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Universität Rostock

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Steckbrief

  • Hochschule Universität Rostock
  • Fakultät / Fachbereich Juristische Fakultät
  • Promotionsfach / fächer Rechtswissenschaften
  • Sachgebiet(e) Rechtswissenschaften
  • Doktorgrad(e) Dr. iur.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 2 Zulassungsvoraussetzungen

      Die Zulassung zur Promotion setzt voraus:

      (1) Die Zulassung zur Promotion setzt voraus:
      1. Grundsätzlich die Ablegung der Ersten juristischen Prüfung oder der Zweiten juristischen Staatsprüfung oder einer gleichwertigen Prüfung mit gehobenem Prädikat (mindestens "vollbefriedigend"). Die Gleichwertigkeit der Prüfung muss durch Beschluss des Fakultätsrates festgestellt werden. Bei der Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer H...
      § 2 Zulassungsvoraussetzungen

      Die Zulassung zur Promotion setzt voraus:

      (1) Die Zulassung zur Promotion setzt voraus:
      1. Grundsätzlich die Ablegung der Ersten juristischen Prüfung oder der Zweiten juristischen Staatsprüfung oder einer gleichwertigen Prüfung mit gehobenem Prädikat (mindestens "vollbefriedigend"). Die Gleichwertigkeit der Prüfung muss durch Beschluss des Fakultätsrates festgestellt werden. Bei der Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Hochschulabschlüsse werden entsprechende Äquivalenzvereinbarungen sowie Empfehlungen der Kultusministerkonferenz berücksichtigt.
      2. Alternativ das Absolvieren eines rechtswissenschaftlichen Bachelor- und rechtswissenschaftlichen Masterstudiengangs, jeweils mit mindestens der Abschlussnote "gut".
      3. Über Ausnahmen von den Notenerfordernissen der Nummern 1 und 2 entscheidet der Fakultätsrat auf Antrag eines Mitglieds der Fakultät, das nach § 7 zur Berichterstatterin/zum Berichterstatter bestimmt werden kann. Hinsichtlich einer Zulassung mit der Note "befriedigend" kann der Fakultätsrat eine generelle Regelung treffen.
      4. Bewerberinnen und Bewerber, die sich ohne Erfolg einer Doktorprüfung unterzogen haben, werden nicht zugelassen.

      (2) Bewerber müssen mindestens zwei rechtswissenschaftliche Semester an der Universität Rostock studiert und hier mindestens ein Seminar oder ein Doktorandenkolloquium erfolgreich besucht haben. Der Dekan kann gestatten, daß die beiden Semester durch ein Studium als Gasthörer nachgewiesen werden. Abweichungen bedürfen der Genehmigung des Fakultätsrates. Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn der Bewerber mindestens ein Jahr als wissenschaftlicher Assistent oder Mitarbeiter an der Juristischen Fakultät der Universität Rostock tätig gewesen ist.

      (3) Über die Zulassung von Fachhochschulabsolventinnen und -absolventen zur Promotion entscheidet der Fakultätsrat. Ein Abweichen von dem Erfordernis nach Absatz 1 Nr. 2 ist in Fällen der Zulassung von Fachhochschulabsolventinnen und -absolventen zur Promotion nicht möglich.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 4 Dissertation

      (1) Die Dissertation muß eine Leistung des Bewerbers, die seine Fähigkeit zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit erweist, und einen Beitrag zum Fortschritt der Rechtswissenschaft darstellen. Gemeinschaftliche Forschungsarbeiten können als Dissertation zugelassen werden, sofern der Beitrag des Doktoranden als individuelle wissenschaftliche Leistung deutlich abgrenzbar und bewertbar ist und den Anforderungen entspricht, die an eine allein verfaßte Dissertatio...
      § 4 Dissertation

      (1) Die Dissertation muß eine Leistung des Bewerbers, die seine Fähigkeit zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit erweist, und einen Beitrag zum Fortschritt der Rechtswissenschaft darstellen. Gemeinschaftliche Forschungsarbeiten können als Dissertation zugelassen werden, sofern der Beitrag des Doktoranden als individuelle wissenschaftliche Leistung deutlich abgrenzbar und bewertbar ist und den Anforderungen entspricht, die an eine allein verfaßte Dissertation zu stellen sind.

