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Universität Leipzig

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Steckbrief

  • Hochschule Universität Leipzig
  • Fakultät / Fachbereich Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
  • Promotionsfach / fächer
    ... Betriebswirtschaftslehre; Ingenieurwesen; Volkswirtschaftslehre; Wirtschaftsinformatik; Wirtschaftspädagogik; Wirtschfatsingenieurwesen
    Betriebswirtschaftslehre; Ingenieurwesen ...
  • Sachgebiet(e) Ingenieurwissenschaften; Wirtschaftswissenschaften
  • Doktorgrad(e) Dr.-Ing.; Dr. rer. pol.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 6 Zulassungsvoraussetzungen für ein Promotionsverfahren

      (1) Zum Promotionsverfahren ist zuzulassen, wer
      1. in einem dem Wissenschaftsgebiet der Promotion zuzuordnenden Studiengang den Diplom-, Master- oder Magistergrad oder das Staatsexamen an einer Universität oder einer Hochschule angewandter Wissenschaften in der Bundesrepublik Deutschland mit der Gesamtnote "gut" oder einer besseren Gesamtnote erworben hat und
      2. in die Doktorandenliste (§ 5) eingetragen ist,
      3....
      § 6 Zulassungsvoraussetzungen für ein Promotionsverfahren

      (1) Zum Promotionsverfahren ist zuzulassen, wer
      1. in einem dem Wissenschaftsgebiet der Promotion zuzuordnenden Studiengang den Diplom-, Master- oder Magistergrad oder das Staatsexamen an einer Universität oder einer Hochschule angewandter Wissenschaften in der Bundesrepublik Deutschland mit der Gesamtnote "gut" oder einer besseren Gesamtnote erworben hat und
      2. in die Doktorandenliste (§ 5) eingetragen ist,
      3. eine Dissertation gemäß § 9 einreicht, zu deren Begutachtung sich ein Hochschullehrer, welcher der Fakultät angehört oder angehörte, verbindlich bereit erklärt hat,
      4. nicht zuvor ein gleichartiges Promotionsverfahren endgültig nicht bestanden hat oder nicht in einem ruhenden Verfahren steht,
      5. unter Beachtung des § 1 einen ordnungsgemäßen Antrag auf Durchführung des Promotionsverfahrens mit allen erforderlichen Unterlagen gemäß § 8 einreicht und
      6. ein an die Fakultät zu sendendes Führungszeugnis gemäß § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beantragt hat. Das Führungszeugnis darf nicht älter als drei Monate sein. Bei Vorliegen von Einträgen kann die Zulassung versagt werden, wenn der Bewerber auf Grund dessen unwürdig erscheint, den Doktorgrad zu führen.

      (2) Im Falle eines Fachhochschulabschlusses kann im Rahmen eines kooperativen Promotionsverfahrens die Dissertation von einem Hochschullehrer der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät und einem Professor der Hochschule angewandter Wissenschaften gemeinsam betreut werden.

      (3) Darüber hinaus kann zum Promotionsverfahren im Wege der Eignungsfeststellung gemäß § 7 zugelassen werden, wer in einem dem Wissenschaftsgebiet der Promotion zuzuordnenden Studiengang in der Bundesrepublik Deutschland an einer Universität oder einer Hochschule angewandter Wissenschaften einen Bachelorgrad erlangt und dabei mit der Gesamtnote "sehr gut" abgeschlossen hat. Absatz 1 Nr. 2 bis 6 gilt entsprechend.

      (4) Über die Anerkennung der Gleichwertigkeit ausländischer Examina und Studienabschlüsse entscheidet der Dekan gegebenenfalls unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen der ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder der Bundesrepublik Deutschland.

      § 7 Eignungsfeststellungsprüfung

      (1) Verfügt ein Bewerber nicht über den Hochschulabschluss gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 hat er sich einer Eignungsfeststellungsprüfung zu unterziehen, die schriftlich beim Dekan durch den Betreuer zu beantragen ist und über deren Inhalt und Umfang der Fakultätsrat beschließt. Ausnahmen sind nur gemäß Absatz 2 zulässig.

