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Justus-Liebig-Universität Gießen

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Steckbrief

  • Hochschule Justus-Liebig-Universität Gießen
  • Fakultät / Fachbereich Fachbereich 03 Sozial- und Kulturwissenschaften
  • Promotionsfach / fächer
    ... Didaktik der Sozialwissenschaften; Erziehungswissenchaft; Kunstpädagogik; Musikwissenschaft/Musikpädagogik; Politikwissenschaft; Soziologie
    Didaktik der Sozialwissenschaften; Erziehungswissenchaft ...
  • Sachgebiet(e) Sozialwissenschaften, allgemeine
  • Doktorgrad(e) Dr. phil.; Dr. rer. soc.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 7 Voraussetzungen für die Annahme als Promovierende / als Promovierender

      (1) Die Zulassung zur Promotion setzt den Abschluss eines wissenschaftlichen Hochschulstudiums an einer Universität oder Hochschule voraus und erfordert in den einzelnen Fächern die Erfüllung folgender Bedingungen:
      1. Der Abschluss muss in einem dem gewählten Promotionsfach entsprechenden Masterstudiengang oder Lehramtsstudiengang mit einer Regelstudienzeit von insgesamt mindestens 8 Semestern oder e...
      § 7 Voraussetzungen für die Annahme als Promovierende / als Promovierender

      (1) Die Zulassung zur Promotion setzt den Abschluss eines wissenschaftlichen Hochschulstudiums an einer Universität oder Hochschule voraus und erfordert in den einzelnen Fächern die Erfüllung folgender Bedingungen:
      1. Der Abschluss muss in einem dem gewählten Promotionsfach entsprechenden Masterstudiengang oder Lehramtsstudiengang mit einer Regelstudienzeit von insgesamt mindestens 8 Semestern oder einem gleichwertigen Abschluss in anderen Studiengängen erworben sein. Über die Gleichwertigkeit eines Studienganges und Studienabschlusses entscheidet der Promotionsausschuss. Für die Zulassung ist ein qualifizierter Studienabschluss mit mindestens der Gesamtnote „Gut“ oder besser (Dezimalnote bis einschließlich 2,5) erforderlich.
      2. Wurde das Promotionsfach im Umfang von weniger als 30 CP studiert, so muss nach Absprache mit der ersten Betreuungsperson der Nachweis der inhaltlich-fachlichen Eignung, die ein Ergänzungsstudium von in der Regel bis zu 30 CP beinhaltet, erbracht werden. Die Entscheidung trit der Promotionsausschuss.
      3. Bei einem abgeschlossenen Lehramtsstudium mit einer Studiendauer von unter 8 Semestern muss
      - der Studiengang Master Bildungswissenschat mit mindestens „Gut“ (Dezimalnote bis einschließlich 2,5) absolviert oder
      - in Absprache mit der ersten Betreuungsperson nach Entscheidung durch den Promotionsausschuss ein Ergänzungsstudium in einem Umfang von 30 bis 60 CP mit mindestens „Gut“ (Dezimalnote bis ein-
      schließlich 2,5) nachgewiesen werden.

      (2) Das im Antrag auf Annahme enthaltene Thema der Dissertation muss in die Zuständigkeit des Fachbereichs 03 fallen und in Forschung und Lehre vertreten sein.

      (3) Für Bewerberinnen und Bewerber, die keinen Hochschulabschluss nach Absatz 1 Ziffer 1 mit der Gesamtnote „Gut“ (Dezimalnote bis einschließlich 2,5) vorweisen können, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Annahme als Promovierende / als Promovierender zu stellen. Der Promotionsausschuss legt hierzu in Abstimmung mit der vorgesehenen Erstbetreuung inhaltliche Kriterien fest, auf deren Grundlage die Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit nachzuweisen ist. Diese wird durch eine schriftliche Arbeit nachgewiesen, die die Promovierende / der Promovierende innerhalb von sechs Monaten nach Miteilung durch den Promotionsausschuss anfertigt und die von der Erstbetreuung und einer / einem weiteren, vom Promotionsausschuss bestimmten Wissenschaftlerin / Wissenschaftler aus der Gruppe der Professorinnen / der Professoren mindestens mit der Gesamtnote „Gut“ (Dezimalnote bis einschließlich 2,5) bewertet wird. Ansonsten lehnt der Promotionsausschuss die Annahme als Promovierende / als Promovierenden ab.

