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Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

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Steckbrief

  • Hochschule Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
  • Fakultät / Fachbereich Medizinische Fakultät
  • Promotionsfach / fächer Grenzgebiete der Medizin
  • Sachgebiet(e) Gesundheitswissenschaften, Medizin; Medizin
  • Doktorgrad(e) Dr. rer. medic.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 3 Anmeldung und Zulassung zum Promotionsverfahren

      (1) Zur Promotion zum Dr. rer. medic. kann zugelassen werden, wer einen mindestens dem Master gleichwertigen Abschluss an einer wissenschaftlichen Hochschule oder Fachhochschule (§ 54 HSG) nachweist und in diesem Fach noch nicht promoviert ist. Ausgeschlossen sind Absolventen und Absolventinnen der Medizin und Zahnmedizin.

      (2) Gleichwertige Abschlussprüfungen von ausländischen Hochschulen werden anerkannt. Über die Gle...
      § 3 Anmeldung und Zulassung zum Promotionsverfahren

      (1) Zur Promotion zum Dr. rer. medic. kann zugelassen werden, wer einen mindestens dem Master gleichwertigen Abschluss an einer wissenschaftlichen Hochschule oder Fachhochschule (§ 54 HSG) nachweist und in diesem Fach noch nicht promoviert ist. Ausgeschlossen sind Absolventen und Absolventinnen der Medizin und Zahnmedizin.

      (2) Gleichwertige Abschlussprüfungen von ausländischen Hochschulen werden anerkannt. Über die Gleichwertigkeit entscheidet der Promotionsausschuss. Die Gleichwertigkeit ist vor Beginn der Promotion im Rahmen der Anmeldung zu klären.

      (3) Die Zulassung zum Promotionsverfahren soll vor Erstellung der Promotionsarbeit im Dekanat beantragt werden. Dem Antrag sind beizufügen
      a) ein unterschriebener akademischer Lebenslauf in tabellarischer Form mit einer Übersicht über Studiengänge, Berufstätigkeit, Erwerb akademischer Grade und bisherige wissenschaftliche Tätigkeiten,
      b) sämtliche Zeugnisse über bestandene Hochschul- und Staatsexamina in beglaubigter Kopie,
      c) Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses,
      d) eine Erklärung des Bewerbers/der Bewerberin darüber, ob und gegebenenfalls mit welchem Erfolg er/sie an anderer Stelle ein Promotionsverfahren beantragt hat oder hatte,
      e) ein Exposé zum Promotionsvorhaben mit dem Promotionsthema, einem Zeit- und Arbeitsplan,
      f) eine Zusicherung der wissenschaftlichen Betreuung des Promotionsvorhabens durch ein habilitiertes Mitglied, einen Juniorprofessor/eine Juniorprofessorin (Mitglied) oder einen Seniorprofessor/eine Seniorprofessorin der Medizinischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (Promotionsvereinbarung),
      g) eine Erklärung der Direktion der Einrichtung (Klinik oder Institut), an der die Dissertation geschrieben werden soll, dass sie hiermit einverstanden ist und die Nutzung ihrer Arbeitsmöglichkeiten im üblichen Umfang gestattet.
      Die Promotionsvereinbarung beinhaltet auch die verpflichtende Erklärung des Betreuers/der Betreuerin, eine kontinuierliche Betreuung des Dissertationsvorhabens zu gewährleisten. Dies schließt gegebenenfalls die Benennung eines Nachfolgers oder ei-ner Nachfolgerin oder eines Stellvertreters oder einer Stellvertreterin ein. Dissertationen können bis zwei Jahre nach Beendigung der Mitgliedschaft zur Christian-Albrechts-Universität nach § 4 Grundordnung betreut werden. Privatdozenten und Privatdozentinnen, die Angehörige der CAU sind, können als Betreuer/Betreuerinnen zugelassen werden, wenn eine ordnungsgemäße Betreuung des Promotionsvorhabens bis zu seinem Abschluss gewährleistet ist und die Direktion der Einrichtung der Medizinischen Fakultät, an der das Promotionsvorhaben durchgeführt werden soll, dem zustimmt. In diesem Fall ist eine Zustimmungserklärung der Direktion dieser Einrichtung beizufügen.
      Der Promotionsausschuss kann weitere Informationen und Stellungnahmen zum Promotionsvorhaben einholen.

      (4) Der Promotionsausschuss befindet aufgrund der eingereichten Unterlagen, insbesondere des Exposés, und der abgegebenen Stellungnahmen gemäß Absatz 3 in der Regel innerhalb eines Monats über die Zulassung zum Promotionsverfahren. Der Promotionsausschuss kann den Zulassungsantrag ablehnen, wenn aufgrund der eingereichten Unterlagen und der Stellungnahmen gemäß Absatz 3 zu erwarten ist, dass eine besondere wissenschaftliche Qualifikation auf dem Fachgebiet der Medizin oder einem daran angrenzenden Fachgebiet mit dem Vorhaben nicht nachgewiesen werden kann.

      (5) In der Regel soll die Dissertation nach drei Jahren eingereicht und das Verfahren nach vier Jahren abgeschlossen sein (Regelbearbeitungszeit). Nach Ablauf von sieben Jahren ist eine Anmeldung zur Prüfung nicht mehr möglich.
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 4 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss eine eigenständige, wissenschaftlichen Ansprüchen genügende Leistung des Doktoranden/der Doktorandin auf dem Gebiet der Medizin oder einem ihrer Grenzgebiete sein.

