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Universität Rostock

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Steckbrief

  • Hochschule Universität Rostock
  • Fakultät / Fachbereich Fakultät für Informatik und Elektrotechnik
  • Promotionsfach / fächer
    ... Didaktik der Elektrotechnik; Didaktik der Informatik; Elektrotechnik; Informatik
    Didaktik der Elektrotechnik; Didaktik der Informatik ...
  • Sachgebiet(e) Elektrotechnik, allgemeine; Informatik
  • Doktorgrad(e) Dr.-Ing.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 4 Zulassung zur Promotion

      (1) Die Zulassung zur Promotion soll vor Beginn der Erstellung der Dissertation beantragt werden. Der Zulassungsantrag ist spätestens mit dem Antrag auf Durchführung des Promotionsvorhabens gemäß § 5 zu stellen. Die Zulassung zur Promotion ist unter Benennung des Betreuers/der Betreuerin nach § 3 Absatz 1 und Vorlage einer Urkunde über den Hochschulabschluss (beglaubigte Kopie oder Abschrift) über den Dekan/die Dekanin beim Fakultätsrat zu beantr...
      § 4 Zulassung zur Promotion

      (1) Die Zulassung zur Promotion soll vor Beginn der Erstellung der Dissertation beantragt werden. Der Zulassungsantrag ist spätestens mit dem Antrag auf Durchführung des Promotionsvorhabens gemäß § 5 zu stellen. Die Zulassung zur Promotion ist unter Benennung des Betreuers/der Betreuerin nach § 3 Absatz 1 und Vorlage einer Urkunde über den Hochschulabschluss (beglaubigte Kopie oder Abschrift) über den Dekan/die Dekanin beim Fakultätsrat zu beantragen, der über die Zulassung entscheidet. Die Zulassungsentscheidung beinhaltet die verbindliche Feststellung, dass die Voraussetzungen für die Eröffnung des Promotionsverfahrens nach § 7, mit Ausnahme der Vorlage der Dissertation, vorliegen.

      (2) Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion ist ein mit einem Diplom oder Master abgeschlossenes Studium an einer Universität in der Informatik, der Elektrotechnik oder der Informationstechnik. Darüber hinaus werden universitäre Diplom-, Master- oder Staatsexamensabschlüsse als Zulas-sungsvoraussetzung anerkannt, wenn sie in einem anderen ingenieurwissenschaftlichen Fach, in der Mathematik, in den Naturwissenschaften, in einem Lehramtsstudienfach mit Schwerpunkt Informatik oder Technik oder in interdisziplinären Studiengängen mit einem Schwerpunkt im Bereich der Informatik, Informationstechnik oder Elektrotechnik erbracht wurden. Die genannten Diplom- und Master-Abschlüsse müssen für die Zulassung zur Promotion durch die entsprechenden Fakultätentage anerkannt sein.

      (3) Ausländische Studienabschlüsse und akademische Grade stehen den inländischen gleich, wenn sie insbesondere nach Art, Umfang und Dauer die gleiche Gewähr für die Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin geben. Bestehende Äquivalenzvereinbarungen sind zu berücksichtigen. In Zweifelsfällen kann eine gutachterliche Äußerung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen der Kultusministerkonferenz eingeholt werden.

      (4) Die Promotion von Absolventen/Absolventinnen mit Abschlüssen, die nicht unter Absatz 2 fallen, insbesondere von besonders befähigten Fachhochschulabsolventen/Fachhochschulabsolventinnen mit Diplom- oder Masterabschluss (Abschlussnote nicht schlechter als 2.0) ist grundsätzlich möglich. Dem Antrag nach Absatz 1 sind in diesem Fall zuzufügen:
      1. Wissenschaftlicher Lebenslauf.
      2. Urkunde über den Studienabschluss (beglaubigte Abschrift oder Kopie) sowie ein Exemplar der Abschlussarbeit.
      3. Liste der Veröffentlichungen und Fachvorträge.
      4. Erklärung darüber, ob und ggf. mit welchem Ergebnis sich der Kandidat / die Kandidatin zuvor an der Universität Rostock oder an einer anderen Hochschule um den Doktorgrad beworben hat.

      (5) In den Fällen des Absatzes 4 wird in einer Einzelfallprüfung festgestellt, ob der Kandidat/die Kandidatin über die wissenschaftliche Befähigung zur Promotion zum Dr.-Ing. auf einem Promotionsgebiet der Fakultät verfügt. Diese weist der Kandidat/die Kandidatin in einem öffentlichen Kolloquium vor einer vom Studiendekan/von der Studiendekanin berufenen Zulassungskommission aus. Das Kolloquium schließt nach dem Vortrag ein Prüfungsverfahren ein, das sich auf den Inhalt des Vortrages sowie auf grundlegende Methoden der Informatik, Informationstechnik bzw. Elektrotechnik bezieht. Hierzu werden dem Kandidaten/der Kandidatin durch den Studiendekan/die Studiendekanin im Vor-feld Literaturempfehlungen gegeben. In das Prüfungsverfahren können Professoren/Professorinnen von Fachhochschulen einbezogen werden. Im Ergebnis des Prüfungsverfahrens wird eine Empfehlung an den Fakultätsrat über die Zulassung zur Promotion ausgesprochen. Der Beschluss des Fakultätsrats ist dem Antragsteller/der Antragstellerin durch den Dekan/die Dekanin schriftlich mitzuteilen.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 6 Dissertation

