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Allgemeine Hochschulreife - Abitur

Mit der allgemeinen Hochschulreife können Sie grundsätzlich jeden Studiengang an allen deutschen Hochschulen studieren. Für eine Zulassung zum Studium müssen Sie häufig weitere Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Welche das sind, erfahren Sie von den Studienberatungsstellen der Hochschulen.

Fachgebundene Hochschulreife

Mit der fachgebundenen Hochschulreife werden Sie in bestimmten Fächern zum Studium zugelassen. Welche Fächer dies sind, können Sie in der Regel Ihrem Schulzeugnis entnehmen.

Fachhochschulreife

Die Fachhochschulreife berechtigt Sie grundsätzlich zum Studium aller Studiengänge an allen Fachhochschulen oder entsprechenden Studiengängen an anderen Hochschulen. Aber keine Regel ohne Ausnahme: So werden Sie z.B. in Hessen und Niedersachsen mit der Fachhochschulreife meist auch an Universitäten zu Bachelorstudiengängen zugelassen. Nähere Informationen zu diesen Zugangsmöglichkeiten können Sie bei den Studienberatungsstellen der Universitäten erfragen.

Ihrem Schulzeugnis können Sie entnehmen, ob Sie mit Ihrem Schulabschluss die Fachhochschulreife erworben haben. Sollte diese dort nicht bescheinigt sein, fragen Sie bitte direkt bei Ihrer Schule nach.

"Fachabitur"

Im täglichen Sprachgebrauch ist oftmals von einem "Fachabitur" die Rede, das es so nicht gibt und als Bezeichnung für unterschiedliche Hochschulzugangsberechtigungen genutzt wird: Die einen verstehen unter "Fachabitur" die fachgebundene Hochschulreife, während andere dabei an die Fachhochschulreife denken. Wenn von einem "Fachabitur" die Rede ist, sollten Sie daher immer genau prüfen, ob damit die fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife gemeint ist. Im Zweifel erkundigen Sie sich am besten direkt bei den Studienberatungsstellen der Hochschulen, welche Hochschulzugangsberechtigung für das von Ihnen gewünschte Studium erforderlich ist.

Hilfreiche Informationen der Bundesländer

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Schulabschluss oder Ihre berufliche Vorbildung für die Aufnahme des von Ihnen gewünschten Studiums ausreichen, wenden Sie sich bitte an die allgemeinen Studienberatungsstellen der Hochschulen oder an die jeweiligen Kultus- und Wissenschaftsministerien der Bundesländer:

Baden-Württemberg

Niedersachsen

Bayern

Nordrhein-Westfalen

Berlin

Rheinland-Pfalz

Brandenburg

Saarland

Bremen

Sachsen

Hamburg

Sachsen-Anhalt

Hessen

Schleswig-Holstein

Mecklenburg-Vorpommern

Thüringen