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Universität Münster

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Steckbrief

  • Hochschule Universität Münster
  • Fakultät / Fachbereich Fachbereich 06 Erziehungswissenschaft und Sozialwissenschaften
  • Promotionsfach / fächer
    ... Erziehungswissenchaft; Kommunikationswissenschaft; Politikwissenschaft; Soziologie
    Erziehungswissenchaft; Kommunikationswissenschaft ...
  • Sachgebiet(e) Pädagogik und Bildung, allgemeine; Sozialwissenschaften, allgemeine
  • Doktorgrad(e) Dr. phil.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 4 Zulassung zum Promotionsstudium

      (1) Die Zulassung zum Promotionsstudium erfolgt durch Einschreibung in das Promotionsstudium. Das Promotionsfach entspricht in der Regel dem bzw. einem Fach des der Promotion vorausgehenden Abschlusses, doch kann in begründeten Fällen auch ein anderes benachbartes Fach gewählt werden (s. § 4 Abs. 4).

      (2) Die Einschreibung setzt den Nachweis eines der folgenden Abschlüsse voraus:
      1. Abschluss nach einem einschlägigen Universität...
      § 4 Zulassung zum Promotionsstudium

      (1) Die Zulassung zum Promotionsstudium erfolgt durch Einschreibung in das Promotionsstudium. Das Promotionsfach entspricht in der Regel dem bzw. einem Fach des der Promotion vorausgehenden Abschlusses, doch kann in begründeten Fällen auch ein anderes benachbartes Fach gewählt werden (s. § 4 Abs. 4).

      (2) Die Einschreibung setzt den Nachweis eines der folgenden Abschlüsse voraus:
      1. Abschluss nach einem einschlägigen Universitätsstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern, für das ein anderer Grad als ‚Bachelor’ verliehen wird (s. § 67 Abs. 4 Nr. 1 HG);
      2. Abschluss nach einem einschlägigen, in der Regel mit mindestens 1,50 abgeschlossenen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens sechs Semestern und daran anschließende angemessene, auf die Promotion vorbereitende Studien im Promotionsfach
      (s. § 67 Abs. 4 Nr. 2 HG) (im Folgenden: Angleichungsstudien). Diese können vor Aufnahme des Promotionsstudiums oder studienbegleitend durchgeführt werden. Im Einzelnen wird dies von der/dem Vorsitzenden des Promotionsausschusses auf Vorschlag der Erstbetreuerin/des Erstbetreuers oder der Gruppe der Betreuenden im Rahmen der Betreuungsvereinbarung (s. § 6 Abs. 4) geregelt;
      3. Abschluss in einem einschlägigen Masterstudiengang nach einer Studiendauer von mindestens zwei und höchstens vier Semestern, dem ein mit einem Bachelorgrad abgeschlossener Studiengang vorausgeht (s. § 61 Abs. 2 Satz 2 HG).
      Die Abschlüsse gemäß Nr. 1 und Nr. 3 müssen mit mindestens 2,50 bewertet sein. Über begründete Ausnahmen entscheidet die/der Vorsitzende des Promotionsausschusses im Benehmen mit der/dem vorgeschlagenen Erstbetreuenden.

      (3) Einschlägige Abschlüsse an wissenschaftlichen Hochschulen außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes werden auf Antrag anerkannt, wenn sie den Abschlüssen nach Absatz 2 gleichwertig sind.

      (4) Einschlägig ist ein Abschluss, der fachlich dem gewählten Promotionsfach entspricht. In Ausnahmefällen kann die/der Vorsitzende des Promotionsausschusses auch einen Abschluss in einem anderen Fach als einschlägig anerkennen, wenn die Betreuerin/der Betreuer bzw. die Gruppe der Betreuenden die fachliche und persönliche Eignung der Promovendin/des Promovenden für das Promotionsfach bestätigt. Die/der Vorsitzende kann im Benehmen mit der Erstbetreuerin/dem Erstbetreuer die Anerkennung mit der Auflage verbinden, während des Promotionsstudiums angemessene zusätzliche Angleichungsstudien im Promotionsfach zum Ausgleich fachlicher Defizite zu erbringen.

      (5) Die Bewerberin/der Bewerber muss die im Anhang A im Einzelnen geregelten Fremdsprachenkenntnisse nachweisen. In Ausnahmefällen kann die Erstbetreuerin/der Erstbetreuer oder die Gruppe der Betreuenden gestatten, dass
      1. fehlende Sprachkenntnisse während des Studienprogramms nachgeholt werden können,
      2. die Kenntnis einer in Anhang A geforderten Fremdsprache durch die Kenntnis einer anderen
      Fremdsprache ersetzt wird oder
      3. auf den Nachweis der Kenntnis einer der geforderten Fremdsprachen verzichtet wird.

