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Justus-Liebig-Universität Gießen

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Steckbrief

  • Hochschule Justus-Liebig-Universität Gießen
  • Fakultät / Fachbereich Fachbereich 11 Medizin
  • Promotionsfach / fächer Medizin; Zahnmedizin
  • Sachgebiet(e) Medizin
  • Doktorgrad(e) Ph.D.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 2 Zulassung zum Ph.D.-Studium

      (1) Zum Ph.D.-Studium können nur Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die die folgenden Auswahlkriterien erfüllen:
      1. Sie müssen eine überdurchschnittliche Note in der Abschlussprüfung einer deutschen wissenschaftlichen Hochschule oder einer vergleichbaren ausländischen
      Hochschule nachweisen.
      2. Sie müssen in einem Auswahlgespräch ihre Motivation und Eignung für das Ph.D.-Studium - unter Berücksichtigung ihres bisherigen...
      § 2 Zulassung zum Ph.D.-Studium

      (1) Zum Ph.D.-Studium können nur Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die die folgenden Auswahlkriterien erfüllen:
      1. Sie müssen eine überdurchschnittliche Note in der Abschlussprüfung einer deutschen wissenschaftlichen Hochschule oder einer vergleichbaren ausländischen
      Hochschule nachweisen.
      2. Sie müssen in einem Auswahlgespräch ihre Motivation und Eignung für das Ph.D.-Studium - unter Berücksichtigung ihres bisherigen Werdegangs – darlegen und begründen. Dabei ist eine persönliche Anwesenheit in Gießen nicht erforderlich; diese kann durch Verwendung telekommunikativer Techniken (z. B. Videokonferenz) ersetzt werden.
      3. Sie müssen ein Forschungsprojekt vorschlagen, dessen wissenschaftliche Qualität überzeugend ist; dabei ist die Umsetzungsmöglichkeit in der vorgesehenen Arbeitsgruppe zu berücksichtigen.

      (2) Die folgenden Bewerbungsunterlagen sind bis zum 15. Juli eines jeden Jahres (Datum des Posteingangsstempels) bei dem Präsidenten der Justus-Liebig-Universität Gießen in deutscher oder englischer Sprache einzureichen:
      1. Eine formlose Bewerbung, aus der Eignung, Motivation und wissenschaftliche Interessensgebiete sowie die Vorstellungen zum weiteren Berufsweg hervorgehen.
      2. Ein Lebenslauf mit Lichtbild.
      3. Zeugnisse über bisherige Studienabschlüsse in amtlich beglaubigter Form (keine Originale, sondern amtlich beglaubigte Kopien und amtlich beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche).
      4. Befähigungsnachweise über Kenntnisse der englischen Sprache.
      5. Ein Empfehlungsschreiben des Supervisors (§ 3 Absatz 1 Satz 1) mit Themennennung des Forschungsprojekts, Zusage der wissenschaftlichen Betreuung, Bestätigung des Arbeitsplatzes, Zusagen zur Finanzierung der Forschungsarbeit und einem Vorschlag zu einem weiteren fachkompetenten Wissenschaftler (§ 4 Absatz 2 Nummer 3), der nicht Mitglied des Fachbereichs des Supervisors sein darf (§ 3 Absatz 1 Satz 1). Bei auswärtigen Bewerberinnen und Bewerbern ist darüber hinaus ein Empfehlungsschreiben eines Hochschullehrers ihrer Heimathochschule erforderlich.
      6. Eine Beschreibung des geplanten Forschungsprojektes mit Darstellung der wichtigsten Aspekte des gegenwärtigen Fors chungsstandes; dabei soll verdeutlicht werden, dass es sich um ein anspruchsvolles Forschungsvorhaben handelt, das einen wichtigen wissenschaftlichen Beitrag erwarten lässt sowie einen Arbeitsplan für das Forschungsprojekt (nach vorheriger Abstimmung mit dem Supervisor).
      7. Eine Erklärung, die "Satzung der Justus -Liebig-Universität Gießen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" in ihrer jeweils geltenden Fassung erhalten zu haben und ihre Grundsätze bei der wissenschaftlichen Arbeit einhalten zu wollen.
      8. Eine Erklärung in welcher der nach § 12 Absatz 2 zugelassenen Sprachen die Thesis abgefasst werden soll.

