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Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf

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Steckbrief

  • Hochschule Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
  • Fakultät / Fachbereich Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
  • Promotionsfach / fächer Betriebswirtschaftslehre; Wirtschaftschemie
  • Sachgebiet(e) Wirtschaftswissenschaften
  • Doktorgrad(e) Dr. rer. pol.; Ph.D.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 2 Zulassungsvoraussetzungen zur Promotion

      (1) Zur Promotion wird gemäß § 67 Absatz 4 HG zugelassen, wer einen Abschluss nach einem einschlägigen Universitätsstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern mit einem Gesamtergebnis von in der Regel mindestens „gut“ nachweist, für das ein anderer Grad als „Bachelor“ verliehen wird.

      (2) Zur Promotion wird gemäß § 67 Absatz 4 HG ebenfalls zugelassen, wer einen Abschluss eines einschlägigen Ma...
      § 2 Zulassungsvoraussetzungen zur Promotion

      (1) Zur Promotion wird gemäß § 67 Absatz 4 HG zugelassen, wer einen Abschluss nach einem einschlägigen Universitätsstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern mit einem Gesamtergebnis von in der Regel mindestens „gut“ nachweist, für das ein anderer Grad als „Bachelor“ verliehen wird.

      (2) Zur Promotion wird gemäß § 67 Absatz 4 HG ebenfalls zugelassen, wer einen Abschluss eines einschlägigen Masterstudiengangs im Sinne des § 61 Absatz 2 Satz 2 HG mit einem Gesamtergebnis von in der Regel mindestens „gut“ nachweist.

      (3) Einschlägige Abschlüsse im Sinne von Absatz 1 und 2 sind Diplom- und Masterabschlüsse an wissenschaftlichen Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland in einer wirtschaftswissenschaftlichen Fachrichtung.

      (4) Als einschlägig im Sinne von Absatz 1 und 2 anerkannt werden andere Studienabschlüsse an wissenschaftlichen Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland in verwandten Fächern bzw. Fachrichtungen, wenn eine angemessene Befassung mit dem Promotionsfach im Studium nachgewiesen wird. Abschlüsse an Hochschulen außerhalb des räumlichen und zeitlichen Geltungsbereichs des Grundgesetzes werden nach Maßgabe des § 63a Absatz 1 und 7 HG entsprechend als einschlägig anerkannt.

      (5) Zur Promotion wird außerdem zugelassen, wer
      (a) einen Abschluss nach einem anderen als in den Absätzen 1 bis 4 genannten einschlägigen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens sechs Semestern nachweist, wobei bei ausländischen Studienabschlüssen in Zweifelsfällen die Gleichwertigkeit durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen geprüft werden kann, und
      (b) dieses Studium mit einer Note von 1,5 oder besser abgeschlossen hat und
      (c) daran anschließende angemessene, auf die Promotion vorbereitende Studien im Promotionsfach nachweist.

      (6) Die Zulassung kann davon abhängig gemacht werden, dass angemessene, auf die Promotion vorbereitende Studien im Promotionsfach (BWL, VWL) durchgeführt werden. Diese dienen dem Nachweis der Eignung für das Promotionsvorhaben. Der Nachweis der Eignung für das Promotionsvorhaben ist erbracht, wenn eine Qualifikation der Bewerberin oder des Bewerbers vorliegt, die einem einschlägigen Diplom- oder Master- Studiengang an der Heinrich-Heine-Universität nach Inhalt und Anforderungen entspricht und mit einem Gesamtergebnis von in der Regel mindestens „gut“ abgeschlossen wurde. Ist die Qualifikation nicht in ausreichendem Maße nachgewiesen, können ergänzende, angemessene Studien verlangt werden. Umfang und Inhalte dieser Studien sowie die Anzahl und Art der dabei zu erbringenden Leistungsnachweise und Prüfungsleistungen sind unter Berücksichtigung der bereits durchgeführten, für das Promotionsvorhaben relevanten Studien vom Fakultätsrat festzulegen.