      (4) An wissenschaftlichen Hochschulen außerhalb Deutschlands abgelegte internationale akademische Abschlüsse werden auf der Grundlage der Richtlinien der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen der Kultusministerkonferenz als eine der Voraussetzungen für ein Promotionsvorhaben anerkannt.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 12 Anfertigung der Dissertation

      (1) Die Dissertation muss
      1. einen Fortschrit der wissenschaftlichen Erkenntnis aufgrund selbständiger Forschung erbringen,
      2. den methodischen Grundsätzen des Fachgebiets gerecht werden sowie den generellen Gütekriterien wissenschaftlichen Arbeitens entsprechen und
      3. eine den wissenschaftlichen Prinzipien entsprechende Dokumentation über das ausgewertete Material und die herangezogene Fachliteratur enthalten sowie ihren Gegenstand ...
      § 12 Anfertigung der Dissertation

      (1) Die Dissertation muss
      1. einen Fortschrit der wissenschaftlichen Erkenntnis aufgrund selbständiger Forschung erbringen,
      2. den methodischen Grundsätzen des Fachgebiets gerecht werden sowie den generellen Gütekriterien wissenschaftlichen Arbeitens entsprechen und
      3. eine den wissenschaftlichen Prinzipien entsprechende Dokumentation über das ausgewertete Material und die herangezogene Fachliteratur enthalten sowie ihren Gegenstand vollständig, klar und formal einwandfrei darstellen.

      (2) Kumulative Dissertationen sollen in Bezug auf den wissenschaftlichen Beitrag und den Umfang der Forschungsleistung eine gleichwertige Leistung zu einer monographischen Dissertationsschrift darstellen. Es sind mindestens drei Artikel, die die schritweise Bearbeitung eines Themas nachvollziehbar verdeutlichen und eine eindeutige thematische Kohärenz aufweisen, mit einem Manteltext versehen, einzureichen. Die Artikel müssen folgende Bedingungen erfüllen:
      – Veröffentlichung in einschlägigen fachwissenschaftlichen Publikationen mit Begutachtungsverfahren,
      – mindestens zwei Artikel veröffentlicht (nicht älter als fünf Jahre),
      – höchstens ein Artikel zur Veröffentlichung angenommen,
      – mindestens zwei Artikel in Allein- oder Hauptautorinnenschaft / Hauptautorenschaft und
      – mehr als die Hälfte ohne Mitautorinnenschaft / Mitautorenschaft der Gutachtenden.

      (3) Dissertationen können in deutscher und / oder englischer Sprache erstellt werden. Jede weitere Wissenschaftssprache kann zugelassen werden, sofern die Prüfungskommission über ausreichende Sprachkenntnisse verfügt, um die Dissertation beurteilen zu können.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ja
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ja
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 1 Promotion und Promotionsgrade
      ...
      (5) Eine gleichzeitige Promotion an einer anderen deutschen oder ausländischen Universität (binationales Promotionsverfahren / Cotutelle-Verfahren) ist möglich. Näheres hierzu regelt eine zwischen den beiden beteiligten Universitäten abgeschlossene Cotutelle-Vereinbarung.


      Satzung der Justus-Liebig-Universität Gießen für binationale Promotionsverfahren
      vom 19. Dezember 2012
      § 1 Promotion und Promotionsgrade
      ...
      (5) Eine gleichzeitige Promotion an einer anderen deutschen oder ausländischen Universität (binationales Promotionsverfahren / Cotutelle-Verfahren) ist möglich. Näheres hierzu regelt eine zwischen den beiden beteiligten Universitäten abgeschlossene Cotutelle-Vereinbarung.


