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Frankfurt School of Finance & Management

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Steckbrief

  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 4 Zulassung zum Promotionsstudium

      (1) Als Doktorand kann zum Promotionsstudium zugelassen werden, wer ein Masterstudium an einer Hochschule in Deutschland oder ein Diplomstudium an einer deutschen Universität im Fachgebiet der Dissertation mit mindestens dem Gesamtergebnis "gut" oder einer gleichwertigen Note abgeschlossen hat. Bei einer Bewertung nach ECTS-Grades müssen mindestens 75% der erzielbaren Leistungspunkte erreicht worden sein.

      (2) Absolventen mit dem Diplom ...
      § 4 Zulassung zum Promotionsstudium

      (1) Als Doktorand kann zum Promotionsstudium zugelassen werden, wer ein Masterstudium an einer Hochschule in Deutschland oder ein Diplomstudium an einer deutschen Universität im Fachgebiet der Dissertation mit mindestens dem Gesamtergebnis "gut" oder einer gleichwertigen Note abgeschlossen hat. Bei einer Bewertung nach ECTS-Grades müssen mindestens 75% der erzielbaren Leistungspunkte erreicht worden sein.

      (2) Absolventen mit dem Diplom einer deutschen Fachhochschule im Fachgebiet der Dissertation können unter Vorbehalt zum Promotionsstudium zugelassen werden, wenn sie mit mindestens dem Gesamtergebnis "gut" abgeschlossen haben. Die Voraussetzungen zur endgültigen Zulassung sind durch eine Eignungsfeststellung nach dem erfolgreichen Erbringen aller Studienleistungen des ersten Jahres im Promotionsstudium erfüllt.

      (3) Bewerber mit einem Masterabschluss, Universitäts- oder Fachhochschuldiplom aus einem anderen Fachgebiet können analog zur Regelung des Abs. (2) unter Vorbehalt zum Pro-motionsstudium zugelassen werden.

      (4) Der Promotionsausschuss entscheidet bei Bewerbern mit Hochschulgraden einer ausländischen Hochschule über die Gleichwertigkeit zu Abschlüssen nach Abs. (1)-(3).

      (5) Der Antrag auf Zulassung zum Promotionsstudium ist schriftlich – in der Regel in elektronischer Form -- an den Vorsitzenden des Promotionsausschusses zu richten. Dem Antrag sind die folgenden Unterlagen beizufügen:
      a) Eine Skizze für ein mögliches Forschungsvorhaben gemäß den vom Promotionsausschuss festgelegten Richtlinien;
      b) Kopien der Hochschulzugangsberechtigung und der zum Nachweis nach Abs. (1)-(4) erforderlichen Hochschulabschlusszeugnisse;
      c) Eine Darstellung des Lebenslaufs und des Studienwegs des Bewerbers einschließlich eines Verzeichnisses der Schriften, die der Bewerber bereits veröffentlicht hat;
      d) Falls zutreffend, die Angabe von Hochschulstudien und früheren Promotionsverfahren, die nicht erfolgreich abgeschlossen wurden.

      (6) Mit der Zulassung zum Promotionsstudium ist der Doktorand an der Frankfurt School of Finance & Management immatrikuliert und wird in das Promotionsregister eingetragen. Es wird eine Promotionsgebühr nach der aktuellen Gebührenregelung des Präsidiums erhoben.

      (7) Der Doktorand kann sein Promotionsvorhaben zurückziehen, solange die Dissertation noch nicht eingereicht wurde (§ 6 Abs. (3))

      (8) Wenn einem Bewerber die Zulassung zur Promotion vom Promotionsausschuss versagt wird, wird ihm dies schriftlich mitgeteilt. Die Zulassung zur Promotion kann widerrufen werden, wenn der Fortschritt im Promotionsstudium nicht nachgewiesen wird.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 6 Dissertation

      (1) Die Dissertation soll ein Thema aus einem Fachgebiet zum Gegenstand
      haben, das an der Frankfurt School of Finance & Management
      wissenschaftlich vertreten ist. Die Dissertation leistet als eigenständige Arbeit
      einen Beitrag zum wissenschaftlichen Erkenntnisfortschritt. Die Dissertation
      soll in deutscher oder englischer Sprache abgefasst werden.

