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Universität Leipzig

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Steckbrief

  • Hochschule Universität Leipzig
  • Fakultät / Fachbereich Medizinische Fakultät
  • Promotionsfach / fächer
    ... Grenzgebiete der Medizin; Medizin; Zahnmedizin
    Grenzgebiete der Medizin; Medizin ...
  • Sachgebiet(e) Medizin
  • Doktorgrad(e) Dr. med.; Dr. med. dent.; Dr. rer. med.; Dr. rer. nat.; Ph.D.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 5 Zulassungsvoraussetzungen

      (1) Zum Promotionsverfahren zum Dr. med. oder Dr. med. dent. wird zugelassen, wer:
      1. ein abgeschlossenes universitäres Studium der Medizin bzw. der Zahnmedizin an einer deutschen Hochschule oder eine gleichwertige abgeschlossene Ausbildung an einer ausländischen wissenschaftlichen Hochschule nachweisen kann;
      2. Studierender der Medizin oder Zahnmedizin an der Universität Leipzig ist und den ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bzw. die ...
      § 5 Zulassungsvoraussetzungen

      (1) Zum Promotionsverfahren zum Dr. med. oder Dr. med. dent. wird zugelassen, wer:
      1. ein abgeschlossenes universitäres Studium der Medizin bzw. der Zahnmedizin an einer deutschen Hochschule oder eine gleichwertige abgeschlossene Ausbildung an einer ausländischen wissenschaftlichen Hochschule nachweisen kann;
      2. Studierender der Medizin oder Zahnmedizin an der Universität Leipzig ist und den ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bzw. die Zahnärztliche Vorprüfung erfolgreich abgeschlossen hat (konditionierte Zulassung). Voraussetzung für den Abschluss mit Verleihung der Doktorwürde bleibt der erfolgreiche Abschluss aller für die Approbation erforderlichen Staatsexamina. Eine entsprechende vorbehaltliche Erklärung (Anlage 6) ist durch den Doktoranden vor Eröffnung des Promotionsverfahrens zu unterzeichnen;
      3. als Studierender der Medizin oder Zahnmedizin an der Technischen Universität Dresden auf der Grundlage einer Vereinbarung mit der Universität Leipzig von einem Hochschullehrer der Medizinischen Fakultät der Universität Leipzig betreut wird. Die Voraussetzungen nach Ziff. 2 Satz 2 und 3 gelten entsprechend;
      4. eine wissenschaftliche Arbeit gemäß § 7 eingereicht hat, bei deren Anfertigung er von einem Betreuer gemäß § 3 betreut wurde;
      5. einen ordnungsgemäßen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen gemäß § 6 eingereicht hat;
      6. ein polizeiliches Führungszeugnis beantragt hat (Belegart O „Zur Vorlage bei einer Behörde" gemäß § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz). Die Antragstellung darf nicht länger als drei Monate zurückliegen;
      7. in die Doktorandenliste eingetragen ist und
      8. nicht zuvor ein gleichartiges Promotionsverfahren endgültig nicht bestanden hat bzw. nicht in einem ruhenden Verfahren steht. Eine Einzelfallprüfung und gegebenenfalls eine Zulassung sind jedoch trotz endgültig nicht bestandenem bzw. in einem ruhenden Verfahren befindlichen Promotionsverfahren möglich.
      9. Der Nachweis der Gleichwertigkeit ausländischer Examina und Studienabschlüsse muss durch den Doktoranden bei der zuständigen Landesbehörde beantragt werden und zur Eröffnung des Verfahrens vorliegen (Approbation, Nachweis der Gleichwertigkeit der medizinischen Ausbildung).

