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Universität Bremen

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Steckbrief

  • Hochschule Universität Bremen
  • Fakultät / Fachbereich Fachbereich 01 Physik und Elektrotechnik
  • Promotionsfach / fächer Elektrotechnik; Informationstechnik
  • Sachgebiet(e) Elektrotechnik, allgemeine
  • Doktorgrad(e) Dr.-Ing.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 4 Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion

      (1) Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion ist der erfolgreiche Abschluss eines mindestens achtsemestrigen Hochschulstudiums der Elektrotechnik und Informationstechnik oder, soweit ein interdisziplinärer Bezug zum Dissertationsthema vorliegt, in dafür relevanten Natur- oder Ingenieurswissenschaften, durch einen Mastergrad oder ein an einer Universität erworbenes Diplom, einen Magistergrad oder ein Staatsexamen.

      § 4 Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion

      (1) Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion ist der erfolgreiche Abschluss eines mindestens achtsemestrigen Hochschulstudiums der Elektrotechnik und Informationstechnik oder, soweit ein interdisziplinärer Bezug zum Dissertationsthema vorliegt, in dafür relevanten Natur- oder Ingenieurswissenschaften, durch einen Mastergrad oder ein an einer Universität erworbenes Diplom, einen Magistergrad oder ein Staatsexamen.

      (2) Die bisherigen wissenschaftlichen Leistungen der Kandidatin/des Kandidaten müssen eine erfolgreiche Promotion erwarten lassen. Dies wird in der Regel durch einen mindestens mit der Note 2 bestandenen Abschluss gemäß Absatz 1 nachgewiesen.

      (3) Wer sein Hochschulstudium mit einem Bachelor-Abschluss oder einem Fachhochschul-Diplom beendet hat, kann zur Promotion zugelassen werden, wenn
      1. der Abschluss mindestens die Note 1,5 hat,
      2. durch zusätzliche Studien- und Prüfungsleistungen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten nachgewiesen worden sind, die denen der Vorlesungen des Masterstudiums in Elektrotechnik und Informationstechnik entsprechen, wobei die geltenden Studien- und Prüfungsordnungen der Universität Bremen Anwendung finden, und
      3. der Nachweis zur Befähigung, wissenschaftlich vertieft zu arbeiten erbracht wird, z.B. durch federführende Beteiligung bei der Anfertigung einer wissenschaftlichen Publikation.

      (4) Zugelassen wird auch, wer einen zu Absatz 1 oder 3 äquivalenten Studienabschluss erworben hat. Über die Äquivalenz entscheidet stets der Promotionsausschuss.

      (5) Die Kandidatin/der Kandidat soll mindestens ein Jahr vor dem Antrag auf Zulassung zur Promotion (§ 7) als Doktorandin/Doktorand an der Universität Bremen angenommen worden sein. Kandidatinnen/Kandidaten, die eine Dissertation angefertigt haben, ohne Doktorandin/Doktorand gewesen zu sein, werden nur zugelassen, wenn diese Arbeit mit einer seit mindestens zwei Jahren andauernden engen wissenschaftlichen Kooperation mit einer Professorin/einem Professor oder habilitierten Mitglied der Studiengänge der Elektrotechnik im engeren Zusammenhang steht. Von den Bedingungen nach Satz 1 und 2 kann abgesehen werden, wenn ein besonders enger Zusammenhang des Themas der Dissertation zu einem in den Studiengängen der Elektrotechnik vertretenen Arbeitsgebiet besteht, und wenn die Promotion im Interesse der Studiengänge der Elektrotechnik ist. Bei Kandidatinnen/Kandidaten, die nicht Doktorandinnen/Doktoranden waren, entscheidet in jedem Fall der Promotionsausschuss gemäß § 2 Abs. 3 nach Stellungnahme von zwei Professorinnen/Professoren der Studiengänge der Elektrotechnik über die Zulassung zur Promotion.

