Treffer 1 von ingesamt 1 Treffer

Ihre Suchkriterien : Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät; Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät

Universität Greifswald

Zur Merkliste hinzufügen (Bitte loggen Sie sich ein)

Steckbrief

  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 2 Zulassungsvoraussetzungen

      Die Zulassung zum Promotionsverfahren setzt materiell voraus:
      a) das Bestehen der Diplom- oder Masterprüfung in einem wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang an einer deutschen, wissenschaftlichen Hochschule mit mindestens der Gesamtnote „gut“, oder

      b) den Abschluss eines wirtschaftswissenschaftlichen Hochschulstudiums außerhalb des jeweiligen Geltungsbereiches des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, der einem wirtschaftsw...
      § 2 Zulassungsvoraussetzungen

      Die Zulassung zum Promotionsverfahren setzt materiell voraus:
      a) das Bestehen der Diplom- oder Masterprüfung in einem wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang an einer deutschen, wissenschaftlichen Hochschule mit mindestens der Gesamtnote „gut“, oder

      b) den Abschluss eines wirtschaftswissenschaftlichen Hochschulstudiums außerhalb des jeweiligen Geltungsbereiches des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, der einem wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Masterabschluss an einer deutschen wissenschaftlichen Hochschule gleichwertig ist, oder

      c) das Bestehen eines wissenschaftlichen, aber nicht wirtschaftswissenschaftlichen Hochschulstudium
      - mit mindestens der Note „gut“ oder „cum laude“, bei Bestehen einer Abschlussprüfung im Ausland mit einer Bewertung, die der Bewertung mit „gut“ einer vergleichbaren Abschlussprüfung in der Bundesrepublik Deutschland entspricht, oder das Bestehen der Ersten oder Zweiten juristischen (Staats-) Prüfung mit mindestens der Note „vollbefriedigend“, sowie - die erfolgreiche Teilnahme an zwei wirtschaftswissenschaftlichen Seminaren einschließlich der Anfertigung und des Vortrags selbständig ausgearbeiteter Referate; diese Leistungen müssen mit mindestens „gut“ bewertet worden sein.
      sowie ergänzend zu a) - c)

      d) ein wirtschaftswissenschaftliches Studium an der Universität Greifswald von mindestens zwei Semestern, oder eine Tätigkeit als wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in oder als wissenschaftliche Hilfskraft an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Greifswald von mindestens sechs Monaten, und

      e) die Annahme durch eine*n Betreuer*in nach § 3, und

      f) bei Bewerber*innen, in deren Hochschulstudium die Lehrveranstaltungen nicht überwiegend in deutscher oder englischer Sprache abgehalten wurden, und deren Muttersprache nicht Deutsch oder Englisch ist, den Nachweis ausreichender deutscher oder englischer Sprachkenntnisse.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 1 Doktorgrad und Prüfungsleistungen
      ...
      (3) Die Dissertation muss eine selbständige, die Wirtschaftswissenschaften fördernde, Arbeit sein. Sie muss die Fähigkeit des*der Doktoranden*Doktorandin zu selbständiger wirtschaftswissenschaftlicher Forschung bezeugen. Als Dissertation kann ausnahmsweise auch eine bereits veröffentlichte gleichwertige Abhandlung oder ein gleichwertiger Teil einer Gemeinschaftsarbeit, soweit dieser als selbständige Leistung erkennbar ist, anerkannt we...
      § 1 Doktorgrad und Prüfungsleistungen
      ...
      (3) Die Dissertation muss eine selbständige, die Wirtschaftswissenschaften fördernde, Arbeit sein. Sie muss die Fähigkeit des*der Doktoranden*Doktorandin zu selbständiger wirtschaftswissenschaftlicher Forschung bezeugen. Als Dissertation kann ausnahmsweise auch eine bereits veröffentlichte gleichwertige Abhandlung oder ein gleichwertiger Teil einer Gemeinschaftsarbeit, soweit dieser als selbständige Leistung erkennbar ist, anerkannt werden. Die Veröffentlichung der Abhandlung darf bei Zugang des Gesuchs um Zulassung zur Promotion (§ 5 Absatz 1) höchstens ein Jahr zurückliegen.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ja
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ohne Ang.
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 25 Gemeinsame Promotion mit einer ausländischen Hochschule (binationale Promotion)

      (1) Die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät der Universität Greifswald kann gemeinsam mit einer ausländischen Universität oder wissenschaftlichen Hochschule den Grad eines Doktors der Wirtschaftswissenschaften (Dr. rer. pol.) verleihen (binationale Promotion).

      (2) Der*Die Bewerber*in um die binationale Promotion muss die Annahmevoraussetzungen beider Institutionen erfüllen.
      § 25 Gemeinsame Promotion mit einer ausländischen Hochschule (binationale Promotion)

      (1) Die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät der Universität Greifswald kann gemeinsam mit einer ausländischen Universität oder wissenschaftlichen Hochschule den Grad eines Doktors der Wirtschaftswissenschaften (Dr. rer. pol.) verleihen (binationale Promotion).

      (2) Der*Die Bewerber*in um die binationale Promotion muss die Annahmevoraussetzungen beider Institutionen erfüllen.

      (3) Die binationale Promotion erfolgt in einem gemeinsamen Promotionsverfahren. Das Verfahren ist in einem Kooperationsvertrag zu regeln, den die Universität Greifswald mit der ausländischen Institution schließt. Der Vertrag bedarf der Zustimmung des Fakultätsrats der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät.

