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Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf

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Steckbrief

  • Hochschule Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
  • Fakultät / Fachbereich Philosophische Fakultät
  • Promotionsfach / fächer
    ... Anglistik; Erziehungswissenchaften; Geographie (Kulturgeographie oder Länderkunde); Germanistik; Geschichte; Griechische Philologie; Informationswissenschaft; Jüdische Kultur, Sprache und Literatur; Kunstgeschichte; Lateinische Philologie; Medienwissenschaften; Modernes Japan; Philosophie; Politikwissenschaften; Psychologie; Romanistik; Soziologie; Sportwissenschaften; Sprachwissenschaft, allgemeine
    Anglistik; Erziehungswissenchaften ...
  • Sachgebiet(e) Sprach- und Kulturwissenschaften
  • Doktorgrad(e) Dr. phil.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 3 Voraussetzungen für die Annahme als Doktorand/in

      (1) Als Doktorand/in kann angenommen werden, wer über hinreichende deutsche oder englische Sprachkenntnisse nach Maßgabe der jeweils gültigen Ordnung über den Sprachnachweis gemäß § 49 Absatz 10 HG verfügt und
      a) einen Abschluss nach einem einschlägigen Universitätsstudium in einem der in Anlage 1 genannten Promotionsfächer in der Regel mit mindestens der Gesamtnote gut (2,5) und mit einer Regelstudienzeit von weni...
      § 3 Voraussetzungen für die Annahme als Doktorand/in

      (1) Als Doktorand/in kann angenommen werden, wer über hinreichende deutsche oder englische Sprachkenntnisse nach Maßgabe der jeweils gültigen Ordnung über den Sprachnachweis gemäß § 49 Absatz 10 HG verfügt und
      a) einen Abschluss nach einem einschlägigen Universitätsstudium in einem der in Anlage 1 genannten Promotionsfächer in der Regel mit mindestens der Gesamtnote gut (2,5) und mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern, für das ein anderer Grad als „Bachelor“ verliehen wird, oder
      b) einen Abschluss nach einem einschlägigen Hochschulstudium in einem der in der Anlage 1 genannten Promotionsfächer in der Regel mit mindestens der Gesamtnote gut (2,5) und mit einer Regelstudienzeit von wenigstens sechs Semestern und daran anschließende angemessene, auf die Promotion vorbereitende Studien im Promotionsfach nachweist, oder
      c) einen Bildungsabschluss außerhalb von Deutschland mit einem fachlich entsprechenden Abschluss in einem der in Anlage 1 genannten Promotionsfächer in der Regel mit mindestens der Gesamtnote gut (2,5) nachweist, der einer der Annahmevoraussetzungen des Buchstabens
      a) gleichwertig ist und dessen Anerkennung sie/er beantragt hat. Über die Gleichwertigkeit des Bildungsabschlusses entscheidet der Promotionsausschuss, in der Regel unter Einschaltung der
      Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen.

      (2) Doktorand/innen, deren Muttersprache nicht Deutsch oder Englisch ist, müssen den Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse nach Maßgabe der jeweils gültigen Ordnung über den Sprachnachweis gemäß § 49 Absatz 10 HG beim Zugang zum Studium an der Heinrich-Heine- Universität Düsseldorf erbringen.

      (3) Ist das Promotionsfach nicht identisch mit dem studierten Hauptfach, in dem der zur Zulassung berechtigende Studienabschluss nach Absatz 1 Ziffer a) oder b) dieses Paragraphen erworben wurde, kann nur ein anderer als ein Abschluss entsprechend der in Anlage 1 genannten Promotionsfächer gemäß Absatz 1 Ziffer a) oder b) dieses Paragraphen nachgewiesen werden oder kein Abschluss mit mindestens der Note gut (2,5), wird die Bewerberin / der Bewerber vom Promotionsausschuss zugelassen, wenn eine hinreichende Einschlägigkeit, Qualität und Breite der Vorbildung im angestrebten Promotionsfach festgestellt ist. Diese Feststellung trifft der Promotionsausschuss auf Grund einer eingehenden Begutachtung der fachlichen Leistungen der Bewerberin / des Bewerbers. Dazu ist eine Stellungnahme der Person einzuholen, die sich gemäß § 4 dieser Ordnung als Erstbetreuer/in der Promotion zur Verfügung stellt. Die Zulassung kann mit Auflagen verbunden werden
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 8 Dissertation

      (1) Das Thema der Dissertation muss einem der in Anlage 1 aufgeführten Fächer entstammen.

