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Universität Potsdam

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Steckbrief

  • Hochschule Universität Potsdam
  • Fakultät / Fachbereich Philosophische Fakultät
  • Promotionsfach / fächer
    ... Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft; Altphilologie; Amerikanistik; Angewandte Sprachwissenschaft; Anglistik; Germanistik; Geschichte; Jüdische Studien; Jüdische Theologie; Klassische Philologie; Kulturwissenschaft; Kunstgeschichte; Medienwirtschaft; Philosophie; Religionswissenschaft; Romanistik; Slawistik; Sprachwissenschaft; Vergleichende Sprachwissenschaft
    Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft; Altphilologie ...
  • Sachgebiet(e) Sprach- und Kulturwissenschaften
  • Doktorgrad(e) Dr. phil.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 4 Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion

      (1) Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion sind:
      1. ein berufsqualifizierender Abschluss oder eine andere den Studiengang abschließende Prüfung nach einem wissenschaftlichen Studium (auch an einer Fachhochschule) mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Semestern im Promotionsfach oder
      2. für befähigte Masterstudentinnen/Masterstudenten der Nachweis über das Erbringen mindestens der Hälfte der Leistun...
      § 4 Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion

      (1) Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion sind:
      1. ein berufsqualifizierender Abschluss oder eine andere den Studiengang abschließende Prüfung nach einem wissenschaftlichen Studium (auch an einer Fachhochschule) mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Semestern im Promotionsfach oder
      2. für befähigte Masterstudentinnen/Masterstudenten der Nachweis über das Erbringen mindestens der Hälfte der Leistungspunkte des Masterstudiums in ihrem ersten Masterjahr sowie eine Begründung der Promotionswürdigkeit des Projektes durch die Betreuerin/den Betreuer oder
      3. ein berufsqualifizierender Abschluss oder eine andere den Studiengang abschließende Prüfung nach einem einschlägigen wissenschaftlichen Studium (auch an einer Fachhochschule) mit einer Regelstudienzeit von wenigstens sechs Semestern und daran anschließende angemessene, auf die Promotion vorbereitende Studien im Promotionsfach oder
      4. bei weniger einschlägigen Voraussetzungen zusätzliche Studien im Promotionsfach oder
      5. für befähigte Absolventinnen oder Absolventen eines geeigneten Fachhochschulstudiengangs die Absolvierung von Teilen von Studiengängen
      der Philosophischen Fakultät der Universität Potsdam nach Festlegung durch
      den zuständigen Prüfungsausschuss,
      6. eine Bestätigung der Hauptbetreuerin oder des Hauptbetreuers des Promotionsvorhabens,
      7. eine Erklärung, ob für die die Promotion beantragende Person an einer anderen Fakultät oder anderen Hochschule ein Promotionsverfahren eröffnet wurde,
      8. für Ausländerinnen oder Ausländer darüber hinaus eine nachgewiesene Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift (es sei denn, die Voraussetzungen nach § 9 Abs. 2 liegen vor).

      (2) Sind die einschlägigen Studienleistungen nicht ausreichend, wird der für das Fach zuständige Prüfungsausschuss aufgefordert, Art und Umfang zusätzlicher
      Studienleistungen im Promotionsfach festzulegen.

      (3) Über die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse als Zulassungsvoraussetzung für das Promotionsverfahren entscheidet der Promotionsausschuss nach Rücksprache mit dem Akademischen Auslandsamt der Universität Potsdam. In Zweifelsfällen ist die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen zu konsultieren.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 9 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss ein Thema aus den Promotionsfächern der Fakultät (s. Anhang) behandeln. Sie muss einen selbständig erarbeiteten und angemessen formulierten Beitrag zur Forschung darstellen.

      (2) Die Dissertation ist in der Regel in deutscher Sprache abzufassen. Über die Zulassung von Dissertationen in anderen Sprachen entscheidet der
      Promotionsausschuss. Fremdsprachen können zugelassen werden, wenn sie fachüblich sind und die Begutachtung...
      § 9 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss ein Thema aus den Promotionsfächern der Fakultät (s. Anhang) behandeln. Sie muss einen selbständig erarbeiteten und angemessen formulierten Beitrag zur Forschung darstellen.

