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Universität Münster

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Steckbrief

  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 6 Zulassung zum Promotionsstudium

      (1) Die Zulassung zum Promotionsstudium erfolgt durch Einschreibung in das Promotionsstudium. Die Promotionsstudierenden sollen während der Dauer der Promotion an der Universität Münster eingeschrieben sein. Zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung und Prüfungsdurchführung müssen die Promovierenden an der Universität Münster immatrikuliert sein.

      (2) Das Promotionsfach entspricht in der Regel dem bzw. einem Fach des der Promotion vorau...
      § 6 Zulassung zum Promotionsstudium

      (1) Die Zulassung zum Promotionsstudium erfolgt durch Einschreibung in das Promotionsstudium. Die Promotionsstudierenden sollen während der Dauer der Promotion an der Universität Münster eingeschrieben sein. Zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung und Prüfungsdurchführung müssen die Promovierenden an der Universität Münster immatrikuliert sein.

      (2) Das Promotionsfach entspricht in der Regel dem bzw. einem Fach des der Promotion vorausgehenden Abschlusses, doch kann in begründeten Fällen auch ein anderes Fach gewählt werden (s. § 6 Abs. 5).

      (3) Die Einschreibung setzt den Nachweis eines der folgenden Abschlüsse voraus:
      a) einen Abschluss nach einem einschlägigen Universitätsstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern, für das ein anderer Grad als ‚Bachelor’ verliehen wird (s. § 67 Abs. 4 Nr. 1 HG);
      b) einen Abschluss mit mindestens der Note 1,50 nach einem einschlägigen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens sechs Semestern und daran anschließende angemessene, auf die Promotion vorbereitende Studien im Promotionsfach (s. § 67 Abs. 4 Nr. 2 HG). Diese können vor Aufnahme des Promotionsstudiums oder studienbegleitend durchgeführt werden. Im Einzelnen wird dies von der/dem Vorsitzenden des Promotionsausschusses auf Vorschlag der Erstbetreuerin / des Erstbetreuers oder der Betreuergruppe im Rahmen der Betreuungsvereinbarung (s. § 8 Abs. 4) geregelt.
      c) einen Abschluss in einem einschlägigen Masterstudiengang mit einer Regelstudienzeit von zwei bis vier Semestern, dem ein mit einem Bachelorgrad abgeschlossener Studiengang vorausgeht (s. § 61 Abs. 2 Satz 2 HG).
      Die Abschlüsse gemäß a) und c) müssen mit mindestens 2,50 bewertet sein. Über begründete Ausnahmen entscheidet die/der Vorsitzende des Promotionsausschusses im Benehmen mit dem/der vorgeschlagenen Erstbetreuenden.

      (4) Einschlägige Abschlüsse an wissenschaftlichen Hochschulen außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes werden auf Antrag anerkannt, wenn sie den Abschlüssen nach Absatz 3 gleichwertig sind.

      (5) Einschlägig ist ein Abschluss, der fachlich dem gewählten Promotionsfach entspricht. In Ausnahmefällen kann die/der Vorsitzende des Promotionsausschusses auch einen Abschluss in einem anderen Fach als einschlägig anerkennen, wenn die Betreuerin / der Betreuer bzw. die Betreuergruppe die fachliche und persönliche Eignung der Promovendin / des Promovenden für das Promotionsfach bestätigt. Die/der Vorsitzende kann im Benehmen mit der Erstbetreuerin / dem Erstbetreuer die Anerkennung mit der Auflage verbinden, während des Promotionsstudiums angemessene zusätzliche Studienleistungen im Promotionsfach zum Ausgleich fachlicher Defizite zu erbringen.

      (6) Die Bewerberin / Der Bewerber muss die in Anhang B im Einzelnen geregelten Fremdsprachenkenntnisse nachweisen. Die/der Vorsitzende des Promotionsausschusses kann in Absprache mit der Erstbetreuerin / dem Erstbetreuer oder der Betreuergruppe gestatten, dass
      a) die Kenntnis einer in Anhang B geforderten Fremdsprache durch die Kenntnis einer anderen Fremdsprache ersetzt wird;
      b) auf den Nachweis der Kenntnis einer der geforderten Fremdsprachen verzichtet wird, wenn eine adäquate Ersatzleistung vorgelegt wird.

      (7) Weitere Voraussetzung für die Zulassung zum Promotionsstudium ist der Abschluss einer Betreuungsvereinbarung, in der durch die Erstbetreuerin / den Erstbetreuer oder die Betreuergruppe oder durch die ausbildende Institution (Graduate School, Graduiertenkolleg):
      a) die Mitglieder der Betreuergruppe benannt werden;
      b) die Betreuung im Rahmen eines begleitenden, strukturierten wissenschaftlichen Studienprogramms sowie eventuelle zusätzliche Qualifikationsmaßnahmen (s. Absatz 3) geregelt und verbindlich zwischen der Promovendin / dem Promovenden und den Mitgliedern der Betreuergruppe vereinbart werden.

