Promotionsphase

Die Promotionsphase beginnt mit der offiziellen Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand durch die promotionsführende Fakultät. Sie werden zur Promotion angenommen, wenn Sie die Voraussetzungen zur Promotion erfüllt haben und die Betreuung Ihrer Dissertation seitens einer Hochschullehrerin oder eines Hochschullehrers verbindlich bestätigt ist. Sie müssen die Annahme als Doktorandin oder Doktorand schriftlich, vor Beginn der Arbeit an der Dissertation, beantragen.

Gebäude der Universität Paderborn (Foto: Frauke Döll/Universität Paderborn)

„Die Kombination von Wirtschaft und Wissenschaft setzt bundesweit Akzente. Studierende profitieren von ausgezeichneter Vernetzung und besten Karrierechancen.”

Prof. Dr. Birgitt Riegraf, Präsidentin der Universität Paderborn

Studierende an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg (Foto: Universität Würzburg)

„Die Universität Würzburg ist dem Motto "Wissenschaft für die Gesellschaft" verpflichtet. Unseren Studierenden bieten wir exzellente Forschung und Lehre; sie lernen hier aktuelles Wissen und kritisches Denken.”

Prof. Dr. Paul Pauli, Präsident der Julius-Maximilians-Universität Würzburg

Studierende der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Stuttgart (Foto: Martin Lutz/Staatliche Akademie der Bildenden Künste Stuttgart)

„Die ABK Stuttgart bietet dem künstlerisch-wissenschaftlichen Nachwuchs attraktive Studienmöglichkeiten und erhielt dafür mehrfach den Landeslehrpreis und Auszeichnungen für innovative Lehr-Lern-Modelle.”

Prof. Dr. Barbara Bader, Rektorin der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Stuttgart

Promotionsleitungen

Die Dissertation ist eine eigenständige wissenschaftliche Leistung und bildet den eigentlichen Kern der Promotionsphase. Sie wird in der Regel als eine monographische, in sich abgeschlossene Abhandlung eines Forschungsthemas, unter Beachtung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis, verfasst.

Die Dissertation wird von Gutachterinnen und Gutachtern bewertet. Erst nach der positiven Begutachtung und der Annahme der Dissertation werden Sie zur mündlichen Prüfung im Rahmen des Promotionsverfahrens zugelassen.

Die mündliche Prüfung ist eine Promotionsleistung, die bestanden sein muss, damit Sie promoviert werden können.

Annahme

Bevor Sie mit der Arbeit an der Dissertation beginnen, müssen Sie die Annahme als Doktorandin oder Doktorand schriftlich bei der Universität beantragen und nachweisen, dass Sie die Voraussetzungen für eine Annahme erfüllen.

Annahme

Dissertation

Die Dissertation ist die wichtigste Leistung der Promotion, mit der Sie Ihre Fähigkeit nachweisen, wissenschaftliche Probleme selbstständig bearbeiten zu können und damit zum Erkenntnisgewinn Ihrer Fachdisziplin beitragen.

Dissertation

Mündliche Prüfung

Die mündliche Prüfung ergänzt die Dissertation und findet nach der erfolgreichen Annahme der Doktorarbeit statt. Sie kann im Rahmen einer Disputation oder als Rigorosum bzw. Kolloquium durchgeführt werden.

Mündliche Prüfung

Forschungslandkarte

Mit der Forschungslandkarte können die Suche nach Forschungsthemen an deutschen Hochschulen suchen, die deren institutionelles Profil besonders prägen.

Forschungslandkarte