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Ihre Suchkriterien : Fakultät 3 Maschinenbau, Elektro- und Energiesysteme

Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg

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Steckbrief

  • Hochschule Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg
  • Fakultät / Fachbereich Fakultät 3 Maschinenbau, Elektro- und Energiesysteme
  • Promotionsfach / fächer
    ... Elektrotechnik; Maschinenbau; Wirtschaftsingenieurwesen
    Elektrotechnik; Maschinenbau ...
  • Sachgebiet(e) Elektrotechnik, allgemeine; Maschinenbau, allgemein
  • Doktorgrad(e) Dr.-Ing.; Dr. phil.; Dr. rer. oec.; Dr. rer. pol.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 2 Zulassungsvoraussetzungen

      (1) Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion richten sich nach § 29 Abs. 4 BbgHG.

      (2) 1Zur Zulassung von Bewerberinnen bzw. Bewerbern mit einem Hochschulabschluss, der außerhalb des Geltungsbereichs des Hochschulrahmengesetzes erworben wurde, ist die Gleichwertigkeit dieses Abschlusses nach Abs. 1 festzustellen. 2Für die Gleichwertigkeit von Studien- und Prüfungsleistungen an Hochschulen außerhalb des Geltungsbereiches des Hoch...
      § 2 Zulassungsvoraussetzungen

      (1) Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion richten sich nach § 29 Abs. 4 BbgHG.

      (2) 1Zur Zulassung von Bewerberinnen bzw. Bewerbern mit einem Hochschulabschluss, der außerhalb des Geltungsbereichs des Hochschulrahmengesetzes erworben wurde, ist die Gleichwertigkeit dieses Abschlusses nach Abs. 1 festzustellen. 2Für die Gleichwertigkeit von Studien- und Prüfungsleistungen an Hochschulen außerhalb des Geltungsbereiches des Hochschulrahmengesetzes dienen die von der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz getroffenen Äquivalenzvereinbarungen als Entscheidungsgrundlage. 3Soweit Äquivalenzvereinbarungen nicht vorliegen, entscheidet der Fakultätsrat mit der Mehrheit seiner Hochschullehrer.

      (3) 1Inhaber eines Bachelorgrades können auch ohne Erwerb eines weiteren Grades im Wege eines Eignungsfeststellungsverfahrens auf Antrag als Doktorandin oder als Doktorand angenommen werden.
      2Das Eignungsfeststellungsverfahren umfasst:
      1. den Nachweis eines besonders qualifizierten Abschlusses. Dieser ist in der Regel gegeben, wenn sowohl die Gesamtnote als auch die Note der Abschlussarbeit (Bachelorarbeit) jeweils „sehr gut“ ist.
      2. den Nachweis der Befähigung zur Promoti-on durch Gutachten von zwei, im entsprechenden Fachgebiet ausgewiesenen, Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrern, von denen mindestens eine oder einer nicht Mitglied der BTU sein darf. Die Bestellung der Gutachterinnen und Gutachter erfolgt durch den Fakultätsrat. Die Betreuerin bzw. der Betreuer kann hierzu einen Vorschlag unterbreiten.
      3Nach Feststellung der Eignung hat die Kandidatin oder der Kandidat eines einschlägigen Hochschulstudiums mit einer Studiendauer von weniger als acht Semestern sich durch fachspezifische Studien die für die Durchführung der Promotion unabdingbar notwendigen nachzuholenden Fachkenntnisse nachweislich im Notendurchschnitt mit mindestens der Note „gut“ (2,3) anzueignen. 4Der Umfang ist so festzulegen, dass eine Gesamtleistung von in der Regel 240 ECTS gewährleistet ist. 5Die Festlegung des Inhalts erfolgt auf Vorschlag der Betreuerin oder des Betreuers und ggf. nach Anhörung der Kandidatin oder des Kan-didaten durch den Fakultätsrat. 6Die Nachweise der erfolgreichen fachspezifischen Studien sind dem Fakultätsrat vorzulegen.

      § 3 Kooperative Promotion

      (1) 1Promotionen in der Fakultät für Maschi-nenbau, Elektrotechnik und Wirtschaftsingenieurwesen können gemäß § 29 Abs. 6 BbgHG auch in Kooperation mit einer Fachhochschule durchgeführt werden. 2Die Dissertationen sollen dann von einer Hochschullehrerin oder ei-nem Hochschullehrer der Fakultät für Maschi-nenbau, Elektrotechnik und Wirtschaftsingenieurwesen der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus (Erstgutachterin oder Erstgutachter) und von einer Hochschullehrerin oder einem Hochschullehrer der beteiligten Fachhochschule (Zweitgutachterin oder Zweitgutachter) und von einer externen Gutachterin oder einem externen Gutachter betreut werden.

      (2) 1Promotionen in der Fakultät für Maschinenbau, Elektrotechnik und Wirtschaftsingenieurwesen können auf der Grundlage von Kooperationsvereinbarungen und im Rahmen gesetzlicher Regelungen mit anderen in- und ausländischen, zur Durchführung von Promotionen berechtigten Universitäten auch als kooperative Promotion durchgeführt werden. 2Das Verfahren kann den Bestimmungen der Partneruniversität angepasst werden, soweit es den Regelungen der Promotionsordnung der Fakultät für Maschinenbau, Elektrotechnik und Wirtschaftsingenieurwesen nicht widerspricht. 3Die Regelungen für den jeweiligen Fall, sowie die bei Abschluss auszuhändigende Urkunde müssen vor Eröffnung des Verfahrens gemeinsam festgelegt und vom Fakultätsrat der Fakultät für Maschinenbau, Elektrotechnik und Wirtschaftsingenieurwesen bestätigt werden.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 4 Dissertation

      (1) Die Bewerberin oder der Bewerber hat eine von ihr bzw. ihm in deutscher oder englischer Sprache abgefasste wissenschaftliche Abhandlung vorzulegen.