      (1) Die Dissertation dient dem Nachweis der wissenschaftlichen Qualifikation des Kandidaten/der Kandidatin. Sie muss ein von der Fakultät vertretenes Fachgebiet betreffen. Die mit der Dissertation vorgelegten Ergebnisse müssen selbständig erzielt worden sein, den aktuellen Stand des Wissenschaftsgebietes berücksichtigen und den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse erweitern. Die Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zur Vermeidung wissens...
      § 6 Dissertation

      (1) Die Dissertation dient dem Nachweis der wissenschaftlichen Qualifikation des Kandidaten/der Kandidatin. Sie muss ein von der Fakultät vertretenes Fachgebiet betreffen. Die mit der Dissertation vorgelegten Ergebnisse müssen selbständig erzielt worden sein, den aktuellen Stand des Wissenschaftsgebietes berücksichtigen und den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse erweitern. Die Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens an der Universität Rostock in ihrer jeweils gültigen Fassung sind einzuhalten.

      (2) Die Dissertation ist in deutscher oder englischer Sprache abzufassen. Unabhängig von der Sprachwahl ist sowohl eine deutsche als auch eine englische Zusammenfassung Bestandteil der Dissertation.

      (3) Die Ergebnisse der Dissertation können ganz oder teilweise vorher veröffentlicht worden sein. Es können mehrere bereits veröffentlichte Arbeiten als Dissertation eingereicht werden, wenn sie in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang stehen und insgesamt den an eine Dissertation zu stellenden Anforderungen genügen. In diesem Fall ist eine Zusammenfassung der Ergebnisse einzureichen, die den Zusammenhang der Teilergebnisse deutlich macht.

      (4) Die Überprüfung der elektronischen Version der Dissertation mittels einer Software zur Plagiatserkennung ist zulässig.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ja
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ja
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Bekanntmachungen 25/2018
  • Hochschulporträt
    „Nach dem Motto Traditio et Innovatio hat sich unsere Universität in ihren 600 Jahren stetig weiterentwickelt. Heute sind hier neun Fakultäten und die Interdisziplinäre Fakultät mit vier Departments zu finden.”
    Prof. Dr. med. Wolfgang Schareck
    Rektor der Universität Rostock
    Foto: Blick auf das Hauptgebäude der Universität Rostock
    Traditio et Innovatio

    Die UR ist die älteste und traditionsreichste Universität im Ostseeraum. Sie besteht aus neun Fakultäten. Zusätzlich verbindet die Interdisziplinäre Fakultät als Zentrale Wissenschaftliche Einrichtung Forschende und Studierende aller Fachrichtungen in derzeit vier Profillinien: „Leben, Licht und Materie“, „Maritime Systeme“, „Altern des Individuums und der Gesellschaft“ und „Wissen - Kultur - Transformation“. Sie stellen die Forschungsschwerpunkte dar, die aus der Tradition der Universität gewachsen sind und der Schärfung des Profils der UR durch eine interdisziplinäre Verbindung von Stärken in fächerübergreifender Kommunikation und Zusammenarbeit dienen.

    Icon: uebersicht
    älteste, traditionsreichste Universität im Ostseeraum mit neun Fakultäten
    Icon: uebersicht
    über 100 Studiengänge mit einem Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung
    Studium und Lehre

    Mit über 100 Studiengängen gehört die UR zu den Hochschulen Deutschlands mit dem breitesten Fächerspektrum. Das Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung widmet sich der Weiterentwicklung der Qualität der Lehrerbildung und der Stärkung der Bildungsforschung.

    Icon: studium
    verfügt über neun Fakultäten, die sich in zahlreiche Institute und Kliniken untergliedern
    Icon: studium
    Studierende können aus einem breiten Fächerspektrum in verschiedensten Studienfeldern auswählen
    Die Interdisziplinäre Fakultät der Universität Rostock

    Im Jahr 2007 hat sich die UR drei Profillinien gegeben. 2010 ist eine vierte Profillinie hinzugekommen. Organisiert werden Forschung und Lehre zu verschiedenen Feldern in der gegründeten Interdisziplinären Fakultät. Mit dieser Institutionalisierung der thematischen Konzentration und der fachübergreifenden Kooperation beschreitet die UR nicht nur wissenschaftspolitisches Neuland. Sie will zu diesen ausgewählten Themen ihre umfassenden Expertisen bündeln und ausbauen. Die Grundlage der intensiven Zusammenarbeit bilden die vier zukunftsrelevanten Themen „Leben, Licht & Materie“, „Maritime Systeme“, „Altern des Individuums & der Gesellschaft“ und „Wissen – Kultur – Transformation“. Die interdisziplinäre Bearbeitung dieser komplexen Problemfelder ermöglicht die Entwicklung neuer Perspektiven, Inhalte und Technologien. Auf diesem Weg will sie innerhalb der nächsten Jahre in die Gruppe der Spitzenuniversitäten Deutschlands aufrücken. 2019 ist die Zielmarke, die das 600-jährige Universitätsjubiläum vorgibt.

    Icon: forschung
    bündelt Kompetenzen und Forschungsaktivitäten in fakultätsübergreifenden Departments der Interdisziplinären Fakultät (INF)
    Icon: forschung
    kooperiert mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Bundes-und Landesforschungsanstalten und der Wirtschaft
    Foto: Studierende vor der Bibliothek der Universität Rostock
    Foto: Blick auf das Gebäude des Fachbereichs Physik
    Foto: Blick auf das Audimax der Universität Rostock

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