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WHU - Otto Beisheim School of Management

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Steckbrief

  • Hochschule WHU - Otto Beisheim School of Management
  • Fakultät / Fachbereich Wirtschaftswissenschaften
  • Promotionsfach / fächer Wirtschaftswissenschaften
  • Sachgebiet(e) Wirtschaftswissenschaften
  • Doktorgrad(e) Dr. rer. pol.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 5 Voraussetzungen für die Zulassung als Doktorandin oder Doktorand

      (1) 1Als Doktorandin oder als Doktorand kann zugelassen werden, wer in der Bundesrepublik Deutschland an einer Hochschule Studienleistungen gemäß Absatz 2 (Wirtschaftswissenschaften), gemäß Absatz 3 (Methoden- und Faktenwissenschaften) oder gemäß Absatz 4 (Sonstige Wissenschaften) erbracht hat. 2Darüber hinaus kann als Doktorandin oder als Doktorand zugelassen werden, wer in der Bundesrepublik Deutschland a...
      § 5 Voraussetzungen für die Zulassung als Doktorandin oder Doktorand

      (1) 1Als Doktorandin oder als Doktorand kann zugelassen werden, wer in der Bundesrepublik Deutschland an einer Hochschule Studienleistungen gemäß Absatz 2 (Wirtschaftswissenschaften), gemäß Absatz 3 (Methoden- und Faktenwissenschaften) oder gemäß Absatz 4 (Sonstige Wissenschaften) erbracht hat. 2Darüber hinaus kann als Doktorandin oder als Doktorand zugelassen werden, wer in der Bundesrepublik Deutschland an einer Hochschule Studienleistungen gemäß Absatz 5 erbracht und das Eignungsfeststellungsverfahren bestanden hat. 3Wurden Studienleistungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erworben, entscheidet die oder der Vorsitzende des Promotionsausschusses unter Anwendung der Maßstäbe, die sich aus den Informationen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) im Sekretariat der Kultusministerkonferenz ergeben über die Gleichwertigkeit zu den Abschlüssen gemäß Absatz 2 bis 5.

      (2) Als Doktorandin oder als Doktorand kann zugelassen werden, wer eine der folgenden Bedingungen erfüllt:
      1. Die Bewerberin oder der Bewerber verfügt über einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplomabschluss an einer Universität mit mindestens der Abschlussnote „gut“; in begründeten
      Ausnahmefällen kann die Abschlussnote auch „befriedigend“ sein.
      2. Die Bewerberin oder der Bewerber verfügt über einen wirtschaftswissenschaftlichen
      Masterabschluss mit mindestens der Abschlussnote „gut“; in begründeten Ausnahmefällen kann die Abschlussnote auch „befriedigend“ sein.

      (3) 1Als Doktorandin oder als Doktorand kann zugelassen werden, wer eine der folgenden Bedingungen erfüllt:
      1. Die Bewerberin oder der Bewerber verfügt über einen Diplomabschluss an einer Universität, der nicht wirtschaftswissenschaftlich ist, aber in erheblichem Umfang Methoden- oder Faktenwissen für die Wirtschaftswissenschaften vermittelt, mit mindestens der Abschlussnote „gut“.
      2. Die Bewerberin oder der Bewerber verfügt über einen Masterabschluss, der nicht wirtschaftswissenschaftlich ist, aber in erheblichem Umfang Methoden- oder Faktenwissen für die Wirtschaftswissenschaften vermittelt, mit mindestens der Abschlussnote „gut“. 2In allen Fällen muss die Hochschullehrerin oder der Hochschullehrer, die oder der sich zur Übernahme der Erstbetreuung bereit erklärt hat, schriftlich begründen, dass die Bewerberin oder der Bewerber über Methoden- oder Faktenwissen verfügt, das für ihr oder sein Promotionsvorhaben relevant ist.

      (4) Als Doktorandin oder als Doktorand kann mit besonderer schriftlicher Begründung der Hochschullehrerin oder des Hochschullehrers, die oder der sich zur Übernahme der Erstbetreuung bereit erklärt hat, zugelassen werden, wer eine der folgenden Bedingungen erfüllt:
      1. Die Bewerberin oder der Bewerber verfügt über einen Diplomabschluss an einer Universität, der weder unter Absatz 2 noch unter Absatz 3 fällt, mit mindestens der Abschlussnote „gut“.
      2. Die Bewerberin oder der Bewerber verfügt über einen Masterabschluss, der weder unter Absatz 2 noch unter Absatz 3 fällt, mit mindestens der Abschlussnote „gut“.

