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Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen

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Steckbrief

  • Hochschule Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
  • Fakultät / Fachbereich Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
  • Promotionsfach / fächer
    ... Betriebswirtschaftslehre; Volkswirtschaftslehre; Wirtschaftsinformatik
    Betriebswirtschaftslehre; Volkswirtschaftslehre ...
  • Sachgebiet(e) Betriebswirtschaftslehre; Wirtschaftswissenschaften
  • Doktorgrad(e) Dr. rer. pol.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 8 Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen

      (1) Zum Promotionsverfahren wird zugelassen, wer
      a) einen Abschluss nach einem einschlägigen Hochschulstudium, mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern, für das ein anderer Grad als „Bachelor“ verliehen wird, oder
      b) einen Abschluss nach einem einschlägigen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens sechs Semestern und daran anschließende angemessene, auf die Promotion vorbereitende Studien in d...
      § 8 Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen

      (1) Zum Promotionsverfahren wird zugelassen, wer
      a) einen Abschluss nach einem einschlägigen Hochschulstudium, mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern, für das ein anderer Grad als „Bachelor“ verliehen wird, oder
      b) einen Abschluss nach einem einschlägigen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens sechs Semestern und daran anschließende angemessene, auf die Promotion vorbereitende Studien in den Promotionsfächern, oder
      c) den Abschluss eines Masterstudiengangs im Sinne des § 61 Abs. 2 Satz 2 HG sowie Studienleistungen und Leistungen nachweist, die die Eignung zu selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit im Rahmen einer Promotion erkennen lassen.

      (2) Die für angemessen erachteten Inhalte der auf die Promotion vorbereitenden Studien nach
      Abs. 1 b) sowie Zahl und Art der Nachweise dieser Studien legt der Promotionsausschuss für den Einzelfall nach Anhörung der Kandidatin bzw. des Kandidaten fest.

      (3) a) Voraussetzung für die Promotion zum Dr. rer. pol. ist im Regelfall der Grad einer Diplom- Volkswirtin bzw. eines Diplom-Volkswirtes, einer Diplom-Kauffrau bzw. eines Diplom-Kaufmannes, einer Diplom-Ökonomin bzw. eines Diplom-Ökonomen, einer Diplom-Handelslehrerin bzw. eines Diplom-Handelslehrers, einer Diplom-Wirtschaftsingenieurin bzw. eines Diplom-Wirtschaftsingenieurs, einer Diplom-Wirtschaftsinformatikerin bzw. eines Diplom Wirtschaftsinformatikers, eines Magisters des Operations Research, ein aufgrund des Wirtschaftswissenschaftlichen Zusatzstudiums erworbener Diplomgrad, der Nachweis eines abgeschlossenen Masterstudiengangs im Sinne des § 61 Abs. 2 Satz 2 HG der Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften, des Wirtschaftsingenieurwesens oder ein aufgrund des Wirtschaftswissenschaftlichen Zusatzstudiums erworbenes Zertifikat.

      b) Kandidatinnen und Kandidaten, die das Wirtschaftswissenschaftliche Zusatzstudium der Fakultät oder das OR-Zusatzstudium der Fakultät mit Ausnahme der Diplomarbeit erfolgreich abgeschlossen haben und Bewerberinnen bzw. Bewerber mit dem 1. Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen wirtschaftswissenschaftlicher Richtung sind ebenso zuzulassen wie Kandidatinnen bzw. Kandidaten mit abgeschlossener Magister-Artium-Prüfung, in der entweder die BWL oder VWL Hauptfach war, oder beide Nebenfächer aus dem Bereich der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften stammten.
      c) Andere einschlägige wissenschaftliche Studienabschlüsse können als Voraussetzung für die Promotion zum Dr. rer. pol. anerkannt werden; über die Anerkennung entscheidet der Promotionsausschuss. Die Anerkennung kann von der Erfüllung von Auflagen abhängig gemacht werden, über die der Promotionsausschuss entscheidet.
      d) Bewerberinnen und Bewerber sind auf Antrag zur Promotion zuzulassen, wenn sie mindestens zwei Jahre als wissenschaftliche Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften beschäftigt waren und mindestens zwei Lehrveranstaltungen bei jenen Professorinnen bzw. Professoren der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften gehört haben, die jene Fachgebiete vertreten, zu welchen die Dissertation nicht überwiegend beiträgt.

      (4) Bei Vorliegen außergewöhnlicher wissenschaftlicher Leistungen kann der Promotionsausschuss eine Bewerberin bzw. einen Bewerber auch auf Antrag von drei Hochschullehrerinnen bzw. Hochschullehrern der zuständigen Fakultät mit einer Mehrheit von zwei Dritteln ihrer Mitglieder in sinngemäßer Anwendung der Grundsätze des § 49 Abs. 11 HG zum Promotionsverfahren zulassen.

