Bundesweite Zulassungsbeschränkung
Studiengänge der Medizin, Pharmazie, Tiermedizin und Zahnmedizin sind so begehrt, dass sie bundesweit an allen Hochschulen zulassungsbeschränkt sind, d.h. einem Numerus Clausus unterliegen. Die Bewerbung und die Vergabe von Studienplätzen für diese Studiengänge erfolgt zentral über die Stiftung für Hochschulzulassung.
Sollten Sie einen dieser Studiengänge studieren wollen, beachten Sie bitte unbedingt die Bewerbungsfristen: Für Neuabiturienten endet die Bewerbungsfrist für das Wintersemester zum 15. Juli und für das Sommersemester zum 15. Januar.
Bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge im Hochschulkompass