      (3) Der Ph.D.-Ausschuss entscheidet nach Maßgabe der in Absatz 1 genannten Exzellenzkriterien und aufmGrundlage der in Absatz 2 geforderten Bewerbungsunterlagen über die Zulassung der Bewerberinnen und Bewerber zum Ph.D.-Studium. Hierzu bewertet er das Ergebnis des Auswahlgesprächs (Absatz 1 Nummer 2) und das Forschungsprojekt (Absatz 1 Nummer 3) der Bewerberinnen und Bewerber nach Maßgabe von § 13 Absatz 2; dabei ist dem Auswahlgespräch ein höheres Gewicht beizumessen.

      (4) Die zugelassenen und die abgelehnten Bewerberinnen und Bewerber sind vom Vorsitzenden des Ph.DAuschusses über das Ergebnis des Auswahlverfahrens zu informieren. Der Ablehnungsbescheid ist mit einer kurzen Begründung und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.

      (5) Die zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber haben sich in einem der beiden beteiligten Fachbereiche an der Justus -Liebig- Universität Gießen für das Ph.D.- Studium einzuschreiben. Die Einschreibung richtet sich nach der Fachbereichszugehörigkeit des Supervisors im Sinne von § 3 Absatz 1 Satz 1.
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 12 Thesis

      (1) Die Thesis ist eine selbstständige wissenschaftliche Arbeit der Kandidatin oder des Kandidaten über das Forschungsprojekt; sie gliedert sich in Einleitung, Methodik, Resultate, Diskussion und je eine Zusammenfassung (Abstract) in deutscher und englischer Sprache. Die Thesis muss einen wesentlichen wissenschaftlichen Beitrag zum Erkenntnisfortschritt im gewählten Fachgebiet des Forschungsprojekts darstellen. Der Supervisor soll darauf hinwirken, dass die Thesis ode...
      § 12 Thesis

      (1) Die Thesis ist eine selbstständige wissenschaftliche Arbeit der Kandidatin oder des Kandidaten über das Forschungsprojekt; sie gliedert sich in Einleitung, Methodik, Resultate, Diskussion und je eine Zusammenfassung (Abstract) in deutscher und englischer Sprache. Die Thesis muss einen wesentlichen wissenschaftlichen Beitrag zum Erkenntnisfortschritt im gewählten Fachgebiet des Forschungsprojekts darstellen. Der Supervisor soll darauf hinwirken, dass die Thesis oder Auszüge der Thesis in international renommierten Wissenschaftszeitschriften mit Gutachtersystem (Peer Review) publiziert wird oder werden. Bereits publizierte Arbeiten oder Manuskripte sind mit der Thesis vorzulegen.

      (2) Die Thesis ist in deutscher oder englischer Sprache abzufassen. Der Ph.D.-Ausschuss kann in begründeten Ausnahmefällen auf Antrag gestatten, eine in einer anderen Sprache als der in Satz 1 genannten Sprachen geschriebene Thesis vorzulegen. Nachträgliche Änderungen des genehmigten Sprachwunsches bedürfen der Zustimmung des Ph.D.- Ausschusses.

