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Universität Potsdam

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Steckbrief

  • Hochschule Universität Potsdam
  • Fakultät / Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät
  • Promotionsfach / fächer
    ... Betriebswirtschaftslehre; Politikwissenschaft; Soziologie; Verwaltungswissenschaft; Volkswirtschaftslehre
    Betriebswirtschaftslehre; Politikwissenschaft ...
  • Sachgebiet(e) Sozialwissenschaften, allgemeine; Wirtschaftswissenschaften
  • Doktorgrad(e) Dr. rer. pol.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 3 Zulassung zur Promotion

      (1) Die Zulassung zur Promotion setzt den erfolgreichen Abschluss eines Hochschulstudiums (Master-, Diplom- oder Magisterstudiums) oder den erfolgreichen Abschluss der 1. Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien in einem Hauptfach auf dem Gebiet der Wirtschafts- oder Sozialwissenschaften an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule oder eines Masterstudiengangs an einer Fachhochschule in der Bundesrepublik Deutschland voraus.

      (2) De...
      § 3 Zulassung zur Promotion

      (1) Die Zulassung zur Promotion setzt den erfolgreichen Abschluss eines Hochschulstudiums (Master-, Diplom- oder Magisterstudiums) oder den erfolgreichen Abschluss der 1. Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien in einem Hauptfach auf dem Gebiet der Wirtschafts- oder Sozialwissenschaften an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule oder eines Masterstudiengangs an einer Fachhochschule in der Bundesrepublik Deutschland voraus.

      (2) Der Promotionsausschuss kann auch Bewerberinnen und Bewerber zulassen, die an einer deutschen oder ausländischen Hochschule ein gleichwertiges wissenschaftliches Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Semestern erfolgreich absolviert haben.

      (3) Eine Absolventin bzw. ein Absolvent eines Bachelorstudiengangs kann abweichend von §3 (1), (2) zur Promotion zugelassen werden. Die besonderen Qualifikationsvoraussetzungen werden vom Promotionsausschuss festgelegt.

      (4) Die Abschlüsse nach (1) oder (2) müssen mindestens mit dem Prädikat „Gut“ oder gleichwertig bewertet sein. Im Ausland erworbene Abschlüsse müssen ein äquivalentes Prädikat vorweisen. Über Ausnahmen entscheidet der Promotionsausschuss.

      (5) Zur Zulassung sind von der Bewerberin bzw. vom Bewerber folgende Unterlagen einzureichen:
      - Antrag auf Zulassung,
      - Zeugnis über den erworbenen Hochschulab-schluss gemäß Absatz 1 und Absatz 2, - eine Betreuungszusage,
      - ein in deutscher oder englischer Sprache ab-gefasster Lebenslauf, der insbesondere über den wissenschaftlichen Werdegang der Bewerberin bzw. des Bewerbers Aufschluss gibt,
      - eine Erklärung der Bewerberin bzw. Bewerbers, dass sie bzw. er sich nicht in einem Promotionsverfahren befindet und/oder nicht ein gleichartiges Promotionsverfahren endgültig nicht bestanden hat.

      (6) Bewerberinnen und Bewerber, die ein gleichartiges Promotionsverfahren nicht bestanden haben oder sich in einem Promotionsverfahren befinden, werden nicht zur Promotion zugelassen

      (7) Ausnahmen sind im Rahmen von grenzüberschreitenden Promotionen (Cotutelle-de-Thèse-Verfahren) möglich. Näheres regeln die zwischen den beteiligte Hochschulen abzuschließenden gesonderten Vereinbarungen.

      (8) Der Promotionsausschuss entscheidet auf der Grundlage des Antrags auf Zulassung zur Promotion. Das Ergebnis der Entscheidung wird der Bewerberin bzw. dem Bewerber schriftlich mitgeteilt. Eine Ablehnung ist zu begründen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 5 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss
      - einen Fortschritt der wissenschaftlichen Erkenntnisse aufgrund selbständiger Forschung erbringen,
      - die verwendeten Methoden zur Lösung der Aufgaben in nachvollziehbarer Weise beschreiben,
      - die Resultate klar darstellen sowie im Zusammenhang mit dem relevanten gegenwärtigen Kenntnisstand interpretieren und diskutieren,
      - eine vollständige Dokumentation der in der Arbeit verwendeten wissenschaftlichen Literatur und...
      § 5 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss
      - einen Fortschritt der wissenschaftlichen Erkenntnisse aufgrund selbständiger Forschung erbringen,
      - die verwendeten Methoden zur Lösung der Aufgaben in nachvollziehbarer Weise beschreiben,
      - die Resultate klar darstellen sowie im Zusammenhang mit dem relevanten gegenwärtigen Kenntnisstand interpretieren und diskutieren,
      - eine vollständige Dokumentation der in der Arbeit verwendeten wissenschaftlichen Literatur und Hilfsmittel enthalten.

