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Ihre Suchkriterien : Fakultät für Gesundheit (Department für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde)

Private Universität Witten/Herdecke gGmbH

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Steckbrief

  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      2.1 Zulassung als Promovendin / Promovend

      2.1.1 Voraussetzung für die Promotion zum Dr. med.
      Als Promovendin / Promovend kann jede Studentin / jeder Student der Medizin sowie jede / jeder nicht in der Humanmedizin promovierte Ärztin / Arzt zugelassen werden. Voraussetzung zur Zulassung ist der Nachweis der bestandenen ärztlichen Prüfung (Staatsexamen) oder eine an einer ausländischen wissenschaftlichen Hochschule abgelegte, der ärztlichen Prüfung gleichwertige, Prüfung. D...
      2.1 Zulassung als Promovendin / Promovend

      2.1.1 Voraussetzung für die Promotion zum Dr. med.
      Als Promovendin / Promovend kann jede Studentin / jeder Student der Medizin sowie jede / jeder nicht in der Humanmedizin promovierte Ärztin / Arzt zugelassen werden. Voraussetzung zur Zulassung ist der Nachweis der bestandenen ärztlichen Prüfung (Staatsexamen) oder eine an einer ausländischen wissenschaftlichen Hochschule abgelegte, der ärztlichen Prüfung gleichwertige, Prüfung. Die Gleichwertigkeit der an der ausländischen wissenschaftlichen Hochschule abgelegten Prüfung wird als gegeben angesehen, wenn die Kandidatin / der Kandidat in der Bundesrepublik Deutschland als Ärztin / Arzt zugelassen ist. Ansonsten wird die Gleichwertigkeit von Prüfungsleistungen an ausländischen wissenschaftlichen Hochschulen durch die von der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzvereinbarungen festgelegt. Soweit Äquivalenzvereinbarungen nicht vorliegen, ist durch die Vorsitzende / den Vorsitzenden des Promotionsausschusses / eine Stellungnahme der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen einzuholen.

      2.1.2 Voraussetzung für die Promotion zum Dr. med. dent.
      Als Promovendin / Promovend kann jede Studentin / jeder Student der Zahnmedizin sowie jede / jeder nicht in der Zahnmedizin promovierte Zahnärztin / Zahnarzt zugelassen werden. Voraussetzung zur Zulassung ist der Nachweis der bestandenen der zahnärztlichen Prüfung (Staatsexamen) oder eine an einer ausländischen wissenschaftlichen Hochschule abgelegte, der zahnärztlichen Prüfung gleichwertige Prüfung. Die Gleichwertigkeit der an der ausländischen wissenschaftlichen Hochschule abgelegten Prüfung wird als gegeben angesehen, wenn die Kandidatin/der Kandidat in der Bundesrepublik Deutschland als Zahnärztin / Zahnarzt zugelassen ist. Ansonsten wird die Gleichwertigkeit von Prüfungsleistungen an ausländischen wissenschaftlichen Hochschulen durch die von der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzvereinbarungen festgelegt. Soweit Äquivalenzvereinbarungen nicht vorliegen, ist durch die Vorsitzende / den Vorsitzenden des Promotionsausschusses eine Stellungnahme der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen einzuholen.

      2.1.3 Voraussetzung für die Promotion zum Dr. rer. medic.
      Voraussetzung für die Promotion zum Dr. rer. medic. ist der Nachweis über ein abgeschlossenes Hochschulstudium, welches eine erkennbare Fachrelevanz für die an der Fakultät für Gesundheit vertretenen Disziplinen besitzt:
      a) Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern, für das ein anderer Grad als der des „Bachelor" verliehen wurde oder
      b) Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens sechs Semestern, das mit einer Gesamtnote gut oder besser abgeschlossen wurde, und daran anschließende, angemessene auf die Promotion vorbereitende Studien in dem Promotionsfach, oder
      c) Masterstudiengang im Sinne§ 61 Abs. 2 Satz 2 HG.

      2.1.4 Die Bewerberin / der Bewerber erarbeitet unter Anleitung der Betreuerin / des Betreuers das Promotionsthema durch Erstellung einer standardisierten Promotionsvereinbarung. Die Promotionsvereinbarung enthält ein Expose, das das geplante Forschungsvorhaben (Zielsetzung, voraussichtliche Methodik, erwartete Ergebnisse, Finanzierungsplan und Zeitplan) beschreibt. Die Promotionsvereinbarung stellt die Grundlage für die Verfassung der Dissertation dar. Sie muss von der Betreuerin/ vom Betreuer und von der Promovendin / dem Promovend unterschrieben sein.

