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Ruhr-Universität Bochum

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Steckbrief

  • Hochschule Ruhr-Universität Bochum
  • Fakultät / Fachbereich Katholisch-Theologische Fakultät
  • Promotionsfach / fächer Katholische Theologie
  • Sachgebiet(e) Theologie, allgemeine
  • Doktorgrad(e) Dr. theol.; Ph.D.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 5 Voraussetzungen der Promotion

      (1) Zur Promotion hat Zugang, wer
      a) ein ordnungsgemäßes Studium der Katholischen Theologie an einer Universität einschließlich Gesamthochschule oder einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern abgeschlossen hat. Abschlüsse dieser Art sind: der Magister Theologiae, der Master of Education, der Master of Arts, das Lizentiat, die Diplomprüfung, das kirchliche Abschlussexame...
      § 5 Voraussetzungen der Promotion

      (1) Zur Promotion hat Zugang, wer
      a) ein ordnungsgemäßes Studium der Katholischen Theologie an einer Universität einschließlich Gesamthochschule oder einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern abgeschlossen hat. Abschlüsse dieser Art sind: der Magister Theologiae, der Master of Education, der Master of Arts, das Lizentiat, die Diplomprüfung, das kirchliche Abschlussexamen, das Bakkalaureat, das Staatsexamen für das Fach Katholische Religionslehre für die Sekundarstufe II; oder
      b) einen Abschluss nach einem einschlägigen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens sechs Semestern im Fach Katholische Theologie und daran anschließend angemessene, auf die Promotion vorbereitende Studien, oder
      c) einen Abschluss eines Masterstudiengangs im Fach Katholische Theologie im Sinne des § 61 Abs. 2 Satz 2 HG
      nachweist.

      (2) Der Zugang zur Promotion ist vom Nachweis eines qualifizierten Abschlusses abhängig. Zugelassen werden kann nur, wer in den vier Fächergruppen der Theologie jeweils eine Seminarleistung sowie in dem Fach, in dem die Dissertation geschrieben wird, eine weitere Seminarleistung nachgewiesen hat.

      (3) Wenn auf die Promotion vorbereitende Studien festgelegt werden sollen, werden diese nach individueller Feststellung des Kenntnisstandes durch den Promotionsausschuss im Benehmen mit der Bewerberin oder dem Bewerber und den Betreuerinnen oder Betreuern vorgeschlagen.

      (4) Für Bewerberinnen und Bewerber, die ihren Studienabschluss in Ländern außerhalb der europäischen Union erlangt haben, gelten die gleichen Voraussetzungen, soweit die Gleichwertigkeit des Abschlusses festgestellt worden ist. Über die Gleichwertigkeit der Abschlüsse entscheidet der Promotionsausschuss auf der Grundlage von zwischenstaatlichen Abkommen, der Einstufung der Hochschule, an der der Abschluss erworben wurde, und aufgrund von Abkommen mit Partnerhochschulen. Bei Zweifeln an der Gleichwertigkeit soll die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen gehört werden.

      (5) Für die Aufnahme des Promotionsstudiums an der Ruhr-Universität Bochum muss der Promotionsausschuss festgestellt haben, dass die Bewerberin oder der Bewerber über ausreichende Kenntnisse in einer gängigen Wissenschaftssprache (entweder Deutsch oder Englisch) verfügt.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 11 Dissertation

      (1) Mit der Dissertation muss die Doktorandin oder der Doktorand die Befähigung zu selbstständiger Forschungsarbeit in ihrem bzw. seinem Forschungsgebiet nachweisen. Die Dissertation muss eigene neue wissenschaftliche Ergebnisse enthalten, die in ihrer Darstellung wissenschaftliche Ansprüche erfüllen.

      (2) Die Dissertation darf in keinem anderen Promotionsverfahren oder vergleichbaren Verfahren an einer Hochschule im In- und Ausland verwendet worden sei...
      § 11 Dissertation

      (1) Mit der Dissertation muss die Doktorandin oder der Doktorand die Befähigung zu selbstständiger Forschungsarbeit in ihrem bzw. seinem Forschungsgebiet nachweisen. Die Dissertation muss eigene neue wissenschaftliche Ergebnisse enthalten, die in ihrer Darstellung wissenschaftliche Ansprüche erfüllen.

      (2) Die Dissertation darf in keinem anderen Promotionsverfahren oder vergleichbaren Verfahren an einer Hochschule im In- und Ausland verwendet worden sein oder werden, soweit sich aus dieser Ordnung nichts anderes ergibt.

      (3) Eine Vorabveröffentlichung von Dissertationsergebnissen ist in Absprache mit den Betreuerinnen bzw. Betreuern möglich. Vorab veröffentlichte Ergebnisse sind in der Dissertation kenntlich zu machen.

      (4) Zur Begutachtung bestellt die Promotionskommission nach folgenden Grundsätzen in der Regel zwei Gutachter/innen; sie kann in begründeten Ausnahmefällen auch weitere Gutachter/innen bestellen:
      1. Von den Gutachter/innen kann nur eine/r aus einer anderen Fakultät bestellt werden.
      2. Als erste/r Gutachter/in ist in der Regel die/der Erstbetreuer/in, mit der/dem das Thema vereinbart worden ist, zu benennen.