      (5) 1Bewerberinnen oder Bewerber, die ein wirtschaftswissenschaftliches Studium oder ein Studium, das in erheblichem Umfang Methoden- oder Faktenwissen für die Wirtschaftswissenschaften vermittelt mit einem Fachhochschuldiplom oder mit einem Bachelor abgeschlossen und dabei die Abschlussnote „sehr gut“ erhalten haben, müssen die Promotionsbefähigung durch eine Eignungsfeststellung im Rahmen eines Master-of-Science Studienganges an der WHU nachweisen. 2Die Bewerberin oder der Bewerber muss der oder dem Vorsitzenden des Promotionsausschusses den unter https://www.whu.edu/de/programme/promotionsprogramm/ordnungswerke zugänglichen Antrag auf Zulassung zum Eignungsfeststellungsverfahren sowie die Unterlagen, mit denen nachgewiesen wird, dass die Voraussetzungen für die Zulassung gemäß Satz 1 erfüllt sind und die Bestätigung einer Hochschullehrerin oder eines Hochschullehrers der WHU vorlegen, dass sie oder er im Falle der Zulassung der Bewerberin oder des Bewerbers als Doktorandin oder Doktorand die Erstbetreuung übernehmen wird. 3 Über den Antrag auf Zulassung zum Eignungsfeststellungsverfahren entscheidet die oder der Vorsitzende des Promotionsausschusses. 4Die Zulassung zum Eignungsfeststellungsverfahren wird versagt, wenn die in Satz 2 geforderten Unterlagen unvollständig sind und die fehlenden Unterlagen von der Bewerberin oder dem Bewerber nicht innerhalb der zur Vervollständigung gesetzten Frist nachgereicht werden. 5Die Versagung der Zulassung ist zu begründen. 6Im Eignungsfeststellungsverfahren sind folgende Leistungen gemäß den Bestimmungen der Prüfungsordnungen und Studienpläne für die Master-of-Science-Studiengänge in der jeweils
      gültigen Fassung zu erbringen:
      1. 35 ECTS-Leistungspunkte aus Modulen des Inlandsstudiums (Lehrveranstaltungen) mit einer Note nicht schlechter als 2,5; für die Berechnung der Note gelten die Regelungen der Prüfungsordnung des betreffenden Master-of-Science-Studienganges für die Berechnung der Gesamtnote sinngemäß,
      2. Erstellung einer wissenschaftlichen Arbeit im Umfang von 25 ECTS-Leistungspunkten, die mit einer Note nicht schlechter als 2,5 benotet wurde; für die wissenschaftliche Arbeit gelten die Regelungen der Prüfungsordnung des betreffenden Master-of-Science-Studienganges für die Abschlussarbeit sinngemäß mit der Maßgabe, dass die Erstellung in Form einer Gruppenarbeit ausgeschlossen ist. 7Für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen auf das Eignungsfeststellungsverfahren gelten die Regelungen der Prüfungsordnung des betreffenden Master-of-Science-Studienganges für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen sinngemäß. 8 Das Eignungsfeststellungsverfahren soll nach einem Jahr abgeschlossen sein. 9Das Eignungsfeststellungsverfahren ist gebührenpflichtig.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 11 Dissertation

      (1) 1Die Dissertation muss ein Thema aus den Wirtschaftswissenschaften zum Gegenstand haben. 2Das Thema kann auch interdisziplinär gewählt werden, wenn es zum großen Teil wirtschaftswissenschaftlicher Natur ist. 3Die Dissertation muss eine eigenständige, wissenschaftlich beachtliche Leistung sein und einen Beitrag zum Fortschritt der Wirtschaftswissenschaften liefern.

      (2) Die Dissertation ist in deutscher oder englischer Sprache abzufassen.

      (3...
      § 11 Dissertation

      (1) 1Die Dissertation muss ein Thema aus den Wirtschaftswissenschaften zum Gegenstand haben. 2Das Thema kann auch interdisziplinär gewählt werden, wenn es zum großen Teil wirtschaftswissenschaftlicher Natur ist. 3Die Dissertation muss eine eigenständige, wissenschaftlich beachtliche Leistung sein und einen Beitrag zum Fortschritt der Wirtschaftswissenschaften liefern.

      (2) Die Dissertation ist in deutscher oder englischer Sprache abzufassen.

      (3) 1Die Dissertation kann entweder als Monografie oder als kumulative Dissertation verfasst werden. 2Eine kumulative Dissertation beinhaltet mindestens drei Beiträge. 3 Von diesen können einzelne oder alle in wissenschaftlichen Zeitschriften mit Referee-Prozess bereits erschienen oder zur Publikation angenommen sein. 4Die noch nicht zur Publikation angenommenen Beiträge sollen hinreichend weit entwickelt sein, so dass eine zeitnahe Einreichung bei einer wissenschaftlichen Zeitschrift mit Referee-Prozess möglich ist.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ja
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Mitteilungsblatt der WHU-Otto Beisheim School of Management 2021
  • Hochschulporträt
    „Mit gelebter Diversität, Forschung und Lehre sowie dem Netzwerk hat die WHU kontinuierlich den Vorsprung vor anderen deutschen Hochschulen ausgebaut und sich unter den Top Business Schools der Welt etabliert.”
    Prof. Dr. Markus Rudolf
    Ehemaliger Rektor der WHU - Otto Beisheim School of Management
    WHU – Otto Beisheim School of Management: Excellence in Management Education.

