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Carl von Ossietzky Universität Oldenburg

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Steckbrief

  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 7 Zulassung zur Promotion, Immatrikulation

      (1) Die Zulassung zur Promotion setzt voraus: den sehr guten oder guten Abschluss
      - eines Master-, Diplom- oder Magisterstudienganges der Wirtschaftswissenschaften, der Berufs- und Wirtschaftspädagogik oder der Ökonomischen Bildung oder
      - eines diesem entsprechenden Studienganges, der zu einem Staatsexamen führt, oder
      - eines gleichwertigen Studiums der Wirtschaftswissenschaften, der Berufs- und Wirtschaftspädagogik oder d...
      § 7 Zulassung zur Promotion, Immatrikulation

      (1) Die Zulassung zur Promotion setzt voraus: den sehr guten oder guten Abschluss
      - eines Master-, Diplom- oder Magisterstudienganges der Wirtschaftswissenschaften, der Berufs- und Wirtschaftspädagogik oder der Ökonomischen Bildung oder
      - eines diesem entsprechenden Studienganges, der zu einem Staatsexamen führt, oder
      - eines gleichwertigen Studiums der Wirtschaftswissenschaften, der Berufs- und Wirtschaftspädagogik oder der Ökonomischen Bildung an einer gleichwertigen ausländischen Hochschule, oder
      - eines nicht einschlägigen Hochschulstudiums in einem anderen Fach an einer deutschen oder gleichwertigen ausländischen Hochschule.

      Antragstellerinnen und Antragsteller, die über einen Abschluss nach Satz 1 in einem nicht einschlägigen Studiengang verfügen, können mit der Maßgabe zugelassen werden, die für das Promotionsvorhaben erforderliche Grundlagenkenntnisse der Wirtschaftswissenschaften, der Berufs - und Wirtschaftspädagogik oder der Ökonomischen Bildung durch Bestehen einer Prüfung nachzuweisen. Der Promotionsausschuss bestimmt im Benehmen mit der Betreuerin bzw. dem Betreuer der Dissertation die zu prüfenden Inhalte sowie zwei Mitglieder der Hochschullehrergruppe im Sinne von § 6 Abs. 2, welche die Prüfung abnehmen. Die Prüfung ist mündlich und dauert zwischen 30 und 60 Minuten. Sie ist innerhalb eines Jahres nach der Zulassung abzulegen und kann in diesem Zeitraum einmal wiederholt werden.
      ...
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 8 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss die Befähigung der Verfasserin bzw. des Verfassers zu vertiefter und selbständiger wissenschaftlicher Arbeit nachweisen und einen Beitrag zum Fortschritt der Wissenschaft auf einem bestimmten Gebiet der Wirtschaftswissenschaften, der Berufs- und Wirtschaftspädagogik oder der Ökonomischen Bildung darstellen.

      (2) Die Dissertation soll in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Die Abfassung in einer anderen Sprache beda...
      § 8 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss die Befähigung der Verfasserin bzw. des Verfassers zu vertiefter und selbständiger wissenschaftlicher Arbeit nachweisen und einen Beitrag zum Fortschritt der Wissenschaft auf einem bestimmten Gebiet der Wirtschaftswissenschaften, der Berufs- und Wirtschaftspädagogik oder der Ökonomischen Bildung darstellen.

      (2) Die Dissertation soll in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Die Abfassung in einer anderen Sprache bedarf der Genehmigung des Promotionsausschusses, die die Zustimmung der Betreuerin bzw. des Betreuers voraussetzt.

      (3) Als Dissertation können auch mehrere wissenschaftliche Arbeiten anerkannt werden, wenn sie in einem inneren Zusammenhang stehen und in ihrer Gesamtheit den Anforderungen nach Abs. 1 entsprechen (kumulative Dissertation). Der innere Zusammenhang ist in der Zusammenfassung besonders darzulegen. Für die Einreichung einer kumulativen Dissertation hat der Promotionsausschuss konkrete Richtlinien verabschiedet, die in einem solchen Fall von der Doktorandin bzw. dem Doktoranden frühzeitig angefordert werden sollten.

