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Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg

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Steckbrief

  • Hochschule Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
  • Fakultät / Fachbereich Fakultät für Verhaltens- und Empirische Kulturwissenschaften
  • Promotionsfach / fächer
    ... Bildungswissenschaft; Erziehungswissenchaften; Ethnologie; Gerontologie; Psychologie; Sportwissenschaft
    Bildungswissenschaft; Erziehungswissenchaften ...
  • Sachgebiet(e) Kulturwissenschaften; Psychologie, allgemeine; Sozialwissenschaften, allgemeine
  • Doktorgrad(e) Dr. phil.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 4 Zulassung zur Promotion

      (1) Zur Promotion kann als Doktorand/in in der Regel zugelassen werden, wer:
      1. einen Masterstudiengang
      2. einen Studiengang an einer Universität, Pädagogischen Hochschule oder Kunsthochschule mit einer mindestens vierjährigen Regelstudienzeit
      oder
      3. einen auf einen grundständigen Studiengang aufbauenden Studiengang an einer Universität, Pädagogischen Hochschule oder einer anderen Hochschule mit Promotionsrecht mit einer Prüfung er...
      § 4 Zulassung zur Promotion

      (1) Zur Promotion kann als Doktorand/in in der Regel zugelassen werden, wer:
      1. einen Masterstudiengang
      2. einen Studiengang an einer Universität, Pädagogischen Hochschule oder Kunsthochschule mit einer mindestens vierjährigen Regelstudienzeit
      oder
      3. einen auf einen grundständigen Studiengang aufbauenden Studiengang an einer Universität, Pädagogischen Hochschule oder einer anderen Hochschule mit Promotionsrecht mit einer Prüfung erfolgreich abgeschlossen hat.

      (2) Ist die Gesamtnote der in (1) unter 1. bis 3. genannten Abschlüsse nicht mindestens „gut“, kann die Zulassung zur Promotion erfolgen, wenn befürwortende Gutachten von zwei Hochschullehrern/innen oder Privatdozenten/innen der Fakultät über die wissenschaftliche Qualifikation des/der Bewerbers/in vorgelegt werden. Dies gilt auch bei fehlender Gesamtnote.

      (3) Über die Gleichwertigkeit von Examina und über die Zulassung bei einer Gesamtnote von nicht mindestens „gut“ sowie bei einer fehlenden Gesamtnote entscheidet der Promotionsausschuss.

      (4) War das Promotionsfach im zulassungsberechtigenden Abschluss nicht Hauptfach und kann der/die Bewerber/in keine fachspezifischen Leistungen im Umfang von mindestens 120 ECTS-Punkten nachweisen, dann muss der/die Bewerber/in dem Promotionsausschuss seine/ihre Fachkenntnisse durch Vorlage von Publikationen oder sonstigen vergleichbaren schriftlichen Arbeiten oder in einem Kolloquium nachweisen.

      (5) Das Kolloquium ist eine mündliche Prüfung von etwa einer Stunde Dauer. In ihm werden bis zu drei Schwerpunktthemen und ggf. ergänzende allgemeine fachwissenschaftliche Themen behandelt. Das Kolloquium wird von zwei Prüfenden abgenommen, die Hochschullehrer/innen oder Privatdozenten/innen der Fakultät sind und vom Promotionsausschuss bestellt werden. Durch das Kolloquium muss der/die Kandidat/in nachweisen, dass er/sie im Prüfungsfach über Kenntnisse verfügt, die dem Standard der üblichen Abschlussprüfung im Hauptfach (Diplom, Magister, Master usw.) entsprechen. Das ist dann der Fall, wenn das Kolloquium mindestens mit der Gesamtnote „gut“ bewertet wird. Die Gesamtnote ist das arithmetische Mittel der von den Prüfenden erteilten Einzelnoten, wobei die Bewertung „sehr gut“ (1), „gut“ (2), „befriedigend“ (3), „ausreichend“ (4), „ungenügend“ (5), gegeben werden kann.