      (2) 1Arbeiten aus früheren Prüfungen und be-reits veröffentlichte Arbeiten dürfen nicht als Dissertation verwendet werden. 2Bereits publizierte Ergebnisse der Bewerberin bzw. des Bewerbers dürfen jedoch in die Dissertation eingearbeitet werden.

      (3) Die Dissertation soll in fachlichem Kontakt mi...
      § 4 Dissertation

      (1) Die Bewerberin oder der Bewerber hat eine von ihr bzw. ihm in deutscher oder englischer Sprache abgefasste wissenschaftliche Abhandlung vorzulegen.

      (2) 1Arbeiten aus früheren Prüfungen und be-reits veröffentlichte Arbeiten dürfen nicht als Dissertation verwendet werden. 2Bereits publizierte Ergebnisse der Bewerberin bzw. des Bewerbers dürfen jedoch in die Dissertation eingearbeitet werden.

      (3) Die Dissertation soll in fachlichem Kontakt mit einer Hochschullehrerin bzw. einem Hochschullehrer der Fakultät entstanden sein.

      (4) Entpflichtete oder in den Ruhestand versetzte Hochschullehrerinnen bzw. Hochschullehrer bleiben berechtigt, im Sinne von Abs. 3 und § 6 Abs. 3 Dissertationen zu betreuen und zu begutachten.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ja
    • kumulative Dissertation Ohne Ang.
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 3 Kooperative Promotion

      (1) 1Promotionen in der Fakultät für Maschinenbau, Elektrotechnik und Wirtschaftsingenieurwesen können gemäß § 29 Abs. 6 BbgHG auch in Kooperation mit einer Fachhochschule durchgeführt werden. 2Die Dissertationen sollen dann von einer Hochschullehrerin oder ei-nem Hochschullehrer der Fakultät für Maschinenbau, Elektrotechnik und Wirtschaftsingenieurwesen der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus (Erstgutachterin oder Erstgutachter) und...
      § 3 Kooperative Promotion

      (1) 1Promotionen in der Fakultät für Maschinenbau, Elektrotechnik und Wirtschaftsingenieurwesen können gemäß § 29 Abs. 6 BbgHG auch in Kooperation mit einer Fachhochschule durchgeführt werden. 2Die Dissertationen sollen dann von einer Hochschullehrerin oder ei-nem Hochschullehrer der Fakultät für Maschinenbau, Elektrotechnik und Wirtschaftsingenieurwesen der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus (Erstgutachterin oder Erstgutachter) und von einer Hochschullehrerin oder einem Hochschullehrer der beteiligten Fachhochschule (Zweitgutachterin oder Zweitgutachter) und von einer externen Gutachterin oder einem externen Gutachter betreut werden.

      (2) 1Promotionen in der Fakultät für Maschinenbau, Elektrotechnik und Wirtschaftsingenieurwesen können auf der Grundlage von Kooperationsvereinbarungen und im Rahmen gesetzlicher Regelungen mit anderen in- und ausländischen, zur Durchführung von Promotionen berechtigten Universitäten auch als kooperative Promotion durchgeführt werden. 2Das Verfahren kann den Bestimmungen der Partneruniversität angepasst werden, soweit es den Regelungen der Promotionsordnung der Fakultät für Maschinenbau, Elektrotechnik und Wirtschaftsingenieurwesen nicht widerspricht. 3Die Regelungen für den jeweiligen Fall, sowie die bei Abschluss auszuhändigende Urkunde müssen vor Eröffnung des Verfahrens gemeinsam festgelegt und vom Fakultätsrat der Fakultät für Maschinenbau, Elektrotechnik und Wirtschaftsingenieurwesen bestätigt werden.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Mitteilungen Amtsblatt der BTU Cottbus 28/2012
  • Hochschulporträt
    „Wir sind eine internationale, dynamische Universität mit einem spannenden Profil und vielfältigen Studiengängen, in denen wir individuelle Betreuung mit innovativen Lernformen verbinden. Sie sind willkommen!”
    Prof. Dr. Gesine Grande
    Präsidentin der BTU Cottbus-Senftenberg
    Foto: Studierende im Lesesaal der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg
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    internationale Forschung, zukunftsorientierte Lehre, Innovation und Nachhaltigkeit
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    bietet ein breites Studienangebot auf einem familiären und internationalen Campus
    Studium und Lehre

    Unseren Studierenden bieten wir eine anspruchsvolle Ausbildung, individuelle Unterstützung und die Möglichkeit, mit Neugier und Offenheit voneinander und miteinander zu lernen. Studierende aus Deutschland und aus aller Welt tragen zu unserem vielfältigen und inspirierenden Campusleben bei. Wir bieten ihnen schon im Studium die Chance, sich zu verwirklichen und Zukunft mit zu gestalten. Das Fächerspektrum reicht von klimaneutraler Städteplanung, über nachhaltige Energiegewinnung, hybridelektrisches Fliegen, Medizintechnik, Künstliche Intelligenz, Umwelt bis zu Hebammenwissenschaften.

    Icon: studium
    bietet eine anspruchsvolle Ausbildung und individuelle Unterstützung
    Icon: studium
    bieten im Studium die Chance, sich zu verwirklichen und Zukunft mit zu gestalten
    Foto: Studierende im Lesesaal der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg
    Foto: Studierende der Pflegewissenschaft an der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg
    Foto: Studierende vor dem Informations-, Kommunikations- und Medienzentrum der BTU Cottbus-Senftenberg
    Foto: Studierende in der Laborhalle des Studienganges Abfallwirtschaft

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