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Your search criteria Doctoral studies offered: Besondere Prom.-Ordnung Jena U Philosophische Fakultät

Universität Osnabrück

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Quick Overview

  • University Universität Osnabrück
  • Faculty / department Fachbereich Sprach- und Literaturwissenschaft
  • Degree
    ... English and American Language and Literature; German Studies; Romance Studies/Latin Studies
    English and American Language and Literature; German Studies ...
  • Subjects English studies, general; German studies; Romance studies
  • Academic degrees Dr. phil.
  • Access and Admission Requirements
    • § 7 Voraussetzungen zur Annahme als Doktorandin oder Doktorand

      1Als Doktorandin oder Doktorand kann, unbeschadet der gesetzlichen Bestimmungen, angenommen werden, wer ein Studium in einem universitären Studiengang der Sprach- oder Literaturwissenschaften oder eines benachbarten Faches durch eine Prüfung (Diplom, Staatsexamen, Magister, Master oder vergleichbar) abgeschlossen hat. 2Im Zweifelsfall entscheidet der Promotionsausschuss.

      § 8 Annahme als Doktorandin oder Doktorand...
      § 7 Voraussetzungen zur Annahme als Doktorandin oder Doktorand

      1Als Doktorandin oder Doktorand kann, unbeschadet der gesetzlichen Bestimmungen, angenommen werden, wer ein Studium in einem universitären Studiengang der Sprach- oder Literaturwissenschaften oder eines benachbarten Faches durch eine Prüfung (Diplom, Staatsexamen, Magister, Master oder vergleichbar) abgeschlossen hat. 2Im Zweifelsfall entscheidet der Promotionsausschuss.

      § 8 Annahme als Doktorandin oder Doktorand

      (1) Das Gesuch auf Annahme als Doktorandin oder Doktorand ist schriftlich unter Angabe des Dissertationsthemas und unter Benennung der Betreuerin oder des Betreuers an die oder den Vorsitzenden des Promotionsausschusses zu richten.

      (2) Dem Gesuch sind beizufügen:
      a) ein in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache abgefasster Abriss des
      Lebenslaufs und des Bildungsgangs,
      b) ein Exposé über das Promotionsvorhaben in deutscher oder englischer Sprache.
      Sofern die Dissertation auf eine Master-, Magister- oder Diplomarbeit oder eine gleichwertige Abschlussarbeit aufbauen soll, muss dies im Exposé nachvollziehbar kenntlich gemacht werden,
      c) eine Erklärung über etwaige frühere Promotionsgesuche,
      d) eine Einverständniserklärung der Betreuerin oder des Betreuers gemäß § 4,
      e) der Nachweis über ein ordnungsgemäß abgeschlossenes Studium nach § 7,
      f) eine Bestätigung über den Abschluss eines individuellen Entwicklungsplans zur Promotion (IEP) /Individual Development Plan (IDP) gemäß Anlagen 1a und 1b

      (3) 1 Werden ausländische Studienabschlüsse nachgewiesen, so prüft der Promotionsausschuss, ob diese den deutschen Abschlüssen im Sinne von § 7 gleichwertig sind. 2 Dabei sind rechtsverbindliche zwischenstaatliche Abkommen, die Anerkennungsempfehlungen der Kultusministerkonferenz (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) oder der Hochschulrektorenkonferenz zugrunde zu legen. 3Die Anerkennung kann von Auflagen abhängig gemacht werden.

      (4) 1 Ausländische Bewerberinnen oder Bewerber, die keinen deutschen Schul- oder Hochschulabschluss besitzen, sollen ausreichende Sprachkenntnisse in der Sprache nachweisen, in der die Dissertation verfasst werden soll.
      2 Der Nachweis wird geführt durch das Bestehen der folgenden Prüfungen:
      ● für Deutsch durch DSH (2) oder TestDaF (4x4);
      ● für Englisch durch IELTS (mit mindestens 7);
      ● für Französisch durch DALF (Niveau C1);
      ● für Italienisch durch PLIDA (Niveau C1) oder CELI (Niveau C1);
      ● für Spanisch durch DELE (Niveau C1).
      3 Ausnahmen können zugelassen werden.

      (5) 1 Über die Annahme als Doktorandin oder Doktorand entscheidet der Promotionsausschuss. 2Die Annahme als Doktorandin oder als Doktorand berechtigt zur Einschreibung an der Universität Osnabrück.
  • Doctoral dissertation (thesis)
    • Extract from the dissertation regulations
      § 11 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss einen Beitrag zum Fortschritt der Wissenschaft in den im Fachbereich Sprach- und Literaturwissenschaft vertretenen Fachgebieten und Fächern darstellen.