      (2) Zum Erwerb des Dr. rer. med., Dr. rer. nat. oder des Ph.D. wird zugelassen, wer die Voraussetzungen nach Abs. 1 Ziff. 4 bis 9 erfüllt und
      1. über ein Diplom, Master, Staatsexamen oder vergleichbaren Abschluss einer Hochschule der Bundesrepublik Deutschland verfügt oder eine gleichwertige wissenschaftliche Ausbildung an einer ausländischen Hochschule vorweisen kann bzw. im Fall des Ph.D. den vorgegebenen Promotionsstudiengang erfolgreich absolviert hat.
      2. Zur Förderung des hochbegabten wissenschaftlichen Nachwuchses kann auch zugelassen werden, wer als Absolvent einer Hochschule einen Bachelorgrad in einem dem Promotionsgebiet zuzuordnenden Studiengang mit einem weit überdurchschnittlichen Abschluss (Gesamtnote A) erworben hat und auf dem Wege eines Eignungsfeststellungsverfahrens gem. § 5a nachgewiesen hat, dass er Kenntnisse vorweisen kann und Studienleistungen erbracht hat, die die Annahme rechtfertigen, dass er das Promotionsverfahren mit Erfolg wird abschließen können.

      (3) Die Bewerber müssen in einem wissenschaftlichen Themengebiet promovieren wollen, das von einem Hochschullehrer der Medizinischen Fakultät der Universität Leipzig vertreten wird. Bei Bewerbern zum Dr. rer. med. oder Dr. rer. nat. nach Abs. 2 muss mindestens eine Tätigkeit als Mitglied des wissenschaftlichen Personals bzw. ein Gastwissenschaftlerstatus an einer Einrichtung der Medizinischen Fakultät der Universität oder eine Förderung als Doktorandenstipendiat unter der Verantwortung eines Hochschullehrers der Medizinischen Fakultät der Universität Leipzig nachgewiesen werden. In begründeten Einzelfällen kann auf Antrag eine vergleichbare Tätigkeit an anderen Fakultäten der Universität Leipzig oder der Institute der Max-Planck-Gesellschaft, der Fraunhofer-Gesellschaft bzw. der Helmholtz-Gesellschaft sowie an auf gesundheitlich-medizinischem Gebiet tätigen Behörden/Ämtern oder auswärtigen Instituten anerkannt werden.

      (4) Die Zulassung setzt voraus, dass die aus der Satzung der Universität Leipzig zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis folgenden Regeln bekannt sind und ihre Einhaltung gewährleistet wird. In der Regel ist dafür die Teilnahme an einer Veranstaltung zur "Guten wissenschaftlichen Praxis" an der Medizinischen Fakultät der Universität Leipzig oder der Besuch einer vergleichbaren Veranstaltung einer anderen Fakultät oder Universität nachzuweisen.

      § 5a Eignungsfeststellungsverfahren

      (1) Die Eignung für eine Promotion eines Bewerbers nach § 5 Abs. 2 Ziff. 2 an der Medizinischen Fakultät wird durch die Promotionskommission auf der Grundlage einer Prüfung nach Abs. 2 festgestellt, wobei mindestens ein Fachvertreter (Hochschullehrer), der das Studienfach des Bewerbers vertritt, in die Entscheidungsfindung einbezogen werden muss.

      (2) Die Eignungsfeststellungsprüfung hat bestanden, wer in einer vorausgehenden Vorbereitungsphase alle Module mit einem Gesamtumfang von 60 Leistungspunkten in einem dem Promotionsgebiet entsprechenden Masterstudiengang der natur- oder biowissenschaftlichen Fakultäten mit einer Mindestnote von B absolviert hat. Die Auswahl der betreffenden Module nimmt der Bewerber in Absprache mit dem betreuenden Hochschullehrer vor, sie wird von der Promotionskommission bestätigt. Während der Vorbereitungsphase ist der Bewerber unter Vorbehalt in die Doktorandenliste einzutragen.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 7 Dissertation

      (1) Der Doktorgrad wird auf der Grundlage einer schriftlichen Arbeit (Dissertation) verliehen, die die Fähigkeit des Kandidaten zum selbständigen wissenschaftlichen Arbeiten dokumentiert und zur wissenschaftlichen oder methodischen Weiterentwicklung des Wissenschaftsgebietes beiträgt.