      (6) Für besonders qualifizierte Absolvent/innen von Studiengängen, die nicht unter § 4 (1) genannt sind (z. B. Staatsexamensstudiengänge, Bachelorstudiengänge, Diplom- oder Masterstudiengänge an Fachhochschulen oder einer Berufsakademie) können nach einem mit positivem Ergebnis durchgeführten Eignungsfeststellungsverfahren eine Zulassung zur Promotion erfolgen. Dieses umfasst den Nachweis folgender Leistungen:
      1. Zeugnis mit einer Gesamtnote von „sehr gut“
      2. Nachweis der Befähigung zu einer selbstständigen wissenschaftlichen Arbeit. Dieser Nachweis kann auf drei unterschiedlichen Wegen erbracht werden:
      (a) über eine peer-reviewte Publikation als Erstautor/in, in der Regel auf der Grundlage der Abschlussarbeit, die entweder in Druck oder bereits erschienen ist
      (b) durch das Gutachten eines/r Hochschullehrers/in, der/die bestätigt, dass die Abschlussarbeit die wissenschaftliche Befähigung klar erkennen lässt und den Ansprüchen einer Master-Arbeit entspricht
      (c) Kolloquium gemäß § 4 (5).
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 7 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss wissenschaftlichen Ansprüchen genügen und die Fähigkeit des/der Doktoranden/in zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit in dem Promotionsfach nachweisen. Die Dissertation besteht aus einer wissenschaftlichen Abhandlung (Dissertation) oder einer publikationsbasierten Dissertation (Richtlinien zur Erstellung einer publikationsbasierten Dissertation siehe Anlage).

      (2) Gemeinschaftsarbeiten mit belegbarem eigenständigen Beitrag ...
      § 7 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss wissenschaftlichen Ansprüchen genügen und die Fähigkeit des/der Doktoranden/in zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit in dem Promotionsfach nachweisen. Die Dissertation besteht aus einer wissenschaftlichen Abhandlung (Dissertation) oder einer publikationsbasierten Dissertation (Richtlinien zur Erstellung einer publikationsbasierten Dissertation siehe Anlage).

      (2) Gemeinschaftsarbeiten mit belegbarem eigenständigen Beitrag des/der Doktoranden/in können als Dissertation oder Teil der Dissertation eingereicht werden, wenn die Arbeit den Anforderungen an eine Dissertation genügt. Eine schriftliche Erklärung zu Art und Umfang der Eigenanteile ist beizufügen.

      (3) Die Dissertation ist in der Regel in deutscher oder englischer Sprache abzufassen. Der Promotionsausschuss kann dem/der Doktoranden/in auf schriftlichen Antrag gestatten, eine in einer anderen Sprache geschriebene Dissertation vorzulegen, sofern die Begutachtung durch Hochschullehrer/innen, Privatdozenten/innen oder Nachwuchsgruppenleiter/innen (mit erteiltem Promotionsrecht durch die Fakultät) der Fakultät möglich ist.

      Anlage zu § 7 (1):
      Richtlinien zur Erstellung einer publikationsbasierten Dissertation sind:
      1. Es sind mindestens drei thematisch zusammenhängende Arbeiten in anerkannten und für die eigene Forschung einschlägigen Zeitschriften vorzulegen. Die Art der Themen der einzelnen Arbeiten und die Auswahl der Zeitschriften werden in enger Zusammenarbeit mit dem/der Betreuer/in festgelegt. Wird eine Zeitschrift ohne Peer-Reviewsystem einbezogen, so ist der Einreichung der Schriften eine Begründung des/der Betreuers/in hinsichtlich der Qualität der Zeitschrift beizufügen. In Ausnahmefällen – die entsprechend durch den/die Betreuer/in zu begründen sind – ist auch eine Berücksichtigung von Buchkapiteln möglich. Voraussetzung ist der Nachweis eines Peer-Review Prozesses bei der Herausgabe des Bandes.
      2. Mindestens eine der eingereichten Arbeiten muss bereits erschienen, „inpress“ oder „accepted“ sein. Diese Arbeit muss in Erstautorschaft verfasst sein. Geteilte Erstautorschaften werden nicht akzeptiert. Die weiteren Arbeiten müssen bereits zur Publikation eingereicht und mindestens „under review“ sein. Hier muss im Falle von Autorenteams der/die Doktorand/in mindestens an zweiter oder dritter Stelle stehen. Bei jeder Publikation mit Autorenteams ist der eigene Beitrag genau zu spezifizieren.
      3. Mit einzureichen ist ein Mantelteil von mindestens etwa 20 bis 25 Seiten, in dem das eigene Forschungsprogramm sowie der innere Zusammenhang der verfassten Arbeiten deutlich erkennbar werden. Dieser Teil dient insbesondere dazu, die theoretische Einbettung der eigenen Arbeiten und diese in den Kontext des internationalen Forschungsstands einzuordnen.
      4. Nur einer der bestellten Gutachter/innen darf Co-Autor/in in den eingereichten Arbeiten sein.
      5. Bei der Begutachtung soll in der Regel ein/e Gutachter/in einer anderen Hochschule oder Forschungseinrichtung einbezogen werden.
      6. Es liegt im Ermessen des/der Betreuers/in, in Absprache mit dem/der Doktoranden/in Abweichungen von den Punkten 1 bis 2 vorzunehmen, die gut begründet werden müssen. Hierüber befindet der Promotionsausschuss der Fakultät.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ja
    • in anderer Fremdsprache möglich Ja
    • kumulative Dissertation Ja
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 5 Annahme als Doktorand/in
      ...
      (9) Zur Durchführung von interdisziplinären bzw. internationalen Kooperationsprojekten (Cotutelle Promotionen) können zwischen den betroffenen Hochschulen und dem/der Doktorand/in gemeinsame Regelungen zur Promotion vereinbart werden. Die Vereinbarung ist bei der Annahme als Doktorand/in dem Promotionsausschuss anzuzeigen.
      § 5 Annahme als Doktorand/in
      ...
      (9) Zur Durchführung von interdisziplinären bzw. internationalen Kooperationsprojekten (Cotutelle Promotionen) können zwischen den betroffenen Hochschulen und dem/der Doktorand/in gemeinsame Regelungen zur Promotion vereinbart werden. Die Vereinbarung ist bei der Annahme als Doktorand/in dem Promotionsausschuss anzuzeigen.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Veröffentlicht im Mitteilungsblatt des Rektors 2023, S. 1479 ff.
  • Hochschulporträt
    „Die Universität Heidelberg – weltoffen, vielfältig, der Zukunft zugewandt. Wir stehen für exzellente Grundlagenforschung, forschungsorientierte Lehre und Transfer unserer Erkenntnisse in die Gesellschaft.”
    Prof. Dr. Frauke Melchior
    Rektorin der Universität Heidelberg
    Foto: Blick auf die Alte und Neue Universität Heidelberg.
    Universität Heidelberg