      (2) Die Dissertation kann eingerecht werden, wenn alle Leistungsnachweise aus
      dem Promotio...
      § 6 Dissertation

      (1) Die Dissertation soll ein Thema aus einem Fachgebiet zum Gegenstand
      haben, das an der Frankfurt School of Finance & Management
      wissenschaftlich vertreten ist. Die Dissertation leistet als eigenständige Arbeit
      einen Beitrag zum wissenschaftlichen Erkenntnisfortschritt. Die Dissertation
      soll in deutscher oder englischer Sprache abgefasst werden.

      (2) Die Dissertation kann eingerecht werden, wenn alle Leistungsnachweise aus
      dem Promotionsstudium gemäß § 5 Abs. (3) a-d vorliegen, die nach dem
      Promotionsplan in den ersten vier Semestern vorgesehen sind.

      (3) Die Dissertation muss in vier Exemplaren beim Vorsitzenden des Promotionsausschusses eingereicht werden. Ihr ist eine ehrenwörtliche Erklärung beizufügen, dass die Dissertation selbstständig verfasst wurde und die benutzten
      Quellen vollständig angegeben sind. Außerdem ist eine Erklärung abzugeben,
      dass die Dissertation weder in vorgelegter noch in ähnlicher Form bereits in
      einem vergleichbaren Prüfungsverfahren eingereicht wurde. Darüber hinaus
      unterliegt der Doktorand dem Ehrenkodex der Frankfurt School of Finance &
      Management.

      (4) Die Prüfer nehmen jeweils in einem unabhängigen Gutachten Stellung und
      sprechen sich für die Annahme oder Ablehnung der Dissertation aus. Die
      Dissertation wird mit Leistungspunkten gemäß § 8 Abs. (1) bewertet.

      (5) Die Dissertation und die Gutachten liegen mindestens vier Wochen vor dem
      Termin der Disputation im Dekanat zur Einsichtnahme und Stellungnahme
      durch die Mitglieder der Professorenschaft der Frankfurt School of Finance &
      Management aus. Über einen Einspruch, der schriftlich begründet werden
      muss, entscheidet der Promotionsausschuss.

      (6) Wenn die Dissertation von einem Prüfer in seinem Gutachten oder einem
      Mitglied der Professorenschaft in einem Sondergutachten beanstandet wird,
      entscheidet der Promotionsausschuss darüber, ob die Dissertation zur
      Überarbeitung in einer vorgegebenen Frist zurückgegeben wird. Wird die
      Dissertation innerhalb der Frist nicht erneut eingereicht, gilt sie als abgelehnt.

      (7) Falls in den Gutachten oder in einem Sondergutachten eines Mitglieds der
      Professorenschaft die Annahme empfohlen, aber Verbesserungen angeregt
      werden, so wird die Dissertation unter der Auflage von Ergänzungen und
      Veränderungen vor der Drucklegung angenommen.

      (8) Wenn die Prüfer die Dissertation mehrheitlich nicht zur Annahme empfehlen,
      gilt sie als abgelehnt. Wenn bei unterschiedlichen Beurteilungen nur ein Prüfer
      die Annahme der Dissertation ablehnt, entscheidet der Promotionsausschuss.
      Wird die Dissertation abgelehnt, so ist die Promotion nicht bestanden.

      (9) Dem Doktoranden ist auf Antrag Einsicht in die Gutachten zu gewähren.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ja
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Internetseite der Hochschule
    • zuletzt geändert am 03.06.2015
  • Hochschulporträt
    German Excellence. Global Relevance.

    Die Frankfurt School of Finance & Management ist eine private Business School, die von EQUIS, AMBA und AACSB akkreditiert ist. Sie ist auf Finanz-, Wirtschafts- und Management-Themen spezialisiert und bietet Bachelor-, Master-, MBA- und Promotionsprogramme an sowie Executive Education und Seminare für Berufstätige und Auszubildende.

