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Universität zu Köln

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Steckbrief

  • Hochschule Universität zu Köln
  • Fakultät / Fachbereich Philosophische Fakultät
  • Promotionsfach / fächer
    ... Afrikanistik; Ägyptologie; Anglo-Amerikanische Geschichte; Archäoinformatik; Byzantinistik; Deutschdidaktik; Deutsche Philologie; Didaktik der Geschichte; Digital Humanities; Englische Philologie; Environmental Humanities; Ethnologie; Evangelische Theologie; Geschichte, Alte; Griechische Philologie; Historisch-vergleichende Sprachwissenschaft; Iberische u. Lateinamerikanische Geschichte; Japanologie; Judaistik; Katholische Theologie; Klassische Archäologie oder Archäologie der römischen Provinzen; Komparatistik; Kunstgeschichte; Lateinische Philologie; Linguistik; Mittelalterliche Geschichte; Musikwissenschaft; Nachhaltige Chemie und Stoffliche Ressourcen; Neuere und Neueste Geschichte; Niederlandistik; North American Studies; Orientalische Philologie; Osteuropäische Geschichte; Philosophie; Phonetik; Regionalstudien China; Regionalstudien Lateinamerika; Regionalstudien Ost- und Mitteleuropa (Schwerpunkt Russland oder Polen); Romanische Philologie; Sinologie/China-Studien; Slawistik; Sprachen und Kulturen der islamischen Welt (Islamwissenschaft); Sprachwissenschaft, allgemeine; Theater- und Medienwissenschaft; Ur- und Frühgeschichte
    Afrikanistik; Ägyptologie ...
  • Sachgebiet(e) Sprach- und Kulturwissenschaften
  • Doktorgrad(e) Dr. phil.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 4 Zulassung als Doktorandin oder als Doktorand

      (1) Die Zulassung als Doktorandin oder Doktorand erfolgt durch den Promotionsausschuss auf formellen Antrag bei a.r.t.e.s.. Die weiteren Betreuungszusagen gemäß § 2 Absatz 2 und Absatz 3 sollen in der Regel bis zum ersten dokumentierten Gespräch mit der Erstbetreuerin oder dem Erstbetreuer vorgelegt werden. Das Promotionsstudium beginnt mit dem Datum des Bescheides über die Zulassung.
      Im integrierten Modell (Integrated Track)...
      § 4 Zulassung als Doktorandin oder als Doktorand

      (1) Die Zulassung als Doktorandin oder Doktorand erfolgt durch den Promotionsausschuss auf formellen Antrag bei a.r.t.e.s.. Die weiteren Betreuungszusagen gemäß § 2 Absatz 2 und Absatz 3 sollen in der Regel bis zum ersten dokumentierten Gespräch mit der Erstbetreuerin oder dem Erstbetreuer vorgelegt werden. Das Promotionsstudium beginnt mit dem Datum des Bescheides über die Zulassung.
      Im integrierten Modell (Integrated Track) erfolgt die Zulassung durch den Promotionsausschuss nach einer erfolgreichen Bewerbung auf eine öffentliche Ausschreibung von a.r.t.e.s. oder einem nach § 2 Absatz 5 gleichgestellten Promotionsprogramm. Das Nähere regelt die Ordnung über die Zulassung zum integrierten Modell in der jeweils gültigen Fassung.

