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Universität Leipzig

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Steckbrief

  • Hochschule Universität Leipzig
  • Fakultät / Fachbereich Philologische Fakultät
  • Promotionsfach / fächer
    ... Amerikanistik; Anglistik; Germanistik; Klassische Philologie; Romanistik; Slawistik; Sorbistik
    Amerikanistik; Anglistik ...
  • Sachgebiet(e) Sprach- und Kulturwissenschaften
  • Doktorgrad(e) Dr. phil.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 4 Zulassungsvoraussetzungen

      (1) Zum Promotionsverfahren kann zugelassen werden, wer
      a) einen ordnungsgemäßen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen im Dekanat einreicht,
      b) in die Doktorand_innenliste der Fakultät eingetragen ist (gemäß Anlage 1),
      c) einen Hochschulabschluss in dem für das Promotionsgebiet zugrunde zu legenden Diplom-, Master- oder Magistergrad in einem an der Fakultät vertretenen Studiengang an einer Hochschule erworben oder die erforderlic...
      § 4 Zulassungsvoraussetzungen

      (1) Zum Promotionsverfahren kann zugelassen werden, wer
      a) einen ordnungsgemäßen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen im Dekanat einreicht,
      b) in die Doktorand_innenliste der Fakultät eingetragen ist (gemäß Anlage 1),
      c) einen Hochschulabschluss in dem für das Promotionsgebiet zugrunde zu legenden Diplom-, Master- oder Magistergrad in einem an der Fakultät vertretenen Studiengang an einer Hochschule erworben oder die erforderliche Staatsprüfung abgelegt hat Absolvent_innen von Fachhochschulen sind gleich zu behandeln. Inhaber_innen eines Bachelorgrades einer Hochschule können auch ohne Erwerb eines weiteren Grades im Wege eines Eignungsfeststellungsverfahrens zur Promotion zugelassen werden. Über die Art des Verfahrens wird im Einzelfall durch die Kernkommission entschieden.
      d) eine wissenschaftliche Arbeit (Dissertation) einreicht, bei deren Anfertigung er/sie von einem/einer berufenen Professor_in oder Außerplanmäßigen Professor_in oder Juniorprofessor_in oder einem habilitierten Mitglied der Philologischen Fakultät oder einer Fachhochschule betreut worden ist,
      e) die Arbeit zuvor weder im Inland noch im Ausland in gleicher oder ähnlicher Form einer anderen Prüfungsbehörde vorgelegt hat und nicht in einem ruhenden Verfahren steht bzw. nicht zuvor ein gleichartiges Promotionsverfahren endgültig nicht bestanden hat. Die Arbeit darf vorher noch nicht in Gänze veröffentlicht worden sein.
      f) die deutsche Sprache beherrscht (Deutschkenntnisse entsprechend der Stufe C1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens). Von dieser Anforderung kann in begründeten Fällen auf Antrag abgewichen werden.

      (2) Über die Zulassung entscheidet gemäß § 2 Abs. 3 die Kernkommission.

      (3) Bei der Promotion von Fachhochschulabsolventen wirken die Universität und die Fachhochschule in kooperativen Promotionsverfahren zusammen. Die Dissertation soll von einem Professor/einer Professorin der Fakultät oder einem Professor/einer Professorin einer Fachhochschule betreut werden.

      (4) Die Zulassung zum Promotionsverfahren kann nur versagt werden, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt oder die Unterlagen unvollständig sind. Über eine Ablehnung entscheidet der Fakultätsrat.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 7 Dissertation und Thesen

      (1) Mit der Dissertation ist die Fähigkeit zu belegen, durch selbstständige wissenschaftliche Arbeit Ergebnisse zu erzielen, die einen Beitrag zur Entwicklung des Wissenschaftszweiges, seiner Theorien oder Methoden darstellen. Die mit der Dissertation vorgelegten Forschungsergebnisse sollen dem neuesten Stand des Fachgebiets entsprechen, einen Erkenntniszuwachs nachweisen und die entscheidende in- und ausländische Literatur berücksichtigen.

      (...
      § 7 Dissertation und Thesen

      (1) Mit der Dissertation ist die Fähigkeit zu belegen, durch selbstständige wissenschaftliche Arbeit Ergebnisse zu erzielen, die einen Beitrag zur Entwicklung des Wissenschaftszweiges, seiner Theorien oder Methoden darstellen. Die mit der Dissertation vorgelegten Forschungsergebnisse sollen dem neuesten Stand des Fachgebiets entsprechen, einen Erkenntniszuwachs nachweisen und die entscheidende in- und ausländische Literatur berücksichtigen.