      (2) Die Dissertation ist eine Einzelleistung.

      (3) Beim Erwerb eines weiteren Doktorgrades werden frühere Leistungen nicht angerechnet.

      (4) Die Dissertati...
      § 7 Dissertation

      (1) Der Doktorgrad wird auf der Grundlage einer schriftlichen Arbeit (Dissertation) verliehen, die die Fähigkeit des Kandidaten zum selbständigen wissenschaftlichen Arbeiten dokumentiert und zur wissenschaftlichen oder methodischen Weiterentwicklung des Wissenschaftsgebietes beiträgt.

      (2) Die Dissertation ist eine Einzelleistung.

      (3) Beim Erwerb eines weiteren Doktorgrades werden frühere Leistungen nicht angerechnet.

      (4) Die Dissertation ist als Monografie oder Publikationspromotion einzureichen (Anlage 5).

      (5) Die Dissertation ist in der Regel in deutscher oder englischer Sprache abzufassen. Über die Abfassung in einer anderen als der deutschen oder englischen Sprache entscheidet auf Antrag die für das Promotionsgebiet zuständige Promotionskommission.

      (6) Die Vorabpublikation von Ergebnissen der Dissertation ist statthaft.

      (7) Alle Dissertationen müssen enthalten:
      1. Titelblatt gemäß Anlage 2
      2. Inhaltsverzeichnis mit Seitenangaben
      3. Zusammenfassung der Arbeit gemäß Anlage 3
      4. Erklärung über die eigenständige Abfassung der Arbeit gemäß Anlage 4
      5. Darstellung des wissenschaftlichen Werdegangs.

      (5) Einzelheiten zu weiteren Anlagen, Voraussetzungen, Form und Aufbau einer monografischen Dissertation und einer Publikationspromotion sind der Anlage 5 zu entnehmen.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ja
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Bekanntmachungen der U Leipzig 29/2017
    • zuletzt geändert am 09.03.2018
  • Hochschulporträt
    „Unsere Universität bietet ein modernes Studienangebot, das auf eine Fächervielfalt und einen lebendigen Campus trifft. Studieren Sie an einer weltoffenen Universität mitten in einer pulsierenden Stadt.”
    Prof. Dr. Eva Inés Obergfell
    Rektorin der Universität Leipzig
    Vielfalt hat Tradition

    Die 1409 gegründete Universität Leipzig gehört zu den ältesten Universitäten Europas. Mit ihrem breiten Fächerkanon und besonderen Akzenten in den Geistes-, Natur- und Lebenswissenschaften hat sich die weltoffene Universität Leipzig einen nationalen und internationalen Ruf erworben. Heute strebt sie als moderne Volluniversität einen führenden Platz unter den deutschen Universitäten an.

    14 Fakultäten mit über 130 Instituten und Zentren setzen auf fächer- und fakultätsübergreifende Forschung und Lehre, auf Kooperation mit anderen Forschungseinrichtungen und der Wirtschaft und auf weltweite Zusammenarbeit. Mit rund 200 Studiengängen bietet die Universität Leipzig eine in Sachsen einmalige Fächervielfalt.

    Die Universität verfügt über ein breites Forschungsspektrum in den Lebenswissenschaften, den Geistes- und Sozialwissenschaften und den Naturwissenschaften. Sie betreibt interdisziplinär Grundlagen- und angewandte Forschung und ist ein wichtiger Wissens- und Technologietransferpartner.

