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Universität Leipzig

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Steckbrief

  • Hochschule Universität Leipzig
  • Fakultät / Fachbereich Sportwissenschaftliche Fakultät
  • Promotionsfach / fächer Sport
  • Sachgebiet(e) Sport, allgemeiner
  • Doktorgrad(e) Dr. phil.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 4 Zulassungsvoraussetzungen für eine Promotion

      (1) Zum Promotionsverfahren kann zugelassen werden, wer alle Bedingungen von 1. bis 6. erfüllt, d. h. wer:
      1. a) an einer Hochschule ein Studium (Abschluss: Diplom-, Magister-, Mastergrad oder Erstes Staatsexamen) in der Regel in einem humanwissenschaftlichen Studiengang mit überdurchschnittlichen Leistungen (mindestens Note "gut") abgeschlossen hat oder
      b) an einer Hochschule ein Studium (Abschluss: Diplom-, Magister-, Mas...
      § 4 Zulassungsvoraussetzungen für eine Promotion

      (1) Zum Promotionsverfahren kann zugelassen werden, wer alle Bedingungen von 1. bis 6. erfüllt, d. h. wer:
      1. a) an einer Hochschule ein Studium (Abschluss: Diplom-, Magister-, Mastergrad oder Erstes Staatsexamen) in der Regel in einem humanwissenschaftlichen Studiengang mit überdurchschnittlichen Leistungen (mindestens Note "gut") abgeschlossen hat oder
      b) an einer Hochschule ein Studium (Abschluss: Diplom-, Magister-, Mastergrad oder Erstes Staatsexamen) abgeschlossen und die Eignungsfeststellung gemäß § 6 mindestens mit der Note "gut" bestanden hat oder
      c) einen Bachelorgrad mit einem einschlägigen Schwerpunktfach an einer deutschen oder ausländischen Hochschule mit überdurchschnittlichen Leistungen erworben und sich einem Eignungsfeststellungsverfahren gemäß § 6 unterzogen hat und
      2. in die Doktorandenliste der Fakultät eingetragen ist;
      3. eine wissenschaftliche Arbeit gemäß § 8 einreicht, bei deren Anfertigung er von einem Hochschullehrer bzw. einer Hochschullehrerin der Universität Leipzig betreut worden ist und für deren Begutachtung sich ein Hochschullehrer bzw. eine Hochschullehrerin der Universität Leipzig verbindlich bereit erklärt hat. Im Falle grenzüberschreitender Verfahren muss zusätzlich die Einverständniserklärung eines Hochschullehrers der ausländischen Universität vorliegen;
      4. nicht zuvor ein gleichartiges Promotionsverfahren endgültig nicht bestanden hat und nicht in einem ruhenden Verfahren steht und
      5. unter Beachtung der §§ 1 und 3 einen ordnungsgemäßen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen gemäß § 7 einreicht.
      Über Ausnahmen zu Nummer 1 Buchst. a und b entscheidet der Fakultätsrat.

      (2) Über die Anerkennung der Gleichwertigkeit ausländischer Examina und Studienabschlüsse entscheidet der Promotionsausschuss unter Berücksichtigung von Äquivalenzabkommen. EU-Master- oder Diplomabschlüsse werden grundsätzlich den entsprechenden deutschen Graden gleichgestellt. In Zweifelsfällen ist eine Stellungnahme der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder einzuholen. In Fällen, in welchen deutschen oder ausländischen Bewerbern die Führung eines im Ausland erworbenen akademischen Grades in der Form eines deutschen zur Promotion berechtigenden Grades genehmigt wurde, ist dieser Grad als gleichwertig anzuerkennen.

      § 6 Eignungsfeststellungsverfahren

      (1) Verfügt ein Kandidat bzw. eine Kandidatin nicht über den Hochschulabschluss gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, hat er sich in der Regel einem Eignungsfeststellungsverfahren zu unterziehen, das schriftlich beim Dekan zu beantragen ist und über deren Inhalt und Umfang der Fakultätsrat beschließt. Ausnahmen sind nur gemäß Absatz 3 zulässig.