      (2) Die Dissertation soll in druckreifem Zustand eingereicht werden. Der Bewerber kann mit Genehmigung des Fakultätsrates auch eine bereits veröffentlichte Abhandlung als Dissertation vorlegen. Die Veröffentlichung darf zum Zeitpunkt des Zulassungsantrages nicht länger als 1 Jahr zurückliegen.

      (3) Die Dissertation soll in der Regel in deutscher Sprache abgefaßt sein. Abweichungen sind nur in besonders begründeten Ausnahmefällen zulässig und müssen vom Fakultätsrat genehmigt werden.
    • in Englisch möglich Ohne Ang.
    • gemeinschaftliche Dissertation Ja
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ohne Ang.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Veröffentlichung der Fakultät
    • zuletzt geändert am 07.06.2021
  • Hochschulporträt
    „Nach dem Motto Traditio et Innovatio hat sich unsere Universität in ihren 600 Jahren stetig weiterentwickelt. Heute sind hier neun Fakultäten und die Interdisziplinäre Fakultät mit vier Departments zu finden.”
    Prof. Dr. med. Wolfgang Schareck
    Rektor der Universität Rostock
    Foto: Blick auf das Hauptgebäude der Universität Rostock
    Traditio et Innovatio

    Die UR ist die älteste und traditionsreichste Universität im Ostseeraum. Sie besteht aus neun Fakultäten. Zusätzlich verbindet die Interdisziplinäre Fakultät als Zentrale Wissenschaftliche Einrichtung Forschende und Studierende aller Fachrichtungen in derzeit vier Profillinien: „Leben, Licht und Materie“, „Maritime Systeme“, „Altern des Individuums und der Gesellschaft“ und „Wissen - Kultur - Transformation“. Sie stellen die Forschungsschwerpunkte dar, die aus der Tradition der Universität gewachsen sind und der Schärfung des Profils der UR durch eine interdisziplinäre Verbindung von Stärken in fächerübergreifender Kommunikation und Zusammenarbeit dienen.

    Icon: uebersicht
    älteste, traditionsreichste Universität im Ostseeraum mit neun Fakultäten
    Icon: uebersicht
    über 100 Studiengänge mit einem Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung
    Studium und Lehre

    Mit über 100 Studiengängen gehört die UR zu den Hochschulen Deutschlands mit dem breitesten Fächerspektrum. Das Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung widmet sich der Weiterentwicklung der Qualität der Lehrerbildung und der Stärkung der Bildungsforschung.

    Icon: studium
    verfügt über neun Fakultäten, die sich in zahlreiche Institute und Kliniken untergliedern
    Icon: studium
    Studierende können aus einem breiten Fächerspektrum in verschiedensten Studienfeldern auswählen
    Die Interdisziplinäre Fakultät der Universität Rostock

    Im Jahr 2007 hat sich die UR drei Profillinien gegeben. 2010 ist eine vierte Profillinie hinzugekommen. Organisiert werden Forschung und Lehre zu verschiedenen Feldern in der gegründeten Interdisziplinären Fakultät. Mit dieser Institutionalisierung der thematischen Konzentration und der fachübergreifenden Kooperation beschreitet die UR nicht nur wissenschaftspolitisches Neuland. Sie will zu diesen ausgewählten Themen ihre umfassenden Expertisen bündeln und ausbauen. Die Grundlage der intensiven Zusammenarbeit bilden die vier zukunftsrelevanten Themen „Leben, Licht & Materie“, „Maritime Systeme“, „Altern des Individuums & der Gesellschaft“ und „Wissen – Kultur – Transformation“. Die interdisziplinäre Bearbeitung dieser komplexen Problemfelder ermöglicht die Entwicklung neuer Perspektiven, Inhalte und Technologien. Auf diesem Weg will sie innerhalb der nächsten Jahre in die Gruppe der Spitzenuniversitäten Deutschlands aufrücken. 2019 ist die Zielmarke, die das 600-jährige Universitätsjubiläum vorgibt.

    Icon: forschung
    bündelt Kompetenzen und Forschungsaktivitäten in fakultätsübergreifenden Departments der Interdisziplinären Fakultät (INF)
    Icon: forschung
    kooperiert mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Bundes-und Landesforschungsanstalten und der Wirtschaft
    Foto: Studierende vor der Bibliothek der Universität Rostock
    Foto: Blick auf das Gebäude des Fachbereichs Physik
    Foto: Blick auf das Audimax der Universität Rostock

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