    Icon: uebersicht
    Universität mit langer Tradition und breitem Fächerangebot
    Icon: uebersicht
    setzt auf fächer- und fakultätsübergreifende Forschung und Lehre
    Studium und Lehre

    Als klassische Volluniversität mit rund 200 Studiengängen bietet die Universität Leipzig für Studierende aus der ganzen Welt eine in Sachsen einmalige international ausgerichtete Fächervielfalt. Neben Studiengängen mit Bachelor- oder Masterabschluss wie Amerikastudien, Informatik und Wirtschaftswissenschaften stehen Studiengänge mit Staatsprüfung wie Lehramt, Medizin und Rechtswissenschaft. Neben den großen Studiengängen tragen wie Sorabistik und Altorientalistik zu Profil und Ansehen der Universität bei. Zudem hat sich die Universität Leipzig zum Zentrum für Lehrerbildung in Sachsen entwickelt. Vielfältige Kooperationsbeziehungen mit ausländischen Partnerhochschulen machen Leipzig zu einem weltweit attraktiven Hochschulstandort.

    Icon: studium
    klassische Volluniversität mit international ausgerichteter Fächervielfalt
    Icon: studium
    vielfältige Kooperationsbeziehungen mit ausländischen Partnerhochschulen
    Forschung

    Die traditionelle Fächervielfalt in der Lehre korrespondiert mit interdisziplinärer Grundlagen- und angewandter Forschung auf Spitzenniveau. Das breite Forschungsspektrum in den Lebenswissenschaften, den Geistes-, Sozial- und Naturwissenschaften spiegelt sich in drei strategischen Forschungsfeldern mit neun Forschungsprofilbereichen, drei Sonderforschungsbereichen und drei Transregios wider, in denen mehrere Fakultäten mit Partneruniversitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zusammenarbeiten.

    Die Forschungsstärken liegen insbesondere in den Bereichen Globale Interaktion, Biomedizin, Biotechnologie, Biodiversität, Intelligente Materialien und Nachhaltigkeit in denen sich die Universität Leipzig zu einem Wissens- und Technologietransferpartner auf internationaler Ebene entwickelt hat. Zur gegenseitigen Stärkung in Lehre und Forschung kooperiert sie seit 1995 länderübergreifend im Unibund Halle-Jena-Leipzig.

    Icon: forschung
    angesehener Wissens- und Technologietransferpartner auf internationaler Ebene
    Icon: forschung
    bietet interdisziplinäre Grundlagen- und angewandte Forschung auf Spitzenniveau
    Universität International

    Charakteristisch für die Universität Leipzig sind ihre zahlreichen Auslandskontakte, ihre hohe Mobilitätsquote und ihre international vernetzte Lehre, die besonders durch gemeinsame Studienangebote mit ausländischen Partnereinrichtungen gefördert wird. 38 internationale Studiengänge, darunter 17 integrierte und zwei im Rahmen von "Erasmus Mundus" EU-geförderte Masterstudiengänge, stehen für die Internationalisierung des Curriculums. 3 500 Studierende aus mehr als 150 Ländern beleben durch ihre kulturellen Erfahrungen den wissenschaftlichen Diskurs und das Leben auf dem Campus.

    Die Universität Leipzig pflegt Kooperationen mit rund 350 Erasmus+ Partnerhochschulen inner- und außerhalb Europas und 56 weltweite Universitätspartnerschaften. Besonders intensive Beziehungen bestehen zu den Universitäten in Stellenbosch, Graz, Breslau und Prag. Zudem ist die Universität Leipzig "Europäische Hochschule" als Teil der EU-geförderten Hochschulallianz "Arqus".

    Icon: international
    verfügt über viele Auslandskontakte, hohe Mobilitätsquote und international vernetzte Lehre
    Icon: international
    pflegt zahlreiche Kooperationen und Universitätspartnerschaften in Europa und weltweit
    Foto: Blick auf das Paulinum und den Campus Augustusplatz der Universität Leipzig.
    Foto: Blick in das Audimax der Universität Leipzig auf dem Campus Augustusplatz.
    Foto: Zwei Studentinnen sitzen auf dem Campus vor dem Hörsaalgebäude und lernen zusammen.
    Foto: Blick in das Innere der Universitätsbibliothek Bibliotheca Albertina der Universität Leipzig mit Foyer und Treppenhaussäulen.

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