      § 9 Zulassung zur Promotion aufgrund eines im Ausland erworbenen Abschlusses

      (1) Als allgemeine Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion gilt auch ein berufsqualifizierender Abschluss oder eine andere den Studiengang abschließende Prüfung nach einem einschlägigen wissenschaftlichen Studium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern einschließlich einer studienintegrierten wissenschaftlichen Abschlussarbeit, erworben an einer Hochschule außerhalb Deutschlands, wenn der betreffende Abschluss
      1. aufgrund zwischenstaatlicher Abkommen als gleichwertig mit entsprechenden an deutschen Hochschulen zu erwerbenden Abschlüssen zu bewerten ist,
      2. aufgrund von Bewertungsaussagen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bei der ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder oder der Hochschulrektorenkonferenz als allgemeine Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion zu bewerten ist,
      3. aufgrund von Abkommen mit Partnerhochschulen außerhalb Deutschlands durch die RWTH Aachen als gleichwertig mit einem entsprechenden an der RWTH Aachen zu erwerbenden Abschluss zu bewerten ist.

      (2) Ist keine der unter Abs. 1 Nr. 1 bis 3 genannten Voraussetzungen erfüllt, entscheidet der Promotionsausschuss der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften über die Zulassung. Dieser soll zuerst eine Stellungnahme des Prüfungsausschusses einholen, der in der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften für den dem ausländischen Studiengang entsprechenden hiesigen Studiengang zuständig ist. Im Übrigen kann bei Zweifeln an der Gleichwertigkeit die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen gehört werden.

      (3) Der Promotionsausschuss kann im Rahmen der Zulassung zur Promotion aufgrund eines im Ausland erworbenen Abschlusses der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller ergänzende Bildungsauflagen machen, die in einem fachlichen Zusammenhang mit dem Wissenschaftsgebiet stehen, das in der Dissertation behandelt wird bzw. werden soll.

      § 10 Center for Doctoral Studies

      (1) Jede Bewerberin bzw. jeder Bewerber soll zusätzlich zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen zur Promotion eine fachspezifische, forschungsorientierte Qualifikation im Rahmen des Centers for Doctoral Studies (CDS) erwerben. Es soll die wissenschaftliche Selbstständigkeit der Bewerberin oder des Bewerbers fördern und ihnen den Erwerb von zusätzlichen akademischen Schlüsselqualifikationen ermöglichen.

      (2) Sollten im Einzelfall diese Schlüsselqualifikationen schon gegeben sein, so kann der Promotionsausschuss Ausnahmen von der Teilnahme am CDS gestatten.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 5 Dissertation

      (1) Die Bewerberin bzw. der Bewerber hat eine von ihr bzw. ihm in deutscher oder englischer Sprache abgefasste wissenschaftliche selbständige Abhandlung (Dissertation) vorzulegen. Auf Antrag kann der Promotionsausschuss auch eine in einer anderen Sprache abgefasste Dissertation zulassen. In diesem Falle kann vom Promotionsausschuss eine beglaubigte Übersetzung gefordert werden, die den verbindlichen Text darstellt. Die Entscheidung über die Zulassung einer in fre...
      § 5 Dissertation

      (1) Die Bewerberin bzw. der Bewerber hat eine von ihr bzw. ihm in deutscher oder englischer Sprache abgefasste wissenschaftliche selbständige Abhandlung (Dissertation) vorzulegen. Auf Antrag kann der Promotionsausschuss auch eine in einer anderen Sprache abgefasste Dissertation zulassen. In diesem Falle kann vom Promotionsausschuss eine beglaubigte Übersetzung gefordert werden, die den verbindlichen Text darstellt. Die Entscheidung über die Zulassung einer in fremder Sprache abgefassten Dissertation trifft der zuständige Promotionsausschuss im Rahmen der Prüfung des Promotionsgesuches. Nach abgeschlossener mündlicher Prüfung entscheidet der Promotionsausschuss, ob eine in einer Fremdsprache eingereichte Dissertation in dieser Sprache oder in einer deutschen Übersetzung veröffentlicht werden soll.

      (2) Als Dissertation können auch mindestens drei aktuelle Fachaufsätze eingereicht werden, wenn die Ergebnisse dieser Arbeiten insgesamt den an eine Dissertation zu stellenden Anforderungen genügen, die Ergebnisse zeitlich nicht zu weit auseinanderliegen und in einem inneren wissenschaftlichen Zusammenhang stehen. Den eingereichten Aufsätzen ist eine gemeinsame Einleitung zum Stand der einschlägigen Forschung, zu den untersuchten Fragestellungen, zu den wesentlichen Ergebnissen und zur Diskussion des Forschungsbeitrags voranzustellen. Alle Fachaufsätze sollen in Alleinautorenschaft erstellt werden, wobei der Betreuer der Dissertation nicht mitgezählt wird. Liegt keine Alleinautorenschaft vor, ist der genaue Beitrag der Doktorandinnen und Doktoranden in der Einleitung zu beschreiben, um die Fähigkeit zum selbständigen wissenschaftlichen Arbeiten erkennen zu können.