      (2) Als Dissertation können eine monographische Einzelschrift oder eine kumulative Schrift eingereicht werden. Die kumulative Dissertation besteht aus begutachteten, veröffentlichten wissenschaftlichen Arbeiten oder nach Begutachtung zur Veröffentlichung angenommenen wissenschaftlichen Arbeiten, einem begleitenden, in die Thematik einführenden und die Veröffentlichungen in einen thematischen Zusammenhang stellenden Text.
      Veröffentlichungen können in Ko-Autor_innenschaft erfolgen. In diesem Fall ist durch den Kandidaten/die Kandidatin der eigene Anteil an den Veröffentlichungen zu dokumentieren.
      Die Prüfung, ob eine kumulative verfasste Schrift als Dissertation formal geeignet ist, erfolgt im Rahmen der Eröffnung des Promotionsverfahrens.(3) Die Dissertation ist in der Regel in deutscher Sprache abzufassen. Das Titelblatt ist entsprechend Anlage 2 zu gestalten. Die Dissertation kann in einer Fremdsprache, die an der Philologischen Fakultät fachlich vertreten ist, verfasst werden. Für diesen Fall sind die Thesen abweichend von Absatz 4 Satz 3 in deutscher Sprache abzufassen sowie eine der Dissertation im Umfang angemessene Zusammenfassung in deutscher Sprache einzureichen. Über Ausnahmeregelungen entscheidet der Fakultätsrat.

      (4) Der Dissertation sind Thesen beizufügen. Die Thesen sind eine komprimierte Darstellung der wesentlichen inhaltlichen Aussagen der Dissertation. Thesen können in deutscher oder englischer Sprache verfasst werden. Absatz 3 Satz 4 bleibt unberührt. Bei Einreichung der Dissertation in einer Fremdsprache sind die Thesen in deutscher Sprache zu verfassen. Über Ausnahmeregelungen entscheidet der Fakultätsrat.

      (5) Bei der Abfassung der Dissertation in einer Fremdsprache ist eine dem Umfang der Dissertation angemessene Zusammenfassung in deutscher Sprache einzureichen. Über Ausnahmeregelungen entscheidet der Fakultätsrat.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ja
    • kumulative Dissertation Ja
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 6 Grenzüberschreitendes (Cotutelle-) Verfahren

      (1) Voraussetzungen für ein grenzüberschreitendes Promotionsverfahren sind
      a) Es muss eine individuelle Vereinbarung über die grenzüberschreitende gemeinsame Betreuung eines Promotionsvorhabens mit der entsprechenden ausländischen Universität abgeschlossen werden. Eskönnen Rahmenvereinbarungen mit ausländischen Universitäten zu Doppelpromotionen abgeschlossen werden.
      b) Die Zulassung zum Promotionsverfahren muss an b...
      § 6 Grenzüberschreitendes (Cotutelle-) Verfahren

      (1) Voraussetzungen für ein grenzüberschreitendes Promotionsverfahren sind
      a) Es muss eine individuelle Vereinbarung über die grenzüberschreitende gemeinsame Betreuung eines Promotionsvorhabens mit der entsprechenden ausländischen Universität abgeschlossen werden. Eskönnen Rahmenvereinbarungen mit ausländischen Universitäten zu Doppelpromotionen abgeschlossen werden.
      b) Die Zulassung zum Promotionsverfahren muss an beiden Universitäten nach deren jeweiligen Regelungen erfolgen.
      c) Die Dissertation kann nach entsprechender Vereinbarung an der Philologischen Fakultät oder an einer ausländischen Hochschule eingereicht werden. Sie darf nicht schon einmal zur Eröffnung eines Verfahrens eingereicht oder in einem Verfahren abgelehnt worden sein.

      (2) Der Fakultätsrat bestellt im Einvernehmen mit der ausländischen Universität eine Promotionskommission, die die Aufgaben der Teilkommission im Sinne des § 2 Abs. 3b) wahrnimmt.