      (7) Die auf die Promotion vorbereitenden Studien nach Absatz 6 dienen dem Nachweis der Eignung für das Promotionsvorhaben. Der Nachweis ist in der Regel durch Leistungen im Rahmen eines einschlägigen Master- Studiengangs an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf mit Fachprüfungsnoten von jeweils mindestens „gut“ zu erbringen. Über die angemessenen Anforderungen bei den promotionsvorbereitenden Studien nach Absatz 6 und über die Anerkennung der Einschlägigkeit nach Absatz 4 entscheidet der Fakultätsrat vor der Anmeldung des Promotionsvorhabens nach § 4.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 6 Dissertation

      (1) Die Verfasserin oder der Verfasser hat eine Arbeit vorzulegen, deren Inhalt einen wissenschaftlich beachtenswerten Beitrag zur wirtschaftswissenschaftlichen Forschung darstellt und welche die Fähigkeit der Verfasserin oder des Verfassers zu selbstständiger Forschung und angemessener Darstellung der Forschungsergebnisse belegen. Mit Zustimmung der Betreuerin oder des Betreuers kann die Arbeit in kumulativer Weise verfasst sein. In diesem Fall besteht sie aus ei...
      § 6 Dissertation

      (1) Die Verfasserin oder der Verfasser hat eine Arbeit vorzulegen, deren Inhalt einen wissenschaftlich beachtenswerten Beitrag zur wirtschaftswissenschaftlichen Forschung darstellt und welche die Fähigkeit der Verfasserin oder des Verfassers zu selbstständiger Forschung und angemessener Darstellung der Forschungsergebnisse belegen. Mit Zustimmung der Betreuerin oder des Betreuers kann die Arbeit in kumulativer Weise verfasst sein. In diesem Fall besteht sie aus einem Begleittext zur Einordnung der eingereichten Beiträge in den wissenschaftlichen Kontext sowie den wissenschaftlichen Beiträgen selbst. In der Dissertation muss detailliert dargelegt sein, welchen inhaltlichen und methodischen Beitrag die Kandidatin oder der Kandidat an jedem der eingereichten Beiträge erbracht hat. Das Format dieser Darlegung definiert die Betreuerin bzw. der Betreuer. Diese Erklärung ist von allen Koautorinnen und Koautoren zu unterzeichnen.

      (2) Die Dissertation ist in deutscher oder englischer Sprache abzufassen. Vorveröffentlichungen wichtiger Dissertationsergebnisse sind erwünscht, sind allerdings mit der Betreuerin oder dem Betreuer abzustimmen und müssen in der Dissertation angezeigt werden.

      (3) Die nach § 5 Absatz 1 Nr. 1 eingereichten Exemplare der Dissertation verbleiben bei der Fakultät.

      (4) Das Titelblatt der Dissertation ist gemäß Anlage 1 und Anlage 2 zu dieser Ordnung zu gestalten.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ja
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 20 Binationale Promotion

      Die sich aus dieser Ordnung ergebenden Anforderungen an das Verfahren und den Inhalt der Promotion finden auch Anwendung auf binationale Promotionen. In dem für jede Doktorandin und jeden Doktoranden einzeln abzuschließenden Kooperationsvertrag über ein gemeinsames Promotionsverfahren zwischen der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und einer ausländischen Hochschule können im Einzelfall Ausnahmeregelungen getroffen werden, soweit das besondere Ve...
      § 20 Binationale Promotion