      (6) Weitere Voraussetzung für die Zulassung zum Promotionsstudium ist der Abschluss einer Betreuungsvereinbarung, in der durch die Erstbetreuerin/den Erstbetreuer oder die Gruppe der Betreuenden oder durch die ausbildende Institution (Graduate School, Graduiertenkolleg u. ä.)
      1. die Erstbetreuerin/der Erstbetreuer und ggf. bereits die anderen Mitglieder der Gruppe der
      Betreuenden benannt werden,
      2. die Eignung der Promovendin/des Promovenden bestätigt wird,
      3. die Betreuung im Rahmen eines begleitenden, strukturierten wissenschaftlichen Studienprogramms sowie eventuelle zusätzliche Qualifikationsmaßnahmen (s. Abs. 2 Nr.
      2) geregelt und verbindlich zwischen der Promovendin/dem Promovenden und der
      Erstbetreuerin/dem Erstbetreuer oder der Gruppe der Betreuenden vereinbart werden.

      (7) Über das Vorliegen der Voraussetzungen stellt die zuständige Erstbetreuerin/der zuständige Erstbetreuer der Bewerberin/dem Bewerber eine Bescheinigung zur Vorlage beim Studierendensekretariat aus.

      (8) Eine Ablehnung der Bewerbung ist schriftlich zu begründen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 8 Dissertation

      (1) Kern der Promotion ist die eigene, selbstständige und originäre Forschungsleistung, die zum Erkenntnisfortschritt im jeweiligen Fach beiträgt.

      (2) Das Thema der Dissertation muss aus einem Gebiet des Promotionsfachs stammen. Es soll von der Promovendin/dem Promovenden im Einvernehmen mit ihren/seinen
      Betreuerinnen/Betreuern gewählt werden.

      (3) Die Dissertation besteht in der Regel aus einer schriftlichen wissenschaftlichen Abhandlung. I...
      § 8 Dissertation

      (1) Kern der Promotion ist die eigene, selbstständige und originäre Forschungsleistung, die zum Erkenntnisfortschritt im jeweiligen Fach beiträgt.

      (2) Das Thema der Dissertation muss aus einem Gebiet des Promotionsfachs stammen. Es soll von der Promovendin/dem Promovenden im Einvernehmen mit ihren/seinen
      Betreuerinnen/Betreuern gewählt werden.

      (3) Die Dissertation besteht in der Regel aus einer schriftlichen wissenschaftlichen Abhandlung. In den in Anhang B genannten Fällen und unter den dort aufgeführten Voraussetzungen ist mit Zustimmung der Betreuerinnen/Betreuer auch eine publikationsbasierte Dissertationsleistung zulässig.

      (4) Die Dissertation darf noch nicht Gegenstand einer staatlichen oder akademischen Prüfung gewesen sein. Im Falle einer publikationsbasierten Dissertation gemäß Absatz 3 können
      Abhandlungen mit mehreren Autorinnen/Autoren Teil der Dissertation mehrerer Promovendinnen/Promovenden sein.

      (5) Die Dissertation muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ja
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 18 Promotionsverfahren im Zusammenwirken mit Fächern außerhalb des Fachbereichs für
      Erziehungswissenschaft und Sozialwissenschaften oder mit einer Partneruniversität

      (1) Der Fachbereich Erziehungswissenschaft und Sozialwissenschaften kann den Grad eines Doktors der Philosophie (Dr. phil) auch im Zusammenwirken mit anderen Fachbereichen der WWU Münster oder einer Partneruniversität verleihen.

      (2) Der Fachbereich Erziehungswissenschaft und Sozialwissenschaften kan...
      § 18 Promotionsverfahren im Zusammenwirken mit Fächern außerhalb des Fachbereichs für
      Erziehungswissenschaft und Sozialwissenschaften oder mit einer Partneruniversität

      (1) Der Fachbereich Erziehungswissenschaft und Sozialwissenschaften kann den Grad eines Doktors der Philosophie (Dr. phil) auch im Zusammenwirken mit anderen Fachbereichen der WWU Münster oder einer Partneruniversität verleihen.