      (5) Die Dissertation kann von der Doktorandin oder dem Doktoranden zurückgezogen werden, solange noch kein Gutachten vorliegt. In diesem Fall gilt die Dissertation als nicht vorgelegt und das Promotionsverfahren als nicht eröffnet. Dies ist nur einmal möglich. Bei der Wiedereinreichung ist die Dissertation in der Regel denselben Gutachterinnen bzw. Gutachtern wie vor der Rückgabe vorzulegen. Zieht die Doktorandin oder der Doktorand die Dissertation zu einem späteren Zeitpunkt zurück, so ist das Promotionsverfahren erfolglos beendet.

      (6) Ein Exemplar der Dissertation wird gemäß der „Richtlinien über Aufbewahrung, Aussonderung, Archivierung und Vernichtung von Akten“ der Ruhr-Universität Bochum verwahrt, auch wenn das Verfahren erfolglos beendet wird.

      (7) Die Dissertation muss in einer Form eingereicht werden, in der sie zur Veröffentlichung reif ist. Sie muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Der Promotionsausschuss kann in besonders begründeten Fällen eine andere Sprache gestatten.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ohne Ang.
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 18 Hochschulübergreifende Promotionsverfahren

      Der Promotionsausschuss kann mit anderen, insbesondere ausländischen Hochschulen die Durchführung gemeinsamer Promotionsverfahren bzw. die gemeinsame Verleihung eines Doktorgrades vereinbaren. Entsprechende Verträge sind vom Fakultätsrat der Katholisch-Theologischen Fakultät zu verabschieden; in ihnen kann von den Regelungen dieser Ordnung abgewichen werden.
      § 18 Hochschulübergreifende Promotionsverfahren

      Der Promotionsausschuss kann mit anderen, insbesondere ausländischen Hochschulen die Durchführung gemeinsamer Promotionsverfahren bzw. die gemeinsame Verleihung eines Doktorgrades vereinbaren. Entsprechende Verträge sind vom Fakultätsrat der Katholisch-Theologischen Fakultät zu verabschieden; in ihnen kann von den Regelungen dieser Ordnung abgewichen werden.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Beknntmachungen 1189/2016
  • Hochschulporträt
    „Als Reformuniversität gegründet ist die RUB heute eine forschungsstarke, inklusive und internationale Universität im dynamischen Schmelztiegel des Ruhrgebiets. Sie wird getragen vom Mut zur Veränderung und Innovation.”
    Prof. Dr. Dr. h.c. Martin Paul
    Rektor der Ruhr-Universität Bochum
    Foto: Luftbild von der Ruhr-Universität Bochum
    Creating Knowledge Networks

    Ihre Forschungsstärke, ihre ausgezeichnete internationale Vernetzung und ihr innovatives Lehrkonzept machen die Ruhr-Universität Bochum zu einem gefragten Kooperationspartner und zum attraktiven Studienort für junge Menschen aus der ganzen Welt.

    Icon: uebersicht
    RUB als Treiberin für Wandel und Chancengerechtigkeit
    Icon: uebersicht
    vereint Forschungsstärke, innovative Lehre und Internationalität
    Studium und Lehre

    Mit 21 Fakultäten und über 41.000 Studierenden in mehr als 190 Studiengängen ist die Ruhr-Universität eine der zehn größten Universitäten in Deutschland. Sie vereint die gesamte fachliche Breite in Geistes- und Gesellschaftswissenschaften, Naturwissenschaften, Ingenieurwissenschaften und Medizin.

    Studierende gestalten die Lehre aktiv mit und erwerben in ihrem Studium neben aktuellem Fachwissen Urteilskraft, Eigenständigkeit und eine Wertschätzung für andere Disziplinen. Lehrende und Studierende haben gemeinsam das Leitbild „Lernen, Leisten, Gemeinschaft Leben“ festgeschrieben und darin forschendes Lernen zum Handlungsprinzip erklärt.

    Icon: studium
    erklärt forschendes Lernen zum Handlungsprinzip
    Icon: studium
    bietet in 21 Fakultäten ein breites Fächerspektrum
    Forschung

    Spitzenforschung wird in flexiblen, interdisziplinären Research Departments organisiert. Sie sind untereinander und international stark vernetzt, um übergreifende Fragestellungen zu erforschen – mit Schwerpunkten auf Zukunftsfeldern wie IT-Sicherheit, Solvation Science, Neurowissenschaft, Materialforschung, Religionswissenschaft, Plasma- und Proteinforschung.

    Die Ruhr-Universität ist eine der umfassendsten Forschungsuniversitäten Deutschlands. Im nationalen Wettbewerb um die Ansiedlung überregional konkurrenzfähiger Forschungsinfrastruktur konnte sie bisher vier Forschungsbauten einwerben. Sie bieten der Spitzenforschung bestmögliche Bedingungen.

    Von der strukturierten Promotion bis zur Tenure-Track-Professur nach amerikanischem Modell profitieren auch junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler von bestmöglichen Bedingungen. Die Ruhr-Universität legt größten Wert auf Nachwuchsförderung auf allen Karrierestufen, sie unterstützt aktiv die frühe Entfaltung und eigenständige Arbeit von Talenten.

    Icon: forschung
    ist eine der umfassendsten Forschungsuniversitäten Deutschlands
    Icon: forschung
    legt größten Wert auf Nachwuchsförderung auf allen Karrierestufen
    Foto: Blick von außen auf das Audimax der Ruhr-Universität Bochum
    Foto: Studierende auf dem Sommerfest der Ruhr-Universität Bochum
    Foto: Luftbild vom Audimax der Ruhr-Universität Bochum

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