Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand

Wer die Zulassungsvoraussetzungen zur Promotion erfüllt hat, kann bei der zuständigen Fakultät unter Angabe des für die Dissertation geplanten Themas die Annahme als Doktorandin oder Doktorand schriftlich beantragen. Dem Antrag auf Annahme ist die schriftliche Bestätigung der Doktormutter bzw. des Doktorvaters über die Bereitschaft zur Betreuung der Dissertation beizufügen.

Alte Universität (Foto: Universität Heidelberg - Kommunikation und Marketing)

„Die Universität Heidelberg – weltoffen, vielfältig, der Zukunft zugewandt. Wir stehen für exzellente Grundlagenforschung, forschungsorientierte Lehre und Transfer unserer Erkenntnisse in die Gesellschaft.”

Prof. Dr. Frauke Melchior, Rektorin der Universität Heidelberg

Gebäude der Technischen Universität Chemnitz (Foto: TU Chemnitz)

„Die TU Chemnitz kombiniert Ingenieur- und Naturwissenschaften sowie Mathematik mit Geistes-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften. An den Schnittstellen entstehen einzigartige Studienangebote.”

Prof. Dr. Gerd Strohmeier, Rektor der Technischen Universität Chemnitz

Studierende der Robert-Schumann-Hochschule Düsseldorf (Foto: Robert-Schumann-Hochschule Düsseldorf)

„Düsseldorf genießt einen internationalen Ruf. Wir bilden Musiker aus mehr als 40 Nationen aus. Knapp 50 Professoren und mehr als 200 Lehrbeauftragte geben individuellen Unterricht auf höchstem Niveau.”

Prof. Raimund Wippermann, Rektor der Robert-Schumann-Hochschule Düsseldorf

Betreuungsvereinbarung für die Promotion

Empfehlenswert und von einigen Fakultäten vorgeschrieben ist, dass die Promovierenden eine Betreuungsvereinbarung abschließen, in der die grundlegenden Anforderungen an Betreuende und Doktorandinnen und Doktoranden festgehalten werden. Die Betreuungsvereinbarung enthält u.a. Aussagen zur Anzahl und Zuordnung von Fach-Betreuern. In der Regel sind es zwei Betreuerinnen bzw. Betreuer, wobei eine bzw. einer die Hauptbetreuung übernimmt und die bzw. der zweite als zusätzliche Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner fungiert. Darüber hinaus enthält eine Betreuungsvereinbarung Angaben zu weiteren Betreuungsinhalten, wie z.B. Dokumentation von Zwischenergebnissen oder Kontakthäufigkeit, die je nach Fachdisziplin unterschiedlich ausgeprägt sein können.

Antrag auf Annahme als Doktorandin, Doktorand

Dem Antrag auf Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand sind meist weitere Unterlagen hinzuzufügen, wie etwa ein Lebenslauf, Nachweise über ein abgeschlossenes Studium, eine Erklärung darüber, ob bereits frühere Promotionsversuche unternommen oder sogar abgeschlossen wurden, ein amtliches Führungszeugnis und die Betreuungszusage. Näheres regeln die jeweiligen Promotionsordnungen. Der Antrag ist in der Regel vor Beginn der Arbeit an der Dissertation zu stellen. Über die Annahme als Doktorandin oder Doktorand entscheidet meist der Promotionsausschuss.

Sollten Sie darüber nachdenken, Ihre Doktorarbeit in einer anderen Sprache als der deutschen Sprache oder gemeinsam mit anderen Promovierenden zu verfassen, ist es ratsam, vorab die Zustimmung Ihrer Betreuerin bzw. Ihres Betreuers einzuholen. Die endgültige Entscheidung trifft der zuständige Promotionsausschuss.

Mit der Annahme als Doktorandin oder Doktorand wird die grundsätzliche Bereitschaft der Fakultät dokumentiert, eine Dissertation über das beabsichtigte Thema als wissenschaftliche Arbeit zu bewerten und die Doktorandin oder den Doktoranden bei der Erstellung der Arbeit zu betreuen und zu unterstützen.

Die Annahme als Doktorandin oder Doktorand ist von der Zulassung zur Promotionsprüfung zu unterscheiden.


Promotionsausschuss - formale Zuständigkeit


Promotionskommission - inhaltliche Zuständigkeit

Forschungslandkarte

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