      (4) Der Kooperationsvertrag regelt insbesondere,
      - dass ein gemeinsamer Promotionsausschuss zu bilden ist,
      - die Bewertung und Benotung der Prüfungsleistungen,
      - die Sprache, in der sie zu erbringen sind,
      - wo die Dissertation einzureichen und wie sie zu veröffentlichen ist.
      Die Regelungen sollen sich an den Anforderungen dieser Promotionsordnung orientieren; Abweichungen sind zulässig, um entgegenstehenden Regeln und Traditionen der ausländischen Institution Rechnung tragen zu können.

      (5) Der*Die Bewerber*in erhält eine*n Betreuer*in der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät (§ 3) und eine*n Betreuer*in vergleichbarer Qualifikation der ausländischen Institution. Die Dissertation ist von beiden Betreuer*innen zu begutachten. Ein drittes Gutachten ist von einem Mitglied einer der beiden Institutionen zu erstellen. Der*die Dekan*in der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät kann verlangen, dass weitere Gutachter*innen bestellt werden.

      (6) Der Vertrag kann mit Zustimmung des Senats Ausnahmen zu folgenden Vorschriften dieser Promotionsordnung vorsehen, soweit dies erforderlich ist, um Regelungen oder Traditionen der Partnerinstitution Rechnung tragen zu können:
      - Zusammensetzung und Zuständigkeit des Promotionsausschusses,
      - Erstellung der Gutachten,
      - Einsichtnahme in die Gutachten,
      - Art und Umfang der Prüfungsleistungen,
      - das Bewertungsverfahren einschließlich Bildung der Gesamtnote,
      - Form und Sprache der Urkunde.
      In begründeten Fällen können weitere Ausnahmen vorgesehen werden.

      (7) Nach bestandener Prüfung und Erfüllung aller weiteren Anforderungen erhält der*die Bewerber*in eine gemeinsame Promotionsurkunde mit den Unterschriften und Siegeln beider Institutionen. Aus der Urkunde muss hervorgehen, dass die Promotion in gemeinsamer Betreuung erfolgte. Verbietet das ausländische Recht eine gemeinsame Urkunde, so stellen beide Institutionen jeweils eine Urkunde aus. Aus beiden Urkunden muss hervorgehen, dass sie nur in Verbindung mit der jeweils anderen gültig sind.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle hochschulöffentlich bekannt gemacht am 21.12.2021
  • Hochschulporträt
    Hoher Anspruch an gute Lehre

    Die 1456 gegründete Universität Greifswald gehört zu den ältesten Universitäten Deutschlands und des Ostseeraums. Historisch begründet, ist sie zugleich die älteste schwedische Universität. Heute ist die Universität Greifswald nach wie vor eng dem Ostseeraum verbunden, doch mit Austauschbeziehungen zu über 200 Universitäten weltweit vernetzt. Sie verfügt über ein breites Fächerspektrum, das sich auf fünf traditionelle Fakultäten erstreckt: Theologische, Rechts- und Staatswissenschaftliche, Medizinische, Philosophische und Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät.

    Icon: uebersicht
    weltweit vernetzt mit Austauschbeziehungen zu über 200 Universitäten
    Icon: uebersicht
    Kleine Gruppen und engagierte Lehrende gewährleisten intensive Betreuung der Studierenden
    Studium und Lehre

    Die Universität Greifswald bietet hervorragende Studienbedingungen in modernen Bauten und aufwändig sanierten historischen Gebäuden mit exzellenter Infrastruktur für forschungsgeleitete Lehre. Kleine Gruppen und engagierte Lehrende gewährleisten eine intensive Betreuung der Studierenden. Fünf Fakultäten stellen ein breites Fächerspektrum mit 91 Studiengängen bereit. Ein bewährtes System der Qualitätssicherung fördert durch regelmäßige Evaluationen der Studiengänge die hohe Qualität der Lehre. Die Universität ist seit 2015 systemakkreditiert.

    Icon: studium
    fünf Fakultäten stellen ein breites Fächerspektrum mit 91 Studiengängen bereit
    Icon: studium
    kleine Gruppen und engagierte Lehrende gewährleisten eine intensive Betreuung
    Forschung

    Die Universität Greifswald leistet in ihren fünf Forschungsschwerpunkten (Mikrobielle Proteomics und Proteintechnologien, Community Medicine und Individualisierte Medizin, Plasmaphysik, Kulturen des Ostseeraums und Environmental Change: Responses and Adaptation) innovative Beiträge in den Bereichen Gesundheit & Prävention, Umwelt & Klima, Energie & Rohstoffe und Chancen & Risiken der Globalisierung. Die Universität Greifswald bezieht ihre Forschungsstärke vor allem aus der intensiven interdisziplinären Zusammenarbeit ihrer fünf Fakultäten. In enger Kooperation mit regionalen, nationalen und internationalen Forschungspartnern und auf der Grundlage einer exzellenten Forschungsinfrastruktur entsteht in Einzelleistungen und großen Verbundprojekten Spitzenforschung.

    Icon: forschung
    bezieht ihre Forschungsstärke vor allem aus der intensiven interdisziplinären Zusammenarbeit ihrer Fakultäten
    Icon: forschung
    enge Kooperation mit regionalen, nationalen und internationalen Forschungspartnern
    Foto: Studierende in der Diskussion
    Foto: Studierende der Universität Greifswald
    Foto: Studierende während einer Vorlesung im Fachbereich Biochemie

Das könnte Sie auch interessieren

Hochschulen

Ein Überblick über alle deutschen Hochschulen mit umfangreicher Suchmaske und detaillierten Informationen zu jeder Hochschule.

Hochschulen

Studium

Alle Studienmöglichkeiten staatlicher und staatlich anerkannter deutscher Hochschulen sowie Hinweise für eine erfolgreiche Studienwahl.

Studium

Über uns

Der Hochschulkompass informiert über deutsche Hochschulen und ist bundesweit das einzige Portal, das auf Selbstauskünften der Hochschulen beruht.

Über uns