      (3) Die Dissertation muss überwiegend den Wissenschaftsgebieten der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften angehören.

      (4) Arbeiten aus früheren Prüfungen dürfen nicht als Dissertation verwendet werden.

      (5) Die Dissertation muss im fachlichen Kontakt mit einer Hochschullehrerin bzw. einem Hochschullehrer nach § 35 HG, einer bzw. einem entpflichteten oder in den Ruhestand versetzten Professorin oder Professor, einer außerplanmäßigen Professorin bzw. einem außerplanmäßigen Professor, einer Honorarprofessorin bzw. einem Honorarprofessor oder einer Privatdozentin bzw. einem Privatdozenten der RWTH Aachen entstanden sein. Diese bzw. dieser ist verpflichtet, eine angemessene wissenschaftliche Betreuung während des Promotionsverfahrens sicherzustellen. Die Bereitschaft zur Übernahme dieser Verpflichtung wird im Regelfall durch den Abschluss einer Betreuungsvereinbarung entsprechend dem Muster der RWTH Aachen in der jeweils gültigen Fassung zum Ausdruck gebracht.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ja
    • kumulative Dissertation Ja
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 17a Cotutelle

      (1) Voraussetzung für ein gemeinsam betreutes Promotionsverfahren mit einer ausländischen Universität (Partneruniversität) ist der Abschluss eines individuellen Kooperationsvertrages zur Durchführung und Betreuung des Promotionsvorhabens sowie zur Begutachtung bzw. Bewertung der Promotionsleistungen.

      (2) Der individuelle Kooperationsvertrag kann hinsichtlich der Besetzung der Promotionskommission vorsehen, dass die Promotionskommission zu gleichen Teile...
      § 17a Cotutelle

      (1) Voraussetzung für ein gemeinsam betreutes Promotionsverfahren mit einer ausländischen Universität (Partneruniversität) ist der Abschluss eines individuellen Kooperationsvertrages zur Durchführung und Betreuung des Promotionsvorhabens sowie zur Begutachtung bzw. Bewertung der Promotionsleistungen.

      (2) Der individuelle Kooperationsvertrag kann hinsichtlich der Besetzung der Promotionskommission vorsehen, dass die Promotionskommission zu gleichen Teilen von den beteiligten Universitäten zu besetzen ist.

      (3) Nach erfolgreichem Abschluss des Promotionsverfahrens verleiht die Fakultät für Wirtschaftswissenschaften einen akademischen Grad nach § 1 Abs.3 und die Partneruniversität einen akademischen Grad nach dort geltenden Bestimmungen. Diese akademischen Grade dürfen ausschließlich alternativ geführt werden.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Bekanntmachung 058/2022, i.d.F. der siebten Änderung
  • Hochschulporträt
    „Ziel der RWTH ist es, ein einzigartiges (inter-)nationales Bildungs-, Forschungs- und Transferumfeld mit dynamischen Forschungsnetzwerken zu schaffen, das disziplinäre und organisatorische Grenzen überschreitet.”
    Prof. Dr. rer. nat. Dr. h. c. mult. Ulrich Rüdiger
    Rektor der RWTH Aachen University
    Die Integrierte Interdisziplinäre Hochschule für Science und Technology – Knowledge. Impact. Networks.

    Die RWTH Aachen ist ein Ort, an dem die Zukunft unserer industrialisierten Welt gedacht wird. Die Hochschule erweist sich als zunehmend international wahrgenommener Hot Spot, an dem innovative Antworten auf die globalen Herausforderungen erarbeitet werden. Die RWTH ist bestrebt, ein einzigartiges Bildungs- und Forschungsumfeld zu fördern, das die Konvergenz von Wissen, Ansätzen und Erkenntnissen aus den Geistes-, Wirtschafts-, Ingenieur-, Natur- und Lebenswissenschaften umfasst.

    Die RWTH hat sich dabei ein klares Ziel gesetzt: Sie will eine der besten technischen Universitäten Europas werden. Dies wird gemessen an der Qualität ihrer Absolventinnen und Absolventen, ihren Forschungsnetzwerken, der Wirksamkeit der Forschung sowie an der Fähigkeit der Universität, weltweit führende Talente anzuwerben und die notwendigen Fördergelder zur Erreichung ihrer wissenschaftlichen Ziele zu erhalten.