      (2) Eine Eignungsfeststellungsprüfung kann bei Vorliegen eines fachlich naheliegenden Hochschulabschlusses nach schriftlichem Antrag an den Dekan durch Beschluss des Fakultätsrates erlassen werden.

      (3) Die Eignungsfeststellungsprüfung umfasst wesentliche Modulprüfungen in der Regel im Umfang von 30 LP aus den Studiengängen der Sportwissenschaft. Zu prüfen ist in mindestens 3, jedoch höchstens 5 Modulen. Früher erbrachte Teilleistungen können auf Antrag angerechnet werden.

      (4) Das Bestehen aller Teilprüfungen ist Voraussetzung für den Abschluss des Eignungsfeststellungsverfahrens insgesamt. Nichtbestandene Teilprüfungen können innerhalb von 6 Monaten auf schriftlichen Antrag einmal wiederholt werden. Das Eignungsfeststellungsverfahren ist insgesamt mit der Note "gut" abzuschließen.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 8 Dissertation

      (1) Mit der Dissertation als Einzelleistung ist die Fähigkeit des Kandidaten bzw. der Kandidatin auszuweisen, selbstständig wissenschaftliche Ergebnisse zu erzielen, die eine Entwicklung des Wissenschaftszweiges, seiner Theorien und Methoden darstellen.

      (2) Die Dissertation ist als monographische Einzelschrift oder publikationsbasierte Arbeit einzureichen. Der Doktorand kann zu Beginn des Promotionsvorhabens dem Promotionsausschuss ein Konzept für seine ...
      § 8 Dissertation

      (1) Mit der Dissertation als Einzelleistung ist die Fähigkeit des Kandidaten bzw. der Kandidatin auszuweisen, selbstständig wissenschaftliche Ergebnisse zu erzielen, die eine Entwicklung des Wissenschaftszweiges, seiner Theorien und Methoden darstellen.

      (2) Die Dissertation ist als monographische Einzelschrift oder publikationsbasierte Arbeit einzureichen. Der Doktorand kann zu Beginn des Promotionsvorhabens dem Promotionsausschuss ein Konzept für seine Publikationsplanung zur Prüfung vorlegen. Die publikationsbasierte Dissertation wird unter einem Gesamttitel eingereicht. Sie besteht aus einem Exposé von etwa 30 Seiten mit übergreifenden Aspekten zum Thema der Dissertation sowie in der Regel mindestens drei separaten, inhaltlich zusammenhängenden Abhandlungen, die als Publikation in wissenschaftlichen Zeitschriften mit peer‐review‐Verfahren bereits veröffentlicht oder zur Veröffentlichung angenommen wurden.
      Das Exposé enthält eine Einleitung, einen verbindenden Text zu den eingereichten Publikationen, der diese Arbeiten übergreifend interpretiert, bewertet und diskutiert. Die eingereichten Abhandlungen müssen als Erstautorpublikation (inklusive geteilte Erstautorenschaft), davon mindestens eine in einem englischsprachigen Journal, vorliegen. Bei Abhandlungen von mehreren Autoren muss der Eigenanteil der Kandidatin/des Kandidaten kenntlich gemacht, eindeutig abgrenzbar und bewertbar sein. Die Doktorandin/der Doktorand ist verpflichtet, ihren/ seinen Anteil bei der Konzeption, Durchführung und Abfassung der Arbeit nachzuweisen.
      Ausnahmen von diesen Anforderungen sind vor der Eröffnung des Verfahrens von der Promovendin/dem Promovenden beim Promotionsausschuss schriftlich zu beantragen; der Antrag ist zu begründen. Der Vorsitzende bzw. die Vorsitzende des Promotionsausschusses teilt die Festlegungen des Ausschusses der Doktorandin/dem Doktoranden schriftlich mit.

      (3) Die Dissertation ist in deutscher oder englischer Sprache abzufassen. In grenzüberschreitenden Verfahren soll die Dissertation in englischer Sprache abgefasst werden; zusätzlich ist eine Zusammenfassung in der Landessprache der ausländischen Universität erforderlich.