      (2) Eine Eignungsfeststellungsprüfung kann nach schriftlichem Antrag an den Dekan der Fakultät durch Beschluss des Fakultätsrates erlassen werden, sofern mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
      1. bei Vorliegen eines fachlich naheliegenden Hochschulabschlusses zum Diplom-, Master- oder Magistergrad oder eines fachlich naheliegenden Staatsexamens,
      2. bei nachgewiesener fachwissenschaftlicher Tätigkeit über einen längeren Zeitraum in dem Wissenschaftsgebiet, in dem die Dissertation eingereicht werden soll, oder
      3. bei Vorliegen eines Hochschulabschlusses (Diplom-, Master- oder Magistergrad) oder eines Staatsexamens in einem dem Wissenschaftsgebiet der Promotion nicht zuzuordnenden Studiengang und gleichzeitigem Vorliegen eines Bachelorabschlusses einer Universität
      oder einer Hochschule angewandter Wissenschaften in dem Wissenschaftsgebiet der Promotion, welches an der Fakultät vertreten wird.

      (3) Die Eignungsfeststellungsprüfung umfasst wesentliche Prüfungen aus dem Masterstudiengang, der dem Wissenschaftsgebiet der Promotion entspricht. Zu prüfen ist in drei Modulen, die der Kandidat wählt. Früher erbrachte Teilleistungen können auf Antrag angerechnet werden. Regelungen zu Modulen treffen die Prüfungs- und Studienordnungen der bestehenden Masterstudiengänge.

      (4) Das Bestehen jeder Prüfung ist Voraussetzung für die Feststellung der Eignung insgesamt. Die Wiederholung nicht bestandener Prüfungen ist innerhalb desselben Eignungsfeststellungsverfahrens ausgeschlossen. Das Eignungsfeststellungsverfahren kann auf schriftlichen Antrag einmal wiederholt werden. Bei der Wiederholung werden bereits bestandene Prüfungen angerechnet.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 9 Dissertation

      (1) Mit der Dissertation ist die Fähigkeit des Kandidaten auszuweisen, selbständig wissenschaftliche Ergebnisse zu erzielen, die eine Entwicklung des Wissenschaftsgebietes, seiner Theorien und Methoden darstellen.

      (2) Die Dissertation muss die erzielten Ergebnisse in angemessener Form schriftlich darstellen. Die Dissertation kann als rein monographische Einzelschrift eingereicht werden. Die Dissertation kann aber auch Publikationen und Publikationsmanuskr...
      § 9 Dissertation

      (1) Mit der Dissertation ist die Fähigkeit des Kandidaten auszuweisen, selbständig wissenschaftliche Ergebnisse zu erzielen, die eine Entwicklung des Wissenschaftsgebietes, seiner Theorien und Methoden darstellen.

      (2) Die Dissertation muss die erzielten Ergebnisse in angemessener Form schriftlich darstellen. Die Dissertation kann als rein monographische Einzelschrift eingereicht werden. Die Dissertation kann aber auch Publikationen und Publikationsmanuskripte enthalten. Enthält die Dissertation eigenständige Schriften (z. B. Teile mit eigenständiger Thematik, Publikationen oder Manuskripte), so ist diesen Teilen ein einleitendes Kapitel voranzustellen. Dieses Kapitel führt in die übergeordnete Thematik des Promotionsthemas ein. Weiterhin wird der inhaltliche Zusammenhang
      der Publikationen, Manuskripte oder Einzelteile erläutert und die erzielten Ergebnisse werden zusammengefasst und in einen größeren Kontext eingeordnet und diskutiert. Bei überwiegend publikationsbasierten Dissertationen muss durch das einleitende Kapitel und durch die unter Absatz 3 angeführten Angaben die eigenständige Leistung des Promovenden erkennbar und für die Gutachter umfassend bewertbar sein.