      (2) Die Dissertation ist in der Regel in deutscher Sprache abzufassen. Über die Zulassung von Dissertationen in anderen Sprachen entscheidet der
      Promotionsausschuss. Fremdsprachen können zugelassen werden, wenn sie fachüblich sind und die Begutachtung in der Fakultät gesichert ist.

      (3) Die Dissertation darf als Ganzes nicht veröffentlicht sein.

      (4) Die Dissertation muss auf dem Titelblatt das Thema der Arbeit und den Namen der Verfasserin oder des Verfassers sowie die Kennzeichnung als eine bei der Philosophischen Fakultät eingereichte Dissertation und das Jahr der Einreichung nennen. Bei fremdsprachigen Dissertationen muss sie als Anhang eine Zusammenfassung ihrer Ergebnisse im Umfang von ca. 10 Seiten in deutscher Sprache enthalten.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ja
    • kumulative Dissertation Ohne Ang.
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 20 Besondere Bestimmungen für die Promotion in gemeinsamer Betreuung mit einer ausländischen Fakultät

      (1) Eine Promotion kann in gemeinsamer Betreuung mit einer ausländischen Hochschule durchgeführt werden, wenn mit dieser eine Vereinbarung getroffen worden ist, der der Promotionsausschuss zugestimmt hat. Die Vereinbarung muss Regelungen über Einzelheiten des gemeinsamen Promotionsverfahrens enthalten.

      (2) Die Betreuung erfolgt durch eine berechtigte Person der bete...
      § 20 Besondere Bestimmungen für die Promotion in gemeinsamer Betreuung mit einer ausländischen Fakultät

      (1) Eine Promotion kann in gemeinsamer Betreuung mit einer ausländischen Hochschule durchgeführt werden, wenn mit dieser eine Vereinbarung getroffen worden ist, der der Promotionsausschuss zugestimmt hat. Die Vereinbarung muss Regelungen über Einzelheiten des gemeinsamen Promotionsverfahrens enthalten.

      (2) Die Betreuung erfolgt durch eine berechtigte Person der beteiligten ausländischen Hochschule und der Philosophischen Fakultät.

      (3) Für die gemeinsame Promotion mit einer ausländischen Hochschule gelten die allgemeinen Bestimmungen dieser Promotionsordnung, soweit im Folgenden keine besonderen Regelungen getroffen sind.

      (4) Die zu promovierende Person entscheidet im Einvernehmen mit den Betreuern oder Betreuerinnen der Dissertation, an welcher der beteiligten Hochschulen das Promotionsverfahren durchgeführt wird. Jede der beteiligten Hochschulen hat das Vorschlagsrecht für ein Gutachten.

      (5) Die Promotionsurkunde enthält die Namen und Unterschriften der von den Promotionsordnungen beider Hochschulen vorgesehenen Personen und wird mit dem Siegel der beteiligten ausländischen Hochschule und dem Siegel der Universität Potsdam
      versehen. Sie enthält die Bezeichnung des akademischen Grades eines „Dr. phil." sowie des entsprechenden ausländischen akademischen Grades. Die Promotionsurkunde enthält den Hinweis darauf, dass es sich um eine Promotion in gemeinsamer Betreuung handelt. Bei Ausstellung zweier Promotionsurkunden gelten Sätze l bis 3 entsprechend.

      (6) Mit dem Empfang der Promotionsurkunde erhält die zu promovierende Person das Recht, in der Bundesrepublik Deutschland den Doktorgrad und in dem Staat, dem die beteiligte ausländische Hochschule angehört, den entsprechenden Doktorgrad zu führen. Es wird die Berechtigung zur Führung nur eines Doktorgrades erworben. Die Promotionsurkunde erhält als Zusatz, dass der verliehene ausländische Doktorgrad kein im Ausland erworbener akademischer Grad im Sinne von § 20a BbgHG ist.