      (4) Die Dissertation enthält in eingebundener Form neben dem Textteil sowie dem Inhalts- und Literaturverzeichnis:
      - ein Titelblatt gemäß Anlage;
      - eine Darstellung des wissenschaftlichen Werdeganges;
      - dissertationsbezogene bibliographische Daten;
      - eine Zusammenfassung in deutscher und englischer Sprache;
      - Selbständigkeitserklärung;
      - Erklärung über den Eigenanteil bei publikationsbasierter Dissertation
      gemäß § 8 Abs. 2.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ja
    • kumulative Dissertation Ja
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 13 Annahme im grenzüberschreitenden Verfahren

      (1) Nach Annahme einer an der Sportwissenschaftliche Fakultät eingereichten Dissertation wird diese zusammen mit den Gutachten der ausländischen Partneruniversität zur Zustimmung über den Fortgang des Verfahrens übermittelt.

      (2) Im Falle der Versagung der Zustimmung zum Fortgang des Verfahrens durch die ausländische Partneruniversität ist das gemeinsame Verfahren beendet. Das Promotionsverfahren wird nach den Vorschrif...
      § 13 Annahme im grenzüberschreitenden Verfahren

      (1) Nach Annahme einer an der Sportwissenschaftliche Fakultät eingereichten Dissertation wird diese zusammen mit den Gutachten der ausländischen Partneruniversität zur Zustimmung über den Fortgang des Verfahrens übermittelt.

      (2) Im Falle der Versagung der Zustimmung zum Fortgang des Verfahrens durch die ausländische Partneruniversität ist das gemeinsame Verfahren beendet. Das Promotionsverfahren wird nach den Vorschriften dieser Ordnung fortgesetzt. Der Fakultätsrat entscheidet ggf. über eine veränderte Zusammensetzung der Promotionskommission.

      (3) Wird eine Dissertation an der ausländischen Partneruniversität eingereicht, entscheidet zunächst diese über Annahme und Fortführung des Verfahrens. Danach erhält die Sportwissenschaftliche Fakultät die Dissertation und die Gutachten zur eigenen Entscheidung über dieFortführung des Verfahrens. Nach erfolgter Zustimmung kann das gemeinsame Verfahren nach den Bestimmungen der Ordnung der Partneruniversität fortgesetzt werden.

      (4) Wird eine Dissertation in einem grenzüberschreitenden Verfahren durch die Sportwissenschaftliche Fakultät abgelehnt, ist das gemeinsame Verfahren beendet.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Bekanntmachungen 47/2014
  • Hochschulporträt
    „Unsere Universität bietet ein modernes Studienangebot, das auf eine Fächervielfalt und einen lebendigen Campus trifft. Studieren Sie an einer weltoffenen Universität mitten in einer pulsierenden Stadt.”
    Prof. Dr. Eva Inés Obergfell
    Rektorin der Universität Leipzig
    Vielfalt hat Tradition

    Die 1409 gegründete Universität Leipzig gehört zu den ältesten Universitäten Europas. Mit ihrem breiten Fächerkanon und besonderen Akzenten in den Geistes-, Natur- und Lebenswissenschaften hat sich die weltoffene Universität Leipzig einen nationalen und internationalen Ruf erworben. Heute strebt sie als moderne Volluniversität einen führenden Platz unter den deutschen Universitäten an.

    14 Fakultäten mit über 130 Instituten und Zentren setzen auf fächer- und fakultätsübergreifende Forschung und Lehre, auf Kooperation mit anderen Forschungseinrichtungen und der Wirtschaft und auf weltweite Zusammenarbeit. Mit rund 200 Studiengängen bietet die Universität Leipzig eine in Sachsen einmalige Fächervielfalt.

    Die Universität verfügt über ein breites Forschungsspektrum in den Lebenswissenschaften, den Geistes- und Sozialwissenschaften und den Naturwissenschaften. Sie betreibt interdisziplinär Grundlagen- und angewandte Forschung und ist ein wichtiger Wissens- und Technologietransferpartner.

