache schriftlich abgefasste Dissertation in dreifacher Ausfertigung. Die eingereichten Dissertationsexemplare gehen in das Eigentum der Universität über.
      ...
      § 7 Zulassung zum Promotionsverfahren
      ...
      (2) Dem Gesuch sind beizufügen:
      a) Die in der Regel in deutscher oder englischer Sprache schriftlich abgefasste Dissertation in dreifacher Ausfertigung. Die eingereichten Dissertationsexemplare gehen in das Eigentum der Universität über.
      ...
    • May be written in English Yes
    • Collective dissertation No details available
    • May be written in other foreign language(s) No details available
    • Cumulative dissertation No details available
  • Institutional Information
    • Information portal to German research institutions.

      The GERiT information portal provides access to more than 25,000 German research institutions. Clicking on the logo will take you directly to information about the research institutes of the university currently displayed in the Hochschulkompass.

  • Doctoral study regulations
    • Date of current version 06.06.2016
    • Homepage Internet page
    • Source Bekanntmachungen des Rektorats Nr. 05/2020, S. 75 ff.
    • Source Bekanntmachungen des Rektorats Nr. 16/2016, S. 29 ff.
    • Last amended 10.03.2020

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