      (2) Die Dissertation ist die schriftliche Darstellung einer selbstständigen wissenschaftlichen Arbeit. Sie muss einen Beitrag zur Erweiterung des Forschungsstandes des betreffenden Faches leisten. Mit ihr stellt die Doktorandin /der Doktorand die Fähigkeit zu selbstständiger Forschung und angemessener Darstellung der Ergebnisse unter Beweis.

      (3) Basiert d...
      § 8 Dissertation

      (1) Das Thema der Dissertation muss einem der in Anlage 1 aufgeführten Fächer entstammen.

      (2) Die Dissertation ist die schriftliche Darstellung einer selbstständigen wissenschaftlichen Arbeit. Sie muss einen Beitrag zur Erweiterung des Forschungsstandes des betreffenden Faches leisten. Mit ihr stellt die Doktorandin /der Doktorand die Fähigkeit zu selbstständiger Forschung und angemessener Darstellung der Ergebnisse unter Beweis.

      (3) Basiert die Dissertation ganz oder in Teilen auf Gemeinschaftsarbeiten, so müssen die Beiträge der Doktorandin / des Doktoranden dem Gehalt und Umfangnach den Anforderungen nach Absatz 2 dieses Paragraphen entsprechen. Die konkreten Beiträge der Doktorandin / des Doktoranden müssen zudem deutlich gekennzeichnet werden. Eine reine Angabe von prozentualen Anteilen ist nicht ausreichend.

      (4) Unveröffentlichte oder bereits veröffentlichte Manuskripte, bei denen die Doktorandin / der Doktorand Autor/in ist und zu denen sie/er einen erheblichen Teil beigetragen hat, dürfen unverändert oder angepasst in die Dissertation übernommen werden, auch wenn die Manuskripte noch weitere Autor/innen haben. In der Dissertation sind di e übernommenen oder angepassten Teile eines Manuskripts deutlich kenntlich zu machen. Im gesonderten Anhang der Promotionsschrift ist jedes so verwendete Manuskript als vollständige Referenz mit allen Koautor/innen aufzulisten und es ist der inhaltliche Anteil der Doktorandin / des Doktoranden am Manuskript explizit zu erläutern. Dabei müssen die konkreten Beiträge der Doktorandin / des Doktoranden zum Manuskript deutlich gekennzeichnet werden.

      (5) Kumulative Dissertationen sind zulässig, sofern die fachlichen Grundanforderungen an kumulative Dissertationen in Anlage 3 geregelt sind. Sie bedürfen zudem der ausdrücklichen Zustimmung der Erstbetreuerin / des Erstbetreuers gemäß § 9 Absatz 4 Ziffer i) dieser Ordnung. In diesem Fall besteht die Dissertationsschrift aus den Einzelpublikationen und unveröffentlichten Einzelmanuskripten sowie einem zusammenfassenden Überblick über die wissenschaftlichen Zusammenhänge der Einzelschriften und ihrer thematischen Schwerpunkte. Aus dem Überblick soll zugleich erschöpfend hervorgehen, wie sich die Forschungsarbeiten insgesamt in den Forschungsstand des Promotionsfaches einordnen. Die Ausführungen zu Koautor/innenschaft aus Absatz 4 dieses Paragraphen finden sinngemäß Anwendung

      (6) Die Dissertation ist in deutscher oder englischer Sprache abzufassen. Mit Genehmigung des Promotionsausschusses und der als Gutachtende vorgesehenen Personen kann sie auf Antrag in begründeten Ausnahmefällen auch in Italienisch, Französisch oder Spanisch vorgelegt werden. Die Entscheidung hierüber trifft der Promotionsausschuss. Ist die Dissertation nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst, so ist ihr eine Kurzfassung in deutscher oder englischer Sprache im Umfang von mindestens 20.000 Zeichen beizufügen.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ja
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ja
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 20 Binationale Promotion

      Die sich aus dieser Ordnung ergebenden Anforderungen an das Verfahren und den Inhalt der Promotion finden auch auf binationale Promotionen Anwendung. Der einzeln abzuschließende Kooperationsvertrag über ein gemeinsames Promotionsverfahren zwischen der Heinrich-Heine-Universität und einer ausländischen Hochschule wird für jeden Einzelfall geprüft. Die einzelnen Kooperationsverträge bedürfen der Zustimmung des Promotionsausschusses der Philosophische...
      § 20 Binationale Promotion

