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Semesterbeiträge

Der Semesterbeitrag umfasst sowohl den Verwaltungskostenbeitrag, zu dem u.a. die Immatrikulationsgebühr und Rückmeldegebühr zählen, als auch den Sozialbeitrag an das Studentenwerk, der u.a. für den Betrieb von Mensen, Cafeterien, Wohnheimen und Beratungsstellen verwendet wird, sowie einen Beitrag für die verfasste Studierendenschaft der Hochschule, wie beispielsweise den AStA und gegebenenfalls ein Semesterticket für den öffentlichen Personennahverkehr. Den Semesterbeitrag müssen Sie auf jeden Fall entrichten, wenn Sie studieren möchten.

Studienbeiträge

Studienbeiträge werden in der Regel an Privathochschulen und bei weiterbildenden Studienprogrammen erhoben. Für Studierende, die mehr als 4 Semester über der Regelstudienzeit liegen (Langzeitstudierende) können ebenfalls Studienbeiträge fällig werden. Seit 2007 wurden zunehmend allgemeine Studienbeiträge eingeführt, die jede und jeder Studierende ab dem 1. Semester entrichten muss und wodurch beispielsweise Langzeitstudienbeiträge entfallen. Mittlerweile haben jedoch die meisten Bundesländer die allgemeinen Studienbeiträge wieder abgeschafft.

Studienbeiträge in den Bundesländern - eine Übersicht

Baden-Württemberg

keine allgemeinen Studienbeiträge an staatlichen Hochschulen (Abschaffung zum Sommersemester 2012)

Bayern

allgemeine Studienbeiträge zwischen 100 und 500 Euro pro Semester

Berlin

keine allgemeinen Studienbeiträge an staatlichen Hochschulen

Brandenburg

keine allgemeinen Studienbeiträge an staatlichen Hochschulen

Bremen

keine allgemeinen Studienbeiträge an staatlichen Hochschulen; 500 Euro pro Semester für Langzeitstudierende

Hamburg

allgemeine Studienbeiträge von 375 Euro pro Semester (Abschaffung zum Wintersemester 2012/13)

Hessen

keine allgemeinen Studienbeiträge an staatlichen Hochschulen

Mecklenburg-Vorpommern

keine allgemeinen Studienbeiträge an staatlichen Hochschulen

Niedersachsen

allgemeine Studienbeiträge von 500 Euro pro Semester bzw. 333 pro Trimester; Langzeitstudienbeiträge zwischen 600 und 800 Euro pro Semester bzw. 400 und 533 Euro pro Trimester

Nordrhein-Westfalen

keine allgemeinen Studienbeiträge an staatlichen Hochschulen

Rheinland-Pfalz

keine allgemeinen Studienbeiträge an staatlichen Hochschulen; Langzeitstudienbeiträge von 650 Euro pro Semester

Saarland

keine allgemeinen Studienbeiträge an staatlichen Hochschulen; Langzeitstudienbeiträge von 400 Euro pro Semester

Sachsen

keine allgemeinen Studienbeiträge an staatlichen Hochschulen

Sachsen-Anhalt

keine allgemeinen Studienbeiträge an staatlichen Hochschulen; Langzeitstudienbeiträge von 500 Euro pro Semester

Schleswig-Holstein

keine allgemeinen Studienbeiträge an staatlichen Hochschulen

Thüringen

keine allgemeinen Studienbeiträge an staatlichen Hochschulen; Langzeitstudienbeiträge von 500 Euro pro Semester