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Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg

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Quick Overview

  • University Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
  • Faculty / department Fakultät für Naturwissenschaften
  • Degree Physics; Psychology
  • Subjects Physics; Psychology, general
  • Academic degrees Dr. rer. nat.
  • Access and Admission Requirements
    • § 3 Zulassungsvoraussetzungen

      (1) Zum Promotionsverfahren kann zugelassen werden, wer ein Hochschulstudium in einem universitären Studiengang an einer deutschen oder als gleichwertig anerkannten ausländischen Universität mit einem akademischen Grad (Diplom, Master oder gleichwertige Abschlüsse) abgeschlossen hat. Grundsätzlich setzt die Zulassung eine eigenständige und schriftlich ausgefertigte wissenschaftliche Arbeit voraus, deren Art und Umfang einer Masterarbeit entspricht.
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      § 3 Zulassungsvoraussetzungen

      (1) Zum Promotionsverfahren kann zugelassen werden, wer ein Hochschulstudium in einem universitären Studiengang an einer deutschen oder als gleichwertig anerkannten ausländischen Universität mit einem akademischen Grad (Diplom, Master oder gleichwertige Abschlüsse) abgeschlossen hat. Grundsätzlich setzt die Zulassung eine eigenständige und schriftlich ausgefertigte wissenschaftliche Arbeit voraus, deren Art und Umfang einer Masterarbeit entspricht.

      (2) Über Fragen der Äquivalenz ausländischer Studienabschlüsse entscheidet der Fakultätsrat. Dabei sind die Richtlinien der Zentralstelle für das ausländische Bildungswesen zu beachten. Die Prüfung der Äquivalenz ist von der sich bewerbenden Person beim Dezernat Studienangelegenheiten der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg zu beantragen und der Fakultät vorzulegen.

      (3) Besonders befähigte Fachhochschulabsolventen und Fachhochschulabsolventinnen können zum Promotionsverfahren zugelassen werden. Voraussetzung für eine Zulassung ist ein fachlich einschlägiges Fachhochschulstudium mit einem Abschluss (Diplom, Master oder gleichwertige Abschlüsse), der eine deutlich überdurchschnittliche Qualifikation ausweist. Grundsätzlich setzt die Zulassung eine eigenständige und schriftlich ausgefertigte wissenschaftliche Arbeit voraus, deren Art und Umfang einer Masterarbeit entspricht.

      (4) Der Fakultätsrat legt vor Beginn des Promotionsverfahrens fest, welche zusätzlichen Prüfungen gegebenenfalls abzulegen sind, wenn von der sich bewerbenden Person die Hochschulprüfung nicht in einem fachwissenschaftlichen Studiengang des gewählten Promotionsfaches nachgewiesen oder an einer nicht anerkannten ausländischen Universität erworben wurde. Die zusätzlichen Prüfungen sind unter Einhaltung der vom Fakultätsrat gesetzten Fristen, spätestens bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Promotionsvorhabens abzulegen.

      (5) Wer die vorstehenden Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, kann unter Angabe des in Aussicht genommenen Themas und unter Angabe der Betreuerin/des Betreuers beim Dekan/bei der Dekanin die Zulassung als Doktorandin/Doktorand beantragen. Über den Antrag entscheidet der Fakultätsrat. Mit der Zulassung wird die grundsätzliche Bereitschaft ausgedrückt, eine solche Dissertation als wissenschaftliche Arbeit zu bewerten.

      (6) Die Zulassung kann widerrufen oder zurückgenommen werden, wenn sich nachträglich Gründe für eine Ablehnung der Zulassung ergeben oder keine Aussicht besteht, dass die Dissertation innerhalb von 6 Jahren erfolgreich abgeschlossen werden kann. Über den Widerruf oder die Rücknahme entscheidet der Fakultätsrat.
    • Admission with an FH degree possible Yes
  • Doctoral dissertation (thesis)
    • Extract from the dissertation regulations
      § 2 Promotionsleistungen

      (1) Die Promotionsleistungen bestehen aus der Dissertation und der öffentlichen Verteidigung.

      (2) Die Dissertation ist eine von der sich bewerbenden Person verfasste wissenschaftliche Abhandlung in einem in der Fakultät vertretenen Forschungsgebiet (gemäß § 1 Abs. 4), die einen Fortschritt der wissenschaftlichen Erkenntnisse darstellt.

      (3) Die Dissertation ist in deutscher oder englischer Sprache abzufassen. Eine Zusammenfassung der Disserta...
      § 2 Promotionsleistungen

      (1) Die Promotionsleistungen bestehen aus der Dissertation und der öffentlichen Verteidigung.

      (2) Die Dissertation ist eine von der sich bewerbenden Person verfasste wissenschaftliche Abhandlung in einem in der Fakultät vertretenen Forschungsgebiet (gemäß § 1 Abs. 4), die einen Fortschritt der wissenschaftlichen Erkenntnisse darstellt.