      (3) In die Thesis ist eine Erklärung mit dem folgenden Wortlaut einzuheften: "Ich erkläre: Ich habe die vorgelegte Thesis selbständig, ohne unerlaubte fremde Hilfe und nur mit den Hilfen angefertigt, die ich in der Thesis angegeben habe. Alle Textstellen, die wörtlich oder sinngemäß aus veröffentlichten oder nicht veröffentlichten Schriften entnommen sind, und alle Angaben, die auf mündlichen Auskünften beruhen, sind als solche kenntlich gemacht. Bei den von mir durchgeführten und in der Thesis erwähnten Untersuchungen habe ich die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis, wie sie in der ,Satzung der Justus -Liebig- Universität Gießen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis` niedergelegt sind, eingehalten."
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ohne Ang.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 2/2003
  • Hochschulporträt
    „Die traditionsreiche Justus-Liebig-Universität Gießen bietet Studierenden ein breites Fächerspektrum und exzellente Lehre in einer jungen Universitätsstadt, die durch akademische Freiheit, Toleranz und Weltoffenheit geprägt ist.”
    Prof. Dr. Joybrato Mukherjee
    Präsident der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU)
    Foto: Studierende vor dem Hauptgebäude der Justus-Liebig-Universität Gießen
    Anwendungsnah und International

    Die Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) ist eine moderne Hochschule mit über 400-jähriger Geschichte. Neben einem breiten Lehrangebot – von den klassischen Naturwissenschaften über Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, Gesellschafts- und Erziehungswissenschaften bis hin zu Sprach- und Kulturwissenschaften – bietet sie ein einmaliges lebenswissenschaftliches Fächerspektrum: Human- und Veterinärmedizin, Agrar-, Umwelt- und Ernährungswissenschaften sowie Lebensmittelchemie.
    Das Erbe ihres Namensgebers Justus Liebig prägt die Universität: in anwendungsnaher Forschung und Lehre ebenso wie in ihrer internationalen Ausrichtung. Mit rund 100 Hochschulen weltweit ist die JLU durch Abkommen verbunden. Seit dem Jahr 2006 wird die Forschung an der Universität Gießen kontinuierlich in der Exzellenzinitiative bzw. der Exzellenzstrategie von Bund und Ländern gefördert.

    Icon: uebersicht
    anwendungsnahe Forschung und Lehre sowie internationale Ausrichtung
    Icon: uebersicht
    Studienangebote von Agrarökonomie bis Zahnmedizin sowie Lehrerbildung
    Über 90 Studiengänge

    Von Agrarökonomie über Kunstpädagogik bis Zahnmedizin: Die Studierenden können unter mehr als 90 zum Teil internationalen Studiengängen wählen, die mit Bachelor, Master oder Staatsexamen abschließen. Eine besondere Verantwortung übernimmt die JLU in der Lehrerbildung: Neun ihrer elf Fachbereiche sind beteiligt; über 20 Prozent der Studierenden sind Lehramtsstudierende.

    Icon: studium
    breites Fächerspektrum einer Volluniversität
    Icon: studium
    weltweit über 100 Partnerschafts-, Kooperations- und Austauschabkommen
    Forschung und Netzwerke

    Ob Insektenbiotechnologie, Klimafolgenforschung, Lungenforschung, Materialwissenschaften oder Wahrnehmungspsychologie: An der JLU gelingt es, international attraktive Forschungsschwerpunkte zu etablieren, in denen mit strategischen Partnern Lösungsvorschläge für drängende Zukunftsfragen erarbeitet werden. Die Forschungsstärke zeigt sich u.a. an zahlreichen Sonderforschungsbereichen, DFG-Schwerpunktprogrammen und -Graduiertenkollegs, LOEWE-Zentren und -Schwerpunkten, der Federführung beim Deutschen Zentrum für Lungenforschung sowie der Beteiligung an zwei Gesundheitsforschungszentren. Die JLU bietet eine strukturierte Graduiertenausbildung an.

    Icon: forschung
    Zwölf DFG-Sonderforschungsbereiche, fünf DFG-Schwerpunktprogramme, sieben (klinische) Forschungsgruppen, sechs DFG-Graduiertenkollegs
    Icon: forschung
    erfolgreich in der Exzellenzinitiative I und II, erfolgreichste hessische Universität in der Exzellenzstrategie 2018
    Foto: Außenansicht des Neubaus des Instituts- und Hörsaalgebäudes Chemie auf dem Campus Natur- und Lebenswissenschaften
    Foto: Studierende im Campusbereich Philosophikum
    Foto: Blick auf den Campus Rechts- und Wirtschaftswissenschaften

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