    Die 1386 gegründete Universität Heidelberg ist eine Forschungsuniversität internationaler Prägung, deren Fächerspektrum die Geistes-, Sozial- und Rechtswissenschaften sowie die Natur-, Ingenieur- und Lebenswissenschaften einschließlich der Medizin umfasst.

    Ihre Erfolge in allen Förderlinien der Exzellenzinitiative und der Exzellenzstrategie sowie in internationalen Rankings belegen die führende Rolle der Universität Heidelberg in der Wissenschaftslandschaft.

    Ziel der Universität Heidelberg ist es, hervorragende Einzeldisziplinen weiterzuentwickeln, angesichts komplexer Herausforderungen den Dialog und die Zusammenarbeit über traditionelle Fächergrenzen hinweg weiter auszubauen, und ihre Forschungsergebnisse in die Gesellschaft zu tragen.

    Eine Stärke der Universität Heidelberg ist insbesondere auch ihre enge Zusammenarbeit mit den außeruniversitären Forschungseinrichtungen vor Ort sowie ihre Einbindung in ein weltweites Netzwerk von Lehr- und Forschungskooperationen.

    Icon: uebersicht
    Forschungsuniversität internationaler Prägung mit breitem Fächerspektrum
    Icon: uebersicht
    enge Zusammenarbeit mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen
    Studium und Lehre

    In der Ausbildung ihrer Studierenden und der frühen Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses setzt die Ruperto Carola auf Schwerpunkte in der forschungsbasierten Lehre und hervorragende Bedingungen für ein interdisziplinäres Studium.
    Mit mehr als 180 Studiengängen bietet die Universität Heidelberg eine herausragende Vielfalt von Fachkombinationen, die die Ausprägung individueller Studienprofile fördert.

    Icon: studium
    bietet herausragende Vielfalt von Fachkombinationen
    Icon: studium
    hervorragende Bedingungen für ein interdisziplinäres Studium
    Forschung

    Ziel der Universität Heidelberg ist es, hervorragende Einzeldisziplinen weiterzuentwickeln, angesichts komplexer Herausforderungen den Dialog und die Zusammenarbeit über traditionelle Fächergrenzen hinweg weiter auszubauen, und ihre Forschungsergebnisse für Gesellschaft und Wirtschaft nutzbar zu machen.

    Ein besonderes Anliegen ist dabei die frühe Heranführung des wissenschaftlichen Nachwuchses an die eigenverantwortliche Forschung. Mit mehr als 8.700 Doktoranden qualifiziert sich die größte Zahl von Promovierenden in Deutschland an der Ruperto Carola. In der Ausbildung und Förderung ihrer Doktoranden steht die Universität Heidelberg in engem Verbund mit ihren starken außeruniversitären Partnern.

    Icon: forschung
    steht in einem engen Verbund mit ihren starken außeruniversitären Partnern
    Icon: forschung
    führt wissenschaftlichen Nachwuchs früh an eigenverantwortliche Forschung heran
    Foto: Blick auf das Gebäude der Universität Heidelberg mit großem Logo.
    Foto: Zwei Studierende der Universität Heidelberg stehen an einer Treppe.
    Foto: Zwei Studierende gehen über eine Treppe in der Universität Heidelberg.
    Foto: Studierende der Universität Heidelberg sitzen zusammen und unterhalten sich.

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