      (6) Die Zulassung zur Promotion ist zu versagen, wenn die Kandidatin/der Kandidat bereits mehr als einen erfolglosen Promotionsversuch unternommen hat oder wenn bei einem vorangegangenen, negativ entschiedenen Promotionsverfahren der Zeitpunkt der mündlichen Prüfung nicht mindestens drei Jahre zurückliegt.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 6 Dissertation

      (1) Die Kandidatin/der Kandidat muss eine Dissertation vorlegen, die wissenschaftlichen Ansprüchen genügt und einen Beitrag zum Fortschritt der Wissenschaft liefert. Sie muss die Fähigkeit der Kandidatin/des Kandidaten zu selbständiger und vertiefter wissenschaftlicher Arbeit belegen. Die Dissertation muss überwiegend einem der Wissenschaftsgebiete angehören, die in den Studiengängen der Elektrotechnik vertreten sind.

      (2) Die Dissertation kann ganz o...
      § 6 Dissertation

      (1) Die Kandidatin/der Kandidat muss eine Dissertation vorlegen, die wissenschaftlichen Ansprüchen genügt und einen Beitrag zum Fortschritt der Wissenschaft liefert. Sie muss die Fähigkeit der Kandidatin/des Kandidaten zu selbständiger und vertiefter wissenschaftlicher Arbeit belegen. Die Dissertation muss überwiegend einem der Wissenschaftsgebiete angehören, die in den Studiengängen der Elektrotechnik vertreten sind.

      (2) Die Dissertation kann ganz oder teilweise vorher veröffentlicht werden.

      (3) Die Dissertation kann aus mehreren eigenen Publikationen bestehen (kumulative Dissertation). Dabei müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
      1. Inhalt und Umfang der kumulativen Schrift müssen einer im Fachgebiet üblichen Dissertation entsprechen.
      2. Es muss sich auch in diesem Fall ein geschlossenes Bild der Forschungsarbeiten ergeben. Die Darstellung der wissenschaftlichen Grundlagen, die Einordnung der eigenen Ergebnisse sowie die Dokumentation der verwendeten Methodik muss in einer solchen Form erfolgen, dass die Ergebnisse von Dritten nachvollzogen werden können. Dies erfordert bei einer kumulativen Dissertation in der Regel vorgestellte Kapitel und Anhänge.
      3. Bei Verwendung von Publikationen, an deren Abfassung mehrere Autorinnen/Autoren beteiligt sind, muss der individuelle Beitrag der Kandidatin/des Kandidaten deutlich abgrenzbar und als Dissertation bewertbar sein. Hierzu ist der Eigenanteil in einer Anlage, die Bestandteil der Dissertation ist, in detaillierter und nachvollziehbarer Weise darzustellen und von allen Mitautorin-nen/Mitautoren bestätigen zu lassen.
      4. Die Publikationen müssen von wissenschaftlich anerkannten, internationalen Fachzeitschriften zum Druck angenommen oder veröffentlicht worden sein. Diese Fachzeitschriften müssen an ei-nem Per-Review-Verfahren teilnehmen. Die verwendeten Originalarbeiten sind in der Form in die Dissertation aufzunehmen in der sie zur Veröffentlichung angenommen wurden.

      (4) Die Dissertation ist in deutscher oder englischer Sprache abzufassen.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ja
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 14 Promotion in gemeinsamer Betreuung mit einer anderen Universität

      (1) Promotionsverfahren können auch in gemeinsamer Betreuung mit einer ausländischen Universität durchgeführt werden, wenn
      1. mit der anderen Universität eine Vereinbarung über die gemeinsame Betreuung des Promotionsvorhabens getroffen worden ist, der der Promotionsausschuss zugestimmt hat. Die Vereinbarung soll Regelungen und Einzelheiten der gemeinsamen Betreuung und die Einschreibung der Bewerbe-rin/...
      § 14 Promotion in gemeinsamer Betreuung mit einer anderen Universität

      (1) Promotionsverfahren können auch in gemeinsamer Betreuung mit einer ausländischen Universität durchgeführt werden, wenn
      1. mit der anderen Universität eine Vereinbarung über die gemeinsame Betreuung des Promotionsvorhabens getroffen worden ist, der der Promotionsausschuss zugestimmt hat. Die Vereinbarung soll Regelungen und Einzelheiten der gemeinsamen Betreuung und die Einschreibung der Bewerbe-rin/des Bewerbers einer Universität enthalten;
      2. nach Maßgabe der Promotionsverfahrensregelungen der Partneruniversität für die Promotion die Vorlage einer Dissertation und eine mündliche Promotionsleistung erforderlich sind und weitere Promotionsleistungen nicht zu erbringen sind.

