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Hochschule für Musik und Theater "Felix Mendelssohn Bartholdy" Leipzig

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Steckbrief

  • Hochschule Hochschule für Musik und Theater "Felix Mendelssohn Bartholdy" Leipzig
  • Fakultät / Fachbereich Fakultät III
  • Promotionsfach / fächer
    ... Medienwissenschaft/ Dramaturgie; Musikpädagogik; Musikwissenschaft
    Medienwissenschaft/ Dramaturgie; Musikpädagogik ...
  • Sachgebiet(e) Musik
  • Doktorgrad(e) Dr. phil.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 5 Zulassungsvoraussetzungen

      (1) Voraussetzung für die Zulassung zum Promotionsverfahren ist ein mit einem Diplom-, Magister- oder Masterabschluss oder ein mit dem Staatsexamen abgeschlossenes Hochschulstudium an einer Hochschule (Universität, Kunsthochschule oder Fachhochschule). In der Regel soll der Studienabschluss mindestens mit dem Gesamtprädikat „gut“ bewertet worden sein.

      (2) Für Inhaber eines Bachelorgrades einer Hochschule gilt § 40 Absatz 3 des Gesetzes...
      § 5 Zulassungsvoraussetzungen

      (1) Voraussetzung für die Zulassung zum Promotionsverfahren ist ein mit einem Diplom-, Magister- oder Masterabschluss oder ein mit dem Staatsexamen abgeschlossenes Hochschulstudium an einer Hochschule (Universität, Kunsthochschule oder Fachhochschule). In der Regel soll der Studienabschluss mindestens mit dem Gesamtprädikat „gut“ bewertet worden sein.

      (2) Für Inhaber eines Bachelorgrades einer Hochschule gilt § 40 Absatz 3 des Gesetzes über die Freiheit der Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz - SächsHSFG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Januar 2013 (SächsGVBl. S. 3) in der jeweils geltenden Fassung. Ein Eignungsfeststellungsverfahren nach § 40 Absatz 3 in Verbindung mit Absatz 5 Ziffer 2 SächsHSFG in der jeweils geltenden Fassung besteht in der Vorlage der bisher verfassten wissenschaftlichen Abschlussarbeit sowie einer mündlichen Prüfung im angestrebten Promotionsfach.

      (3) Sofern der Antragsteller in seinem bisherigen Studium gemäß Absatz 1 keine wissenschaftliche Diplom-, Master- oder Staatsexamensarbeit angefertigt hat, ist vor der Zulassung zum Promotionsverfahren eine Zulassungsprüfung abzulegen, mit der die Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit nachgewiesen wird. Die Zulassungsprüfung besteht aus einer wissenschaftlichen Arbeit zu einem von der Promotionskommission benannten Thema und einer mündlichen Prüfung im angestrebten Promotionsfach.

      (4) Über die Anerkennung der Gleichwertigkeit ausländischer Studienabschlüsse entscheidet die Promotionskommission unter Berücksichtigung geltender Äquivalenzvereinbarungen.

      (5) Im Promotionsgebiet Musikwissenschaft sind Zeugnisse über Kenntnisse einer alten und einer modernen Fremdsprache vorzulegen. In den Promotionsgebieten Dramaturgie und Musikpädagogik sind Zeugnisse zum Nachweis von Kenntnissen zweier Fremdsprachen vorzulegen.

      (6) Antragsteller, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, müssen zur Zulassung Kenntnisse der deutschen Sprache mindestens auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) mit einem entsprechenden Zertifikat des Goethe- oder des Herder-Instituts nachweisen.

      (7) Antragsteller, deren Muttersprachen nicht Deutsch ist und die ihre Dissertation in deutscher Sprache verfassen wollen, müssen zur Zulassung über Absatz 6 hinaus Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau C2 des GER mit einem entsprechenden Zertifikat des Goethe- oder des Herder-Instituts nachweisen. Antragsteller, deren Muttersprache nicht Englisch ist und die ihre Dissertation gemäß § 7 Absatz 1 Satz 2 in englischer Sprache verfassen wollen, müssen zur Zulassung zusätzlich zu Absatz 6 Kenntnisse der englischen Sprache auf dem Niveau C2 des GER mit einem entsprechenden Zertifikat (Unicert 4 oder Cambridge Certificate C2 - CPE) nachweisen.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 7 Dissertation
      (1) Die Dissertation ist in deutscher Sprache abzufassen und der Promotionskommission in vier gleichlautenden Exemplaren einzureichen. In begründeten Fällen kann die Promotionskommission auf Antrag des Kandidaten und mit Zustimmung der Gutachter auch Englisch als Sprache zulassen. Ist die Dissertation nicht in deutscher Sprache abgefasst, muss sie eine deutschsprachige Zusammenfassung enthalten. Das Titelblatt ist gemäß Anlage 1 dieser Ordnung zu gestalten. Der Disse...
      § 7 Dissertation
      (1) Die Dissertation ist in deutscher Sprache abzufassen und der Promotionskommission in vier gleichlautenden Exemplaren einzureichen. In begründeten Fällen kann die Promotionskommission auf Antrag des Kandidaten und mit Zustimmung der Gutachter auch Englisch als Sprache zulassen. Ist die Dissertation nicht in deutscher Sprache abgefasst, muss sie eine deutschsprachige Zusammenfassung enthalten. Das Titelblatt ist gemäß Anlage 1 dieser Ordnung zu gestalten. Der Dissertation ist als Anlage eine eigenhändig unterschriebene Erklärung mit folgendem Text beizufügen: „Ich versichere, dass ich die von mir vorgelegte Dissertation selbstständig und ohne unzulässige Hilfe angefertigt, die benutzten Quellen und Hilfsmittel vollständig angegeben und die Stellen der Arbeit, die anderen Werken im Wortlaut oder dem Sinn nach entnommen sind, als Entlehnungen kenntlich gemacht habe, und dass diese Dissertation noch keiner anderen Hochschule zur Prüfung vorgelegen hat und auch noch nicht anderweitig veröffentlicht worden ist. Die Gelegenheit zum vorliegenden Promotionsvorhaben ist mir nicht kommerziell vermittelt worden. Insbesondere habe ich keine Organisation eingeschaltet, die gegen Entgelt Betreuerinnen und Betreuer für die Anfertigung von Dissertationen sucht oder die mir obliegenden Pflichten hinsichtlich der Prüfungsleistungen für mich ganz oder teilweise erledigt. Die Promotionsordnung der Hochschule für Musik und Theater 'Felix Mendelssohn Bartholdy' Leipzig ist mir bekannt.“