      Die sich aus dieser Ordnung ergebenden Anforderungen an das Verfahren und den Inhalt der Promotion finden auch auf binationale Promotionen Anwendung. Der einzeln abzuschließende Kooperationsvertrag über ein gemeinsames Promotionsverfahren zwischen der Heinrich-Heine-Universität und einer ausländischen Hochschule wird für jeden Einzelfall geprüft. Die einzelnen Kooperationsverträge bedürfen der Zustimmung des Promotionsausschusses der Philosophischen Fakultät.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtlichen Bekanntmachungen der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf 47/2017
    • zuletzt geändert am 31.05.2023
  • Hochschulporträt
    „Die Heinrich-Heine-Universität agiert als Bürgeruniversität, die ihr Wissen teilt. Ihre Verankerung in Wirtschaft und Kultur ist ebenso profilgebend wie die interdisziplinäre Ausrichtung als Volluniversität.”
    Univ.-Prof. Dr. Anja Steinbeck
    Rektorin der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
    Foto: Blick auf das Eingangsportal der Universität Düsseldorf
    Bürgeruniversität im offenen Dialog mit der Gesellschaft

    Die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (HHU) mit ihren fünf Fakultäten (Juristische, Mathematisch-Naturwissenschaftliche, Medizinische, Philosophische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät) bildet den Schwerpunkt des Hochschulstandortes Düsseldorf.

    Im Geiste Heinrich Heines steht die HHU für Toleranz, Chancengerechtigkeit, Weltoffenheit und Freiheit. Sie begreift sich als Bürgeruniversität, die den offenen Dialog mit der Gesellschaft sucht. Profilgebend ist die Verankerung in der Landeshauptstadt Düsseldorf, in der Region und darüber hinaus sowie in Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft.

    Icon: uebersicht
    steht für Toleranz, Chancengerechtigkeit, Weltoffenheit und Freiheit
    Icon: uebersicht
    sucht als Bürgeruniversität den offenen Dialog mit der Gesellschaft
    Studium und Lehre mit hohen Qualitätsansprüchen

    Die HHU bildet erstklassige Absolventinnen und Absolventen mit attraktiven Berufsperspektiven aus. Sie erhalten umfangreiche fachliche und überfachliche Kompetenzen und werden sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst.

    Die HHU bietet 80 Bachelor-, Master-, Staatsexamens- und Weiterbildungsstudiengängen an. Das Studium ist geprägt von partnerschaftlichem Lehren und Lernen, enger Verknüpfung von Forschung und Lehre, einem hohen Maß an Praxisbezug sowie einem professionellen Qualitätsmanagement. Die HHU unterstützt Studierende bei Auslandsaufenthalten und ist attraktiv für Studierende aus dem Ausland.

    Icon: studium
    Studium ist geprägt von partnerschaftlichem Lehren und Lernen
    Icon: studium
    Studierende erwerben fachliche und überfachliche Kompetenzen
    Forschung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses

    Die HHU weist international sichtbare Forschungsaktivitäten sowohl durch herausragende Einzelleistungen als auch transdisziplinäre Forschungsverbünde auf. Schwerpunkte liegen in den Bereichen Hepatologie, Kardiovaskuläre Forschung, Pflanzenwissenschaften, Membranbiologie, Infektionsforschung, Wirkstoffforschung, Algebra und Geometrie, Sprache – Wissen – Kognition, Internet und Demokratie sowie Wettbewerbsforschung.

    Die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ist ein besonderes Anliegen. Die HHU unterstützt Nachwuchswissenschaftler/innen schon in der Promotionsphase durch individuelle Betreuungsvereinbarungen und strukturierte Graduiertenprogramme. Ein Tenure-Track-Verfahren eröffnet nach der Promotion planbare und aussichtsreiche Karrierewege.

    Icon: forschung
    weist international sichtbare Forschungsaktivitäten auf
    Icon: forschung
    wissenschaftlicher Nachwuchs wird besonders gefördert
    Foto: Blick auf das Eingangsportal der Universität Düsseldorf
    Foto: Blick auf die Heinrich Heine Statue, die auf dem Platz vor der Universität Düsseldorf steht
    Foto: Blick auf die große Glaskuppel des Botanischen Gartens in Düsseldorf
    Foto: Außenansicht des Studierenden Service Centers der Universität Düsseldorf

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