      (3) Der Fakultätsrat bestellt mindestens drei Gutachter_innen, darunter die beiden Betreuer_innen der Dissertation. Soweit dies in einer Verein-barung mit der ausländischen Universität vorgesehen ist, erfolgt die Bestellung im Einvernehmen mit der ausländischen Universität.

      (4) Bei Einreichung der Dissertation an der Philologischen Fakultät wird nach Annahme der Dissertation diese der ausländischen Partner-universität zusammen mit den übersetzten Gutachten zur Zustimmung über den Fortgang des Verfahrens übermittelt. Die Verteidigung der Dissertation erfolgt in diesem Fall an der Philologischen Fakultät der Universität Leipzig nach den Regelungen im § 12.

      (5) Bei Einreichung der Dissertation an der ausländischen Partneruniversität entscheidet diese über Annahme und Fortführung des Verfahrens. Danach erhält die Philologische Fakultät die Dissertation und die Gutachten zur eigenen Entscheidung gemäß § 11 über die Fortführung des Verfahrens. Die Verteidigung der Dissertation erfolgt in diesem Fall an der ausländischen Partneruniversität nach den dort geltenden Regelungen und wird von der Philologischen Fakultät anerkannt.

      (6) Im grenzüberschreitenden Verfahren wird der Doktorgrad von beiden Universitäten gemeinsam in der jeweils landesspezifischen Form vergeben. Der Kandidat/die Kandidatin erhält entweder eine gemeinsame Urkunde (gemäß Anlage 6) mit Siegel und Unterschriften von beiden beteiligten Universitäten oder eine jeweils eigene Urkunde der Uni-versitäten (gemäß Anlage 7). Die gemeinsame Urkunde enthält einen Hinweis, dass der Doktortitel entweder in der einen oder in der anderen aufgeführten Variante geführt werden darf. Wenn jede Universität eineeigene Urkunde ausstellt, enthält die Urkunde der Philologischen Fakultät neben dem Hinweis nach § 6 Abs. 6 Satz 3 den weiteren Hinweis, dass die Urkunde nur gemeinsam mit der Urkunde der Partneruniversität gültig ist.

      (7) Im Falle der Versagung der Zustimmung zum Fortgang des Verfahrens durch die ausländische Partneruniversität ist das gemeinsame Verfahren beendet. Das Promotionsverfahren wird nach den Vorschriften der vorliegenden Ordnung fortgesetzt. Über eine veränderte Zusammen-setzung der Promotionskommission entscheidet ggf. der Fakultätsrat. Wird eine Dissertation in einem grenzüberschreitenden Verfahren durch die Philologische Fakultät abgelehnt, ist das gemeinsame Verfahren beendet.

      (8) Der in einem grenzüberschreitenden Promotionsverfahren erworbene akademische Grad kann nach Maßgabe der jeweils geltenden hochschulrechtlichen Bestimmungen der beteiligten Länder entzogen werden. Dem Kandidaten/der Kandidatin ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Bekanntmachungen der Universität Leipzig 28/2015
  • Hochschulporträt
    „Unsere Universität bietet ein modernes Studienangebot, das auf eine Fächervielfalt und einen lebendigen Campus trifft. Studieren Sie an einer weltoffenen Universität mitten in einer pulsierenden Stadt.”
    Prof. Dr. Eva Inés Obergfell
    Rektorin der Universität Leipzig
    Vielfalt hat Tradition

    Die 1409 gegründete Universität Leipzig gehört zu den ältesten Universitäten Europas. Mit ihrem breiten Fächerkanon und besonderen Akzenten in den Geistes-, Natur- und Lebenswissenschaften hat sich die weltoffene Universität Leipzig einen nationalen und internationalen Ruf erworben. Heute strebt sie als moderne Volluniversität einen führenden Platz unter den deutschen Universitäten an.

    14 Fakultäten mit über 130 Instituten und Zentren setzen auf fächer- und fakultätsübergreifende Forschung und Lehre, auf Kooperation mit anderen Forschungseinrichtungen und der Wirtschaft und auf weltweite Zusammenarbeit. Mit rund 200 Studiengängen bietet die Universität Leipzig eine in Sachsen einmalige Fächervielfalt.

    Die Universität verfügt über ein breites Forschungsspektrum in den Lebenswissenschaften, den Geistes- und Sozialwissenschaften und den Naturwissenschaften. Sie betreibt interdisziplinär Grundlagen- und angewandte Forschung und ist ein wichtiger Wissens- und Technologietransferpartner.