      (7) Für die Vervielfältigung der Dissertation und die Zahl der Pflichtexemplare kann in der Vereinbarung mit der auswärtigen Hochschule auf deren Recht verwiesen werden. Es ist sicherzustellen, dass der Philosophischen Fakultät der Universität Potsdam die Pflichtexemplare nach § 16 abzuliefern sind.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Bekanntmachungen 20/2005, S. 622 ff.
    • zuletzt geändert am 19.02.2014
  • Hochschulporträt
    „Die UP hat sich seit ihrer Gründung hervorragend entwickelt. Wir offerieren innovative, nachgefragte Studiengänge, wir fördern den wissenschaftlichen Nachwuchs und haben weltweit starke Partner.”
    Prof. Oliver Günther, Ph.D.
    Präsident der Universität Potsdam
    Foto: Blick auf den Campus „Am Neuen Palais“ der Universität Potsdam, der Teil des UNESCO Weltkulturerbes „Park Sanssouci“ ist
    Jung, modern, zukunftsorientiert

    Die Universität Potsdam hat sich einen herausragenden Platz in der nationalen und internationalen Hochschul- und Wissenschaftslandschaft erarbeitet. Sie überzeugt mit einer besonderen Vielfalt an Studienmöglichkeiten und einem ausgeprägten interdisziplinären Forschungsprofil.

    Icon: uebersicht
    steht für Chancen- und Familiengerechtigkeit, Internationalität, Toleranz und Nachhaltigkeit
    Icon: uebersicht
    bietet vielfältige Studienmöglichkeiten und ein interdisziplinäres Forschungsprofil
    Studieren mit Profil und Zukunft

    In zahlreichen Ein-Fach- und Kombinationsstudiengängen können Studierende ihre individuellen Begabungen und Neigungen entfalten. Einige Richtungen lassen sich in dieser Form ausschließlich an der Universität Potsdam studieren: Die Jüdische Theologie gehört dazu, die Patholinguistik oder auch IT-Systems Engineering an der neu gegründeten Digital Engineering Fakultät. Zudem ist die Universität Potsdam die größte lehrerbildende Einrichtung im Land Brandenburg. 

    Lehre an der Universität Potsdam ist stets eingebunden in aktuelle Forschungen und wird von neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen innerhalb und außerhalb der Universität vorangetrieben. Dabei profitieren die Studierenden von der Vielzahl außeruniversitärer Forschungseinrichtungen in der Stadt, die das Studium bereichern, den Dialog zwischen Theorie und Praxis fördern und Beschäftigungsmöglichkeiten nach dem Studium eröffnen.

    Icon: studium
    UP ist die größte lehrerbildende Einrichtung im Land Brandenburg
    Icon: studium
    Studierende können individuelle Begabungen und Neigungen entfalten
    Vernetzte Forschung

    Die Forschung an der Universität Potsdam ist interdisziplinär und mit zahlreichen außeruniversitären Instituten und kulturellen Einrichtungen vernetzt. Ihr Profil wird vorwiegend durch die sieben Fakultäten geprägt.

    Schwerpunkte setzt die Universität in den datenzentrierten Wissenschaften, in Erd- und Umweltsystemen, in der Evolutionssystembiologie sowie in den Kognitionswissenschaften.

    Mit interdisziplinären Forschungsinitiativen, wie dem Netzwerk Digitale Geisteswissenschaften, setzt die Universität neue Akzente.

    Icon: forschung
    ist mit einer Vielzahl außeruniversitärer Forschungsinstitute vernetzt
    Icon: forschung
    die Innovationen aus Potsdamer Laboren werden in die Praxis überführt
    Foto: Studierende auf dem Campus Golm der Universität Potsdam
    Foto: Studierende auf dem Campus Griebnitzsee der Universität Potsdam
    Foto: Studierende der Universität Potsdam auf dem Weg zur Vorlesung

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