      (2) Die Dissertationsschrift ist in alleiniger Autorenschaft und in deutscher Sprache zu verfassen. Mit Zustimmung der Erstbetreuerin/des Erstbetreuers kann sie auch in englischer Sprache abgefasst werden. Eine andere Sprache kann nur auf Antrag und nach vorheriger Genehmigung durch den Promotionsausschuss zugelassen werden.

      (3) Anstelle einer Dissertationsschrift können auch mehrere in wissenschaftlich anerkannter Weise publizierte oder eingereichte Schriften als schriftliche Promotionsleistung zugelassen werden, wenn sie in ihrer Gesamtheit einer Dissertation gleichwertige Leistung darstellen (kumulative Dissertation). Eine kumulative Dissertation muss
      a) ein Übersichtspapier enthalten, das anhand der eingereichten Veröffentlichungen ein kohärentes eigenes Forschungsprogramm darstellt,
      b) eine Erklärung enthalten, welche Beiträge die Doktorandin/der Doktorand bei eingereichten Gemeinschaftsveröffentlichungen geleistet hat. Diese Erklärung muss von den anderen Koautorinnen/Koautoren bestätigt werden.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ja
    • kumulative Dissertation Ja
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Bekanntmachungen 9/2014, S. 434 ff.
  • Hochschulporträt
    „Die UP hat sich seit ihrer Gründung hervorragend entwickelt. Wir offerieren innovative, nachgefragte Studiengänge, wir fördern den wissenschaftlichen Nachwuchs und haben weltweit starke Partner.”
    Prof. Oliver Günther, Ph.D.
    Präsident der Universität Potsdam
    Foto: Blick auf den Campus „Am Neuen Palais“ der Universität Potsdam, der Teil des UNESCO Weltkulturerbes „Park Sanssouci“ ist
    Jung, modern, zukunftsorientiert

    Die Universität Potsdam hat sich einen herausragenden Platz in der nationalen und internationalen Hochschul- und Wissenschaftslandschaft erarbeitet. Sie überzeugt mit einer besonderen Vielfalt an Studienmöglichkeiten und einem ausgeprägten interdisziplinären Forschungsprofil.

    Icon: uebersicht
    steht für Chancen- und Familiengerechtigkeit, Internationalität, Toleranz und Nachhaltigkeit
    Icon: uebersicht
    bietet vielfältige Studienmöglichkeiten und ein interdisziplinäres Forschungsprofil
    Studieren mit Profil und Zukunft

    In zahlreichen Ein-Fach- und Kombinationsstudiengängen können Studierende ihre individuellen Begabungen und Neigungen entfalten. Einige Richtungen lassen sich in dieser Form ausschließlich an der Universität Potsdam studieren: Die Jüdische Theologie gehört dazu, die Patholinguistik oder auch IT-Systems Engineering an der neu gegründeten Digital Engineering Fakultät. Zudem ist die Universität Potsdam die größte lehrerbildende Einrichtung im Land Brandenburg. 

    Lehre an der Universität Potsdam ist stets eingebunden in aktuelle Forschungen und wird von neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen innerhalb und außerhalb der Universität vorangetrieben. Dabei profitieren die Studierenden von der Vielzahl außeruniversitärer Forschungseinrichtungen in der Stadt, die das Studium bereichern, den Dialog zwischen Theorie und Praxis fördern und Beschäftigungsmöglichkeiten nach dem Studium eröffnen.

    Icon: studium
    UP ist die größte lehrerbildende Einrichtung im Land Brandenburg
    Icon: studium
    Studierende können individuelle Begabungen und Neigungen entfalten
    Vernetzte Forschung

    Die Forschung an der Universität Potsdam ist interdisziplinär und mit zahlreichen außeruniversitären Instituten und kulturellen Einrichtungen vernetzt. Ihr Profil wird vorwiegend durch die sieben Fakultäten geprägt.

    Schwerpunkte setzt die Universität in den datenzentrierten Wissenschaften, in Erd- und Umweltsystemen, in der Evolutionssystembiologie sowie in den Kognitionswissenschaften.

    Mit interdisziplinären Forschungsinitiativen, wie dem Netzwerk Digitale Geisteswissenschaften, setzt die Universität neue Akzente.

    Icon: forschung
    ist mit einer Vielzahl außeruniversitärer Forschungsinstitute vernetzt
    Icon: forschung
    die Innovationen aus Potsdamer Laboren werden in die Praxis überführt
    Foto: Studierende auf dem Campus Golm der Universität Potsdam
    Foto: Studierende auf dem Campus Griebnitzsee der Universität Potsdam
    Foto: Studierende der Universität Potsdam auf dem Weg zur Vorlesung

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