      (2) Als schriftliche Promotionsleistung kann entweder eine kumulative Dissertation oder eine Monographie eingereicht werden. Die kumulative Dissertation muss mindestens zwei akzeptierte Publikationen in internationalen Fachzeitschriften mit Peer Review umfassen, bei d...
      § 4 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss eine eigenständige, wissenschaftlichen Ansprüchen genügende Leistung des Doktoranden/der Doktorandin auf dem Gebiet der Medizin oder einem ihrer Grenzgebiete sein.

      (2) Als schriftliche Promotionsleistung kann entweder eine kumulative Dissertation oder eine Monographie eingereicht werden. Die kumulative Dissertation muss mindestens zwei akzeptierte Publikationen in internationalen Fachzeitschriften mit Peer Review umfassen, bei denen der Doktorand/die Doktorandin die alleinige oder geteilte Erstautorenschaft hat. Die Publikationen müssen im Zeitraum zwischen der Zulassung zum Promotionsverfahren und der Promotionsprüfung veröffentlicht worden sein. Neben den Publikationen muss eine acht bis zehn Seiten umfassende Zusammenfassung der Arbeiten vorgelegt werden, die in deutscher oder englischer Sprache abzufassen ist und in der die Publikationen übergreifend bewertet und diskutiert werden. Bei Promotion durch Einreichung einer Monographie muss der Doktorand/die Doktorandin mindestens eine Publikation in einer internationalen Fachzeitschrift nachweisen, die inhaltlicher Bestandteil der Dissertation ist und an der er/sie maßgeblich als Mitautor/Mitautorin beteiligt war. Abschlussarbeiten aus vorherigen Prüfungsverfahren dürfen nicht Teil der schriftlichen Promotionsleistung sein.

      (3) Hinsichtlich der Verwertung und Veröffentlichung der mit dem Promotionsvorhaben erarbeiteten Daten, Methoden und Erkenntnisse ist entsprechend den Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis zu verfahren. Hierzu wird auf die einschlägigen Richtlinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft verwiesen. Die Pflichten des Betreuers/der Betreuerin gegenüber dem Dienstherrn sowie die Bestimmungen des Urheberrechts und des Datenschutzes bleiben davon unberührt.

      (4) Die Vergabe des Dissertationsthemas begründet keinen Anspruch auf ein Entgelt oder ein Arbeitsverhältnis.

      (5) Eine früher abgelehnte Dissertation darf nicht erneut vorgelegt werden, es sei denn, die Zurückweisung erfolgte aus Gründen der Nichtzuständigkeit einer anderen Hochschule oder Fakultät.
    • in Englisch möglich Ohne Ang.
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ja
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle NBl. HS MBWK Schl.-H. 2019, S. 3 ff.
  • Hochschulporträt
    „An der Kieler Universität bieten wir mehr: mehr Auswahl, mehr Förderung, mehr Meer. Hier profitieren ambitionierte junge Menschen von einer forschungsnahen Lehre – die Grundlage für ihren späteren Erfolg.”
    Prof. Dr. Simone Fulda
    Präsidentin der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
    Foto: Studierende vor dem Auditorium Maximum
    Lehren und Lernen an der CAU

    Die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) ist eine forschungsstarke Volluniversität mit mehr als 27.000 Studierenden und über 2.000 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Zwischen den Disziplinen ihrer acht Fakultäten entstehen permanent dynamische Schnittstellen, die sich in einem integrativen Forschungsprofil sowie auch der Lehre widerspiegeln.
    Durch Forschung, Lehre und Wissenstransfer trägt die CAU zur Lösung der großen Herausforderungen unserer Zeit bei.

    Icon: uebersicht
    offene Netzwerke, Service-Learning und ein attraktives Lebensumfeld am Meer
    Icon: uebersicht
    bietet zahlreiche Möglichkeiten für eine individuelle Gestaltung des Studiums
    Studium und Lehre

    Die Kieler Universität bietet Studieninteressierten mit rund 190 Studiengängen viele Möglichkeiten, das Studium individuell zu gestalten. Typisch für Kiel sind frühe Einblicke in aktuelle Forschung und fachliche Grundlagen für eine Zusammenarbeit in interdisziplinären Teams. Dazu kommen offene Netzwerke, Service-Learning oder ein attraktives Lebensumfeld am Meer.

    Icon: studium
    bietet in 190 Studiengängen die Möglichkeit, viel zu lernen und sich mit vielen Menschen auszutauschen
    Icon: studium
    verbindet Menschen unterschiedlicher Herkunft, Expertisen und Erfahrungen
    Forschung

    Neben starker Einzelforschung hat die CAU vier Forschungsschwerpunkte gebildet: Lebenswissenschaften, Meereswissenschaften, Nanowissenschaften und Oberflächenforschung sowie Gesellschaft, Umwelt und Kultur im Wandel. Jeder Schwerpunkt bündelt die Expertisen verschiedener Fakultäten aus den Natur-, Sozial-, Ingenieur-, Rechts- und Geisteswissenschaften. Die Forschungsschwerpunkte sind fest in die Universitätsstrukturen eingebettet und bilden die universitäre Grundlage für die Exzellenzcluster zur Präzisionsmedizin für chronische Entzündungserkrankungen („Precision Medicine in Chronic Inflammation“, PMI) sowie „ROOTS – Konnektivität von Gesellschaft, Umwelt und Kultur in vergangenen Welten“.

    Icon: forschung
    Universität mit langer Tradition
    Icon: forschung
    bietet ein fachübergreifendes akademisches Umfeld
    Foto: Studierende vor dem Auditorium Maximum auf dem Weg zur Vorlesung
    Foto: Studierende vor dem Computer bei der Auswertung von Forschungsergebnissen
    Foto: Studierende verlassen das Hauptgebäude der Universität Kiel

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