      (2) Die Zulassung als Doktorandin oder als Doktorand sowohl im Standardmodell als auch im integrierten Modell setzt voraus:
      1. Einen der folgenden Abschlüsse:
      a) einen Abschluss nach einem einschlägigen Hochschulstudium mit einer generellen Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern, für das ein anderer Grad als „Bachelor“ verliehen wird mit der Mindestnote 2,4 für das Standardmodell und mit der Mindestnote 2,0 für das integrierte Modell oder
      b) einen Abschluss eines einschlägigen Masterstudiengangs im Sinne des § 61 Absatz 2 Satz 2 HG mit der Mindestnote 2,4 für das Standardmodell und mit einer Mindestnote 2,0 für das integrierte Modell oder
      c) einen qualifizierten Abschluss nach einem einschlägigen Hochschulstudium mit einer generellen Regelstudienzeit von wenigstens sechs Semestern mit einer Mindestnote 2,0 und daran anschließenden angemessenen, auf die Promotion vorbereitenden Studien in dem Promotionsfach, welche in der Regel einer fachspezifischen wissenschaftlichen Vertiefung von zwei Semestern entsprechen. Über Umfang und Dauer der promotionsvorbereitenden Studien entscheidet der Promotionsausschuss. Er kann Fristen festsetzen, innerhalb der die promotionsvorbereitenden Studien zu erbringen sind. Die Zulassung zum Promotionsstudium erfolgt für die Zeit der Erbringung der promotionsvorbereitenden Studien zunächst vorläufig unter Vorbehalt. Die abschließende Entscheidung trifft der Promotionsausschuss.
      Über Ausnahmen entscheidet der Promotionsausschuss auf schriftlichen begründeten Antrag. Die Gründe sind glaubhaft zu machen. Sollte einer solchen Ausnahme stattgegeben werden, bestimmt der Promotionsausschuss das weitere Vorgehen.
      2. Ein Exposé zum Promotionsvorhaben von wenigstens drei Seiten in deutscher oder englischer Sprache.
      3. Gegebenenfalls den Antrag, dass die Defensio gemäß § 13 Absatz 4 Satz 2 oder die Disputatio gemäß § 14 Absatz 3 Satz 2 in englischer Sprache abgelegt werden darf. Der Antrag ist spätestens bei der Stellung des Promotionsgesuchs gemäß § 7 vorzulegen.
      4. Gegebenenfalls den Antrag, dass eine Befreiung von dem Nachweis deutscher Sprachkenntnisse gemäß § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 erfolgt.
      5. Den Nachweis über ein Beratungsgespräch zum Promotionsvorhaben, das von einem für das angestrebte Fach promotionsberechtigten Mitglied oder einer oder einem promotionsberechtigten Angehörigen der Philosophischen Fakultät geführt wurde, sowie im Regular Track in der Regel die Angabe von einem für das angestrebte Fach promotionsberechtigten Mitglied oder einer oder einem promotionsberechtigten Angehörigen der Philosophischen Fakultät, welche oder welcher zur wissenschaftlich-fachlichen Begleitung des Promotionsvorhabens bereit ist; vgl. § 2 Absatz 2.
      6. Die Vorlage der beglaubigten Hochschulzeugnisse sowie für Absolventinnen und Absolventen einer ausländischen Hochschule die Einreichung der Abschlussarbeit in digitaler Form auf CD-ROM (unübersetzt) und ein Exposé von zwei Seiten der Abschlussarbeit in deutscher oder englischer Sprache.
      7. Den Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung.

      (3) Bei einer positiven Entscheidung über die Zulassung erhält die Bewerberin oder der Bewerber einen Bescheid über die Zulassung als Doktorandin oder als Doktorand. Nach Erhalt des Zulassungsbescheides muss sich die Doktorandin oder der Doktorand als Doktorandin oder Doktorand einschreiben.

      (4) Die Bewerberin oder der Bewerber sowie die Doktorandin oder der Doktorand ist verpflichtet, bei den in der Universität zu Köln eingesetzten Geschäftsprozessen und Verfahren mitzuwirken, § 6 der Einschreibungsordnung der Universität zu Köln in ihrer jeweils geltenden Fassung gilt entsprechend. Die Zulassung als Doktorandin oder als Doktorand und Eröffnung des Promotionsverfahrens setzen die vollständige Registrierung und die Antragstellung in der Erfassungs- und Verwaltungssoftware für Doktorandinnen und Doktoranden der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln inklusive aller Angaben nach dem Hochschulstatistikgesetz voraus. Einmal jährlich müssen die im System hinterlegten Daten in der vom Promotionsbüro vorgesehenen Weise von allen Doktorandinnen und Doktoranden aktualisiert werden.

      § 6 Promotionsfächer, Inhalte des Promotionsstudiums

      (1) Die Philosophische Fakultät bietet forschungsorientierte Studien an und ermöglicht den Erwerb von akademischen Schlüsselqualifikationen gemäß § 67 Absatz 2 Satz 1 HG.