      (2) 1 Anstelle einer Einzelarbeit kann in Ausnahmefällen bei geeigneter Themenstellung auch eine intra- oder interdisziplinäre Gemeinschaftsarbeit vorgelegt werden. 2Diese muss den folgenden Anforderungen genügen:
      a) 3 Der theoretische und methodische Gehalt einer Gemeinschaftsa...
      § 11 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss einen Beitrag zum Fortschritt der Wissenschaft in den im Fachbereich Sprach- und Literaturwissenschaft vertretenen Fachgebieten und Fächern darstellen.

      (2) 1 Anstelle einer Einzelarbeit kann in Ausnahmefällen bei geeigneter Themenstellung auch eine intra- oder interdisziplinäre Gemeinschaftsarbeit vorgelegt werden. 2Diese muss den folgenden Anforderungen genügen:
      a) 3 Der theoretische und methodische Gehalt einer Gemeinschaftsarbeit sowie die tatsächlich investierte wissenschaftliche Arbeit müssen sich wesentlich von einer Einzelarbeit unterscheiden; dabei muss der Beitrag jedes Mitglieds dem wissenschaftlichen Rang einer Einzelarbeit entsprechen.
      b) 4 Die Doktorandinnen und Doktoranden müssen im Fall einer Gemeinschaftsarbeit die individuelle Urheberschaft für bestimmte Dimensionen des Forschungsprozesses oder für einzelne Abschnitte kenntlich machen.

      (3) 1 Die Dissertation wird in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache abgefasst. 2 Auf begründeten Antrag entscheidet der Promotionsausschuss über Ausnahmen. 3Der Dissertation ist eine Zusammenfassung in deutscher Sprache beizufügen.

      (4) 1 Die Dissertation kann auf eine Master-, Magister- oder Diplomarbeit oder eine gleichwertige Abschlussarbeit aufbauen. 2Voraussetzung dafür ist, dass die Dissertation wesentliche neue Erkenntnisse liefert.
    • May be written in English Yes
    • Collective dissertation Yes
    • May be written in other foreign language(s) Yes
    • Cumulative dissertation No details available
  • Cooperation Programme
    • § 25 Besondere Bestimmungen für die Promotion in gemeinsamer Betreuung mit einer ausländischen wissenschaftlichen Hochschule

      (1) 1 Promotionsverfahren können in gemeinsamer Betreuung mit einer ausländischen wissenschaftlichen Hochschule vorbereitet und durchgeführt werden, wenn
      1. für die Promotion die Vorlage einer Dissertation und eine mündliche Promotionsleistung erforderlich sind,
      2. weitere Promotionsleistungen nicht zu erbringen sind und
      3. mit dem Fachbereich der a...
      § 25 Besondere Bestimmungen für die Promotion in gemeinsamer Betreuung mit einer ausländischen wissenschaftlichen Hochschule

      (1) 1 Promotionsverfahren können in gemeinsamer Betreuung mit einer ausländischen wissenschaftlichen Hochschule vorbereitet und durchgeführt werden, wenn
      1. für die Promotion die Vorlage einer Dissertation und eine mündliche Promotionsleistung erforderlich sind,
      2. weitere Promotionsleistungen nicht zu erbringen sind und
      3. mit dem Fachbereich der ausländischen wissenschaftlichen Hochschule eine Kooperationsvereinbarung zur Durchführung eines gemeinsamen Promotionsverfahrens getroffen worden ist. 2 Die Kooperationsvereinbarung muss Regelungen über Einzelheiten der gemeinsamen Betreuung, die Einschreibung der Bewerberin oder des Bewerbers an einer wissenschaftlichen Hochschule und die Registrierung des Dissertationsthemas enthalten.

      (2) 1 Für die Promotion in gemeinsamer Betreuung mit einem Fachbereich kann die Bewerberin oder der Bewerber wählen, ob sie oder er das Promotionsverfahren nach den an der Universität Osnabrück oder nach den an der ausländischen wissenschaftlichen Hochschule geltenden Vorschriften durchführen will. 2Wählt die Bewerberin oder der Bewerber das an der Universität Osnabrück angewandte Verfahren, gelten die Bestimmungen dieser Promotionsordnung, soweit im Folgenden keine besonderen Bestimmungen getroffen sind.

      (3) 1 Neben der Betreuerin oder dem Betreuer gemäß § 4 wird die Bewerberin oder der Bewerber während des Promotionsverfahrens von einer oder einem dieser oder diesem gleichgestellten Hochschullehrerin oder Hochschullehrer des Fachbereichs der ausländischen wissenschaftlichen Hochschule begleitet. 2Die Betreuerinnen oder Betreuer sind in der Vereinbarung nach Absatz 1 zu nennen. 3§ 12 Absatz 1 Satz 4 gilt entsprechend.

      (4) Mitglied der Promotionskommission muss mindestens eine weitere Hochschullehrerin oder ein weiterer Hochschullehrer des Fachbereichs der ausländischen wissenschaftlichen Hochschule sein.