      (8) Die Betreuungsvereinbarung ist bei der Immatrikulation in einen Promotionsstudiengang vorzulegen. Der Name der Zweitbetreuerin / des Zweitbetreuers kann nachträglich hinzugefügt werden; dies soll spätestens ein Jahr nach Abschluss der Betreuungsvereinbarung geschehen.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 3 Struktur des Promotionsverfahrens
      ...
      - eine in deutscher oder in begründeten Fällen auch in einer anderen Sprache verfasste wissenschaftliche Abhandlung (Dissertation). Im Promotionsfach „Englische Philologie“ wird die Dissertation in der Regel auf Englisch geschrieben, auf Antrag und mit Einverständnis der Betreuerinnen / Betreuer ausnahmsweise in deutscher Sprache. Auf begründeten Antrag einzelner Fächer kann der Promotionsausschuss auch mehrere schriftliche Arbeiten ...
      § 3 Struktur des Promotionsverfahrens
      ...
      - eine in deutscher oder in begründeten Fällen auch in einer anderen Sprache verfasste wissenschaftliche Abhandlung (Dissertation). Im Promotionsfach „Englische Philologie“ wird die Dissertation in der Regel auf Englisch geschrieben, auf Antrag und mit Einverständnis der Betreuerinnen / Betreuer ausnahmsweise in deutscher Sprache. Auf begründeten Antrag einzelner Fächer kann der Promotionsausschuss auch mehrere schriftliche Arbeiten als kumulative Dissertationsleistung zulassen, sofern diese Arbeiten in Umfang989 und Qualität einer Dissertation entsprechen. Die Fächer legen im Anhang C fest, ob sie die kumulative Dissertation vorsehen und nach welchen Kriterien diese ggf. möglich ist.

      Anhang C
      Bei Vorlage einer kumulativen Dissertation muss von der Betreuergruppe bestätigt werden, dass sie den Anforderungen einer monographischen Dissertation entspricht.
      1) Allgemeine Sprachwissenschaft
      Die als kumulative Dissertation anerkannten Teilpublikationen müssen in einem engen zeitlichen und thematischen Zusammenhang stehen und insgesamt den an eine Dissertation zu stellenden Anforderungen genügen. Die kumulative Dissertation wird als Buchdruck (Papierversion) mit einheitlicher Formatierung eingereicht und enthält neben den Veröffentlichungen eine ausführliche Zusammenfassung der Teilpublikationen. Für jede der Veröffentlichungen muss der jeweilige Stand (eingereicht, begutachtet, angenommen, in welchem Publikationsmedium veröffentlicht und dergleichen) angegeben werden sowie die beteiligten Autorinnen/Autoren.
      2) Indogermanistische Sprachwissenschaft
      Die als kumulative Dissertation anerkannten Teilpublikationen müssen in einem engen zeitlichen und thematischen Zusammenhang stehen und insgesamt den an eine Dissertation zu stellenden Anforderungen genügen. Die kumulative Dissertation wird als Buchdruck (Papierversion) mit einheitlicher Formatierung eingereicht und enthält neben den Veröffentlichungen eine ausführliche Zusammenfassung der Teilpublikationen. Für jede der Veröffentlichungen muss der jeweilige Stand (eingereicht, begutachtet, angenommen, in welchem Publikationsmedium veröffentlicht und dergleichen) angegeben werden sowie die beteiligten Autorinnen/Autoren.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ja
    • kumulative Dissertation Ja
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 18 Promotionsverfahren im Zusammenwirken mit Fächern außerhalb des Fachbereichs Philologie oder mit einer Partneruniversität

      (1) Der Fachbereich Philologie kann den Grad eines Doktors der Philosophie (Dr. phil.) auch im Zusammenwirken mit anderen Fachbereichen der Universität Münster oder einer Partneruniversität verleihen.

      (2) Der Fachbereich Philologie kann auch an der Verleihung eines entsprechenden akademischen Grades einer Partneruniversität mitwirken. Die Dur...
      § 18 Promotionsverfahren im Zusammenwirken mit Fächern außerhalb des Fachbereichs Philologie oder mit einer Partneruniversität

      (1) Der Fachbereich Philologie kann den Grad eines Doktors der Philosophie (Dr. phil.) auch im Zusammenwirken mit anderen Fachbereichen der Universität Münster oder einer Partneruniversität verleihen.