      (2) Das Promotionsfach richtet sich nach dem Fach, dem die Dissertation schwerpunktmäßig zuzuordnen ist (siehe Anlage 1). Im Promotionsfach muss ein Promotionsstudium in der Regel im Äquivalent von mindestens 12 Credit Points absolviert werden und die Teilnahme an einer Einführungsveranstaltung der Philosophischen Fakultät nachgewiesen werden.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 9 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss ein Thema behandeln, das in den Bereich der Promotionsfächer nach § 6 in Verbindung mit Anlage 1 dieser Ordnung fällt. Sie muss wissenschaftlich beachtliche Ergebnisse enthalten und die Fähigkeit der Doktorandin oder des Doktoranden zu selbständiger Forschung und klarer Darstellung ihrer oder seiner Erkenntnisse bekunden. Sie darf noch nicht veröffentlicht worden sein; auf Antrag kann die oder der Vorsitzende des Promotionsausschusses...
      § 9 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss ein Thema behandeln, das in den Bereich der Promotionsfächer nach § 6 in Verbindung mit Anlage 1 dieser Ordnung fällt. Sie muss wissenschaftlich beachtliche Ergebnisse enthalten und die Fähigkeit der Doktorandin oder des Doktoranden zu selbständiger Forschung und klarer Darstellung ihrer oder seiner Erkenntnisse bekunden. Sie darf noch nicht veröffentlicht worden sein; auf Antrag kann die oder der Vorsitzende des Promotionsausschusses nach Rücksprache mit der betreuenden Hochschullehrerin oder dem betreuenden Hochschullehrer eine Teilpublikation genehmigen.

      (2) Die Dissertation soll in deutscher, englischer, französischer, spanischer, italienischer oder lateinischer Sprache abgefasst sein und muss nach Abschluss der erfolgreichen Promotion veröffentlicht werden. Die Abfassung der Dissertation in einer anderen Fremdsprache kann auf Antrag erfolgen, wenn eine adäquate Beurteilung durch die promotionsberechtigten Mitglieder und Angehörigen der Philosophischen Fakultät bei der Zulassung zum Promotionsstudium gemäß § 4 sichergestellt werden kann. Über den Antrag entscheidet der Promotionsausschuss, § 19 bleibt unberührt.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ja
    • kumulative Dissertation Ohne Ang.
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 19 Promotion im Zusammenwirken mit einer ausländischen Partnerfakultät

      Die Durchführung der Promotion nach § 1 Absatz 3 Satz 1 und die Mitwirkung gemäß § 1 Absatz 3 Satz 2 setzen einen Vertrag mit einer ausländischen Partnerfakultät voraus. Sofern in den jeweiligen Regelungen über die Durchführung des Promotionsverfahrens nichts Anderes geregelt ist, ist diese Ordnung anzuwenden.

      § 19 a Gemeinsames Promotionsverfahren mit einer Fachhochschule

      (1) Die ...
      § 19 Promotion im Zusammenwirken mit einer ausländischen Partnerfakultät

      Die Durchführung der Promotion nach § 1 Absatz 3 Satz 1 und die Mitwirkung gemäß § 1 Absatz 3 Satz 2 setzen einen Vertrag mit einer ausländischen Partnerfakultät voraus. Sofern in den jeweiligen Regelungen über die Durchführung des Promotionsverfahrens nichts Anderes geregelt ist, ist diese Ordnung anzuwenden.

      § 19 a Gemeinsames Promotionsverfahren mit einer Fachhochschule

      (1) Die Philosophische Fakultät der Universität zu Köln entwickelt in Kooperation mit Fachhochschulen Promotionsstudien im Sinne des § 67 HG, bei denen die Erbringung der Promotionsleistungen gemeinsam betreut wird.

      (2) Die Zulassung zum gemeinsamen Promotionsstudium mit einer Fachhochschule setzt die vorherige Zulassung nach § 4 als Doktorandin oder als Doktorand an der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln voraus. Die Zulassung zum gemeinsamen Promotionsstudium erfolgt anschließend durch übereinstimmende Willenserklärungen der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln und der Fachhochschule.

      (3) Die Bedingungen des gemeinsamen Promotionsstudiums werden für den Einzelfall in einer Vereinbarung zwischen der Universität zu Köln und der Fachhochschule festgelegt. Entsprechende Verträge werden vom oder in Zusammenarbeit mit dem Promotionsausschuss erstellt und müssen von der Engeren Fakultät genehmigt werden.

      (4) Gemeinsame Promotionsverfahren mit Fachhochschulen werden nach den Vorschriften dieser Promotionsordnung an der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln durchgeführt. Einzelne Tatbestände dieser Promotionsordnung können durch gleichwertige Regelungen, die in der Vereinbarung festgehalten werden, ersetzt werden. Die Ersetzung dieser Regelungen unterliegt der Zustimmung des Promotionsausschusses.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Mitteilungen 9/2020
    • zuletzt geändert am 22.03.2023
  • Hochschulporträt
    „Die Universität zu Köln ist eine international vernetzte, forschungsstarke Spitzenuniversität mit einem äußerst vielfältigen Studienangebot und exzellentem Forschungsumfeld mitten in der weltoffenen Metropole Köln.”
    Prof. Dr. Joybrato Mukherjee
    Rektor der Universität Köln
    Foto: Blick auf das Hauptgebäude der Universität Köln
    Wissen schaffen, bewahren und vermitteln

    Gegründet im Jahr 1388 gehört die Universität zu Köln zu den ältesten und größten Universitäten Europas und steht seither gleichermaßen für herausragende Wissenschaft und hervorragende Lehre. Ihre Attraktivität als Studienort belegen die derzeit fast 50.000 Studierenden, die hier ihre Ausbildung absolvieren.