    Die WHU – Otto Beisheim School of Management zählt kontinuierlich zur Spitzenklasse der deutschen Wirtschaftshochschulen und hat sich zum zweiten Mal in Folge unter den 20 besten internationalen Wirtschaftshochschulen in Europa etabliert.

    Akkreditiert von EQUIS, AACSB und FIBAA, bietet die WHU akademische Programme sowie Weiterbildung für Führungskräfte an und folgt mit Courage und Commitment den Werten Community, Cosmopoliteness, Entrepreneurship und Excellence.

    Die WHU ist in diesen weltpolitisch unruhigen Zeiten ein sicherer Ort für alle, die in ihrer Ausbildung unternehmerisches Denken und Exzellenz anstreben. Als Institution ist sie bereit, weiter zu wachsen und vorausschauend die Zukunft zu planen. Die WHU ist führend in nationalen und internationalen Rankings zum Beispiel durch Financial Times, The Economist und Wirtschaftswoche.

    Die WHU verfügt über zwei Standorte: Vallendar und Düsseldorf. 

    Icon: uebersicht
    lebt die Werte Community, Cosmopoliteness, Entrepreneurship und Excellence
    Icon: uebersicht
    fortlaufend beste Platzierungen in nationalen und internationalen Rankings
    Excellence in Management Education

    Die WHU - Otto Beisheim School of Management bietet 11 Programme an. Den Bachelor in Internationaler BWL, den Bachelor in Wirtschaftspsychologie, den Master in Management (22 Monate) den Master in International Business (22 Monate) den Master in Finance und den Master in Entrepreneurship (17 oder 22 Monate). Zusätzlich gibt es den Part-Time Master in Management (17 Monate, Teilzeit). Im Bereich Master in Business Administration bietet die WHU: Den Full-Time MBA (12 Monate) und den Part-Time MBA (24 Monate) sowie den Global Online MBA (24-36 Monate), des Weiteren können Studenten den berufsbegleitenden Executive MBA absolvieren (24 Monate).

    Alle Programme der WHU profitieren von der maßgeschneiderten Unterstützung durch das WHU Career Center, dem einzigartigen WHU Netzwerk aus internationalen Alumni und der herausragenden Fakultät.

    Icon: studium
    bietet Studienangebote für Menschen jeden Alters und einer Vielfalt an Berufserfahrung
    Icon: studium
    bereitet auf unterschiedliche Karriereoptionen in verschiedenen Branchen vor
    Gestaltung einer exzellenten und internationalen Forschungsumgebung

    Hochqualitative und wegweisende Forschung im Fachgebiet der Wirtschaftswissenschaften ist eine der Hauptsäulen des Exzellenz-Anspruchs der WHU. Es ist für die Hochschule von besonderer Bedeutung, renommierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ein möglichst fruchtbares Umfeld sowie attraktive Bedingungen für eine unabhängige Forschungsarbeit zu bieten und sie nach Kräften zu unterstützen. Oberstes Ziel sind erstklassige Forschungsergebnisse.

    Ihrem Leitbild folgt die WHU auch, indem sie von all ihren Forschungsaktivitäten sowohl höchste akademische Standards als auch konkrete Relevanz für die Praxis einfordert. 

    Icon: forschung
    Forschungsaktivitäten mit konkreter Relevanz für die Praxis
    Icon: forschung
    erstklassige Forschungsergebnisse sind oberstes Ziel
    Internationale Ausrichtung an der WHU

    Eine der Kernkompetenzen der WHU – Otto Beisheim School of Management liegt im Bereich „Internationale Ausrichtung“. Hier gehört die WHU zur weltweiten Spitzenklasse. Diese Internationalität zeigt sich besonders am kontinuierlich steigenden, vergleichsweise hohen Anteil internationaler Fakultätsmitglieder und an zahlreichen gemeinsamen Publikationen mit ausländischen Wissenschaftlern.

    Auch die große Zahl internationaler Studenten sowie Austauschstudenten, die sich für ein Semester an der WHU entscheiden, und die Tatsache, dass alle Studierenden der WHU im Laufe ihres Studiums mindestens ein Auslandssemester oder -modul absolvieren, zeichnen die Hochschule im Bereich internationale Orientierung aus.

    Icon: international
    verfügt über Kernkompetenz im internationalen Bereich
    Icon: international
    alle Studierenden absolvieren ein Auslandssemester oder -modul
    Foto: Blick auf den Campus Düsseldorf der WHU – Otto Beisheim School of Management.
    Foto: Studierende in einem Seminar der WHU – Otto Beisheim School of Management
    Foto: Studierende betrachten eine Grafik auf einem Flip-Chart in einem Seminar der WHU – Otto Beisheim School of Management.
    Foto: Studierende blicken auf einen Laptop und unterhalten sich dabei.

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