      (2) Für die Promotion in gemeinsamer Betreuung mit einer ausländischen Universität gelten, soweit im Folgenden keine besonderen Bestimmungen getroffen sind, die Bestimmungen dieser Ordnung entsprechend.

      (3) Die Vereinbarung gemäß Absatz 1 regelt,
      - wer jeweils in den beiden Universitäten die Dissertation betreut,
      - dass beide Betreuerinnen/Betreuer zu Gutachterinnen/Gutachtern zu bestellen sind,
      - die wechselseitigen Studienaufenthalte der Kandidatin/des Kandidaten,
      - an welcher Universität die mündliche Promotionsleistung zu erbringen ist,
      - die Zusammensetzung der Prüfungskommission und dass Betreuerin/Betreuer und Gutachterin/Gutachter aus jeder der Universitäten der Kommission als Prüferin/Prüfer angehören,
      - in welcher Sprache die Dissertation, die Zusammenfassung und die mündliche Prüfungsleistung vorzulegen sind bzw. zu erbringen ist. Sowohl für die Dissertation als auch für die mündliche Prüfungsleistung sind nur die deutsche oder die englische Sprache zulässig.
      - welchen Doktorgrad im Fall des erfolgreichen Abschlusses die beiden Universitäten verleihen,
      In den Fällen, in denen Regelungen der ausländischen Universität vorsehen, dass die Betreuerin/der Betreuer nicht Gutachterin/Gutachter sein darf, kann von § 8 Absatz 2 Satz 2 in der Form abgewichen werden, dass anstelle der Betreuerin/des Betreuers jeweils eine Hochschullehrerin/ein Hochschullehrer die/der Mitglied der jeweiligen Universität ist, als Gutachterin/Gutachter bestellt wird.

      (4) Die Zulassung an der Universität Bremen zum Promotionsverfahren in gemeinsamer Betreuung setzt voraus, dass die Kandidatin/der Kandidat die Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion an beiden Universitäten erfüllt.

      (5) Dem zu bestellenden Prüfungsausschuss gehören mindestens an:
      1. die Betreuerinnen/Betreuer, dies können auch die Gutachterinnen/Gutachter sein
      2. die Gutachterinnen/Gutachter,
      3. je eine Hochschullehrerin/ein Hochschullehrer der ausländischen Universität und der Universität Bremen.
      Die Mitglieder des Prüfungsausschusses aus der Universität Bremen werden vom Promotionsausschuss bestellt. In der Vereinbarung kann vorgesehen werden, dass dem Prüfungsausschuss entsprechend § 8 Absatz 2 weitere Mitglieder aus den beteiligten Universitäten angehören.

      (6) Findet die mündliche Prüfungsleistung in Bremen statt, dann gelten die Regelungen dieser Promotionsordnung der Universität Bremen. Die Beurteilung des Kolloquiums und die Bewertung der Dissertation erfolgen zusätzlich auch nach dem für die beteiligte ausländische Universität geltenden Recht.

      (7) Findet die mündliche Prüfungsleistung an der ausländischen Universität statt, müssen die Promotionsleistungen auch nach Maßgabe der Regelungen dieser Promotionsordnung bewertet werden.