    Ihr Status als international führender Standort für Spitzenforschung wird unter anderem durch ihre erfolgreiche Teilnahme an der Exzellenzinitiative 2012 bestätigt. Die Universität zu Köln liegt im Herzen des Rheinlands, einer der größten und vielfältigsten Forschungs- und Industrieregionen Europas, und pflegt hervorragende Kontakte mit internationalen und regionalen Partnern aus der Wissenschaft, dem Bildungsbereich und der Industrie.

    Icon: uebersicht
    gehört zu den ältesten und größten Universitäten Europas
    Icon: uebersicht
    bietet an ihren sechs Fakultäten ein breites Spektrum an Disziplinen
    Vielfalt und Flexibilität

    An ihren sechs Fakultäten bietet die Universität zu Köln ein breites Spektrum an Disziplinen: von den Wirtschafts-, Sozial- und Rechtswissenschaften, über Geistes- und Naturwissenschaften, Medizin und Mathematik bis hin zu den Humanwissenschaften.

    Das vielfältige Studienangebot beinhaltet sowohl englischsprachige Studiengänge sowie Doppelabschlüsse mit renommierten internationalen Partneruniversitäten und weist speziell im Lehramtsstudium eine einzigartige Kombinierbarkeit auf.

    Icon: studium
    genießt ein ausgezeichnetes internationales Renommee
    Icon: studium
    bietet akademische Ausbildung auf hohem Niveau
    Forschungs- und Lehrschwerpunkte

    Die institutionelle Grundlage von Forschung und Lehre an der Universität zu Köln bilden ihre sechs Fakultäten mit 102 Studienfächern und ihre zehn fakultäts- übergreifenden Forschungs- und Lehrzentren.

    Große, international kompetitive Forschungsschwerpunkte sind derzeit: Mechanismen altersassoziierter Erkrankungen, Pflanzenzüchtungsforschung, Quantenmaterie und -materialien, soziales und ökonomisches Verhalten sowie der sozio-ökonomische, kulturelle und politische Wandel in Afrika, Lateinamerika und Südostasien.

    Die Universität zu Köln kooperiert eng mit dem Universitätsklinikum Köln sowie renommierten Forschungseinrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft und der Helmholtz-Gemeinschaft in der Region Köln. Sie engagiert sich besonders für Wissenstransfer und Unternehmensgründungen: das Zentrum für Organische Elektronik1 COPT schlägt eine Brücke zwischen universitärer Spitzenforschung und Unternehmen; der Gateway-Gründungsservice unterstützt Angehörige der Universität bei der Umsetzung eigener Geschäftsideen. Die hohe Unternehmensdichte in der Region bietet dafür ein ideales Umfeld. Der wissenschaftliche Nachwuchs findet in den derzeit 45 Graduiertenschulen und -kollegs ideale Rahmenbedingungen.

    Icon: forschung
    16 fakultätsübergreifende Forschungs- und Lehrzentren
    Icon: forschung
    engagiert sich besonders für Wissenstransfer und Unternehmensgründungen
    Internationalität

    Die Universität zu Köln pflegt ein dynamisches internationales Netzwerk mit 85 Partneruniversitäten und über 500 Fakultätspartnerschaften, und unterhält Verbindungsbüros in Peking, Delhi und New York. Internationale Spitzenforscher und -forscherinnen kommen zudem über das International Faculty Program und das internationale Kolleg Morphomata direkt nach Köln. Studierenden bieten sich vielfältige Austauschmöglichkeiten sowie die Möglichkeit zu Doppelabschlüssen mit anderen international renommierten Universitäten.

    Icon: international
    pflegt ein dynamisches internationales Netzwerk
    Icon: international
    Studierenden bieten sich vielfältige Austauschmöglichkeiten
    Foto: Studierende der Universität Köln im Gespräch
    Foto: Studierender bei der Forschungsarbeit
    Foto: Blick auf die Albertus-Magnus-Statue vor der Universität Köln

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