    Icon: uebersicht
    Universität mit langer Tradition und breitem Fächerangebot
    Icon: uebersicht
    setzt auf fächer- und fakultätsübergreifende Forschung und Lehre
    Studium und Lehre

    Als klassische Volluniversität mit rund 200 Studiengängen bietet die Universität Leipzig für Studierende aus der ganzen Welt eine in Sachsen einmalige international ausgerichtete Fächervielfalt. Neben Studiengängen mit Bachelor- oder Masterabschluss wie Amerikastudien, Informatik und Wirtschaftswissenschaften stehen Studiengänge mit Staatsprüfung wie Lehramt, Medizin und Rechtswissenschaft. Neben den großen Studiengängen tragen wie Sorabistik und Altorientalistik zu Profil und Ansehen der Universität bei. Zudem hat sich die Universität Leipzig zum Zentrum für Lehrerbildung in Sachsen entwickelt. Vielfältige Kooperationsbeziehungen mit ausländischen Partnerhochschulen machen Leipzig zu einem weltweit attraktiven Hochschulstandort.

    Icon: studium
    klassische Volluniversität mit international ausgerichteter Fächervielfalt
    Icon: studium
    vielfältige Kooperationsbeziehungen mit ausländischen Partnerhochschulen
    Forschung

    Die traditionelle Fächervielfalt in der Lehre korrespondiert mit interdisziplinärer Grundlagen- und angewandter Forschung auf Spitzenniveau. Das breite Forschungsspektrum in den Lebenswissenschaften, den Geistes-, Sozial- und Naturwissenschaften spiegelt sich in drei strategischen Forschungsfeldern mit neun Forschungsprofilbereichen, drei Sonderforschungsbereichen und drei Transregios wider, in denen mehrere Fakultäten mit Partneruniversitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zusammenarbeiten.

    Die Forschungsstärken liegen insbesondere in den Bereichen Globale Interaktion, Biomedizin, Biotechnologie, Biodiversität, Intelligente Materialien und Nachhaltigkeit in denen sich die Universität Leipzig zu einem Wissens- und Technologietransferpartner auf internationaler Ebene entwickelt hat. Zur gegenseitigen Stärkung in Lehre und Forschung kooperiert sie seit 1995 länderübergreifend im Unibund Halle-Jena-Leipzig.

    Icon: forschung
    angesehener Wissens- und Technologietransferpartner auf internationaler Ebene
    Icon: forschung
    bietet interdisziplinäre Grundlagen- und angewandte Forschung auf Spitzenniveau
    Universität International

    Charakteristisch für die Universität Leipzig sind ihre zahlreichen Auslandskontakte, ihre hohe Mobilitätsquote und ihre international vernetzte Lehre, die besonders durch gemeinsame Studienangebote mit ausländischen Partnereinrichtungen gefördert wird. 38 internationale Studiengänge, darunter 17 integrierte und zwei im Rahmen von "Erasmus Mundus" EU-geförderte Masterstudiengänge, stehen für die Internationalisierung des Curriculums. 3 500 Studierende aus mehr als 150 Ländern beleben durch ihre kulturellen Erfahrungen den wissenschaftlichen Diskurs und das Leben auf dem Campus.

    Die Universität Leipzig pflegt Kooperationen mit rund 350 Erasmus+ Partnerhochschulen inner- und außerhalb Europas und 56 weltweite Universitätspartnerschaften. Besonders intensive Beziehungen bestehen zu den Universitäten in Stellenbosch, Graz, Breslau und Prag. Zudem ist die Universität Leipzig "Europäische Hochschule" als Teil der EU-geförderten Hochschulallianz "Arqus".

    Icon: international
    verfügt über viele Auslandskontakte, hohe Mobilitätsquote und international vernetzte Lehre
    Icon: international
    pflegt zahlreiche Kooperationen und Universitätspartnerschaften in Europa und weltweit
    Foto: Blick auf das Paulinum und den Campus Augustusplatz der Universität Leipzig.
    Foto: Blick in das Audimax der Universität Leipzig auf dem Campus Augustusplatz.
    Foto: Zwei Studentinnen sitzen auf dem Campus vor dem Hörsaalgebäude und lernen zusammen.
    Foto: Blick in das Innere der Universitätsbibliothek Bibliotheca Albertina der Universität Leipzig mit Foyer und Treppenhaussäulen.

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