      Die sich aus dieser Ordnung ergebenden Anforderungen an das Verfahren und den Inhalt der Promotion finden auch Anwendung auf binationale Promotionen. In dem für jede Doktorandin und jeden Doktoranden einzeln abzuschließenden Kooperationsvertrag über ein gemeinsames Promotionsverfahren zwischen der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und einer ausländischen Hochschule können im Einzelfall Ausnahmeregelungen getroffen werden, soweit das besondere Verfahren einer binationalen Promotion dies erforderlich macht. Alle Ausnahmeregelungen bedürfen der Zustimmung des Fakultätsrates.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle i.d.F. der Neubekanntmachung; Amtliche Bekanntmachungen der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf 32/2022
  • Hochschulporträt
    „Die Heinrich-Heine-Universität agiert als Bürgeruniversität, die ihr Wissen teilt. Ihre Verankerung in Wirtschaft und Kultur ist ebenso profilgebend wie die interdisziplinäre Ausrichtung als Volluniversität.”
    Univ.-Prof. Dr. Anja Steinbeck
    Rektorin der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
    Foto: Blick auf das Eingangsportal der Universität Düsseldorf
    Bürgeruniversität im offenen Dialog mit der Gesellschaft

    Die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (HHU) mit ihren fünf Fakultäten (Juristische, Mathematisch-Naturwissenschaftliche, Medizinische, Philosophische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät) bildet den Schwerpunkt des Hochschulstandortes Düsseldorf.

    Im Geiste Heinrich Heines steht die HHU für Toleranz, Chancengerechtigkeit, Weltoffenheit und Freiheit. Sie begreift sich als Bürgeruniversität, die den offenen Dialog mit der Gesellschaft sucht. Profilgebend ist die Verankerung in der Landeshauptstadt Düsseldorf, in der Region und darüber hinaus sowie in Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft.

    Icon: uebersicht
    steht für Toleranz, Chancengerechtigkeit, Weltoffenheit und Freiheit
    Icon: uebersicht
    sucht als Bürgeruniversität den offenen Dialog mit der Gesellschaft
    Studium und Lehre mit hohen Qualitätsansprüchen

    Die HHU bildet erstklassige Absolventinnen und Absolventen mit attraktiven Berufsperspektiven aus. Sie erhalten umfangreiche fachliche und überfachliche Kompetenzen und werden sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst.

    Die HHU bietet 80 Bachelor-, Master-, Staatsexamens- und Weiterbildungsstudiengängen an. Das Studium ist geprägt von partnerschaftlichem Lehren und Lernen, enger Verknüpfung von Forschung und Lehre, einem hohen Maß an Praxisbezug sowie einem professionellen Qualitätsmanagement. Die HHU unterstützt Studierende bei Auslandsaufenthalten und ist attraktiv für Studierende aus dem Ausland.

    Icon: studium
    Studium ist geprägt von partnerschaftlichem Lehren und Lernen
    Icon: studium
    Studierende erwerben fachliche und überfachliche Kompetenzen
    Forschung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses

    Die HHU weist international sichtbare Forschungsaktivitäten sowohl durch herausragende Einzelleistungen als auch transdisziplinäre Forschungsverbünde auf. Schwerpunkte liegen in den Bereichen Hepatologie, Kardiovaskuläre Forschung, Pflanzenwissenschaften, Membranbiologie, Infektionsforschung, Wirkstoffforschung, Algebra und Geometrie, Sprache – Wissen – Kognition, Internet und Demokratie sowie Wettbewerbsforschung.

    Die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ist ein besonderes Anliegen. Die HHU unterstützt Nachwuchswissenschaftler/innen schon in der Promotionsphase durch individuelle Betreuungsvereinbarungen und strukturierte Graduiertenprogramme. Ein Tenure-Track-Verfahren eröffnet nach der Promotion planbare und aussichtsreiche Karrierewege.

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    weist international sichtbare Forschungsaktivitäten auf
    Icon: forschung
    wissenschaftlicher Nachwuchs wird besonders gefördert
    Foto: Blick auf das Eingangsportal der Universität Düsseldorf
    Foto: Blick auf die Heinrich Heine Statue, die auf dem Platz vor der Universität Düsseldorf steht
    Foto: Blick auf die große Glaskuppel des Botanischen Gartens in Düsseldorf
    Foto: Außenansicht des Studierenden Service Centers der Universität Düsseldorf

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