Extract from the dissertation regulations
§ 12 Thesis
(1) Die Thesis ist eine selbstständige wissenschaftliche Arbeit der Kandidatin oder des Kandidaten über das Forschungsprojekt; sie gliedert sich in Einleitung, Methodik, Resultate, Diskussion und je eine Zusammenfassung (Abstract) in deutscher und englischer Sprache. Die Thesis muss einen wesentlichen wissenschaftlichen Beitrag zum Erkenntnisfortschritt im gewählten Fachgebiet des Forschungsprojekts darstellen. Der Supervisor soll darauf hinwirken, dass die Thesis oder Au...
§ 12 Thesis
(1) Die Thesis ist eine selbstständige wissenschaftliche Arbeit der Kandidatin oder des Kandidaten über das Forschungsprojekt; sie gliedert sich in Einleitung, Methodik, Resultate, Diskussion und je eine Zusammenfassung (Abstract) in deutscher und englischer Sprache. Die Thesis muss einen wesentlichen wissenschaftlichen Beitrag zum Erkenntnisfortschritt im gewählten Fachgebiet des Forschungsprojekts darstellen. Der Supervisor soll darauf hinwirken, dass die Thesis oder Auszüge der Thesis in international renommierten Wissenschaftszeitschriften mit Gutachtersystem (Peer Review) publiziert wird oder werden. Bereits publizierte Arbeiten oder Manuskripte sind mit der Thesis vorzulegen.
(2) Die Thesis ist in deutscher oder englischer Sprache abzufassen. Der Ph.D.-Ausschuss kann in begründeten Ausnahmefällen auf Antrag gestatten, eine in einer anderen Sprache als der in Satz 1 genannten Sprachen geschriebene Thesis vorzulegen. Nachträgliche Änderungen des genehmigten Sprachwunsches bedürfen der Zustimmung des Ph.D.- Ausschusses.
(3) In die Thesis ist eine Erklärung mit dem folgenden Wortlaut einzuheften: "Ich erkläre: Ich habe die vorgelegte Thesis selbständig, ohne unerlaubte fremde Hilfe und nur mit den Hilfen angefertigt, die ich in der Thesis angegeben habe. Alle Textstellen, die wörtlich oder sinngemäß aus veröffentlichten oder nicht veröffentlichten Schriften entnommen sind, und alle Angaben, die auf mündlichen Auskünften beruhen, sind als solche kenntlich gemacht. Bei den von mir durchgeführten und in der Thesis erwähnten Untersuchungen habe ich die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis, wie sie in der ,Satzung der Justus -Liebig- Universität Gießen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis` niedergelegt sind, eingehalten."