      (4) Eine von mehreren – in der Regel nicht mehr als zwei - Personen verfasste wissenschaftliche Arbeit kann bei geeigneter Themenstellung als Dissertation anerkannt werden. Voraussetzung ist, dass die für das Promotionsverfahren zu berücksichtigenden Beiträge zweifelsfrei einer Antragstellerin bzw. einem Antragsteller zugerechnet werden können und die Anforderungen nach Abs. 1 erfüllen. Die Beiträge der einzelnen Mitwirkenden sind umfassend im Rahmen der Erklärung gemäß § 9 Abs. 2 Buchstabe b) darzulegen und zu beschreiben. Eine kumulative Dissertation ist in diesem Falle ausgeschlossen. Die Eignung eines Themas für eine Gemeinschaftsarbeit ist auf Antrag und nach Anhörung der Antragstellerinnen und Antragsteller vom Promotionsausschuss förmlich festzustellen; der Antrag soll vor Beginn der Arbeit an der Dissertation gestellt werden. Sollen auf der Grundlage einer Gemeinschaftsarbeit mehrere Promotionsverfahren durchgeführt werden, so werden eine gemeinsame Prüfungskommission sowie gemeinsame Gutachterinnen und Gutachter bestellt. Die Bewertung erfolgt für jeden Einzelbeitrag getrennt. Die Disputationen (§ 11) finden an verschiedenen Tagen statt.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ja
    • in anderer Fremdsprache möglich Ja
    • kumulative Dissertation Ja
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 1 Zweck der Promotion und erforderliche Promotionsleistungen
      ...
      (2) Im Rahmen internationaler Promotionsprogramme oder aufgrund einer Kooperationsvereinbarung mit einer ausländischen Hochschule oder außerhochschulischen Forschungseinrichtung können gemeinsame Promotionsverfahren (binationale Promotion) durchgeführt werden (§ 7 Abs. 7). Dasselbe gilt für die Kooperation mit inländischen Hochschulen und inländischen außerhochschulischen Forschungseinrichtungen. Vor Beginn d...
      § 1 Zweck der Promotion und erforderliche Promotionsleistungen
      ...
      (2) Im Rahmen internationaler Promotionsprogramme oder aufgrund einer Kooperationsvereinbarung mit einer ausländischen Hochschule oder außerhochschulischen Forschungseinrichtung können gemeinsame Promotionsverfahren (binationale Promotion) durchgeführt werden (§ 7 Abs. 7). Dasselbe gilt für die Kooperation mit inländischen Hochschulen und inländischen außerhochschulischen Forschungseinrichtungen. Vor Beginn des Verfahrens sollen sich die Beteiligten hinsichtlich der Besonderheiten einer binationalen Promotion beraten. Der Grad einer Doktorin bzw. eines Doktors wird von der Fakultät und der zuständigen Einrichtung der Kooperationspartnerin, sofern zulässig, gemeinsam, ansonsten im Rahmen einer Doppelpromotion (Double Doctorate), verliehen, wenn die Kooperationspartnerin das Promotionsrecht besitzt; andernfalls wird der Grad von der Fakultät unter Hinweis auf die Kooperation verliehen. Für Verfahren mit der Rijksuniversiteit Groningen gelten die besonderen Vorschriften gemäß Anlage 8 „Binationale Promotionsverfahren mit der Rijksuniversiteit Groningen (RUG)“.
      ...

      Anlage 8
      Zu §1 Abs. 2
      Binationale Promotionsverfahren mit der Rijksuniversiteit Groningen (RUG)
      https://uol.de/uni/amtliche_mitteilungen/datei/?file=AM2023-041_Promo_Dr._rer.pol_FK_II_2023.pdf&ts=1698306801
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Mitteilungen 041/2023
  • Hochschulporträt
    „International ausgerichtet, regional verankert, stark in Forschung und Lehre. In der Tradition unseres Namensgebers Carl von Ossietzky stehen wir für transparente Wissenschaft in gesellschaftlicher Verantwortung.”
    Prof. Dr. Ralph Bruder
    Präsident Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
    Offen für neue Wege

    Die Universität Oldenburg wurde 1973 gegründet und gehört damit zu den jungen Hochschulen Deutschlands. Namensgeber ist der Friedensnobelpreisträger Carl von Ossietzky (1889-1938), der zu den profiliertesten Publizisten der Weimarer Republik zählte.

    Offen für neue Wege – so lässt sich das Selbstverständnis der Universität Oldenburg auf den Punkt bringen. Neue Wege gehen, das bedeutet Forschung und Lehre zu zukunftsweisenden Themen, gelebte Interdisziplinarität und Internationalität sowie gesellschaftliche Verantwortung.

    Icon: uebersicht
    wurde 1973 gegründet und gehört damit zu den jungen Hochschulen
    Icon: uebersicht
    Forschung und Lehre zu zukunftsweisenden Themen
    Campusuniversität mit kurzen Wegen

    Im Mittelpunkt der Universität Oldenburg stehen ihre Studierenden. Sie sind früh in Wissenschaft und Forschung eingebunden. Vielfältige Lehr-Lernformate, gute Betreuungsverhältnisse und eine Campusuniversität mit kurzen Wegen sorgen für attraktive Lernbedingungen.

    Die Universität bietet ein breites Spektrum an Studienmöglichkeiten aus den Bildungswissenschaften, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, der Informatik, den Kultur-, Sprach- und Gesellschaftswissenschaften, Naturwissenschaften, der Mathematik und Medizin. 

    Icon: studium
    vielfältige Lehr-Lernformate, gute Betreuungsverhältnisse
    Icon: studium
    breites Spektrum an Studienmöglichkeiten
    Schwerpunkte der Forschung

    Die Wissenschaftler*innen der Universität Oldenburg forschen mit hoher Sichtbarkeit zu den Leitthemen: 

    Umwelt und Nachhaltigkeit:
    •   Biodiversität und Meereswissenschaften
    •   Nachhaltigkeit
    •   Energie der Zukunft

    Mensch und Technik:
    •   Hörforschung
    •   Kooperative sicherheitskritische Systeme
    •   Neurosensorik
    •   Versorgungssysteme und Patientenorientierung

    Gesellschaft und Bildung:
    •   Diversität und Partizipation
    •   Partizipation und Bildung
    •   Professionalisierungsprozesse in der Lehrerbildung
    •   Soziale Transformation und Subjektivierung

    Die Universität misst der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses eine hohe Bedeutung zu. Neben etablierten universitären Strukturen befördern zusätzlich außeruniversitäre Einrichtungen den Forschungsstandort Oldenburg. Dazu gehören unter anderem das Helmholtz-Institut für Funktionelle Marine Biodiversität, eine Max-Planck-Nachwuchsgruppe, drei Fraunhofer-Gruppen und das DLR-Institut für Vernetzte Energiesysteme.

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    forscht mit großem Erfolg und hoher Sichtbarkeit zu den Leitthemen
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