    Icon: uebersicht
    Universität mit langer Tradition und breitem Fächerangebot
    Icon: uebersicht
    setzt auf fächer- und fakultätsübergreifende Forschung und Lehre
    Studium und Lehre

    Als klassische Volluniversität mit rund 200 Studiengängen bietet die Universität Leipzig für Studierende aus der ganzen Welt eine in Sachsen einmalige international ausgerichtete Fächervielfalt. Neben Studiengängen mit Bachelor- oder Masterabschluss wie Amerikastudien, Informatik und Wirtschaftswissenschaften stehen Studiengänge mit Staatsprüfung wie Lehramt, Medizin und Rechtswissenschaft. Neben den großen Studiengängen tragen wie Sorabistik und Altorientalistik zu Profil und Ansehen der Universität bei. Zudem hat sich die Universität Leipzig zum Zentrum für Lehrerbildung in Sachsen entwickelt. Vielfältige Kooperationsbeziehungen mit ausländischen Partnerhochschulen machen Leipzig zu einem weltweit attraktiven Hochschulstandort.

    Icon: studium
    klassische Volluniversität mit international ausgerichteter Fächervielfalt
    Icon: studium
    vielfältige Kooperationsbeziehungen mit ausländischen Partnerhochschulen
    Forschung

    Die traditionelle Fächervielfalt in der Lehre korrespondiert mit interdisziplinärer Grundlagen- und angewandter Forschung auf Spitzenniveau. Das breite Forschungsspektrum in den Lebenswissenschaften, den Geistes-, Sozial- und Naturwissenschaften spiegelt sich in drei strategischen Forschungsfeldern mit neun Forschungsprofilbereichen, drei Sonderforschungsbereichen und drei Transregios wider, in denen mehrere Fakultäten mit Partneruniversitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zusammenarbeiten.

    Die Forschungsstärken liegen insbesondere in den Bereichen Globale Interaktion, Biomedizin, Biotechnologie, Biodiversität, Intelligente Materialien und Nachhaltigkeit in denen sich die Universität Leipzig zu einem Wissens- und Technologietransferpartner auf internationaler Ebene entwickelt hat. Zur gegenseitigen Stärkung in Lehre und Forschung kooperiert sie seit 1995 länderübergreifend im Unibund Halle-Jena-Leipzig.

    Icon: forschung
    angesehener Wissens- und Technologietransferpartner auf internationaler Ebene
    Icon: forschung
    bietet interdisziplinäre Grundlagen- und angewandte Forschung auf Spitzenniveau
    Universität International

    Charakteristisch für die Universität Leipzig sind ihre zahlreichen Auslandskontakte, ihre hohe Mobilitätsquote und ihre international vernetzte Lehre, die besonders durch gemeinsame Studienangebote mit ausländischen Partnereinrichtungen gefördert wird. 38 internationale Studiengänge, darunter 17 integrierte und zwei im Rahmen von "Erasmus Mundus" EU-geförderte Masterstudiengänge, stehen für die Internationalisierung des Curriculums. 3 500 Studierende aus mehr als 150 Ländern beleben durch ihre kulturellen Erfahrungen den wissenschaftlichen Diskurs und das Leben auf dem Campus.

    Die Universität Leipzig pflegt Kooperationen mit rund 350 Erasmus+ Partnerhochschulen inner- und außerhalb Europas und 56 weltweite Universitätspartnerschaften. Besonders intensive Beziehungen bestehen zu den Universitäten in Stellenbosch, Graz, Breslau und Prag. Zudem ist die Universität Leipzig "Europäische Hochschule" als Teil der EU-geförderten Hochschulallianz "Arqus".

    Icon: international
    verfügt über viele Auslandskontakte, hohe Mobilitätsquote und international vernetzte Lehre
    Icon: international
    pflegt zahlreiche Kooperationen und Universitätspartnerschaften in Europa und weltweit
    Foto: Blick auf das Paulinum und den Campus Augustusplatz der Universität Leipzig.
    Foto: Blick in das Audimax der Universität Leipzig auf dem Campus Augustusplatz.
    Foto: Zwei Studentinnen sitzen auf dem Campus vor dem Hörsaalgebäude und lernen zusammen.
    Foto: Blick in das Innere der Universitätsbibliothek Bibliotheca Albertina der Universität Leipzig mit Foyer und Treppenhaussäulen.

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