      (5) 1 Die Beurteilung der Promotionsleistungen erfolgt auch nach dem für den Fachbereich der ausländischen wissenschaftlichen Hochschule geltenden Recht. 2Ob und inwieweit diese Bewertung bei der Bekanntgabe des Ergebnisses mitgeteilt und in der Promotionsurkunde ausgewiesen wird, entscheidet sich nach dem für die beteiligte ausländische wissenschaftliche Hochschule geltenden Recht.

      (7) 1 Die Promotionsurkunde wird nach dem Muster der Anlage 6 angefertigt. 2Findet die mündliche Prüfung nicht an der Universität Osnabrück statt, muss die Promotionsurkunde unter Berücksichtigung der für die ausländische wissenschaftliche Hochschule geltenden Vorschriften den Anforderungen des § 17 Absatz 2 entsprechen.

      (8) 1 Mit dem Empfang der Promotionsurkunde erhält die Bewerberin oder der Bewerber das Recht, in der Bundesrepublik Deutschland den Doktorgrad gemäß § 1und in dem Staat, dem die beteiligte ausländische wissenschaftliche Hochschule angehört, den entsprechenden Doktorgrad zu führen. 2Die Promotionsurkunde muss einen Zusatz enthalten, dass der verliehene ausländische Doktorgrad kein im Ausland erworbener akademischer Grad im Sinne der Nds. Verordnung über die Führung ausländischer akademischer Grade, Titel und Tätigkeitsbezeichnungen (AkGradVO) vom 24.04.2008 (Nds. GVBl. 2008, Seite 116) ist. 3§ 15 Absatz 4 findet entsprechende Anwendung.

      (9) Für die Vervielfältigung der Dissertation und die Zahl der Pflichtexemplare gilt das Recht der wissenschaftlichen Hochschule, an der die mündliche Prüfung erbracht worden ist.
  • Institutional Information
    • Information portal to German research institutions.

      The GERiT information portal provides access to more than 25,000 German research institutions. Clicking on the logo will take you directly to information about the research institutes of the university currently displayed in the Hochschulkompass.

  • Doctoral study regulations
    • Date of current version 01.12.2022
    • Homepage Internet page
    • Source Amtliches Mitteilungsblatt der Universität Osnabrück, 02/2024, S. 87
    • Source Amtliches Mitteilungsblatt der Universität Osnabrück, 09/2022, S. 1976
    • Last amended 08.02.2024
  • University Portrait
    „We offer a wide range of degree programs and an excellent research environment. As a young, dynamic university, we foster diversity, nurture potential, and are actively involved on a national, international and regional scale.”
    Prof. Dr. Susanne Menzel-Riedl
    President of Osnabrück University
    University in the heart of the city

    Osnabrück University, founded in 1973, is a dynamic place to study, offering courses with strong research and quality credentials. The University is an integral part of the City of Peace, a vibrant city that is rich in tradition and culture.

    Icon: uebersicht
    offers courses with strong research and quality credentials
    Icon: uebersicht
    nine schools offer around 180 cutting-edge degree programs
    High standards in academic supervision and support

    The University’s nine schools offer around 180 cutting-edge degree programs. The range of subjects comprises Bachelor and Master’s programs in the following areas of study

    • Humanities and Social Sciences, Sports
    • Mathematics, Computer Science, Natural Sciences
    • Law and Economics
    • Language, Literary and Cultural Studies
    • Theology, Art, Music, Textiles

    Another strong point of Osnabrück University is the scientifically based education and training of teachers for virtually all school types.

    Icon: studium
    prepares graduates excellently for the national and international labor market
    Icon: studium
    numerous cooperative agreements with businesses and institutions give students the opportunity to gain practical experience at an early stage
    Interdisciplinary research

    The outstanding research undertaken at the University is only possible due to close interdisciplinary cooperation:

    • The AI Campus is the result of many years of specialization in the field of Artificial Intelligence (AI).
    • The Center of Cellular Nanoanalytics Osnabrück (CellNanOs) interdisciplinary research center develops new approaches in modern cell biology.
    • The Institute of Migration Research and Intercultural Studies (IMIS) explores the aspects of spatial mobility and intercultural experiences.
    • Early childhood education and development is addressed at the Center for Early Childhood Development and Education Research (CEDER) research center.
    • A beacon of interdisciplinary cooperation is the Institute of Cognitive Science (IKW), which addresses issues of higher cognitive functions.
    • At the Institute of Environmental Systems Research (USF), research is conducted on changes in environmental systems.
    • The European Legal Studies Institute, one of Europe’s most important research facilities in the field of comparative law and the harmonization of law, is firmly anchored at Osnabrück University.


    The “UOS 2020” concept for the future, featuring six key research strands, paves the way for the development of the University in years to come.

    Icon: forschung
    one of the University’s core tasks is to train and develop young scholars.
    Icon: forschung
    optimal student support is a priority for the university

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