      (3) Die Dissertation ist in deutscher oder englischer Sprache abzufassen. Eine Zusammenfassung der Dissertation in deutscher und englischer Sprache ist erforderlich. Eine bereits bewertete Prüfungsarbeit kann nicht als Dissertation vorgelegt werden.

      (4) Die Dissertation kann bereits teilweise oder in besonders begründeten Ausnahmefällen auch als Ganzes veröffentlicht worden sein.

      (5) Eine kumulative Dissertation ist auf Antrag möglich. Über den Antrag entscheidet der Fakultätsrat. Diese Form der Dissertation muss durch den Betreuer/die Betreuerin schriftlich befürwortet werden. Eine kumulative Dissertation enthält mindestens 3 thematisch zusammengehörige Beiträge, die in Allein- oder Hauptautorschaft erstellt worden sind und die in begutachteten internationalen Zeitschriften zur Veröffentlichung angenommen sein müssen. Bei Ko-Autorenschaft ist der Beitrag, der sich bewerbenden Person, von allen Mitautoren oder dem Betreuer/der Betreuerin zu bestätigen und der eigene Anteil muss als individuelle wissenschaftliche Leistung substanziell, deutlich abgrenzbar und bewertbar sein. Für mindestens drei der Publikationen darf der Zeitpunkt der Annahme bei der Einreichung der Dissertation nicht länger als 6 Jahre zurückliegen. Über Ausnahmen entscheidet der Fakultätsrat. Alle Beiträge müssen in einem konzeptionellen Rahmen zusammengefügt sein. Zu diesem Rahmen gehören eine aussagekräftige Einführung in die den Publikationen zugrunde liegenden wissenschaftlichen Fragestellungen sowie eine abschließende Reflexion, in der die eigenen Ergebnisse in den aktuellen fachlichen Kontext eingeordnet werden, und ein Literaturverzeichnis. Die kumulative Dissertation ist gebunden vorzulegen.

      (6) Die öffentliche Verteidigung dient dem Nachweis, dass die sich bewerbende Person die benutzten Arbeitsmethoden, die Problemstellung und Ergebnisse ihrer Dissertation kritisch zu diskutieren vermag und dass sie mit der Relevanz und Reichweite der Dissertation für das Fach insgesamt sowie mit deren fachübergreifenden Bezügen vertraut ist.
    • May be written in English Yes
    • Collective dissertation No details available
    • May be written in other foreign language(s) No details available
    • Cumulative dissertation Yes
  • Cooperation Programme
    • § 16 Gemeinsame Promotionsverfahren mit ausländischen Hochschulen (Cotutelle-Verfahren)

      (1) Das Promotionsverfahren kann gemeinsam mit ausländischen Hochschulen durchgeführt werden, wenn die ausländischen Hochschulen nach ihren nationalen Rechtsvorschriften das Promotionsrecht besitzen und der von ihnen zu verleihende akademische Grad im Geltungsbereich des Grundgesetzes anzuerkennen wäre. Für das gemeinsame Promotionsverfahren gelten die Regelungen dieser Promotionsordnung, soweit n...
      § 16 Gemeinsame Promotionsverfahren mit ausländischen Hochschulen (Cotutelle-Verfahren)

      (1) Das Promotionsverfahren kann gemeinsam mit ausländischen Hochschulen durchgeführt werden, wenn die ausländischen Hochschulen nach ihren nationalen Rechtsvorschriften das Promotionsrecht besitzen und der von ihnen zu verleihende akademische Grad im Geltungsbereich des Grundgesetzes anzuerkennen wäre. Für das gemeinsame Promotionsverfahren gelten die Regelungen dieser Promotionsordnung, soweit nachfolgend keine besonderen Regelungen getroffen werden.

      (2) Einzelheiten zur Durchführung eines gemeinsamen Promotionsverfahrens regeln die beteiligten Fakultäten oder zuständigen Einrichtungen in einer Vereinbarung. Diese Vereinbarung bedarf der Zustimmung des Fakultätsrates.

      (3) Bei gemeinsamen Promotionsverfahren mit ausländischen Hochschulen werden die Doktoranden von je einem Mitglied der beteiligten Fakultäten oder zuständigen Einrichtungen betreut, dessen Qualifikation der des in § 4 genannten Personenkreises entsprechen muss.

      (4) Die Promotionskommission soll sich in Übereinstimmung mit den für die jeweilige Hochschule geltenden Regelungen grundsätzlich paritätisch aus den beiden Hochschulen angehörenden Wissenschaftlern zusammensetzen. Der/die Vorsitzende der Promotionskommission ist aus dem Kreis der prüfungsberechtigten Mitglieder zu bestellen. Näheres regelt die Vereinbarung.