      (8) Nach dem erfolgreichen Abschluss des Verfahrens wird eine gemeinsam von beiden Universitäten ausgestellte und unterzeichnete Urkunde erteilt. Abweichend von Satz 1 kann von beiden Universitäten jeweils eine Urkunde ausgestellt werden, in denen der ausdrückliche Hinweis enthalten sein muss, dass es sich um eine Promotion in gemeinsamer Betreuung der beteiligten Universitäten handelt. Die Urkunde/Urkunden wird/werden übergeben, wenn nachgewiesen ist, dass die Veröffentlichung der Dissertation erfolgt ist.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Internetseite der Hochschule
  • Hochschulporträt
    „Gesellschaft und Zukunft nachhaltig mitgestalten, sowohl in der Forschung als auch in der Lehre; dafür steht die Uni Bremen. Unsere Lehre und Forschung sind interdisziplinär, praxisbezogen und innovativ.”
    Prof. Dr. Jutta Günther
    Rektorin der Universität Bremen
    Foto: Blick auf das Hauptgebäude der Universität Bremen mit Campus
    Ambitioniert und agil

    Rund 23.000 Menschen lernen, lehren, forschen und arbeiten an der Universität Bremen. Für engagierte und talentierte Studierende bietet sie ein breites Fächerangebot aus den Natur- und Ingenieurwissenschaften sowie den sowie Sozial- und Geisteswissenschaften.

    Die Universität Bremen ist Teil des Europäischen Universitätsnetzwerks YUFE – Young Universities for the Future of Europe – und entwickelt zusammen mit neun anderen Universitäten ein neues Modell der europäischen Hochschulbildung.

    Icon: uebersicht
    mittelgroße Universität mit breitem Fächerangebot
    Icon: uebersicht
    entwickelt ein neues Modell europäischer Hochschulbildung
    Engagiert in der Lehre

    Die Universität Bremen steht seit ihrer Gründung für den Anspruch auf eine enge Verknüpfung von Forschung und Lehre. Daher machen die Studierenden zum Teil schon im Bachelorstudium erste Schritte in die Welt der Wissenschaft. „Forschendes Lernen“ wird an der Universität Bremen in allen Fachdisziplinen gelebt.

    Die persönliche Weiterentwicklung der Studierenden wird unter anderem durch „General Studies“ gefördert, die wichtige Schlüsselqualifikationen und Kompetenzen vermitteln. Das Angebot umfasst beispielsweise Veranstaltungen anderer Fachbereiche, Sprachkurse und Veranstaltungen zur Berufsorientierung und -vorbereitung.

    Mit ihrem Beratungs- und Serviceangebot unterstützt die Universität Bremen ihre Studierenden auf allen Ebenen. Dazu gehören Themen wie Studienfinanzierung und -organisation ebenso wie Angebote für Studierende in besonderen Lebenssituationen.

    Icon: studium
    Forschendes Lernen gilt in allen Fachdisziplinen
    Icon: studium
    bietet ein breites Beratungs- und Serviceangebot
    Stark in der Forschung

    Die Forschung an der Uni Bremen ist interdisziplinär aufgestellt - mit Kooperationen, die über die Grenzen von Fachbereichen hinausgehen. Um sich stärker zu profilieren und zur Umsetzung größerer Verbundvorhaben hat die Universität sechs Wissenschaftsschwerpunkte eingerichtet:

    •   Meeres-, Polar- und Klimaforschung
    •   Materialwissenschaften und ihre Technologien
    •   Informations-, Kognitions- und Kommunikationswissenschaften
    •   Sozialwissenschaften: Sozialer Wandel, Sozialpolitik und Staat
    •   Epidemiologie und Gesundheitswissenschaften
    •   Logistik

    Promovierende, Post-Doktoranden sowie erfahrene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler werden durch BYRD, das Nachwuchszentrum der Universität Bremen, gezielt unterstützt und auf ihren Karrierewegen begleitet.

    Icon: forschung
    sechs Wissenschaftsschwerpunkte bilden ein starkes Profil
    Icon: forschung
    unterstützt und begleitet Menschen auf ihrem Karriereweg
    Foto: Studierende sitzen auf einer Treppe auf dem Campus der Universität Bemen und unterhalten sich
    Foto: Blick auf das Hauptgebäude der Universität Bremen mit Campus
    Foto: Luftaufnahme der Universität Bremen mit Gebäuden und Campus

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