      (2) Der Fachbereich Erziehungswissenschaft und Sozialwissenschaften kann auch an der Verleihung eines entsprechenden akademischen Grades einer Partneruniversität mitwirken. Die Durchführung des Promotionsverfahrens nach Satz 1 oder Absatz 1 setzt eine schriftliche Vereinbarung mit dem betreffenden anderen Fachbereich der WWU Münster oder dem relevanten Fachbereich der Partneruniversität voraus. In der Vereinbarung verpflichten sich beide Fachbereiche, eine entsprechende Promotion zu ermöglichen, und regeln Einzelheiten des Zusammenwirkens. In der Vereinbarung muss geregelt werden, dass die WWU mindestens paritätisch an dem Verfahren (z.B. bei der Besetzung der Prüfungskommission) beteiligt wird und dass alle geltenden formalen Regularien der WWU und der Partneruniversität hierbei Berücksichtigung finden. Es können bzgl. der praktischen Durchführung (z.B. Anzahl von Betreuer/innen oder Anzahl der Mitglieder der Prüfungskommission) gegenüber der Promotionsordnung veränderte Vereinbarungen getroffen werden, ohne dabei den Wesensgehalt der Promotionsordnung zu verändern.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Bekanntmachungen 09/2023, S. 771 ff.
  • Hochschulporträt
    „Die Universität Münster ermöglicht mit ihrem vielfältigen Studienangebot und der exzellenten Forschung ein forschungsnahes Studium und bietet ein optimales Umfeld, um Studium und Freizeit zu verbinden.”
    Prof. Dr. Johannes Wessels
    Rektor der Universität Münster
    Foto: Studierende stehen mit ihren Fahrrädern auf dem Schlossplatz der Universität Münster.
    Universität Münster - wissen.leben

    Die Universität Münster steht für exzellente Forschung, hochwertige Lehre, für eine engagierte Nachwuchsförderung und Familienfreundlichkeit. Ihr vielfältiges Lehrangebot und hohes Forschungsrenommee sowie die Atmosphäre und Lebensqualität in Münster machen sie zu einem Anziehungspunkt für Studierende sowie Wissenschaftler aus dem In- und Ausland.

    Als regional verankerte und weltoffene Universität fördert sie den internationalen Austausch, die Zusammenarbeit der Disziplinen und den Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis und in die Öffentlichkeit. 

    Icon: uebersicht
    ist eine regional verankerte und weltoffene Universität
    Icon: uebersicht
    vielfältiges Lehrangebot und hohes Forschungsrenommee
    Forschendes Lehren

    Die Universität Münster hat sich in der Lehre das forschende Lernen zum Ziel gesetzt. Ihre Studierenden sollen in immer mehr Studiengängen bereits im Bachelorstudium direkten Kontakt zur aktuellen Forschung ihres Fachs bekommen.

    Das Lehrangebot der 15 Fachbereiche umfasst 280 Studiengänge aus nahezu allen Bereichen der Geistes- und Gesellschaftswissenschaften sowie der Medizin und der Naturwissenschaften.

    Die Universität Münster ist deutschlandweit die größte Ausbildungsstätte für Lehrende. Im Zentrum für Islamische Theologie bildet sie Religionspädagogen für den staatlichen Islamunterricht aus.

    Icon: studium
    Ziel der Lehre ist das forschende Lernen
    Icon: studium
    bietet in 15 Fachbereiche gut 280 Studiengänge
    Spitzenforschung

    An der Universität Münster forschen und lehren über 600 Professoren und mehr als 5.000 wissenschaftliche Mitarbeiter. Die Exzellenzcluster "Religion und Politik" und "Mathematik Münster: Dynamik - Geometrie - Struktur" bringen Wissenschaftler aus fast allen Fachbereichen der Universität Münster zusammen.

    Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Felder, in denen die Universität Münster internationale anerkannte Spitzenforschung betreibt, beispielsweise in der Medizin, in der Chemie und Physik, in der Batterieforschung und in der Evolutionsforschung.

    Die Universität Münster ist Sprecheruniversität in zahlreichen, von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) finanzierten Sonderforschungsbereichen. Zudem unterstreichen die Arbeit von zehn Leibniz-Preisträgern und rund 20 mit europäischen Grants geförderten Wissenschaftlern das hohe Niveau.

    Icon: forschung
    betreibt international anerkannte Spitzenforschung
    Icon: forschung
    verfügt über Exzellenzcluster in verschiedenen Bereichen
    Foto: Zwei Personen in weißen Kitteln arbeiten in einem Labor.
    Foto: Zwei Studierende gehen durch die Bibliothek der Universität Münster und unterhalten sich.
    Foto: Zwei Studentinnen schieben ihre Fahrräder und unterhalten sich.
    Foto: Studierende sitzen in einem vollen Hörsaal und folgen einer Vorlesung.

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