      (2) Der Fachbereich Philologie kann auch an der Verleihung eines entsprechenden akademischen Grades einer Partneruniversität mitwirken. Die Durchführung des Promotionsverfahrens nach Satz 1 oder Absatz 1 setzt eine schriftliche Vereinbarung mit dem betreffenden anderen Fachbereich der Universität Münster oder dem relevanten Fachbereich der Partneruniversität voraus. In der Vereinbarung verpflichten sich beide Fachbereiche, eine entsprechende Promotion zu ermöglichen, und regeln Einzelheiten des Zusammenwirkens. In der Vereinbarung muss geregelt werden, dass die Universität Münster mindestens paritätisch an dem Verfahren (z.B. bei der Besetzung der Prüfungskommission) beteiligt wird und dass alle geltenden formalen Regularien der Universität Münster und der Partneruniversität hierbei Berücksichtigung finden. Es können bzgl. der praktischen Durchführung (z.B. Anzahl von Betreuer/innen oder Anzahl der Mitglieder der Prüfungskommission) gegenüber der Promotionsordnung veränderte Vereinbarungen getroffen werden, ohne dabei den Wesensgehalt der Promotionsordnung zu verändern.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Bekanntmachungen 11/2024
  • Hochschulporträt
    „Die Universität Münster ermöglicht mit ihrem vielfältigen Studienangebot und der exzellenten Forschung ein forschungsnahes Studium und bietet ein optimales Umfeld, um Studium und Freizeit zu verbinden.”
    Prof. Dr. Johannes Wessels
    Rektor der Universität Münster
    Foto: Studierende stehen mit ihren Fahrrädern auf dem Schlossplatz der Universität Münster.
    Universität Münster - wissen.leben

    Die Universität Münster steht für exzellente Forschung, hochwertige Lehre, für eine engagierte Nachwuchsförderung und Familienfreundlichkeit. Ihr vielfältiges Lehrangebot und hohes Forschungsrenommee sowie die Atmosphäre und Lebensqualität in Münster machen sie zu einem Anziehungspunkt für Studierende sowie Wissenschaftler aus dem In- und Ausland.

    Als regional verankerte und weltoffene Universität fördert sie den internationalen Austausch, die Zusammenarbeit der Disziplinen und den Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis und in die Öffentlichkeit. 

    Icon: uebersicht
    ist eine regional verankerte und weltoffene Universität
    Icon: uebersicht
    vielfältiges Lehrangebot und hohes Forschungsrenommee
    Forschendes Lehren

    Die Universität Münster hat sich in der Lehre das forschende Lernen zum Ziel gesetzt. Ihre Studierenden sollen in immer mehr Studiengängen bereits im Bachelorstudium direkten Kontakt zur aktuellen Forschung ihres Fachs bekommen.

    Das Lehrangebot der 15 Fachbereiche umfasst 280 Studiengänge aus nahezu allen Bereichen der Geistes- und Gesellschaftswissenschaften sowie der Medizin und der Naturwissenschaften.

    Die Universität Münster ist deutschlandweit die größte Ausbildungsstätte für Lehrende. Im Zentrum für Islamische Theologie bildet sie Religionspädagogen für den staatlichen Islamunterricht aus.

    Icon: studium
    Ziel der Lehre ist das forschende Lernen
    Icon: studium
    bietet in 15 Fachbereiche gut 280 Studiengänge
    Spitzenforschung

    An der Universität Münster forschen und lehren über 600 Professoren und mehr als 5.000 wissenschaftliche Mitarbeiter. Die Exzellenzcluster "Religion und Politik" und "Mathematik Münster: Dynamik - Geometrie - Struktur" bringen Wissenschaftler aus fast allen Fachbereichen der Universität Münster zusammen.

    Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Felder, in denen die Universität Münster internationale anerkannte Spitzenforschung betreibt, beispielsweise in der Medizin, in der Chemie und Physik, in der Batterieforschung und in der Evolutionsforschung.

    Die Universität Münster ist Sprecheruniversität in zahlreichen, von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) finanzierten Sonderforschungsbereichen. Zudem unterstreichen die Arbeit von zehn Leibniz-Preisträgern und rund 20 mit europäischen Grants geförderten Wissenschaftlern das hohe Niveau.

    Icon: forschung
    betreibt international anerkannte Spitzenforschung
    Icon: forschung
    verfügt über Exzellenzcluster in verschiedenen Bereichen
    Foto: Zwei Personen in weißen Kitteln arbeiten in einem Labor.
    Foto: Zwei Studierende gehen durch die Bibliothek der Universität Münster und unterhalten sich.
    Foto: Zwei Studentinnen schieben ihre Fahrräder und unterhalten sich.
    Foto: Studierende sitzen in einem vollen Hörsaal und folgen einer Vorlesung.

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