Ausländische Hochschulzugangsberechtigung
Sie haben Ihre Hochschulreife an einer ausländischen Schule erworben und möchten an einer deutschen Hochschule studieren? Dies ist grundsätzlich möglich, wenn Ihre ausländischen Bildungsnachweise in Deutschland als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass Ihnen der ausländische Bildungsabschluss in dem Land, in dem Sie ihn erworben haben, ein Hochschulstudium ermöglicht. Eine gute Übersicht darüber, welche ausländischen Bildungsabschlüsse den Zugang zu einer deutschen Hochschule ermöglichen, bietet Ihnen die Datenbank anabin der Kultusminsterkonferenz. Wenn Ihr Bildungsabschluss in Deutschland als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt ist, gilt diese Anerkennung je nach Einstufung als allgemeiner Hochschulzugang oder fachgebundener Hochschulzugang. Wenn Sie bereits zwei bis drei Semester in Ihrem Heimatland studiert haben, kann Ihnen diese Studienzeit anerkannt werden und den Zugang zu einer deutschen Hochschule ermöglichen.
Reichen Ihre im Ausland erworbenen Qualifikationen nicht für die Aufnahme eines Studiums an einer deutschen Hochschule aus, haben Sie die Möglichkeit, sich in Studienkollegs auf die sogenannte Feststellungsprüfung vorzubereiten. Die Feststellungsprüfung erfolgt in den Fächern, die für Ihren angestrebten Studiengang relevant sind, und belegt, dass Sie alle erforderlichen Vorkenntnisse besitzen, um studieren zu können.
Außerdem müssen Sie nachweisen, dass Sie über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen.