      (5) Sofern die mündliche Promotionsleistung unter Mitwirkung des Betreuers/der Betreuerin der Fakultät für Naturwissenschaften an der ausländischen Fakultät stattfindet, wird hierdurch die mündliche Promotionsleistung an der Fakultät für Naturwissenschaften ersetzt. Näheres, insbesondere die Sprache der mündlichen Prüfungsleistung, regelt die Vereinbarung.

      (6) Die Promotionsurkunde enthält den Hinweis darauf, dass es sich um eine Promotion im Rahmen eines gemeinsamen Promotionsverfahrens handelt; sie wird nach dem Muster der Anlage 7 ausgefertigt. Beide Urkunden enthalten den Hinweis, dass sie nur in Verbindung mit der jeweils anderen Promotionsurkunde gültig sind und der Promovierte das Recht hat, den Doktorgrad entweder in der deutschen Form gem. § 1 Abs. 2 oder der ausländischen Form zu führen. In beiden Urkunden, die das Siegel und das Logo der ausstellenden Universität tragen, ist der binationale Charakter der gemeinschaftlich betreuten Promotion und der gemeinsamen Verleihung des Doktorgrades zum Ausdruck zu bringen.
  • Institutional Information
    • Information portal to German research institutions.

      The GERiT information portal provides access to more than 25,000 German research institutions. Clicking on the logo will take you directly to information about the research institutes of the university currently displayed in the Hochschulkompass.

  • Doctoral study regulations
    • Source i.d.V. vom 11.07.2018; Amtliche bekanntmachung der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg 67/2018
  • University Portrait
    Getting ahead at the University of Magdeburg

    The OVGU is a profile university. It strives for a sharply contoured and lean structure, which has a traditional focus on engineering and natural sciences as well as medicine, and sees economics, social sciences and humanities as indispensable disciplines for a modern university. The university comprises 9 faculties, the university administration, the rectorate and central institutions.
    According to the mission statement of the OVGU, the primary task is to advance the state of education and science through teaching and research. In accordance with its name, the university feels committed to the person of Otto von Guericke. His name stands for the application of scientific methods, the pursuit of innovation and new knowledge, and the assumption of social responsibility for present and future generations.

    Icon: uebersicht
    sees its main task as raising the standard of education and scholarship through teaching and research
    Icon: uebersicht
    stands for the application of scientific methods, the pursuit of innovation and new knowledge, and the assumption of social responsibility
    Technical, social, cultural and political development and design of living spaces

    Teaching at Otto von Guericke University Magdeburg is oriented towards the goal of educating students to become creative and critical people, equipping them with problem-solving skills, the ability to work in a team, intercultural knowledge and a sense of responsibility. Committed to the freedom of teaching, it focuses on a scientific foundation of solutions and an associated critical attitude that is permanently ready to learn.
     
    The university's teaching is characterized by diverse forms of communication that enable and challenge independent acquisition of knowledge and handling of problems and tasks. As a cooperation partner for the Olympic Training Center of the state of Saxony-Anhalt, the University of Magdeburg offers competitive athletes ideal study conditions.

    Icon: studium
    aim to deliver a very high standard of scientific education that is based on the latest research developments
    Icon: studium
    it focuses on a scientific foundation of solutions and an associated critical attitude that is permanently ready to learn
    Research & Transfer

    The OVGU addresses the diversity of both national and global societal challenges. This concerns technical, health and ecological issues; but also ethical, cultural, social and economic problems are the subject of scientific-methodical consideration, conceptualization and reflection.
    As a pioneer of technological development, the University of Magdeburg is increasingly becoming an interface between science and industry. Scientists at Otto von Guericke University Magdeburg advise and support important and forward-looking projects of the city, the state or regional companies with their expertise. As engineers, economists, sociologists, physicians or computer scientists, they are indispensable partners in regional and supra-regional networks with their knowledge and thus play a decisive role in the prosperous development of the state capital.

    Icon: forschung
    addresses the diversity of national and global societal challenges
    Icon: forschung
    is increasingly becoming an interface between science and industry
    Cosmopolitan university

    In the spirit of a cosmopolitan university, Otto von Guericke University Magdeburg maintains over 300 partnerships with 245 institutions in 60 countries at university, faculty and institute level. Magdeburg University pursues the goal of increasing its international visibility and attractiveness in order to remain an attractive place to learn and work for outstanding scientists and students from all over the world. Already, Magdeburg University is above the national average with more than 26.3 percent of foreign students from more than 100 nations. About 11 percent of the teaching staff come from abroad.

    Icon: international
    maintains over 300 partnerships with 245 institutions in 60 countries at university, faculty and institute level
    Icon: international
    more than 26.3 percent of foreign students from more than 100 nations
    Picture University of Magdeburg
    students of University of Magdeburg
    university campus University of Magdeburg
    One student wears a cap and the other does an experiment on his brain

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