      2.1.5 Die Bewerberin / der Bewerber meldet ihr / sein Promotionsvorhaben bei der Vorsitzenden / dem Vorsitzenden des Promotionsausschusses an, indem sie / er die Promotionsvereinbarung einreicht. Die Vorsitzende/ der Vorsitzende des Promotionsausschusses prüft innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Einreichung der Promotionsvereinbarung, ob die formalen Voraussetzungen im Sinne der Absätze 2.1.1 (Dr. med. dent.), 2.1.2 (Dr. med.), bzw. 2.1.3 (Dr. rer. medic.) des Antrags erfüllt sind. Ebenso prüft sie / er die eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit. Sie / er kann für die Begutachtung des Expose eine Biometrikerin / einen Biometriker und/oder eine weitere Expertin / einen weiteren Experten hinzuziehen. Der Bewerberin / dem Bewerber ist eine zweiwöchige Frist zur Überarbeitung der Promotionsvereinbarung einzuräumen. Nach Genehmigung der Promotionsvereinbarung und nach Erhalt des Doktorandenstatus kann die Promotionsstudentin / der Promotionsstudent im Studierendensekretariat immatrikuliert werden.
  • Dissertation
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ja
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Intenetseite der Hochschule
  • Hochschulporträt
    „Praxisnahe Wissensvermittlung, Werteorientierung, freie Persönlichkeitsentwicklung – das ist unser Bildungsangebot für alle, die gesellschaftliche Verantwortung übernehmen möchten.”
    Prof. Dr. Martin Butzlaff
    Präsident der Privaten Universität Witten/Herdecke
    Foto: Luftaufnahme der zentralen Hochschulgebäude der Universität Witten/Herdecke
    Privatuniversität mit starkem Praxisbezug

    BEI UNS BIST DU MENSCH UND KEIN NUMERUS – Du kannst Dich irgendwo mit dem Abi einschreiben oder bei uns mit den besten Absichten. Ganz ohne NC.

    Die Universität Witten/Herdecke ist die älteste private Universität Deutschlands. Sie verfügt über drei Fakultäten – die Fakultät für Wirtschaft und Gesellschaft, die Fakultät für Gesundheit und das Witten.Lab Zukunftslabor Studium fundamentale – an denen sie verschiedene Studiengänge anbietet. Neben Bachelor- und Masterabschlüssen besteht auch die Möglichkeit zur Promotion und Habilitation.

    Die Hochschule zeichnet sich durch kleine Seminargruppen und eine hohe Betreuungsintensität aus. Sie legt in allen Studiengängen vom ersten Semester an großen Wert auf einen starken Praxisbezug. Im Mittelpunkt stehen die Studierenden mit ihren individuellen Persönlichkeiten, ihren Neigungen und Potenzialen.

    Icon: uebersicht
    älteste private Universität Deutschlands mit drei Fakultäten
    Icon: uebersicht
    bietet kleine Seminargruppen und hohe Betreuungsintensität
    Studium fundamentale

    Getreu ihrem Motto „Zur Freiheit ermutigen – nach Wahrheit streben – soziale Verantwortung fördern“, gibt die Universität Witten/Herdecke ihren Studierenden den Raum, sich auszuprobieren, einen offenen Diskurs zu leben und gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen. Mit ihrem Studium fundamentale unterstützt die Hochschule ihre Studierenden dabei, neben der fachlichen auch ihre reflexiven, kommunikativen und künstlerischen Kompetenzen zu erproben. Ziel ist es, durch Perspektivenvielfalt fachliche Eindimensionalität zu vermeiden und ein zukunftsorientiertes, weltoffenes Denken zu fördern.

    Zulassung und Finanzierung:
    Alle Studiengänge an der Universität Witten/Herdecke sind NC-frei. Die Zulassung erfolgt über ein persönliches Bewerbungsverfahren.

    Mit einem Umgekehrten Generationenvertrag ermöglicht die Universität Witten/Herdecke ein Studium unabhängig vom finanziellen Hintergrund: Studierende können sich entscheiden, ihre Studienbeiträge erst nach Beendigung des Studiums zurückzuzahlen und dann auch nur, wenn sie über ein bestimmtes Mindesteinkommen verfügen.

    Icon: studium
    ermöglicht ein Studium unabhängig vom finanziellen Hintergrund
    Icon: studium
    fördert durch Perspektivenvielfalt zukunftsorientiertes, weltoffenes Denken
    Foto: Innenansicht der Privaten Universität Witten/Herdecke
    Foto: Studierende während eines Seminars
    Foto: Studierende sitzen in der Cafeteria

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