      (3) Enthält die Dissertation Publikationen oder Manuskripte mehrerer Autoren oder Teile, die unter Beteiligung mehrerer Personen entstanden sind, so ist der eigene Anteil an der Konzeption und Durchführung der Untersuchungen sowie an der Manuskripterstellung eindeutig darzustellen. Zusätzlich ist für jeden Beitrag eine vom Kandidaten verfasste und unterschriebene sowie von den Koautoren gegengezeichnete Erklärung über die Aufteilung der Beiträge in der Arbeit einzureichen.

      (4) Die Dissertation ist in deutscher oder in englischer Sprache abzufassen. Es ist erlaubt, einige Teile in deutscher und andere in englischer Sprache abzufassen.

      (5) Die Dissertation enthält in eingebundener Form neben dem Textteil sowie
      dem Inhalts- und Literaturverzeichnis
      1. ein Titelblatt (Anlage 1/1 or Annex 1/1),
      2. eine Darstellung des wissenschaftlichen Werdeganges des Verfassers,
      3. eine Selbständigkeitserklärung (Anlage 2/1 or Annex 2/1) und
      4. dissertationsbezogene bibliographische Daten (Anlage 2/2 or Annex 2/2).
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ja
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 1 Promotionsrecht
      ...
      (2) Die Fakultät kann gemeinsam mit einer Fakultät einer ausländischen Universität aufgrund einer gemeinsamen Betreuung einen binationalen Doktorgrad verleihen. In diesem Falle setzt die Promotion in gemeinsamer Betreuung voraus, dass die Fakultät mit der wissenschaftlichen Partnereinrichtung eine Vereinbarung geschlossen hat, die die Grundlagen der Verleihung des binationalen Doktorgrades regelt. Für die Promotion in gemeinsamer Betreuung mit einer ausl...
      § 1 Promotionsrecht
      ...
      (2) Die Fakultät kann gemeinsam mit einer Fakultät einer ausländischen Universität aufgrund einer gemeinsamen Betreuung einen binationalen Doktorgrad verleihen. In diesem Falle setzt die Promotion in gemeinsamer Betreuung voraus, dass die Fakultät mit der wissenschaftlichen Partnereinrichtung eine Vereinbarung geschlossen hat, die die Grundlagen der Verleihung des binationalen Doktorgrades regelt. Für die Promotion in gemeinsamer Betreuung mit einer ausländischen Fakultät oder Hochschule gelten ansonsten, soweit im Folgenden nichts Abweichendes geregelt ist, die Regelungen dieser Ordnung.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Bekanntmachungen 42/2020
  • Hochschulporträt
    „Unsere Universität bietet ein modernes Studienangebot, das auf eine Fächervielfalt und einen lebendigen Campus trifft. Studieren Sie an einer weltoffenen Universität mitten in einer pulsierenden Stadt.”
    Prof. Dr. Eva Inés Obergfell
    Rektorin der Universität Leipzig
    Vielfalt hat Tradition

    Die 1409 gegründete Universität Leipzig gehört zu den ältesten Universitäten Europas. Mit ihrem breiten Fächerkanon und besonderen Akzenten in den Geistes-, Natur- und Lebenswissenschaften hat sich die weltoffene Universität Leipzig einen nationalen und internationalen Ruf erworben. Heute strebt sie als moderne Volluniversität einen führenden Platz unter den deutschen Universitäten an.

    14 Fakultäten mit über 130 Instituten und Zentren setzen auf fächer- und fakultätsübergreifende Forschung und Lehre, auf Kooperation mit anderen Forschungseinrichtungen und der Wirtschaft und auf weltweite Zusammenarbeit. Mit rund 200 Studiengängen bietet die Universität Leipzig eine in Sachsen einmalige Fächervielfalt.

    Die Universität verfügt über ein breites Forschungsspektrum in den Lebenswissenschaften, den Geistes- und Sozialwissenschaften und den Naturwissenschaften. Sie betreibt interdisziplinär Grundlagen- und angewandte Forschung und ist ein wichtiger Wissens- und Technologietransferpartner.

