Hochschulzugangsberechtigung
Wenn Sie an einer deutschen Hochschule studieren möchten, müssen Sie nachweisen, dass Sie aufgrund Ihrer schulischen Vorbildung oder beruflichen Qualifikation dazu berechtigt sind - also über die erforderliche Hochschulreife verfügen. Dabei spielt auch Ihre Staatsbürgerschaft eine entscheidende Rolle, da sich der Nachweis der deutschen Hochschulreife meist einfacher erbringen lässt, als der Nachweis einer ausländischen Hochschulreife, die in Deutschland anerkannt ist und den Hochschulzugang ermöglicht. Wenn Sie über keine schulische Hochschulreife verfügen, aber dennoch auch ohne Abitur studieren möchten, kann es sein, dass Sie aufgrund der Regelungen für beruflich Qualifizierte zum Studium zugelassen werden.