      Satzung der Justus-Liebig-Universität Gießen für binationale Promotionsverfahren
      vom 19. Dezember 2012
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Mitteilung der Justus-Liebig-Universität Gießen 1/2024
  • Hochschulporträt
    „Die traditionsreiche Justus-Liebig-Universität Gießen bietet Studierenden ein breites Fächerspektrum und exzellente Lehre in einer jungen Universitätsstadt, die durch akademische Freiheit, Toleranz und Weltoffenheit geprägt ist.”
    Prof. Dr. Joybrato Mukherjee
    Präsident der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU)
    Foto: Studierende vor dem Hauptgebäude der Justus-Liebig-Universität Gießen
    Anwendungsnah und International

    Die Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) ist eine moderne Hochschule mit über 400-jähriger Geschichte. Neben einem breiten Lehrangebot – von den klassischen Naturwissenschaften über Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, Gesellschafts- und Erziehungswissenschaften bis hin zu Sprach- und Kulturwissenschaften – bietet sie ein einmaliges lebenswissenschaftliches Fächerspektrum: Human- und Veterinärmedizin, Agrar-, Umwelt- und Ernährungswissenschaften sowie Lebensmittelchemie.
    Das Erbe ihres Namensgebers Justus Liebig prägt die Universität: in anwendungsnaher Forschung und Lehre ebenso wie in ihrer internationalen Ausrichtung. Mit rund 100 Hochschulen weltweit ist die JLU durch Abkommen verbunden. Seit dem Jahr 2006 wird die Forschung an der Universität Gießen kontinuierlich in der Exzellenzinitiative bzw. der Exzellenzstrategie von Bund und Ländern gefördert.

    Icon: uebersicht
    anwendungsnahe Forschung und Lehre sowie internationale Ausrichtung
    Icon: uebersicht
    Studienangebote von Agrarökonomie bis Zahnmedizin sowie Lehrerbildung
    Über 90 Studiengänge

    Von Agrarökonomie über Kunstpädagogik bis Zahnmedizin: Die Studierenden können unter mehr als 90 zum Teil internationalen Studiengängen wählen, die mit Bachelor, Master oder Staatsexamen abschließen. Eine besondere Verantwortung übernimmt die JLU in der Lehrerbildung: Neun ihrer elf Fachbereiche sind beteiligt; über 20 Prozent der Studierenden sind Lehramtsstudierende.

    Icon: studium
    breites Fächerspektrum einer Volluniversität
    Icon: studium
    weltweit über 100 Partnerschafts-, Kooperations- und Austauschabkommen
    Forschung und Netzwerke

    Ob Insektenbiotechnologie, Klimafolgenforschung, Lungenforschung, Materialwissenschaften oder Wahrnehmungspsychologie: An der JLU gelingt es, international attraktive Forschungsschwerpunkte zu etablieren, in denen mit strategischen Partnern Lösungsvorschläge für drängende Zukunftsfragen erarbeitet werden. Die Forschungsstärke zeigt sich u.a. an zahlreichen Sonderforschungsbereichen, DFG-Schwerpunktprogrammen und -Graduiertenkollegs, LOEWE-Zentren und -Schwerpunkten, der Federführung beim Deutschen Zentrum für Lungenforschung sowie der Beteiligung an zwei Gesundheitsforschungszentren. Die JLU bietet eine strukturierte Graduiertenausbildung an.

    Icon: forschung
    Zwölf DFG-Sonderforschungsbereiche, fünf DFG-Schwerpunktprogramme, sieben (klinische) Forschungsgruppen, sechs DFG-Graduiertenkollegs
    Icon: forschung
    erfolgreich in der Exzellenzinitiative I und II, erfolgreichste hessische Universität in der Exzellenzstrategie 2018
    Foto: Außenansicht des Neubaus des Instituts- und Hörsaalgebäudes Chemie auf dem Campus Natur- und Lebenswissenschaften
    Foto: Studierende im Campusbereich Philosophikum
    Foto: Blick auf den Campus Rechts- und Wirtschaftswissenschaften

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