    Icon: uebersicht
    Universität mit langer Tradition und breitem Fächerangebot
    Icon: uebersicht
    setzt auf fächer- und fakultätsübergreifende Forschung und Lehre
    Studium und Lehre

    Als klassische Volluniversität mit rund 200 Studiengängen bietet die Universität Leipzig für Studierende aus der ganzen Welt eine in Sachsen einmalige international ausgerichtete Fächervielfalt. Neben Studiengängen mit Bachelor- oder Masterabschluss wie Amerikastudien, Informatik und Wirtschaftswissenschaften stehen Studiengänge mit Staatsprüfung wie Lehramt, Medizin und Rechtswissenschaft. Neben den großen Studiengängen tragen wie Sorabistik und Altorientalistik zu Profil und Ansehen der Universität bei. Zudem hat sich die Universität Leipzig zum Zentrum für Lehrerbildung in Sachsen entwickelt. Vielfältige Kooperationsbeziehungen mit ausländischen Partnerhochschulen machen Leipzig zu einem weltweit attraktiven Hochschulstandort.

    Icon: studium
    klassische Volluniversität mit international ausgerichteter Fächervielfalt
    Icon: studium
    vielfältige Kooperationsbeziehungen mit ausländischen Partnerhochschulen
    Forschung

    Die traditionelle Fächervielfalt in der Lehre korrespondiert mit interdisziplinärer Grundlagen- und angewandter Forschung auf Spitzenniveau. Das breite Forschungsspektrum in den Lebenswissenschaften, den Geistes-, Sozial- und Naturwissenschaften spiegelt sich in drei strategischen Forschungsfeldern mit neun Forschungsprofilbereichen, drei Sonderforschungsbereichen und drei Transregios wider, in denen mehrere Fakultäten mit Partneruniversitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zusammenarbeiten.

    Die Forschungsstärken liegen insbesondere in den Bereichen Globale Interaktion, Biomedizin, Biotechnologie, Biodiversität, Intelligente Materialien und Nachhaltigkeit in denen sich die Universität Leipzig zu einem Wissens- und Technologietransferpartner auf internationaler Ebene entwickelt hat. Zur gegenseitigen Stärkung in Lehre und Forschung kooperiert sie seit 1995 länderübergreifend im Unibund Halle-Jena-Leipzig.

    Icon: forschung
    angesehener Wissens- und Technologietransferpartner auf internationaler Ebene
    Icon: forschung
    bietet interdisziplinäre Grundlagen- und angewandte Forschung auf Spitzenniveau
    Universität International

    Charakteristisch für die Universität Leipzig sind ihre zahlreichen Auslandskontakte, ihre hohe Mobilitätsquote und ihre international vernetzte Lehre, die besonders durch gemeinsame Studienangebote mit ausländischen Partnereinrichtungen gefördert wird. 38 internationale Studiengänge, darunter 17 integrierte und zwei im Rahmen von "Erasmus Mundus" EU-geförderte Masterstudiengänge, stehen für die Internationalisierung des Curriculums. 3 500 Studierende aus mehr als 150 Ländern beleben durch ihre kulturellen Erfahrungen den wissenschaftlichen Diskurs und das Leben auf dem Campus.

    Die Universität Leipzig pflegt Kooperationen mit rund 350 Erasmus+ Partnerhochschulen inner- und außerhalb Europas und 56 weltweite Universitätspartnerschaften. Besonders intensive Beziehungen bestehen zu den Universitäten in Stellenbosch, Graz, Breslau und Prag. Zudem ist die Universität Leipzig "Europäische Hochschule" als Teil der EU-geförderten Hochschulallianz "Arqus".

    Icon: international
    verfügt über viele Auslandskontakte, hohe Mobilitätsquote und international vernetzte Lehre
    Icon: international
    pflegt zahlreiche Kooperationen und Universitätspartnerschaften in Europa und weltweit
    Foto: Blick auf das Paulinum und den Campus Augustusplatz der Universität Leipzig.
    Foto: Blick in das Audimax der Universität Leipzig auf dem Campus Augustusplatz.
    Foto: Zwei Studentinnen sitzen auf dem Campus vor dem Hörsaalgebäude und lernen zusammen.
    Foto: Blick in das Innere der Universitätsbibliothek Bibliotheca Albertina der Universität Leipzig mit Foyer und Treppenhaussäulen.

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