    In renommierten Hochschul-Rankings erreicht die Frankfurt School regelmäßig Spitzenpositionen. Beispielsweise belegt sie im aktuellen European Business School Ranking der Financial Times Platz 26, im Times Higher Education Global University Employability Ranking ist sie als beste deutsche Business School gelistet.

    Darüber hinaus zeichnet sich die Frankfurt School durch ihre Beratungsleistungen aus. Ein Schwerpunkt liegt dabei in der Beratung von Unternehmen und Organisationen in Schwellenländern, insbesondere im Bereich ESG.

    Neben dem Frankfurter Campus unterhält die Frankfurt School Studienstandorte in Hamburg und München.

    Icon: uebersicht
    lebendige und weltoffene private Business School
    Icon: uebersicht
    unterhält Standorte in Frankfurt, Hamburg und München
    Triple Crown

    Studium und Lehre der Frankfurt School sind auf Finanz-, Wirtschafts- und Management-Themen spezialisiert. Die Business School bietet Bachelor-, Master-, MBA- und Promotionsprogramme an und ist eine von nur rund 100 Hochschulen weltweit, die von von EQUIS, AMBA und AACSB akkreditiert ist und damit die sogenannte Triple-Crown-Akkreditierung besitzt.

    Die Qualität von Studium und Lehre an der Frankfurt School wird zudem regelmäßig durch sehr gute Platzierungen in angesehen Rankings belegt. Im European Business School Ranking der Financial Times (FT) belegt die Frankfurt School Platz 26 in Europa, im Times Higher Education Global University Employability Ranking ist sie die beste deutsche Business School. Zudem hat die FT den Master in Management der Frankfurt School weltweit auf Platz 37 gerankt und den Master of Finance auf Platz 33. Im Hochschulranking der WirtschaftsWoche belegt die Frankfurt School für Betriebswirtschaftslehre Platz drei unter den deutschen Universitäten.

    Icon: studium
    Studium und Lehre sind auf Finanz-, Wirtschafts- und Management-Themen spezialisiert
    Icon: studium
    bietet Studienprogramme für Interessierte mit unterschiedlichem beruflichen Hintergrund
    Internationale Exzellenz und intensiver Austausch mit der Praxis

    Fakultätsmitglieder der Frankfurt School werden regelmäßig mit deutschen und internationalen Forschungspreisen und Stipendien ausgezeichnet und auch eingeladen, an renommierten Business Schools in den USA und anderen Ländern zu unterrichten. Zudem findet die Forschung zu den großen Transformationsthemen wie Digitalisierung und Klimawandel Gehör in Politik und Wirtschaft.

    Die Business School besitzt einen der führenden Finance-Fachbereiche in Europa, und die Forschungszentren der Frankfurt School, beispielsweise zu Blockchain, Real Estate, Nachhaltigkeit, Goverance, Regulierung und Finanzthemen, ziehen durch hervorragende, anwendungsorientierte Forschung immer größere Aufmerksamkeit auf sich. Sie setzen Akzente in der Scientific Community, stellen Erkenntnisse für Wirtschaft, Politik und Gesellschaft zur Verfügung und etablieren sich als Dialogplattformen.

    Icon: forschung
    zählt zu den größten deutschen wirtschaftswissenschaftlichen Fakultäten
    Icon: forschung
    überzeugt durch praxisnahe und anwendungsorientierte Forschung
    Weltweit vernetzt

    Drei weltweit anerkannte Akkreditierungen, innovative englischsprachige Studiengänge, Studierende aus aller Welt, eine forschungsstarke und internationale Fakultät sowie sehr gute Rankingplatzierungen: Die Frankfurt School ist eine attraktive Adresse für Spitzenuniversitäten weltweit, die mit uns kooperieren.

    Darunter sind u.a. die London Business School, SDA Bocconi in Mailand, die französischen Business Schools ESSEC und EDHEC, IE und ESADE in Barcelona, die australische University of New South Wales, die University of Hong Kong oder die Rotterdam School of Management. Insgesamt ist die Frankfurt School mit über 125 Partneruniversitäten weltweit vernetzt.

    Icon: international
    vernetzt mit vielen Partneruniversitäten weltweit
    Icon: international
    Anziehungspunkt für internationale Studierende

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