      (2) Der Dissertation sind beizufügen:
      a) ein Antrag auf Annahme der Dissertation,
      b) eine elektronische Version der Dissertation, Format und Datenträger sind mit der Promotionskommission abzustimmen,
      c) eine Zusammenfassung der Dissertation in Thesenform (zehn Exemplare) und
      d) Nachweise über die von der Promotionskommission festgelegten Studien und Seminare gemäß § 6 Abs. 4 und 6.

      (3) Die Promotionskommission überprüft die Vollständigkeit des Antrags nach Absatz 1 und 2 und leitet die Dissertation bei Vollständigkeit den Gutachtern zur Begutachtung zu.

      (4) Der Antrag auf Annahme der Dissertation kann zurückgenommen werden, solange die Gutachten noch nicht vorliegen.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ohne Ang.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Veröffentlichung der Hochschule für Musik und Theater „Felix Mendelssohn Bartholdy“ Leipzig
    • zuletzt geändert am 13.03.2019
  • Hochschulporträt
    „Als älteste Musik- und Theaterhochschule sind wir offen für die Gegenwart und bereit für die Zukunft.”
    Prof. Gerald Fauth
    Rektor der Hochschule für Musik und Theater "Felix Mendelssohn Bartholdy" Leipzig
    Foto: Blick auf das Hochschulgebäude
    Bereit für die Zukunft

    Die Hochschule für Musik und Theater »Felix Mendelssohn Bartholdy« Leipzig (HMT) ging 1992 aus der Zusammenführung der jeweils ältesten deutschen Hochschulen für Musik (1843) und Theater (1953, mit Wurzeln in der 1875/1876 gegründeten Leipziger Schauspielschule) hervor.

    Icon: uebersicht
    älteste Musik- und Theaterhochschule Deutschlands
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    Ausbildung von Berufsmusikern, Berufsmusikpädagogen und Berufsschauspielern
    Studium und Lehre

    Die HMT Leipzig versteht ihren Kernauftrag in der professionellen Ausbildung von Berufsmusikern, Berufsmusikpädagogen und Berufsschauspielern auf höchstem internationalem Niveau. Ziel ist, für die Studierenden von der Nachwuchsförderung über Bachelor- und Masterstudiengänge bis hin zur künstlerischen Meisterklasse und Promotion die Entwicklungsbedingungen zu schaffen, mit denen sie zu eigenständigen Künstlerpersönlichkeiten reifen können.

    Icon: studium
    professionelle Ausbildung auf höchstem internationalem Niveau
    Icon: studium
    steht für innovatives und zukunftsorientiertes Lehren und Lernen
    Forschung

    Als Hochschule für Musik und Theater liegt der Schwerpunkt der Arbeit in der künstlerischen Praxis, die durch eine Vielzahl eigener Veranstaltungen aber auch durch eine enge Vernetzung in die reiche Kulturlandschaft Leipzigs, Mitteldeutschlands und darüber hinaus geprägt ist. Ausgehend von der Gründungsidee Mendelssohns einer ganzheitlichen Ausbildung sind die Musikwissenschaft, Musikpädagogik, Musiktheorie, Dramaturgie und Theaterwissenschaft an der HMT Leipzig stark aufgestellt und können so auch zunehmend eigene Impulse in Wissenschaft und Forschung setzen.

    Icon: forschung
    der Schwerpunkt der Arbeit liegt in der künstlerischen Praxis
    Icon: forschung
    pflegt enge Kontakte und Kooperationen mit zahlreichen Partnern
    Foto: Studierende des Fachbereichs Schauspiel auf der Bühne beim Sommertheater
    Foto: Blick auf den Anbau Großer Saal
    Foto: Das Orchester spielt ein Konzert im Großen Saal

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