    Icon: uebersicht
    Ziel eine der besten technischen Universitäten Europas zu werden
    Icon: uebersicht
    Innovative Antworten auf globale Herausforderungen
    Zukunft denken, das lernt man an der RWTH

    Die RWTH bietet ein kompetenz-, forschungs- und praxisorientiertes Studium mit dem Ziel, hochqualifizierte und verantwortungsbewusste Absolventinnen und Absolventen für Führungspositionen in Gesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft vorzubereiten. Nationale Rankings, internationale Bewertungen sowie die hohe Vermittlungsfähigkeit bescheinigen den RWTH-Absolventinnen und -Absolventen eine ausgeprägte Befähigung zur Bewältigung komplexer Aufgabenstellungen, zu konstruktiver Problemlösung in Teamarbeit und zur Übernahme von Leitungsaufgaben.

    Zu einer kontinuierlichen Verbesserung der Lehre gehört auch der Einsatz von didaktisch fundierten Methoden des Blended Learning, das heißt einer modernen Lehre, die Präsenz- und Selbstlernphasen mit den Möglichkeiten der neuen Medien zusammenbringt.

    Icon: studium
    kompetenz-, forschungs- und praxisorientiertes Studium
    Icon: studium
    moderne Lehre unter Berücksichtigung digitaler Methoden
    Zukunft denken

    Die Exzellenzinitiative von Bund und Ländern bot der RWTH die einzigartige Möglichkeit, ihr Forschungsprofil durch Stärkung der Naturwissenschaften und Förderung der interdisziplinären Forschung zu schärfen. Dies förderte den stetigen Transformationsprozess der RWTH zu einer Integrierten Interdisziplinären Technischen Universität und damit auch zur Konvergenz. Die Forschungsthemen umfassen unter anderem synthetische Kraftstoffe, Datengewinnung, Informatik, Produktionstechnologie, Hochleistungswerkstoffe, Gesundheit, nachwachsende Rohstoffe und Mobilität.

    Die RWTH Aachen University bedient sich der starken Forschungsnetzwerke und der intellektuellen Neugier ihrer Mitarbeitenden, um Wissen zu anspruchsvollen wissenschaftlichen Fragestellungen zu generieren, führendes Wissen zu transferieren und Lösungen zu entwickeln, die sich auf heutige und zukünftige Herausforderungen auswirken.

    „Eingebettet in den genetischen Code der RWTH ist der Transfer von Ergebnissen aus der Grundlagen- und Anwendungsforschung in gesellschaftlich relevante Innovationen. ”
    Professor Dr.-Ing. Matthias Wessling
    Prorektor für Forschung und Struktur
    Icon: forschung
    integrierte interdisziplinäre Technische Universität
    Icon: forschung
    Stärkung der Naturwissenschaften und interdisziplinärer Forschung
    Mitglied einer globalen Wissenschaftsgemeinschaft

    Die RWTH Aachen versteht sich als Mitglied einer globalen Wissenschaftsgemeinschaft und möchte Heimat, Drehkreuz und Katalysator für bedeutsame wissenschaftliche Bildungswege, Karrieren, Ideen und Innovationen sein. Wir verstehen Internationalisierung deshalb als Querschnittsaufgabe, die innerhalb der Universität von allen Einrichtungen und Arbeitsbereichen gleichermaßen mitgedacht wird.

    Richtungsweisend für die Arbeit der Hochschule ist der Ausbau international anerkannter Spitzenforschung und -lehre sowie der Anspruch, den Studierenden eine bestmögliche Vorbereitung für eine global vernetzte Lebens- und Arbeitswelt zu bieten.

    Die Maßnahmen der Internationalisierungsstrategie der RWTH sind zur konstanten Verbesserung der Qualität von Forschung, Lehre und Organisation um drei strategische Dimensionen herum aufgebaut: Internationales Profil, internationale wissenschaftliche Kultur und internationale Verantwortung.

    „Wir verstehen Internationalisierung als Öffnung der Institution und der Köpfe für das weltweite Zirkulieren von Menschen, Wissen und Ideen in der täglichen Arbeit in Lehre, Forschung, Transfer und Organisation.”
    Prof. Dr. rer. soc. Ute Habel
    Prorektorin für Internationales
    Icon: international
    Internationalisierung als Querschnittsaufgabe
    Icon: international
    international anerkannte Forschung und Lehre
    Foto: Luftaufnahme des Gebäudes Super C der RWTH Aachen
    Foto: Zwei Menschen in einem virtuellen Raum der RWTH Aachen
    Foto: Graduierte feiern im Freien und werfen ihre Doktorhüte in die Luft
    Foto: Luftaufnahmen der Aachener Campus-Bereiche Melaten und West

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